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IGNORED

Waffe nach dem Schiessen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:o

Waffen die auf dem Schießstand wegkommen.

Sachen gibts.

Muss man sich jetzt immer eine Backup Waffe einstecken um die anderen sicher zu transportieren :bud:

Oder greift da die Paranoia um sich.

Ich mein, meine Nachbarn sehen mich ja auch regelmäßig mit dem Langwaffenkoffer aus dem Haus gehen. Nicht das mir da mal einer auflauert.... :rotfl2:

Was sich Leut alles ausdenken. Wahnsinn :wub:

Geschrieben

:o

Ich mein, meine Nachbarn sehen mich ja auch regelmäßig mit dem Langwaffenkoffer aus dem Haus gehen. Nicht das mir da mal einer auflauert.... :rotfl2:

Wo wohnst du? :ninja:

Ich komme wieder...

Arnold S.

Geschrieben

Im Hamburger Bereich (habe da mal gewohnt) hat ein "Schützenkamerad" über mehrere Jahre Waffen (ich glaube am Ende waren es ziemlich genau sieben !!! Stück) bei seinen Schützenkameraden AUF DEM SCHIEßSTAND gestohlen. Die haben den Diebstahl natürlich zeitnah bemerkt, es konnte aber nie herausgefunden werden, wer die Waffen entwendet hat, er konnte sie wohl in dem Trubel geschickt und rechtzeitig vor dem Eintreffen der Polizei außerhalb verstecken.

Erst als er die Waffen im Hamburger Rotlichtmilieu verkaufen wollte, flog die Sache auf - er spach nämlich zufällig Zivilbeamte der Polizei an, ob die Waffen kaufen wollen (die sahen wohl besonders kriminell aus - gute Tarnung :D )

Soviel zum Thema "auf dem Schießstand passiert schon nix" - wenn man sich die Gefährdung durch Waffendiebstahl (leider auch aus den "eigenen Reihen"), Überfall (viele Schießstände liegen ja schön weit außerhalb der Stadt im "grünen", wo die nächsten 20 Minuten kein Streifenwagen hinfindet ...) und KFZ-Aufbruch in den jeweils eigenen Situationen vorstellt und durchspielt, bemerkt man i.d.R. schon ein sehr großes Risiko - für mich eigentlich verwunderlich (auch wenn man sich darüber freuen kann !), daß doch so relativ wenig passiert, um von Seiten der Straftäter auf diese Art gezielt an Waffen zu gelangen. Oder sollte der illegale Erwerb im Milieu tatsächlich sooooo leicht sein ? - auf das Ergebnis könnte man dann kommen. Wobei Straftäter schon gezielt in nachts leere Polizeidienststellen auf dem Lande eingebrochen haben, um - erfolgreich - HK MP 5 zu entwenden :ninja: , zudem gab es Einbrüche in Waffengeschäfte auch durch die RAF (die ja angeblich so perfekte Kontakte zum internationalen Terrorismus hatten, daß sie von überall auf der Welt alle möglichen Kriegswaffen besorgen konnten ... warum hatten die es dann "nötig" in Waffengeschäfte einzubrechen um ein paar Pistolen zu stehlen ??? - hier ist auch das Entdeckungsrisiko zu bewerten ...).

Man kommt nicht daran vorbei: Das Risiko eines Waffendiebstahls beim Legalwaffenbesitzer ist relativ hoch. Deshalb sind ja auch die Aufbewahrungsvorschriften (Tresore !) im aktuellen WaffG im Gegensatz zu früher deutlich verschärft worden - dies ist zweifelsfrei eine sinnvolle Neuerung gewesen.Daß man beim Transport unterwegs oder bei - leider in der Praxis nicht vollständig auszuschließenden - kurzfristigen "Verwahrungen" unterwegs nicht den gleichen Tresorschutz gewährleisten kann, liegt auf der Hand. Trotzdem sollte man es potentiellen Tätern so schwer wie irgendwie möglich machen. Das sagt einem nicht nur der normale Menschenverstand sondern auch die Moral (Wer will schon, daß mit seiner Waffe beim nächsten Überfall der Tankstellenwart und die erste Streifenwagenbesatzung vor Ort erschossen werden ?) und das Waffenrecht !

