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IGNORED

Waffen führen zum Selbstschutz (auf dem eigenen Grundstück)


Jeremy

Empfohlene Beiträge

hallo hermes,

ist dies die art, wie ein mod mit den forumsteilnehmern umgehen sollte ?

was ist mit nun mit den hochgelobten forenregeln (oder gelten die nur für nicht-mods ?

ein nachdenklicher walli

Hallo walli, es handelt sich bei dem "Forumsteilnehmer" um einen Troll, der hier schon mal einen sauberen Abgang hingelegt hat und er bekommt nur, was er sich anscheinend gewünscht hat.... Aufmerksamkeit. Meine hatte er geweckt und nun die Quittung bekommen. Wenn Du jetzt bitte nochmals nachdenklich wirst und mir sagst, welche Forenregeln für Trolle gelten, dann denke ich nochmal in Ruhe über mein Posting nach. :)

Gruß Hermes (immer nachdenklich)

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Genau diese "Verhältnismäßigkeit" fordert das deutsche Notwehrrecht ausdrücklich nicht!

Ein Blick ins Gesetz ist dringend zu empfehlen.

Danke für den Hinweis!

Du hast aber natürlich recht! Ich habe mich falsch ausgedrückt.

Ich möchte anmerken das es durchaus Stimmen gibt, die eine Präzisierung des Merkmals der "Gegenwärtigkeit" des Angriffs im Rahmen des § 32 Abs. 2 StGB fordern. Solche eine Notwehr kann dann doch recht schnell in eine Straftat umschlagen, wenn vom Verteidiger, in der "Hitze des Gefechts" die "Gegenwärtigkeit" falsch eingeschätzt wird und es vom dem Schutz des Gutes dann zur Wiedererlangung umschlägt.

Hier sind wir wieder am Punkt der mentalen Abgeklärtheit in solchen Situationen.

Mit solchen Postings wie Du Sie schreibts, verführst Du u.U. Leute hier zu falschen Annahmen.

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....Solche eine Notwehr kann dann doch recht schnell in eine Straftat umschlagen, wenn vom Verteidiger, in der "Hitze des Gefechts" die "Gegenwärtigkeit" falsch eingeschätzt wird und es vom dem Schutz des Gutes dann zur Wiedererlangung umschlägt.

Es wurde hier zwar schon mindestens zwanzigmal erklärt, aber trotzdem:

Solange sich der Angreifer im Besitz der entwendeten Sache befindet dauert der Angriff auf mein Eigentum an und ist somit gegenwärtig.

Auch die Wiedererlangung ist Notwehr.

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Was soll denn der Thread mit dem Totschläger?

Und was soll das mit Alex? Ich heiße nicht Alex....

Ich hab mich hier das erste mal im August auf Empfehlung meines Bruders eingeloggt.

Im MAI war ich in den Staaten.

Ich weiß nicht, wollt ihr mich schickanieren?!

MfG

glocki

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Hier sind wir wieder am Punkt der mentalen Abgeklärtheit in solchen Situationen.

Das kommt mir bekannt vor. Ich kann mich noch an meinen einzigen bewaffneten Einsatz im Rahmen eines Wachdienstes erinnern. Verhaftung eines mit einen Rasiermesser um sich fuchtelnden Unteroffiziers. Es ist ganz schön heiß im Dezember. Und die ganzen Großklappen waren nicht zu sehen.

Fazit für mich war:

- Zielen war nicht einfach, also wäre es abdrücken auch nicht gewesen

- Ich bin froh das ich nicht muste

- Den Punkt zu finden, wo man wirklich gefährdet ist, ist sehr schwer (sonst ist es aber keine Notwehr)

- am meisten Angst hatte ich vor den anderen "Genossen Soldaten". Eine 5,45x39 aus einer AK74 ist kein Mannstopper und für die Durschlagskraft berüchtigt. Und wenn die nur halb soviel Angst hatten waren bei allen die Nerven dünn.

Geendet ist die Sache mit einem gebrochenen Nasenbein durch ein Stuhlbein und 10 Tagen Arrest für den Uffz und beendet hat die Aktion ein Unbeteiliger im Trainingsanzug.

