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IGNORED

Mit Waffe nach Österreich?


Eike

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Mahlzeit Männer und Sachbearbeiter,

kann ich ohne EuroWaffenpass nach Österreich zur Jagd mit Waffe Einreisen?

Einladung ist vorhanden.

reinlassen werden wir dich schon, nur mit´m wieder heimfahren könnts ein wenig schwierig werden :D .

verbringung von schusswaffen innerhalb der eu bedarf eines eu feuerwaffenpasses, einladung gild nur als beleg für den bedarf eines solchen.

Bearbeitet von Böllerer
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Einen rechtlichen Rat kann ich nicht geben. Aber der Tip der Zöllner für meinen Umzug lautete: "nehmen sie die Fähre in die Schweiz und verschohnen sie uns". Trotz EU Feuerwaffenpass, gelber und grüner, WEE der Schweiz und Gehnehmigung zur nichtkommerziellen Einfuhr und der Anlage 19, welche ich aber nicht brauchte. Ich glaube das Wissen des Zolls beruhrt auf Hörensagen.

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Einen rechtlichen Rat kann ich nicht geben. Aber der Tip der Zöllner für meinen Umzug lautete: "nehmen sie die Fähre in die Schweiz und verschohnen sie uns". Trotz EU Feuerwaffenpass, gelber und grüner, WEE der Schweiz und Gehnehmigung zur nichtkommerziellen Einfuhr und der Anlage 19, welche ich aber nicht brauchte. Ich glaube das Wissen des Zolls beruhrt auf Hörensagen.

also nicht falsch verstehen...ich will da nur eine woche jagen.....geht im übrigen per flieger

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Das Einzige was die Leute dort am Zoll interessierte war mein EFP.

Die deutsche WBK wollten die gar nicht sehen.

Viele Grüße

Richtig - und das nur bei der Ausreise!

Beim "Check in" in Köln wurder die Bundespolizei benachrichtigt und die kamen dann die WBK kontrollieren.

Bei der Einreise hat das in Wien keinen interessiert mit wieviel Waffen wir gekommen sind.

Bei der Ausreise wurden dann alle Waffen und die EU-Feuerwaffenpässe kontrolliert.

Ausstellung des Passes hat bei einer Vereinskollegin 3 Tage gedauert.

DVC, Martin

Bearbeitet von Martin Steinstrass
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Richtig - und das nur bei der Ausreise!

Beim "Check in" in Köln wurder die Bundespolizei benachrichtigt und die kamen dann die WBK kontrollieren.

Bei der Einreise hat das in Wien keinen interessiert mit wieviel Waffen wir gekommen sind.

Bei der Ausreise wurden dann alle Waffen und die EU-Feuerwaffenpässe kontrolliert.

Ausstellung des Passes hat bei einer Vereinskollegin 3 Tage gedauert.

DVC, Martin

Wenn überhaupt kontrolliert.

Falls Du die nicht darauf ansprichts,

läuft garnix!

Du wirst behandelt als ganz normaler Mensch.

Die wissen eh, dass Du Waffen dabei haben könntest,

die gehen davon aus,

dass Du alle notwendigen Papiere besitzt.

Falls Du Papiere nicht haben solltest,

solltest Du das vorher wissen,

sag es einfach!

Du wirst nur Zeitprobleme bekommen,

keine die was mit der Justiz zu tu haben.

:wub:

Wenn überhaupt kontrolliert.

Falls Du die nicht darauf ansprichts,

läuft garnix!

Du wirst behandelt als ganz normaler Mensch.

Die wissen eh, dass Du Waffen dabei haben könntest,

die gehen davon aus,

dass Du alle notwendigen Papiere besitzt.

Falls Du Papiere nicht haben solltest,

solltest Du das vorher wissen,

sag es einfach!

Du wirst nur Zeitprobleme bekommen,

keine die was mit der Justiz zu tu haben.

:wub:

Sorry,

dringend ist:

kläre mit der Fluggesellschaft ab ob die Waffen transportieren!

Waffe und Mun getrennt!!!!

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Lufthansa hat früher Waffen transportiert, ob dem heute noch so ist, weiß ich nicht.

Hallo Leute,

Lufthansa transportiert Waffen - die fliegen aber nicht nach Österreich. Die Lufthansa arbeitet mit Austria Airline zusammen und Österreichflüge gehen dann nur über Austria Airline. Wie bei den anderen Gesellschaften auch, muss die Waffe getrennt von den Mun transportiert werden. Bei der Ticketbestellung über Internet, muss man hinterher bei der HOTLINE der Gesellschaft anrufen und die Waffen anmelden. Sollte man das nicht machen, entscheidet der Flugkapitän ob die Waffen transportiert werden oder nicht.

Bei Germanwing kostet jede Waffe, pro Flug, 15.- Euro extra.