Es kann nicht sein, daß die rechtlich geforderte angemessene Sorgfalspflicht bei der Verwahrsicherheit der Waffe hinter der persönlichen Faulheit und Bequemlichkeit des Legalwaffenbesitzers zurücksteht !

Die bereits von vorherigen Wortmeldungen genannten taktischen Maßnahmen (man kann auch versuchen rechtzeitig zu tanken ...) sind daher zu nutzen. Ich persönlich transportiere Waffen in Taschen und Koffern, die nicht gleich Jedermann signalisieren: Da ist ein Gewehr drin ! Bei mir gibt es keine Aufkleber auf den Transportkoffern und die Stofftaschen haben keine typische Gewehrform sondern sind eckig. Das ist kein Zufall, sondern extra so ausgesucht. Wer sich auskennt und mitdenkt, wird natürlich auch stutzig und bemerkt den Waffentransport - aber vielleicht der eine oder andere Junkie der sein Hirn kaputtgespritzt hat nicht - taktisches Vorgehen ist eben immer nur ein "Spiel mit Wahrscheinlichkeiten", aber mit typisch geformten Gewehrtaschen und den Aufklebern von den letzten Meisterschaften ist die Wahrscheinlichkeit der Erkennung durch Passanten (und eben auch Straftätern, die eine zufällige Gelegenheit am Straßenrand nutzen könnten) eben höher.

Man könnte auch auf die Idee kommen, seine Waffentasche gezielt zu tarnen. In einer deutschen Großstadt sieht man in den Zivilfahrzeugen der Polizei häufig Transporttaschen für Tennisschläger liegen - da ist dann die Anhaltekelle drin - nur mal so zum überlegen, vielleicht mag dem einen oder anderen eine sinnvolle Tarnung seiner Waffentasche einfallen. Den gesetzlichen Anforderungen an das Transportbehältnis ist es egal, wie dieses aussieht, wichtig ist nur die Beschaffenheit, insb. bezüglich der Verschlußmöglichkeiten.

Zur Wortmeldung "mal eben kurz ins Büro": Wenn das Mitbringen von Waffen untersagt ist, dann gibt es eben keine Alternative. Das "kurze Vorbeischauen im Büro" ist dann eben - nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch waffenrechtlich ! - nicht gedeckt. Also einmal zum Büro fahren, dann wieder nachhause, Waffe holen und ab zum Schießstand. Es ist umständlich, aber alles andere ist dann eben nicht zulässig :rolleyes:

Geschrieben

Am größten ist die Gefahr eines Diebstahls imho auf dem Stand selbst, z.B. wenn man beim Abkleben ist. Das kann so schnell gehen das man gar nichts merkt und 30 Sekunden später ist der Dieb mit dem Auto verschwunden, ohne das man Ihn bemerkt hätte.

Ich lasse mein Zeugs nicht unbeaufsichtigt.

Wieso ist das "Zeugs" beim Abkleben unbeaufsichtigt? Eine Aufgabe des Standaufsicht ist es doch wohl jeden der während "Sicherheit" eine Waffe berührt (von stehlen mal ganz abgesehen) in Grund und Boden zu brüllen und des Standes zu verweisen. So jedenfalls wird das bei uns gehandhabt.

Geschrieben

"Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist."

Warum wird denn immer nur darüber diskutiert, was sicher, noch sicherer, am sichersten ist? Steht hierüber etwas im Gesetz oder in den Verordnungen?

Ein Briefkasten ist sicher, ein Kofferraum auch, der Tresor ist es und ein Bunker mit meterdicken Mauern ist es auch! Kommt immer nur auf den GRAD der Sicherheit an und vor welchem Angriff ich etwas schützen will oder muss. Und knacken lässt sich schließlich ALLES!

Und welchen Sicherheitsgrad fordert nun der Gesetzgeber?

