Zum Inhalt springen
IGNORED

Munition im Kofferraum lassen beim Einkaufen ?


Josef.S

Empfohlene Beiträge

siehe Überschrift

Wenn ich angenommen Munition Einkaufe gehe darf ich danach im Parkhaus / Parkplatz Parken um Einkaufen zu gehen,

oder darf man die Munition NICHT im Geparkten - Verschlossenen Kofferraum lassen ??

Hintergrund ist das der Büma um X Uhr Schliesst und der Weihnachtsmarkt / Geschäfte noch offen sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 36 WaffG

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)

Unterabschnitt 6 (Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten)

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (...)

Würdest Du sagen, daß das was Du vorhast dem § 36 WaffG genügt ?

Nimmst Du viellicht billigend in Kauf das gerade Waffengeschäfte beobachtet werden könnten?

Wenn ich mir Waffen und Munition besorgen müsste - wüsste ich schon wie ;)

:s75:

Ich würde das nicht machen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sehe ich anders! Ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss ist der Kofferraum allemale! Niemand kann von mir verlangen, die ganze Zeit meine 2.000 Schuss mit durch die Fußgängerzone zu schleppen! Aber gleich nach dem Einkaufsbummel nach Hause, und die Mun nicht über Nacht im Auto lassen, fertig!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ SB: :icon14:

Man könnte auch die Geschosse von den Hülsen getrennt im Auto lagern. Z.B. die Hülsen im Kofferraum, die Geschosse im Motorraum und das Treibladungspulver im Aschenbecher! :rotfl2:

Gilt aber nur, wenn der Autodieb Raucher ist :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das hatte ich mir vorhin auch gedacht, wer denn wohl auf das schmale brett kommt und den grünen auch noch erzählt, dass da ja auch noch 2000 peng im kofferraum waren. weg ist weg und wer soll dir beweisen, dass es deine waren.

trotzdem würde ich die dort nicht liegen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also man kanns auch übertreiben... betoniert doch auch zu Hause eure waffen ein, weil was ist, wenn jemand einbricht, udn den Tresor (udn wenns nur ne kleinere Stahlkassette ist) mit den Waffen mitnimmt? Das Risiko besteht ja immerhin auch.... ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn statt der Munition eine Waffe im Kofferraum liegen würde, würde wohl niemand auf die Idee kommen, daß hier noch ein Fall der "vorübergehend" sicheren Aufbewahrung vorliegen würde.

Der Gesetzgeber unterscheidet in dieser Situation nicht zwischen Waffen und Munition.

Durch die unsichere Aufbewahrung begeht der Munitionsbesitzer eine Ordnungswidrigkeit.

Die Aufbewahrung im Kofferraum einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloß gleichzusetzen ist rechtlich natürlich nicht haltbar. Diese Aufbewahrung gilt nur IN GEBÄUDEN, der allgemeine Schutz vor Ein- oder Aufbrechern ist daher im Gebäude wesentlich größer.

Hilft nix - der Umgang mit Waffen und Munition ist nicht das Gleiche wie der Umgang mit den Einkaufstüten vom sonstigen Weihnachtskauf.

Zum Laden fahren, Munition kaufen und nach Hause fahren. Das ist auch zumutbar ! Welchen triftigen Grund will man denn angeben, warum man unbedingt das Auto mit der Munition unbewacht zurücklassen mußte ? Auf dem Weihnachtsmarkt noch einen Glühwein trinken ? Noch Weihnachtsgeschenke für die Kinder kaufen ?

Das wird nix.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn statt der Munition eine Waffe im Kofferraum liegen würde, würde wohl niemand auf die Idee kommen, daß hier noch ein Fall der "vorübergehend" sicheren Aufbewahrung vorliegen würde.
Also ich kenne mindestens einen, der auf diese Idee kommen würde.
Durch die unsichere Aufbewahrung begeht der Munitionsbesitzer eine Ordnungswidrigkeit.
Schon. Aber die vorübergehende Aufbewahrung im verschlossenen Kofferraum ist ja nicht unsicher - also auch keine Ordnungswidrigkeit.
Die Aufbewahrung im Kofferraum einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloß gleichzusetzen ist rechtlich natürlich nicht haltbar.
Völlig egal. Bei vorübergehender Aufbewahrung sind Waffen oder Munition ja auch nur durch "erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern". Ein Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloß ist nicht explizit gefordert.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mir vor kurzem 10.000 Schuss 9mm Luger Mun von einem 700 km entfernten Waffengeschäft mitgenommen! Kennzeichnung und Feuerlöscher waren da! Ich musste aber 2mal auf den Rastplatz zur Toilette (schwache Blase usw.). Sollte ich jetzt die 10.000 Schuss mit zur Toilette nehmen? Völliger Blödsinn!

Ihr müsst mal die Kirche im Dorf lassen! Seid nicht ehrgeiziger als die Behörde es schon ist! Man kann im rechtlichen Sinne sehr wohl Mun von Schußwaffen unterscheiden! Erkennt man schon an den Vorschriften zur Lagerung! Und mit ein bißchen Glück hat der Dieb ja eine Munitionerwerbsberechtigung ;) !

Einzelgänger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Einzelgänger

Die Kirche soll im Dorf bleiben - da gehört sie hin. :D

Aber SOLLTE deine Muni während deiner Abwesenheit aus dem Auto gestohlen werden, möchte ich nicht in deinen Socken stecken. Du machst es dir ein bischen einfach. Ein Auto knacken die Kiddys dir heute schneller als du pissen kannst. DU hast dafür Sorge zu tragen, das Waffen sowie Munition NICHT in unbefugte Hände geraten.

Passiert dies doch, ist deine Zuverlässigkeit im Sinne des Gesetzgebers eventuell nicht mehr so zuverlässig. B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Einzelgänger

Du machst es dir ein bischen einfach. Ein Auto knacken die Kiddys dir heute schneller als du pissen kannst. B)

@ Reinhard

Du hast mich überzeugt! Habe heute einen kleinen Tresor Stufe 0 geordert! Wird nächste Woche in meinem Kofferraum geschweißt! Und wenn ich auf dem Rastplatz zur Toilette gehe, schraube ich zur Sicherheit noch die Reifen ab und rolle sie ins Klo, damit keiner mit dem Wagen wegfährt!! Mal sehen, ob mein Sachbearbeiter damit zufrieden ist, oder ob ich mir doch einen ausgemusterten Leopard II kaufen muss! ;)

:s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du horsche mal, jeder ist seines Glückes Schmied - und das Waffenrecht habe ich auch nicht verzapft.

Aber wenn du schon zum SB willst um ihn wegen des Leo II zu befragen, dann stell ihm doch gleich die Frage ob es zulässig ist die Munition im unbewachten Fahrzeug zurück zu lassen und ob es für dich eventuell folgen haben könne.

Die Antwort kann ich mir in etwa denken.

Das beste an deinem Beitrag war der hier: :s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.