Zum Inhalt springen
IGNORED

Suche Urteile


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da ich seit längerer Zeit diesbezügliche Probleme mit meiner Behörde habe, ich berichtete vor ca. 18Monaten davon, wage ich nun den Schritt mir ein für alle Mal RECHT zu verschaffen. Um für die ersten Schritte gut "bewaffnet" zu sein habe ich eine RS bei der ÖRAG abgeschlossen (FWR seit 2Jahren). Nun benötige ich als Argumente (Erklärungen des Waffenrechts fruchten nicht, da der SB def. Anweisung vom LVA hat) so viele Gerichtsurteile wie möglich, möglichst mit positivem Ausgang.

Ich habe durch die Suche schon 3 gefunden, hätte aber gern zur Sicherheit ein paar mehr.

So eine Sammlung dürfte ja für Manchen hier auch von Interesse sein.

Was mich am meisten stört, solch ein Gerichtsurteil ist eben nur eine Einzelentscheidung für den Einzelnen.....Wer bezahlt den ganzen Amtskram??? :gaga:

Entweder Link oder PDF reinstellen.

Einstweilen Vielen Dank,

DVC

Maik

Geschrieben

Ist die neueste Behördenschikane aus NRW!

KK-Schützen dürfen jetzt innerhalb von 6 Monaten nur noch 2-mal die Socken wechseln!

CM

:021:

ist doch gar kein Problem und auch gut so :icon14:

alle KK Langwaffenschützen tragen doch ( 18 Loch ) Golf Socken ;)

lg

Peter :blum:

Ps.

@ Meister2000

benutz ma in die SUFU.........

da wird dich geholfen

Geschrieben

Schade. anscheinend ist dieses Thema nicht interessant genug.... Hätt ich mal lieber in OFF Topic gepostet und mir die Goldcard gespart.

...

so ein quatsch :gaga:

zu faul oder zu dämlich zum suchen ?

mensch, die entsprechenden threads sieht doch ein blinder...

Geschrieben

Absatz 2 Satz 1, wer lesen kann ist klar im Vorteil.....

Zitat:"Ich habe durch die Suche schon 3 gefunden, hätte aber gern zur Sicherheit ein paar mehr"

Hätt ja sein können, dass Jemand "OFFLINE" Files hat. Die kann die beste Suche nicht finden

Ihr HASI`s....

:peinlich:

Geschrieben

Hallo meister2000,

wie Du richtig erkannt hast sind Urteile eines VG Einzelfallentscheidungen. Die werden Dir nicht allzu viel helfen. Deine Rechtschutz wahrscheinlich auch nicht, da eine Deckungszusage meist nicht für Sachverhalte der Vergangenheit (Antrag lag vor Abschluss der Rechtschutz) erteilt wird.

Wenn Du einen Anwalt beauftragst, such Dir einen der sich mit Waffenrecht auskennt. Der weiß dann im Zweifel auch bei welcher Kammer des VG Du landest und wie die ticken.

Gruß

Peti

Geschrieben

Da ich seit längerer Zeit diesbezügliche Probleme mit meiner Behörde habe, ich berichtete vor ca. 18Monaten davon, wage ich nun den Schritt mir ein für alle Mal RECHT zu verschaffen. Um für die ersten Schritte gut "bewaffnet" zu sein habe ich eine RS bei der ÖRAG abgeschlossen (FWR seit 2Jahren). Nun benötige ich als Argumente (Erklärungen des Waffenrechts fruchten nicht, da der SB def. Anweisung vom LVA hat) so viele Gerichtsurteile wie möglich, möglichst mit positivem Ausgang.

Ich habe durch die Suche schon 3 gefunden, hätte aber gern zur Sicherheit ein paar mehr.

So eine Sammlung dürfte ja für Manchen hier auch von Interesse sein.

Was mich am meisten stört, solch ein Gerichtsurteil ist eben nur eine Einzelentscheidung für den Einzelnen.....Wer bezahlt den ganzen Amtskram??? :gaga:

Entweder Link oder PDF reinstellen.