Während des Flugs, werden die Waffen mit dem "normalen" Gepäck transportiert und auch über das "normale" Gepäckband zurück gegeben. Also Achtung! :bud:

Bei der Einreise interessiert keinen, dass du Waffen dabei hast. Bei der Ausreise aus Österreich, wird spätestens am "Check in" klar, dass du Waffen mitführst. ALLE Gesellschaften in Wien z. B. sind angewiesen, Fluggäste mit Gepäckstücke in denen Waffen sind, diese am "Großgepäckschalter" abzugeben.

Dort werden ALLE Gepäckstücke durchleuchtet und werden Waffen gefunden, kommt die Bundespolizei.

...und die kontrollieren dann den EFP.

So ist es uns immer wieder passiert.

Gruß

Martin

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Und kommt dann von der Bundespolizei ein schöner Aufkleber drauf? :D

So nach dem Motto "Vorsicht Schusswaffe!" damit der Gepäckmensch auch weiss, welcher Koffer gekl... ich meine mit besonderer Sorgfalt behandelt werden muss.

Ich würd da tausend Tode sterben bis ich meine Schätzchen wieder in Händen habe.

Mit dem normalen Gepäck wieder zurück gegeben :o

Unvorstellbar.

Aber es scheint ja öfters zu klappen als das es schief geht. Trotzdem nichts für meine schwachen Nerven.

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einladung gild nur als beleg für den bedarf eines solchen.

Das ist falsch. Für die Ausstellung eines EFWP ist kein spezieller Bedarf nachzuweisen.

Allerdings ist für die bewaffnete Einreise der EFWP und eine Einladung vorzuweisen ! DAFÜR braucht's die Einladung also schon.

So long

PS: @ Eike:

überleg Dir wirklich, ob Du mit einer Leihwaffe nicht besser bedient wärst. Möglicherweise ist die dann auch technisch besser geeignet. So hab ich z.B. letztens 2 Freunden meine 243er zum Gamsjagern geborgt, was rein ballistisch weit sinnvoller war als die Steilfeuergeschütze, die sie daheim im Schrank stehen lassen konnten.

Bearbeitet von Sniper
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Das ist falsch. Für die Ausstellung eines EFWP ist kein spezieller Bedarf nachzuweisen.

Richtig, hierfür muss lediglich berechtigter Besitz gegeben sein.

Allerdings ist für die bewaffnete Einreise der EFWP und eine Einladung vorzuweisen ! DAFÜR braucht's die Einladung also schon.

Nein, das stimmt nicht. Die Ausweispflichten nach § 38 WaffG bestehen in den Fällen des § 32 Abs. 3 und 4 WaffG (Mitnahmeerlaubnisse), nicht aber nach Abs. 6 (EFP).

Für nach Österreich eingeladene Vereins-Sportschützen gibt es im übrigen seit dem 01.07.2004 eine Ausnahme für die typischen Sportwaffen aufgrund eines Staatsvertrages. Diese können dann also sogar ohne EFP nach Österreich reisen.

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Für nach Österreich eingeladene Vereins-Sportschützen gibt es im übrigen seit dem 01.07.2004 eine Ausnahme für die typischen Sportwaffen aufgrund eines Staatsvertrages. Diese können dann also sogar ohne EFP nach Österreich reisen.

und was sind nun "Vereins-Sportschützen " ?????

hast du nen link zu dem Staatsvertrag???

WHEEL-Gunner

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Für nach Österreich eingeladene Vereins-Sportschützen gibt es im übrigen seit dem 01.07.2004 eine Ausnahme für die typischen Sportwaffen aufgrund eines Staatsvertrages. Diese können dann also sogar ohne EFP nach Österreich reisen.

Gilt das nicht nur für Bayern???

Edit:

Hatte vorige Woche einige Leute+Waffen aus DE zu Besuch.

Einer ist geflogen (über Zürich), bei der Einreise hat es glaube ich keinen interessiert, daß er eine Waffe bei sich hatte.

Bearbeitet von Geraldo
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Für nach Österreich eingeladene Vereins-Sportschützen gibt es im übrigen seit dem 01.07.2004 eine Ausnahme für die typischen Sportwaffen aufgrund eines Staatsvertrages. Diese können dann also sogar ohne EFP nach Österreich reisen.

Ich kenne das nur zwischen Bayern und .at, und es gilt nur für Traditionsschützen mit ihren typischen Flaks.

Bist Du sicher, daß Du da nicht was verwechselst ?

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Na also. Ist zwar nicht der Staatsvertrag an sich, jedoch die Regierungsvorlage hierzu, die so abgenickt wurde.

http://www.sbg.ac.at/ver/links/bgbl/xxii_mat/i00009

In Artikel 2 Absatz 2 steht das wichtige für die deutschen Sportschützen. :) WBK und Einladung ist in diesen Fällen also ausreichend. Wer nicht eingeladen bzw. kein Sportschütze/Brauchtumsschütze ist, benötigt den EFP.

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http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=117&amp...cat3=&mehr=

Artikel 1

Anwendungsbereich

Dieses Abkommen regelt die Mitnahme von Schusswaffen und der dafür bestimmte Munition durch Mitglieder traditioneller Schützenvereinigungen und von Sportschützenvereinen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates zu besonderen Anlässen in der Republik Österreich und im Freistaat Bayern.

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