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IGNORED

Frage zur gelben WBK


Nitrokai

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Schützenkameraden,

auf meiner gelben WBK sind z.Z zwei Ordonnanzgewehre eingetragen: Eine Enfield No4 und ein 98k mit Zielfernrohr. Ich schiesse damit die BDMP-Disziplinen DG1+2, und ZG1.

In letzter Zeit interessiere ich mich sehr für die Schweizer Ordonnanzgewehre und würde mir gern einen K11 oder evtl. einen K31 zulegen. :) Nun zu meinem Problem:

Ein Schiessportleiter meiner SLG ist der Meinung, dass mein zuständiger Sachbearbeiter mir den Eintrag in die WBK verweigern könnte. :angry2: Begründung: Durch meine zwei bereits eingetragenen Waffen hätte ich kein Bedürfnis für ein drittes Ordonnanzgewehr ! :gaga:

Meines Wissens nach muss ich doch nach Eintrag der ersten Waffe in die gelbe Sportschützen-WBK gar kein Bedürfnis für weitere Waffen mehr nachweisen !? Oder hat sich da jetzt was geändert ?

Wie ist Eure Meinung dazu ?

MfG, Nitrokai

Geschrieben

So, ist es, kein erneuter Bedürfnisnachweis, so wird es auf jeden fall beim KVR München gehandhabt.

Ich habe mir die letzten Tage 1 Carl Gustav, 1 Brasil-Mauser und einen Mas eintragen lassen, keinerlei Problem.

Grüße Helmut

Geschrieben

...

Ein Schiessportleiter meiner SLG ist der Meinung, dass mein zuständiger Sachbearbeiter mir den Eintrag in die WBK verweigern könnte. :angry2: Begründung: Durch meine zwei bereits eingetragenen Waffen hätte ich kein Bedürfnis für ein drittes Ordonnanzgewehr ! :gaga:

Was beweist, daß jeder %$§/% Schießsportleiter werden kann, den ich nicht mal zum Hof-Kehren einstellen würde.

Meines Wissens nach muss ich doch nach Eintrag der ersten Waffe in die gelbe Sportschützen-WBK gar kein Bedürfnis für weitere Waffen mehr nachweisen !? Oder hat sich da jetzt was geändert ?

Wie ist Eure Meinung dazu ?

MfG, Nitrokai

Kauf' Dir Eisen, bis sie platzt!!! (Die "Gelbe".)

Freilich brauchst Du KEIN Bedürfnis mehr nachzuweisen. (Es sei denn, Dein Ordnungsamt betreibt irgendsoeine bizarre rechtsbeugerische Auslegung des Waffengesetzes ...)

Ich hab' mir zur Beantragung der "Gelben" gleich mal für'n Hausgebrauch einen Schweden, zwei Schweizer und einen Enfield eintragen lassen - ZUGLEICH.

Grüße

Iggy

p.s. Mittlerweile steht noch ein Finne mit drauf - also schon allein 5 Ordonnanzeisen, von denen man nie genug zur Auswahl haben kann. (Und was anderes steht natürlich auch noch drauf ...)

Geschrieben

Nimm beide! Bei der Gelben gibt's keine Beschränkung! (Stichwort: erleichterter Erwerb!)

Heinrich

Doch, irgendwann ist die Karte voll und eine Folgekarte musss erstellt werden. Da tippt sich der Sachbearbeiter dann einen Wolf und wird natuerlich grantig...

Geschrieben

Doch, irgendwann ist die Karte voll und eine Folgekarte musss erstellt werden. Da tippt sich der Sachbearbeiter dann einen Wolf und wird natuerlich grantig...

Und kassiert kräfig gebühren :angry2:

Habt ihr jetzt nicht gerade die 2/6-Regelung unterschlagen ? ;)

Welche ???

die für § 14 2 (Grüne WBK)

oder die nicht vorhandene für §14.4 ;)

Geschrieben

jetzt geht das schon wieder los :angry2:

Als SB musste man 2/6 auf Gelb ja mal wieder einbringen? ---> BULLSHIT !!!

Harlekin

Geschrieben

Das kommt doch drauf an, wann er den letzten Kauf getätigt hat. Da er dazu nichts schreibt und auch nichts dazu, ob auf seiner (Gelben, falls es um die geht) 2/6 überhaupt eingetragen ist, brauche ich mir dazu keine Gedanken machen.

Heinrich

Hallo Leute,

es geht um die gelbe WBK und dort ist 2/6 auch nicht eingetragen.Es geht darum : Der Schießsportleiter meinte,das ich eventuell Schwierigkeiten bekommen könnte,weil ich ja schon die Enfield für DG1 und DG2 habe und damit ein weiteres Bedürfnis für ein Dienstgewehr nicht gegeben wäre.

Danke auch für all die Antworten auf meine Frage,mir ist damit sehr geholfen.

Wenn ich ein passendes Gewehr gefunden habe,spreche ich den Kauf vorher kurz mit meinem

Ordnungsbeamten ab.

Ich kann mir auch nicht vorstellen , das er mir den Eintrag verweigert (ich habe ja bislang auch erst 2 Langwaffen und möchte ja auch keine Waffensammlung aufbauen).

nitrokai

Geschrieben

Wenn man Probleme erwarten muss, weil z. B. das Amt wegen Rechtsbeugung bekannt ist, geht man RECHTZEITIG VORHER ins FWR und die Oerag oder sieht zu, dass die vorhandene RSV auch Verwalungsrecht einschliesst...dann geht man NACH dem Kauf zum SB, der eintraegt. Wenn er nicht eintraegt, macht der Anwalt den Rest der Arbeit.

nicht vorher nachfragen, nicht baentragen, einfach tun, was im Gesetz steht.

