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IGNORED

Waffen vererben/schenken ohne WBK


mr.610

Empfohlene Beiträge

Hallo,

mein Opa war Jäger hat 3 Gewehre und eine Pistole. Das ganze wurde automatisch

an meine Mutter vererbt ( hat keine WBK und auch kein Interesse daran ).

Ich würde das ganze Zeug gerne nehmen habe aber keine WBK.

Ist es möglich mir das Zeug zu Schenken / überlassen ?

Kann ich dann damit auf den Schiesstand gehen ?

Munition ist natürlich abgegeben worden.

Danke

Martin

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Beileid wegen Opa.

Wenn Deine Mom die Erbin ist, bekommt sie nun eine Erben-WBK. Dazu muss spaetestens ein Monat nach Erbantritt bei der zustaendigen Behoerde ein Antrag gestellt werden, die Behoere MUSS dem zustimmen, solange sie nicht vorbestraft ist.

Solange du nicht rechtmaessiger Erbe der Waffen des Opas bist (Testament), musst Du hoffentlich noch lange warten, bis du deine Mom beerben musst.

Oder Du wirst Sportscheutze, oder Jaeger oder Sammler mit entsprechendem Beduerfnis.

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..........

an meine Mutter vererbt ( hat keine WBK und auch kein Interesse daran ).

Ich würde das ganze Zeug gerne nehmen habe aber keine WBK.

Ist es möglich mir das Zeug zu Schenken / überlassen ?

Kann ich dann damit auf den Schiesstand gehen ?

.......

Nach dieser Info: negativ.

Mutter wird die Waffen einem Berechtigten (Käufer mit EWB / Waffenhändler) überlassen und das war es dann.

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So ein ähnliches Prob habe ich auch: ein KK-Gewehr, welches ich von ner Tante schon vor Jahren geschenkt bekommen habe, weil der Onkel verstorben ist und die Kinder kein Interesse dran haben.

Das Teil steht im abgeschlossenen Schrank, Mun habe ich keine dafür.

Bin grade dabei, die WBK zu machen und will natürlich da keine Hemmnisse haben. Bekomme ich die "Erben-WBK" dann auch ?? Kann ich die Waffe dann auf meine reguläre WBK eintragen lassen, wenn ich sie denn habe ??

Von der Waffe gibt es natürlich keinerlei Unterlagen, ist mit Sicherheit schon an die 50 Jahre alt. Wie sollte ich weiter vorgehen ??

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So ein ähnliches Prob habe ich auch: ein KK-Gewehr, welches ich von ner Tante schon vor Jahren geschenkt bekommen habe, weil der Onkel verstorben ist und die Kinder kein Interesse dran haben.

Das Teil steht im abgeschlossenen Schrank, Mun habe ich keine dafür.

Bin grade dabei, die WBK zu machen und will natürlich da keine Hemmnisse haben. Bekomme ich die "Erben-WBK" dann auch ?? Kann ich die Waffe dann auf meine reguläre WBK eintragen lassen, wenn ich sie denn habe ??

Von der Waffe gibt es natürlich keinerlei Unterlagen, ist mit Sicherheit schon an die 50 Jahre alt. Wie sollte ich weiter vorgehen ??

Oh, oh...

Da kannst Du Dir fast sparen, die WBK zu machen, da sie Dir gelich wieder abgenommen wird.

IMI

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warum sollte Sie die Waffen abgeben ?

sie wird sie sicher behalten

Ist schon bischen dumm wenn man nicht weiss was nun die eigene Mutter will oder nicht, gell?!

So ein ähnliches Prob habe ich auch: ein KK-Gewehr, welches ich von ner Tante schon vor Jahren geschenkt bekommen habe, weil der Onkel verstorben ist und die Kinder kein Interesse dran haben.

Das Teil steht im abgeschlossenen Schrank, Mun habe ich keine dafür.

Bin grade dabei, die WBK zu machen und will natürlich da keine Hemmnisse haben. Bekomme ich die "Erben-WBK" dann auch ?? Kann ich die Waffe dann auf meine reguläre WBK eintragen lassen, wenn ich sie denn habe ??

