Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffen führen zum Selbstschutz (auf dem eigenen Grundstück)


Jeremy

Empfohlene Beiträge

Hallo,

überall hört ja, aber wie ist das gesetzlich festgelegt, wenn man beim Betreten des Grundstückes seine Waffe aus dem kofferraum holt und sie lädt?! Man muss dazu sagen, dass in diesem Objekt öfters eingebrochen wurde. Darf man nun auf dem eigenen Grundstück seine Waffen geladen führen?

Vielen Dank im voraus,

Jeremy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, darf man. Nur wird sie Dir nichts nutzen, weil Du mental nicht in der Lage dazu bist die Waffe im Bedrohungsfall richtig einzusetzen.

Ich glaube kaum, dass man in einem Internetforum beurteilen kann, wie jemand in einer solchen Extremsituation reagieren würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

überall hört ja, aber wie ist das gesetzlich festgelegt, wenn man beim Betreten des Grundstückes seine Waffe aus dem kofferraum holt und sie lädt?! Man muss dazu sagen, dass in diesem Objekt öfters eingebrochen wurde. Darf man nun auf dem eigenen Grundstück seine Waffen geladen führen?

Vielen Dank im voraus,

Jeremy

Eigentlich ist diese Frage mit Erlangen der Sachkunde gegessen! Ich gehe davon aus, dass Du kein Legalwaffenbesitzer bist, sonst müsstest Du das wissen.

Im WaffG ist Notwehr und Nothilfe und Notstand eindeutig geregelt. Das musst Du Dir reinziehen!

Ich halte so ein Vorgehen für eine falsche Massnahme.

Darf man nun auf dem eigenen Grundstück seine Waffen geladen führen?

Ja man darf, ob es aber gut oder anzustreben ist sei dahingestellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube kaum, dass man in einem Internetforum beurteilen kann, wie jemand in einer solchen Extremsituation reagieren würde.

Nein kann man natürlich auch nicht. ABER wer in Internetforen solche Fragen stellt, dem fehlt die Abgeklärtheit die für sowas notwendig ist. Ich bitte das nicht als Beleidigung zu verstehen.

Eine Waffe in der Tasche ist eine Sache, sie im Falle das Falles rauszuholen eine andere. Damit auf einen Menschen zu schiessen eine ganz andere ...

Aber eigentlich ist es müssig sich darüber zu streiten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mit dem geladenen führen auf privatem umfriedetem besitztum ist das so eine sache....

die waffen dürfen ja nur zum "bedürfnis orientierten zweck" gebraucht werden. wenn jetzt so eine notwehrsituation eintritt wird mann sich die frage gefallen lassen müssen zu welchem zweck mann die waffe denn geladen auf dem privatgelände geführt hat.

dieses wiederum könnte die ganze sache dann vor gericht scheitern lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mit dem geladenen führen auf privatem umfriedetem besitztum ist das so eine sache....

die waffen dürfen ja nur zum "bedürfnis orientierten zweck" gebraucht werden. wenn jetzt so eine notwehrsituation eintritt wird mann sich die frage gefallen lassen müssen zu welchem zweck mann die waffe denn geladen auf dem privatgelände geführt hat.

dieses wiederum könnte die ganze sache dann vor gericht scheitern lassen.

Naja das vor Gericht durch zu bekommen sollte kein Problem sein. Wenn es wirklich zu

solch einer Notwehrsituation kommt, kann man ja sagen, dass man sich bedroht oder

gefährdet gefühlt hat und so mit der Waffe mal "nachschauen" gegangen ist...und bumms

dann ist es eben passiert <_<

Natürlich ist es eine andere Sache ob man persönlich dazu in der Lage wäre

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mit dem geladenen führen auf privatem umfriedetem besitztum ist das so eine sache....

die waffen dürfen ja nur zum "bedürfnis orientierten zweck" gebraucht werden. wenn jetzt so eine notwehrsituation eintritt wird mann sich die frage gefallen lassen müssen zu welchem zweck mann die waffe denn geladen auf dem privatgelände geführt hat.

dieses wiederum könnte die ganze sache dann vor gericht scheitern lassen.