Geschrieben

Ist ja nicht böse gemeint. Aber könnte - ganz ohne eigene Wertung - die Lösung zur gestellten Frage sein.

is ja schon gut, hab mich schon wieder abgeregt :knuddel01:

Harlekin

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hai auch! Also auf meiner Gelben, die ich diesen August bekommen habe steht drauf, dass ich nur 2 Waffen im Halbjahr kaufen darf. Wenn ich jetz hier lesen muss, dass sich einer gleich 3 auf einmal eintragen hat lassen, macht mich das sehr traurig, weil ich immer dachte, dass in unserem schönen demokratischem Land

jeder die gleichen rechte hat. Noch dazu Arbeite ich schliesslich für diesen Verein... :wos_armee_044:

Geschrieben

Hai auch! Also auf meiner Gelben, die ich diesen August bekommen habe steht drauf, dass ich nur 2 Waffen im Halbjahr kaufen darf. Wenn ich jetz hier lesen muss, dass sich einer gleich 3 auf einmal eintragen hat lassen, macht mich das sehr traurig, weil ich immer dachte, dass in unserem schönen demokratischem Land

jeder die gleichen rechte hat. Noch dazu Arbeite ich schliesslich für diesen Verein... :wos_armee_044:

2/6, also das Erwerbsstreckungsgebot ist bei der WBK gem. § 14 IV WaffG nicht vorgesehen und somit rechtswidrig. 14 II Satz 3 bezieht sich nur auf den Erwerb von Waffen gem. § 14 II, also Erwerb anhand eines Einzelbedürfnísnachweises als mitglied eines anerkannten Verbandes. Ich würde die Behörde zur Rücknahme des 2/6 Eintrages auffordern und falls es verweigert wird, klagen.

Geschrieben

2/6, also das Erwerbsstreckungsgebot ist bei der WBK gem. § 14 IV WaffG nicht vorgesehen und somit rechtswidrig. 14 II Satz 3 bezieht sich nur auf den Erwerb von Waffen gem. § 14 II, also Erwerb anhand eines Einzelbedürfnísnachweises als mitglied eines anerkannten Verbandes. Ich würde die Behörde zur Rücknahme des 2/6 Eintrages auffordern und falls es verweigert wird, klagen.

Diese 2/6-Regelung steht bei meiner auch drinnen! Wenn das also rechtswidrig ist kann ich doch einfach auch eine Waffe kaufen, obwohl mein meine Grenze von 2/6 bereits überschritten ist und sie dann eintragen lassen? Oder mache ich mir damit den Sachbearbeiter zum Feind Nr.1 ? :bud:

Bei meinem Sachbearbeiter hatte ich bei Aushändigung extra nachgefragt ob das auch wirklich sein kann. Dieser hatte mir dann total selbstsicher diese 2/6-Regelung bestätigt. Demnach existiert diese Regelung doch. :confused:

Wer weiß es besser?

Gruß,

Harald

Geschrieben

Diese 2/6-Regelung steht bei meiner auch drinnen! Wenn das also rechtswidrig ist kann ich doch einfach auch eine Waffe kaufen, obwohl mein meine Grenze von 2/6 bereits überschritten ist und sie dann eintragen lassen? Oder mache ich mir damit den Sachbearbeiter zum Feind Nr.1 ? :bud:

Bei meinem Sachbearbeiter hatte ich bei Aushändigung extra nachgefragt ob das auch wirklich sein kann. Dieser hatte mir dann total selbstsicher diese 2/6-Regelung bestätigt. Demnach existiert diese Regelung doch. :confused:

Wer weiß es besser?

Gruß,

Harald

harald,

ich hab die 2/6 auch drin.

auf nachfrage bei meinem SB erhielt ich die antwort dass es eine "dienstanweisung" (?) gibt die dieses vorsieht. auch ich erachte diese regelung für nicht rechtlich korrekt, aber ich bin so ehrlich dass ich zugebe: "es juckt mich nicht" da es unrealistisch ist dass ich mehr als 2 waffen auf gelb innerhalb 6 monaten kaufe.

jedem der anders denkt als ich steht der klageweg frei. jedem FWR-mitglied und mit ÖRAG-RS steht dem nichts im wege, oder?

Geschrieben
Diese 2/6-Regelung steht bei meiner auch drinnen! Wenn das also rechtswidrig ist kann ich doch einfach auch eine Waffe kaufen, obwohl mein meine Grenze von 2/6 bereits überschritten ist und sie dann eintragen lassen?
Nein, so funktioniert es nicht!

Auch wenn die mit der Erteilung einer Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG verbundene Auflage (Erwerbsstreckungsgebot) rechtswidrig ist, ist sie doch rechtsverbindlich, da Du dieser Auflage nicht fristgemäss widersprochen hast.

Erwirbst Du also innerhalb von 6 Monaten mehr als zwei Waffen, wird die Erlaubnisbehörde den Eintrag einer dritten und weiterer Waffen in die WBK verweigern und Dich mit einer Fristsetzung von i.d.R. 14 Tagen auffordern, die unrechtmässig erworbenen Waffen einem Berechtigten zu überlassen.

Klartext: zurückgeben oder schnellstmöglich anderweitig verkaufen.

CM

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