Von der Waffe gibt es natürlich keinerlei Unterlagen, ist mit Sicherheit schon an die 50 Jahre alt. Wie sollte ich weiter vorgehen ??

Stark! Sowas bekommt man auch nicht alle Tage zu lesen.

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Najaaaa, er hat ja nicht geschrieben, in WESSEN Schrank das Teil steht.

Könnte ja sein, daß die Tante ihm das Dingens geschenkt hat, aber trotzdem immernoch die tatsächliche Gewalt darüber ausübt.

Besitz und Eigentum unterscheiden sich ja bekanntlich.

Wenn allerdings, wovon ich getz mal ausgehe, die Tante ebenfalls weder Erben- ,noch SpoSchü-, noch Sammler-WBK besitzt, dann wirds allerdings schon eng mit der Legalität und der Zuverlässigkeit nach WaffG.

Tip:

das Dingens bei einer zuständigen Behörde abgeben, Irrtum und/oder Unwissenheit eingestehen, Reue zeigen und auf ein gutes Ende hoffen. Könnte sich ewtl positiv auf deine Zukunftsprognose seitens deiner waffenrechtlichen Behörden auswirken.

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Tja,

so ist das halt, wenn man was geschenkt bekommt und nicht weiß, wohin damit.

Das Gewehr wurde von meinem Onkel irgendwann in den 50ern gekauft, zur Bekämpfung von Tauben, Ratten usw, wie's damals auf Bauernhöfen halt so üblich war.

Als mein Onkel gestorben ist, hat meine Tante den Schrank ausgemistet und da kam das Teil zum Vorschein. Da ihre Kinder nix damit zu tun haben wollten, hat sie das Gewehr mir "vermacht", weil ich ja im Schützenverein bin.

Und nu steht das bei mir rum. Wurde damals legal gekauft(geh ich mal davon aus), WBK war sicher keine da, Schütze war mein Onkel auch nicht.

Bring ich das Teil am Besten zur Polizei oder wo sonst hin ??

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jupp, die Bozilei nimmt das Dingens dankbar entgegen.

Lege den Sachverhalt vernünftig dar, zeige dich reumütig und stelle somit klar, daß du auf dem Boden des Gesetzes stehst.

Wenn das Teil nicht gerade eine absolute Rarität ist, die heute zu völlig überzogenen Preisen angeboten wird oder sonst einen hohen moralischen Wert für dich hat, ist es den Ärger nicht wert, der dir ins Haus stehen könnte, wenn die Sache anderweitig auffliegt.

*Edit*

Du solltest das so schnell wie irgend möglich hinter dich bringen. Dir wird niemand den Kopf anreißen und mit ein wenig Glück kommst du halbwegs glimpflich aus der Geschichte raus.

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Ich bring das Teil einfach meiner Tante zurück, dann kann sie zusehen, was sie damit macht.

Seh doch net ein, daß ich da wegen ner Gefälligkeit Schwierigkeiten bekomme. :confused::gaga:

Selten ist das Teil nicht, schätze ich, ist ein Voere Flobert.

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Oben ist der rechtlich Einwandfreie weg ja schon dargestellt worden.

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass die Waffe ja schon immer zersägt in deinem Besitz war! Dann solltest du Sie in diesem Zustand entsorgen. ;-)

P.S. Dies ist keine Aufforderung sich nicht an geltende Gesetzte zu halten, sonder die vorgehensweise bei Mettalteilen, die nicht mehr als Waffen im Sinne des Gesetztes zu betrachten sind.

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Ich bring das Teil einfach meiner Tante zurück, dann kann sie zusehen, was sie damit macht.

Seh doch net ein, daß ich da wegen ner Gefälligkeit Schwierigkeiten bekomme. :confused::gaga:

Selten ist das Teil nicht, schätze ich, ist ein Voere Flobert.