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Ich verstehe dich nicht hemes,

überprüf doch meine IP oder sonstwas..(kenn mich damit nicht so aus)

jedenfalls kenne ich keinen #alexpam# , so wie er da in diesem totschläger

forum vorgekommen sein soll.

Ich kenne diesen namen, wenn es überhaupt ein name ist, nur aus unserer e-mail adresse aber das ist wohl kein name

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Es wurde hier zwar schon mindestens zwanzigmal erklärt, aber trotzdem:

Solange sich der Angreifer im Besitz der entwendeten Sache befindet dauert der Angriff auf mein Eigentum an und ist somit gegenwärtig.

Auch die Wiedererlangung ist Notwehr.

Naja, mach wie Du denkst - ich kann davon nur abraten. Und Du weisst ja,

Recht haben und Recht bekommen ...

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Naja, mach wie Du denkst - ich kann davon nur abraten. Und Du weisst ja,

Recht haben und Recht bekommen ...

Geh' mal auf www.bundesgerichtshof > Entscheidungen und suche nach "Notwehr". Du wirst dich mächtig wundern, was in Deutschland alles als Notwehr gilt.

Beispiel:

2 Drogenhändler geraten über den Preis der Ware in Streit und fangen eine Schießerei an. Dem Überlebenden wird Notwehr zugestanden.

Noch Fragen?

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Geh' mal auf www.bundesgerichtshof > Entscheidungen und suche nach "Notwehr". Du wirst dich mächtig wundern, was in Deutschland alles als Notwehr gilt.

Beispiel:

2 Drogenhändler geraten über den Preis der Ware in Streit und fangen eine Schießerei an. Dem Überlebenden wird Notwehr zugestanden.

Noch Fragen?

Naja...wobei das gar nicht sooo abwägig ist.

Ich meine derjenige, der den anderen erschossen hat, wird ja gesagt haben können,dass sein

Käufer/Verkäufer die Waffe gezogen hat und er sich eben verteidigen musste/wollte.

Es kam zu einem Feuergefecht, bei dem er seinen Angreifer erschießen musste um sich zu schützen.

Dass das zwei Drogendealer waren etc... ist ja ne andre sache

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Moin!

Mal eine Frage zum führen einer Waffe im eigenen Besitztum:

Muß ich eigentlich Eigentümer sein oder reicht es, wenn ich Mieter bin?

In jedem Fall müsste ich doch das Hausrecht haben, oder?

Grüße

-Matze-

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Mieter reicht. Aber vorsicht, bei Miete beschränkt sich das Recht z.B. auf die Mietwohnung oder den Kellerraum. Nicht auf die gemeinschaftliche Tiefgarage oder das Treppenhaus.

:rotfl2:

Erstmal mit der .50 AE durchs Treppenhaus... oder lässig an die Gemeinschaftswaschmaschine gelehnt

:rotfl2:

Hätt' ich auch nicht erwartet... bzw. ausprobiert... *g*

Grüße

-Matze-

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Moin!

Mal eine Frage zum führen einer Waffe im eigenen Besitztum:

Muß ich eigentlich Eigentümer sein oder reicht es, wenn ich Mieter bin?

In jedem Fall müsste ich doch das Hausrecht haben, oder?

Grüße

-Matze-

Entscheidend ist die tatsächliche Gewalt (Besitz). Der Mieter und nicht der Eigentümer übt die tatsächliche Gewalt über die Immobilie aus.

Daraus folgt, daß der Eigentümer einer vermieteten Immobilie in dieser kein Hausrecht hat - mit den entsprechenden waffenrechtlichen Konsequenzen.

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Entscheidend ist die tatsächliche Gewalt (Besitz). Der Mieter und nicht der Eigentümer übt die tatsächliche Gewalt über die Immobilie aus.

Daraus folgt, daß der Eigentümer einer vermieteten Immobilie in dieser kein Hausrecht hat - mit den entsprechenden waffenrechtlichen Konsequenzen.

Vielleicht habe ich Dich jetzt falsch Verstanden. Aber in einer Mietwohnung hat der Mieter das Hausrecht. Der Vermieter ist nicht berechtigt diese Wohnung einfach zu betreten.

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