Unfug! Man hat die Waffe nämlich nicht geführt. Es ist (im Sinne des Waffengesetzes) unmöglich eine Waffe auf dem eigenen befriedeten Besitztum zu führen.

In der Anlage 1 zum WaffG (Begriffsbestimmungen) kann man lesen:

"... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,"

Daraus folgt:

1. Auf dem eigenen Besitztum "führt" man die Waffe nicht.

2. Die Regelungen zum Thema "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" greifen nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unfug! Man hat die Waffe nämlich nicht geführt. Es ist (im Sinne des Waffengesetzes) unmöglich eine Waffe auf dem eigenen befriedeten Besitztum zu führen.

In der Anlage 1 zum WaffG (Begriffsbestimmungen) kann man lesen:

"... führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,"

Daraus folgt:

1. Auf dem eigenen Besitztum "führt" man die Waffe nicht.

2. Die Regelungen zum Thema "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" greifen nicht.

Das kommt auch dazu!

Hab ich gar nicht mehr dran gedacht. Danke fürs Mitdenken Jennerwein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Darf man nun auf dem eigenen Grundstück seine Waffen geladen führen?

Ja, darf man. Nützt nur nicht viel, jedenfalls und insbesondere bei Einbrüchen nicht. Grundsätzlich gibt es zwar bei Notwehr keine Güterabwägung, nichts desto trotz gibt es den Notwehr-Exzess. Mit dem werden die dir schon erklären warum das Führen von geladenen Waffen auf dem eigenen Grundstück zwar erlaubt, der Einsatz der Waffe aber einschneidene Maßnahmen nach sich zieht :) .

Deinem Text ist mit etwas Interpretationskraft möglicherweise die Wohnsituation Mehrfamilienhaus zu entnehmen, dort beginnt der von dir kontrollierte befriedete Besitz erst hinter deiner Wohnungstür und nicht schon in der Tiefgarage - vielleicht hilft dir das dein Problem, noch rechtzeitig bevor schlimmeres passiert, zu klären :)

Mein Tip: nimm deine Hand und hau dem evtl. vorbeikommenden Einbrecher solange auf die Zwölf bis der die Worte: "Bring mich Polizei" klar und deutlich ausformulieren kann. Du solltest spätestens anschließend dem Wunsch des Einbrechers unmittelbar nachkommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, darf man. Nützt nur nicht viel, jedenfalls und insbesondere bei Einbrüchen nicht. Grundsätzlich gibt es zwar bei Notwehr keine Güterabwägung, nichts desto trotz gibt es den Notwehr-Exzess. Mit dem werden die dir schon erklären warum das Führen von geladenen Waffen auf dem eigenen Grundstück zwar erlaubt, der Einsatz der Waffe aber einschneidene Maßnahmen nach sich zieht :) .

So richtig klar ist Dir aber nicht was unter "Notwehrexzess" zu verstehen ist, oder?

StGB §33:

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Das ist so ziemlich das Gegenteil der Fehlinformation die Du verbreitest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, darf man. Nützt nur nicht viel, jedenfalls und insbesondere bei Einbrüchen nicht. Grundsätzlich gibt es zwar bei Notwehr keine Güterabwägung, nichts desto trotz gibt es den Notwehr-Exzess. Mit dem werden die dir schon erklären warum das Führen von geladenen Waffen auf dem eigenen Grundstück zwar erlaubt, der Einsatz der Waffe aber einschneidene Maßnahmen nach sich zieht :) .

Deinem Text ist mit etwas Interpretationskraft möglicherweise die Wohnsituation Mehrfamilienhaus zu entnehmen, dort beginnt der von dir kontrollierte befriedete Besitz erst hinter deiner Wohnungstür und nicht schon in der Tiefgarage - vielleicht hilft dir das dein Problem, noch rechtzeitig bevor schlimmeres passiert, zu klären :)

Mein Tip: nimm deine Hand und hau dem evtl. vorbeikommenden Einbrecher solange auf die Zwölf bis der die Worte: "Bring mich Polizei" klar und deutlich ausformulieren kann. Du solltest spätestens anschließend dem Wunsch des Einbrechers unmittelbar nachkommen.

