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IGNORED

Mal wieder Gelbe WBk Beschränkung der Hammer


guni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen mal wieder was zum heulen mein Vereinskollege hat eine neue WBK (GELB) beantragt und

sie ist ihm auch ausgestellt worden aber mit Einschränkung auf 2 waffen im halb Jahr das ist meine Ansicht nicht Rechtens wie allseits bekannt ist der Kollege hat dem SB Beamten Rechtskräftige Urteile vorgelegt aber er will nicht er sagt das ist so !! aber der Hammer kommt nun er will sogar Voreintrag und Kaliber angabe vor dem kauf und der Händler muss den kauf auf einer Kopie eintragen!!! so ein Stuss!!

nun die eigentliche Frage was soll man so einem Beamten den noch beibringen damit er sich an das Waffe...Recht hält und nicht so ein misst macht..

Gast God of Hellfire
Geschrieben

nun die eigentliche Frage was soll man so einem Beamten den noch beibringen damit er sich an das Waffe...Recht hält und nicht so ein misst macht..

...wie vielen anderen bleibt auch hier wahrscheinlich nur der Klageweg. Jedes der vorgelegten Urteile ist eine Einzelfallentscheidung.

Gruß

GOH

Geschrieben

Hallo zusammen mal wieder was zum heulen mein Vereinskollege hat eine neue WBK (GELB) beantragt und

sie ist ihm auch ausgestellt worden aber mit Einschränkung auf 2 waffen im halb Jahr das ist meine Ansicht nicht Rechtens wie allseits bekannt ist der Kollege hat dem SB Beamten Rechtskräftige Urteile vorgelegt aber er will nicht er sagt das ist so !! aber der Hammer kommt nun er will sogar Voreintrag und Kaliber angabe vor dem kauf und der Händler muss den kauf auf einer Kopie eintragen!!! so ein Stuss!!

nun die eigentliche Frage was soll man so einem Beamten den noch beibringen damit er sich an das Waffe...Recht hält und nicht so ein misst macht..

Die 2/6-Regelung wird tatsächlich wohl nur rauszuklagen sein. Den Rest dessen, was der SB geäußert hat, würde ich gerne mal in Form eines Rechtsmittelfähigen Bescheides sehen. Den würde ich einfach mal anfordern.

Geschrieben

...er will sogar Voreintrag und Kaliber angabe vor dem kauf und der Händler muss den kauf auf einer Kopie eintragen!!! so ein Stuss!!

nun die eigentliche Frage was soll man so einem Beamten den noch beibringen damit er sich an das Waffe...Recht hält und nicht so ein misst macht..

Hört sich nach NRW an, oder? Vielleicht sogar Köln?

Wie soll den das mit dem Voreintrag und der Kopie funktionieren? Und steht das auf der WBK selber? Wenn ja würde ich gegen diese Auflagen Widerspruch einlegen (lassen). Falls innerhalb von drei Monaten nach Erhebung des Widerspruchs nichts passiert ist (was in Köln wahrscheinlich ist), Klage vor dem VG erheben.

Grüße

Geschrieben

....Erst wenn dieser Widerspruch abgelehnt wurde, sollte er klagen. Gleich klagen empfiehlt sich nicht, da er auf den Kosten eventuell sitzenbleibt. (Streitwert so ca 5000 €, bekommt der Anwalt etwa 300 € aufwärts).

Heinrich

Geb ich Dir prinzipiell recht. In Köln ist es aber so, dass die Behörde gerne versucht die Sachen aus zu sitzen, also sich ewig und drei Tage Zeit läßt mit einer Entscheidung. Auf den Kosten kann er so oder so hängen bleiben. Wenn er sich an die drei Monate des § 75 VwGO hält ist die Klage jedenfalls zulässig. Häufig kriegt man in Köln nach Klageerhebung dann den Bescheid und die Behörde trägt dann die Kosten. An Kosten insgesamt (zzgl Gerichtskosten) kann man ca. 1.000,00 € rechnen. Die wird aber bei der Schwasinnsgeschichte mit ziemlicher Sicherheit die Behörde tragen müssen.

Was die 2/6 angeht geb ich Dir recht. Auch ohne die neue VwV, die Gerichte haben unterschiedlich entschieden. Da drauf zu klagen ist hoch spekulativ. Aber wer Geld, Zeit und Nerven genug hat sollte es machen - allein für die Kollegen des Gerichtsbezirks.

:bud:

Geschrieben

... In Köln ist es aber so, dass die Behörde gerne versucht die Sachen aus zu sitzen, also sich ewig und drei Tage Zeit läßt mit einer Entscheidung. ...

:bud:

Hallo,

die müssen auch eine angemessene Frist einhalten und können das nicht ewiglang hinauszögern.