Einstweilen Vielen Dank,

DVC

Maik

Hallo Meister2000!

Habe seit langem schon selbst eine Klage laufen aber es geht nichts, solange die Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts noch nicht vorliegt.

Bin übrigens Mitglied im VDW der meine Kosten bezahlt (Versicherung) Herr RA. Dr. Hans Scholzen ist nicht nur der Vorsitzende des VDW sondern eben auch RA und zwar " D E R " RA für Verwaltungsrecht.

Lt. Auskunft meines Anwaltes liegen derzeit ( vor ca. 3 Monaten) 3 Urteile vor, die unsere Auffassung bestätigen 1 Urteil jedoch gibt der Behörde Recht.

Übrigens: Mit Herrn RA Dr. Scholzen ging ich schon bis in die letzte Instanz (Bundesverwaltungsgericht- Oberbundesanwalt) u n d ich bekam Recht !!! :bud:

info@vdw-duesseldorf

Gruß vwillys

PS: Die Behörden spielen nicht immer mit ("Angst fressen Seele auf!) nur ist das nicht verwunderlich, wenn sich dort der Erlaß eines Regierungspräsidiums befindet, der diesen Damen und Herren vorschreibt, nicht mehr als 2 Waffen im Halbjahr zu genehmigen.

Geschrieben

Dann muß man eben versuchen, irgendwie gegen den Erlass und seinen Erlasser vorzugehen. Denn immerhin ist es wider geltenden Gesetzen und somit ein Rechtsbruch.

Erstens geht das schneller, als ein ewig langer Prozessweg, und zweitens wirkt das nachhaltiger, bei den entsprechenden Stellen.

Was nützt es denn, jedesmal wieder eine Einzelfallentscheidung erstreiten zu müssen?! <_<

Geschrieben

Nun wird es doch endlich konkret. Danke!

Die "Erlasser" sind die Landesverwaltungsämter/Innenministerien, welche im Alleingang den legallen Waffenbesitz eindämmen möchten. Was dabei stinkt, warum sehen das nur 2 Bundesländer so und die Mehrheit nicht?

Die mir bekannten 3 Urteile bezogen sich genau darauf. -> Klage gegen das entsprechende Bundesland.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo!

Nach Auskunft meines Sachbearbeiters (Erfurt) habe sein Amt einen Prozess wegen eines geforderten Bedürfnissnachweises für Waffen die nach den Spielregeln der neuen gelben WBK auf eine vorhandene WBK erworben werden wollen gewonnen (nach weiterem Fragen aber noch nicht rechtskräftig). In EF wird gefordert das für jede weitere Waffe die auf gelbe WBK eingetragen werden soll ein weiterer Bedürfnissnachweis durch den Verband zu erfolgen habe, hierzu gab es ein Urteil in Meiningen (ebenfalls Thüringen) und wohl einige weitere in anderen Bundesländern. Weiss hier jemand etwas zum Verfahren welches das Erfurter Ordnungsamt eventuell gewonnen hat und welches aufgrund der aktuellen Revision beim Oberverwaltungsgericht in Weimar noch nicht rechtskräftig sein soll ??????? Ist eigentlich die Verwaltungsvorschrift jetzt "durch" oder nur in Teilen oder noch gar nicht ???? Was sagt diese hierzu / zum Erwerbsstreckenverbot aus ??? Wer hat in den Landesverwaltungsämtern eigentlich aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Möglichkeit Weisungen zu erlassen die so von den eigentlichen Gesetzen nicht vorgesehen sind ????

mfg, Artiranmor

Geschrieben

Im letzten Durchhalteblättchen des Forum Waffenrecht wurde auf dieses Thema eingegangen.

http://www.fwr.de/

Auch im Internet wird das für uns Sportschützen positive Urteil zitiert.

Wo steht beim FWR etwas zum Urteil aus Meiningen oder zum Berufungsverfahren beim OVG Weimar?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.