Warum soll der Einsatz entscheidene Maßnahmen nach sich ziehen. Wenn jemand mit einer Waffe

vor dir steht und du erschießt diesen, dann wird es schwer nachzuweisen, dass es keine Notwehr

laut §32StGB war.

Und §33 besagt ja, dass selbst wenn die Notwehr überschritten wird, man dafür nicht bestraft wird, solange

man aus Furcht, Verwirrung etc. gehandelt hat. Und wenn son Einbrecher vor dir steht...naja wenn man da nicht verwirrt ist und Furcht hat... ;)

@Jennerwein : Na, doppelte Power?! Haben wohl zwei genau dasselbe gedacht..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, darf man. Nur wird sie Dir nichts nutzen, weil Du mental nicht in der Lage dazu bist die Waffe im Bedrohungsfall richtig einzusetzen.

Was ist richtig einsetzen? Darf man einen Warnschuß abgeben? Spätestens dann sollte jeder Einbrecher das Weite suchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lass es besser bleiben. Wenn Du bei Dir im Garten mit der zwölfer Flinte rumläufst, kann es auch gut sein, daß nach einem Telefonanruf eines aufmerksamen Nachbarn, auf einmal Dein Grundstück von schwarzmaskierten Männern umstellt ist. :ninja:

Und wenn Du auf die schießt wird es für Dich ungesund und es ist auch keine Notwehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist richtig einsetzen? Darf man einen Warnschuß abgeben? Spätestens dann sollte jeder Einbrecher das Weite suchen.

Das zu erläutern würde zu weit führen - nur kurz zwei konstruierte Beispiele:

1. Der Angreifer zieht selber eine Waffe und schiesst SOFORT gezielt auf den überraschten nur "Nurwarnenwoller" ...

2. Es sind drei Angreifer die einem gegenüber stehen ... die sich aber vom "Nurwarnenwoller" nicht einschüchtern lassen...

Ich will damit sagen: viele denken man kann einen Angreifer mit einer gezogenen Waffe einschüchtern, um

so recht glimpflich davon zukommen. Das kann klappen MUSS aber nicht. Man muss beim ziehen der Waffe schon bereit sein den Angreifer zu töten, bzw. beim Einschüchtern schon recht aggressiv vorgehen.

Das aber übersteigt sicher die mentale Verfassung vieler - deshalb ist eine Deeskalation (Flucht) immer die

bessere Wahl.

Ich bitte dies als THEORETISCHE Betrachtung zu verstehen - dies ist keine Handlungsanleitung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich will damit sagen: viele denken man kann einen Angreifer mit einer gezogenen Waffe einschüchtern, um

so recht glimpflich davon zukommen. Das kann klappen MUSS aber nicht. Man muss beim ziehen der Waffe schon bereit sein den Angreifer zu töten, bzw. beim Einschüchtern schon recht aggressiv vorgehen.

Das sollte ja eigentlich klar sein. Mir wurde auch beigebracht, in dem Moment, wo ich die Waffe ziehe und auf einen Menschn richte, muss ich im Grunde bereits bereit sein, im nächsten Augenblick abzudrücken, und Verletzungen bzw. sogar den Tod einer Person in Kauf zu nehmen. Hat man gar nicht vor, abzudrücken, sollte man es gleich sein lassen, und sich entweder ganz schnelll verdrücken, oder lernen, sich auf andere Weise zu verteidigen. Der Griff zur Feuerwaffe sollte immer das allerletzte Mittel sein. Und wenn, dan geziehlt und mit Nachdruck. Und man sollte die richtige Munition haben, stoppend, nicht brechend, siehe unten.

In die Luft schiessen ist auch so ne Sache... schon mal an die Gefährdung Dritter gedacht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

ein Deeskalationsversuch auf meinem Befriedeten Besitztum mit einer geladenen Waffe in der Hand halte ich für lächerlich.