Möglicherweise wäre es besser, die Waffe einem Berechtigten zu überlassen. Das wäre in diesem Fall z.B. ein Büchsenmacher. Zumindest würde ich da Rat einholen, bevor ich damit durch die Stadt (zur Tante zurück) schleppe. Die Bümas und Händler kennen in der Regel die zuständigen Behörden vor Ort gut und wissen, wie man mit dem Fall umgehen sollte.

Wenn Du eine waffenrechtliche Erlaubnis als Sportschütze anstrebst, wäre ein versierter Fachanwalt unter Umständen auch keine verkehrte Investition.

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Bin ja computermässig total unbedarft.

Aber wenn nun dem Betreiber dieses Forum ein richterlicher Beschluss vors Auge gehalten wird, gibt es ggf. eine IP-Adresse. Damit geht die ermittelnde Behörde zum Access-Provider. Dieser wiederum kann unter Zeitangabe des hiesigen Beitrages ermitteln wem diese IP zugeteilt war.

Bin jetzt weg. Guten Rutsch!

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:confused:

Ist schon bischen dumm wenn man nicht weiss was nun die eigene Mutter will oder nicht, gell?!

Stark! Sowas bekommt man auch nicht alle Tage zu lesen.

Ich habe Dir die Frage gestellt warum Sie die Waffen abgeben soll/wird, wie kommst du

darauf einfach zu behaupten oder vorauszusehen das Sie Sie abgibt ???!!!!! :confused:

Sie wird die Waffen sicher behalten das ist doch eine klare Aussage- ich weiß was sie will.

Scheinst keine Produktiven Antworten geben zu können wie man ja schon öfter gesehn hat.

Das ist ein Forum um sich gegenseitig zu unterstützen und zu helfen das scheint da wohl vorübergegangen zu sein.

Wenn man keine freundliche oder helfende Antwort geben kann dann sollte man es lassen.

mit freundlichen Grüssen

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Nun,

dann bekommt wohl getz die Tante Besuch vom Amt oder wie?

Boogie, nochmal:

auch wenn du es vielleicht nicht glauben magst oder du dir aus Sorge um die Folgen für deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit das Dingens "vom Hals geschafft" hast:

die Waffe ist eine illegal besessene Schusswaffe, ob sie nun bei dir oder deiner Tante im Schrank steht, macht da keinen Unterschied.

Bring den Knallstock entweder zu den für deinen Wohnsitz zuständigen Behörden oder übergib ihn einem Berechtigten nach WaffG !!!

Es gibt sogar einen Weg, die Waffe aus der Illegalität in die Legalität zu überführen, ohne daß dir einer an die Karre pisst.

Aber da du ja offenbar beratungsresistent bist, werde ich mich dazu fein säuberlich in Schweigen hüllen. Nicht weil ich gehässig bin, sondern weil dir offenbar die Ratschläge, wie man in einer solchen Situation verfahren sollte, schnurz sind.

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Hallo DarkAngel,

Deine Obrigkeithörigkeit in Ehren, aber mit eine illegalen Waffe zur Polizei zu rennen und zu hoffen, das schon alles ganz gut geht, halte ich für etwas Naiv.

Ich denke es ist auch besser, wenn die Waffe schon vom Opa mal zersägt wurde und die kaum noch als Waffe erkennbaren Teile im Müll landen...

TheHun

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Ich bring das Teil einfach meiner Tante zurück, dann kann sie zusehen, was sie damit macht.

Seh doch net ein, daß ich da wegen ner Gefälligkeit Schwierigkeiten bekomme. :confused::gaga:

Selten ist das Teil nicht, schätze ich, ist ein Voere Flobert.

Nee, geh zum Büchsenmacher deines Vertrauens, dort kannst du die Waffe abgeben.

Dieser nimmt Sie dann in seine Waffenhandelsbücher und schon bist du aus dem Schneider. (Sympatie vorrausgesetzt)

Es ist nicht im Sinn des Gesetzgebers die braven Bürger durch Androhung von Strafen auf illegalen Waffen sitzen zu lassen.

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