Ansonsten hilft eine "Untätigkeitsklage" (eine gute Nummer kleiner, als Dienstaufsichtsbeschwerde), die jeder formlos schreiben und beim Amt einreichen kann. Diese geht automatisch an die übergeordnete Stelle.

Geschrieben

Na ja, auch ein SB hat einen Vorgesetzten- Reveratsleiter-.

Aus welcher Gegend kommst Du? :confused:

MFG

Thunder-bru

BW bei Karlsruhe

Na ja, auch ein SB hat einen Vorgesetzten- Reveratsleiter-.

Aus welcher Gegend kommst Du? :confused:

MFG

Thunder-bru

BW bei Karlsruhe

Hört sich nach NRW an, oder? Vielleicht sogar Köln?

Wie soll den das mit dem Voreintrag und der Kopie funktionieren? Und steht das auf der WBK selber? Wenn ja würde ich gegen diese Auflagen Widerspruch einlegen (lassen). Falls innerhalb von drei Monaten nach Erhebung des Widerspruchs nichts passiert ist (was in Köln wahrscheinlich ist), Klage vor dem VG erheben.

Grüße

nein nicht auf der WBK sonder giebt nur die Kopie aus und später will er das dann im Orginal nachtragen bzw:umtragen wenn der Waffenhänder sich weigere auf der Kopie eintragen soll der Händler ihn anrufen

der SB würde dann dem Händer das schon erlauben und dem Händler sagen was er zu tun hatt ...lach lach..

aber so ist es auserdem ist der SB neu auf diese Stelle gesetzt worden

Geschrieben

Die 2/6er Regelung wird man eventuell nicht mal durch einen Gerichtsentscheid wegbekommen, da anscheinend der Bundesrat gestern die neue VwV abgesegnet hat, und da ist 2/6 drin. Müssen wir wohl so akzeptieren.

Sag mal, wie dumm bist bist du eigentlich?

Carcano

Geschrieben

Hallo zusammen mal wieder was zum heulen mein Vereinskollege hat eine neue WBK (GELB) beantragt und

sie ist ihm auch ausgestellt worden aber mit Einschränkung auf 2 waffen im halb Jahr das ist meine Ansicht nicht Rechtens wie allseits bekannt ist der Kollege hat dem SB Beamten Rechtskräftige Urteile vorgelegt aber er will nicht er sagt das ist so !! aber der Hammer kommt nun er will sogar Voreintrag und Kaliber angabe vor dem kauf und der Händler muss den kauf auf einer Kopie eintragen!!! so ein Stuss!!

nun die eigentliche Frage was soll man so einem Beamten den noch beibringen damit er sich an das Waffe...Recht hält und nicht so ein misst macht..

Sorry für das Vollzitat, aber DER Beitrag liest sich ganz so, als ob der zuständige SB nur nach den Motto reagiert hat "...wie man in den Wald hineinruft..."

Hat Dein Sportfreund wirklich keine Zeit, mit dem Erwerb der dritten LW noch etwas zu warten, mußte er gleich mit (NICHT grundsatzurteilsfähigen) Einzelfallentscheidungen seinem SB mit der Gesetzeskeule drohen?

Mal abgesehen davon, wenn die Verwaltungsvorschrift wirklich durchgewunken wurde, wie im Topic-Beitrag in diesem Thread angedeutet, kannst Du Dir jedes Aufbegehren gegen 2/6 sowieso in die Haare schmieren, aber da gäbe es einige andere Sachen, die mich persönlich viiiiel mehr stören würden.

mfg

Ralf

Geschrieben

Damit meint Carcano in seiner unnachahmlichen Art, dass die Verwaltungsvorschrift nur die Verwaltung zu interessieren hat. Das Gericht geht (normalerweise) nach dem Wortlaut des Gesetzes, nicht nach dem Stuss, der nun in der VWV steht.

Geschrieben
in seiner unnachahmlichen Art,
Wer wird schon den Wunsch verspüren B)
dass die Verwaltungsvorschrift nur die Verwaltung zu interessieren hat. Das Gericht geht (normalerweise) nach dem Wortlaut des Gesetzes, nicht nach dem Stuss, der nun in der VWV steht.
tja - woran sich Gerichte bei der Entscheidungsfindung so orientieren ;) .......................................

Mouche

Geschrieben
Das Gericht geht (normalerweise) nach dem Wortlaut des Gesetzes, nicht nach dem Stuss, der nun in der VWV steht.
Mein lieber Schaffer,

so realitätsfern kann doch wohl niemand denken, oder?

Wer tatsächlich glaubt, dass eine in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift, die die jahrelang strittige 2/6-Regelung für den Erwerb nach 14 (4) nun endgültig für die diesbezüglichen Verwaltungsentscheidungen festzementiert, die Gerichte in ihrer Urteilsfindung nicht beeinflusst, der hat offensichtlich die letzten dreieinhalb Jahre verschlafen.