Jetzt zum Thema: Viele von uns neiden den Österreichern Ihren Bedürfnisgrund des Selbstschutzes. Was sollte daran verwerflich sein, wenn ein deutscher Legalwaffenbesitzer eine geladene Waffe auf seinem Befriedeten Besitztum mit sich rumschleppt oder wahrscheinlicher, irgendwo liegen hat. Genauso traue ich vielen zu, diese Waffe im Notfall auch einzusetzen. Wir sind zwar langsam eine Generation von Weicheiern, aber unterschätzt euch nicht im Notfall. Ein Sportschütze sollte sich auch soweit unter Kontrolle haben, mit der Waffe nicht gleich das ganze Magazin auf die zwölf zu halten sondern evtl. zwei drei Murmeln auf die Beine in Marsch zu setzen. Versetzt euch mal in die Situation von dem Gegenüber. Der sieht in eine Mündung. Da wird der Knabe den Rückwärtsgang einlegen und nicht zum Angriff übergehen. Damit wäre die Sache doch schon bereinigt. Und falls nicht, und er eine Waffe hat und nicht aufgibt, Generationen von Männer haben ihren Besitz schon verteidigt. Wir sollten nicht soweit verweichlicht sein und danach eine Therapie benötigen.

Das ist meine feste, unumstößliche Meinung.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire

der Waffe nicht gleich das ganze Magazin auf die zwölf zu halten sondern evtl. zwei drei Murmeln auf die Beine in Marsch zu setzen.

...da es in dem Fall besser ist keinen Zeugen zu hinterlassen, wären in diesem Fall Stirnbein, Brustbein und Nasenbein sehr angebracht.

Man muss das leider mal realistisch sehen. Die einzige Aussage, die in dem Fall vorliegen sollte, sollte DEINE sein. Wenn der Schurke nämlich aussagt, daß er sich verlaufen hat und nur mal nach dem Weg fragen wollte, dann hast Du erstmal den Salat.

Gruß

GOH

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...da es in dem Fall besser ist keinen Zeugen zu hinterlassen, wären in diesem Fall Stirnbein, Brustbein und Nasenbein sehr angebracht.

Man muss das leider mal realistisch sehen. Die einzige Aussage, die in dem Fall vorliegen sollte, sollte DEINE sein. Wenn der Schurke nämlich aussagt, daß er sich verlaufen hat und nur mal nach dem Weg fragen wollte, dann hast Du erstmal den Salat.

Gruß

GOH

Sehe ich auch so. Als beschuldigter kann er auch sagen, dass er Erdbeeren pflücken wollte..

Und in so einem Ernstfall hat man meistens gar nicht die Mögkichkeit sich großartig auszusuchen

wo man nun genau hinschießt und wie.

Man sucht sich den Oberkörper und feuert 1-2 mal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...aber unterschätzt euch nicht im Notfall. Ein Sportschütze sollte sich auch soweit unter Kontrolle haben, mit der Waffe nicht gleich das ganze Magazin auf die zwölf zu halten sondern evtl. zwei drei Murmeln auf die Beine in Marsch zu setzen.

Steven

Ich frage mich ob solch ein Vorgehen nicht auch bei unerwünscht eindringenden Ameisen Erfolg hätte. :bud:

Sollte man da auf die Beine der Vorhut halten oder besser gleich etwas weiter in die Mitte ? :rotfl2:

Nur so als theoretische Frage, versteht sich.

Godspeed,

Pickett

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit auf Beine zielen vergesst gleich mal wieder ;) Hab ich shcon einige Male trainiert, und das unter Stress und so wetier hin zu bekommen, ist so gut wie unmöglich.

Wenn, dann einfach auf die Mitte und 1 - 3 Mal. Schutzweste ist zwar nen argument, aber das tut richtig nett weh, und sollte einem genug Zeit geben, das Gegenüber zu ü¨berwältigen.

PS: Von euch shcon mal wer daran gedacht, statt mit Waffe mit Pfefferspray rum zu laufen?

Ich hab die Waffe erst einmal ziehen müssen, Pfefferspray hab ich aber schon einige weg. Und das sollte in jedem Fall das geeignetere Mittel sein ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.