Auch ohne die VwV hat es in den bisherigen Entscheidungen der VG's eine nahezu gleiche Anzahl an pro- und contra-Urteilen gegeben.

Ich verwette meinen besten Hut darauf, dass die in diesen Fällen beklagten Erlaubnisbehörden zukünftig mit Berufung auf die für sie dann geltenden Verwaltungsvorschriften ein deutlich durchschlagskräftigeres Argument anführen können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Klagen ja von Verwaltungsgerichten entschieden werden.

So sehr ich auch carcanos Argumentation und Durchsetzungsfähigkeit schätze, bin ich dennoch davon überzeugt, dass die in Kraft gesetzte VwV zukünftig erheblichen Einfluss auf die einschlägige Rechtsprechung haben wird.

CM

P.S. Wobei die 2/6-Regelung m.E. noch eines der kleinsten Übel ist, das in die VwV Eingang gefunden hat.

Wer sich mal die Mühe macht, die letzten Änderungs-/Ergänzungsvorschläge zu studieren, die ja nun offensichtlich alle eingeflossen sind, der findet noch viel schlimmere "Regulative", die einem das Blut zum Kochen bringen.

Geschrieben

Ja.

Carcano

Wenn ich Dich als Nachbarn in der Reihenhaussiedlung hätte, würdest Du mir wahrscheinlich vorschreiben wollen, wann ich wie lange und wie laut (natürlich völlig gesetzeskonform) die Klospülung betätigen dürfte.

Streithammel, sorry

mfg

Ralf

Geschrieben

Mich interessiert nur eines? Warum kann man sich nicht mit der 2/6 Regelung abfinden? Warum muss da jeder gleich irgendwelche Hirnwindungen verkrümmen wie er die gestrichen bekommt?

Geschrieben

Sorry für das Vollzitat, aber DER Beitrag liest sich ganz so, als ob der zuständige SB nur nach den Motto reagiert hat "...wie man in den Wald hineinruft..."

Hat Dein Sportfreund wirklich keine Zeit, mit dem Erwerb der dritten LW noch etwas zu warten, mußte er gleich mit (NICHT grundsatzurteilsfähigen) Einzelfallentscheidungen seinem SB mit der Gesetzeskeule drohen?

Mal abgesehen davon, wenn die Verwaltungsvorschrift wirklich durchgewunken wurde, wie im Topic-Beitrag in diesem Thread angedeutet, kannst Du Dir jedes Aufbegehren gegen 2/6 sowieso in die Haare schmieren, aber da gäbe es einige andere Sachen, die mich persönlich viiiiel mehr stören würden.

mfg

Ralf

Wir der Bürger muß sich ans Recht halten dann muss es die Behörde und die die Gesetze erlassen erstrecht!! und auserdem Voreintrag auf gelb!! giebt es nicht!!

Geschrieben

Mich interessiert nur eines? Warum kann man sich nicht mit der 2/6 Regelung abfinden? Warum muss da jeder gleich irgendwelche Hirnwindungen verkrümmen wie er die gestrichen bekommt?

Hallo

Weil die 2/6 Regelung vom Gesetzgeber nicht gewollt wurde. Und auch wenn die zuständigen Ministerialbeamten sich nicht um den Willen des Gesetzgebers kümmern, wir respektieren ihn.

Steven

Geschrieben

Mich interessiert nur eines? Warum kann man sich nicht mit der 2/6 Regelung abfinden? Warum muss da jeder gleich irgendwelche Hirnwindungen verkrümmen wie er die gestrichen bekommt?

- Weil die 2/6-Regelung nunmal nicht explizit im § 14 (4) WaffG steht.

- Weil man zuweilen mehr als 2 Waffen, die § 14(4) umfasst innerhalb

von 6 Monaten braucht bzw. will.

Geschrieben

Mich interessiert nur eines? Warum kann man sich nicht mit der 2/6 Regelung abfinden? Warum muss da jeder gleich irgendwelche Hirnwindungen verkrümmen wie er die gestrichen bekommt?

Das ist nicht dein Ernst, oder? :confused:

Die Neue Gelbe WBK war vom Gesetzgeber als eine Erleichterung zum Waffenerwerb für uns Sportschützen angedacht. Das hat ein paar Sesselpupser nicht davon abgehalten uns gleich wieder gegen das Schienbein zu treten.

Dagegen sollten wir uns schon zur Wehr setzen dürfen. :s75:

Geschrieben

Auch ohne die VwV hat es in den bisherigen Entscheidungen der VG's eine nahezu gleiche Anzahl an pro- und contra-Urteilen gegeben.

Falsch.

Ansonsten teile ich Deine negatives Urteil über die VwV. Immerhin sichert das wohl mein Einkommen auf längere Zeit... unglaublich, was die sich leisten zu können glauben.

Carcano

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