Meinungen gibt es nun viele zu lesen, und jeder hat eine gute Lösung für sich gefunden. Waffen kann man aber trotzdem stehlen - bei jedem! Und was sieht der Gesetzgeber als ausreichend an? Nur darum geht es!

Wenn jemand seine Waffe aus dem Kofferraum holt und damit in ein vollbesetztes Restaurant geht um zu essen, zum Beispiel auf der Fahrt zu einem entfernten Wettkampf, macht er sich da nicht erst recht strafbar? Wie weit ist dieser Tatbestand vom "Führen" der Waffe weg? Wie ist das dann mit der "Zugriffs bereitschaft" auf die Waffe?

Ich habe das Gesetz gerade nicht parat und will im Moment auch nicht suchen, aber da war doch noch was mit dem Führen oder auch Mitbringen von Waffen in öffentliche Veranstaltungen, bei Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude usw. ???

ES SIND NUR SONSTIGE VORKEHRUNGEN ZU TREFFEN, UM GEGEN ABHANDENKOMMEN ODER UNBEFUGTE ANSICHNAHME ZU SICHERN! Mehr nicht! Und das erlaubt nicht den Verstoß gegen andere Paragraphen.

Und wo steht nun, dass Autos mit Waffen im verschlossenen Kofferraum, die nur von den jeweiligen Befugten geöfnet werden können, dagegen verstoßen, wenn nicht noch zusätzliche Wachen (der nächsthöhere Sicherheitsgrad) darauf aufpassen?

Vor einem kriminellen Angriff, dazu zähle ich jetzt auch den Einbruch, kann man sich und seine Waffen ohnehin nicht wirklich schützen. Aber das wird ja auch nicht verlangt. :bud:

Bei großen Wettkämpfen gibt es in aller Regel eine Verwahrstelle für Waffen.

Und das stimmt halt eben nicht! Die müssten bei mehreren hundert Schützen ja Waffenkammern wie eine Bundeswehrkaserne haben, mit Waffenausgabe und allem drum und dran!

Ich habe sowas noch nicht erlebt und ich war in 25 Jahren bei vielen Meisterschaften dabei.

Geschrieben

Der Aspekt "Entwendungssicherheit der Waffen auf dem Schießstand" wäre übrigens wieder (das Thema kommt ja von Zeit zu Zeit auf) ein gutes Argument für "Waffe am Mann", sprich geholstert.

Bei PP1/NPA Service Pistol klaut mir niemand so leicht meine Pistole...

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Bislang hat hier noch keiner die WaffVwV ins Spiel gebracht. Und die wird ja als Interpretationshilfe immer wieder gern von den Behörden angewandt. Dort heißt es unter Punkt 36.2. konkret:

"Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."

Geschrieben

Bislang hat hier noch keiner die WaffVwV ins Spiel gebracht. Und die wird ja als Interpretationshilfe immer wieder gern von den Behörden angewandt. Dort heißt es unter Punkt 36.2. konkret:

"Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."

:huh: *Staun!* Wenn das so gehandhabt wird, brauche ich mir ja nie mehr sorgen zu machen. Obwohl ich es versuche solche Situationen zu vermeiden und nicht unnötig mit der Waffe rumfahre, gibt es doch des öfteren mal Situationen, in denen es einfach praktisch (und meines Erachtens ungefährlich), wäre, die Waffe kurz im Auto zu belassen. Beispiel: Vor dem Ansitz möchte ich für meinen Hund noch eine Schweißfährte legen.

Geschrieben
Bislang hat hier noch keiner die WaffVwV ins Spiel gebracht. Und die wird ja als Interpretationshilfe immer wieder gern von den Behörden angewandt. Dort heißt es unter Punkt 36.2. konkret:

"Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."

WaffVwV? Welche WaffVwV? Meinst Du die, die im parlamentarischen Verfahren gescheitert ist?

Harlekin

Geschrieben

Jepp, aber wie sagte doch SBine:

Man kann daraus zumindest den Willen des Gesetzgebers erkennen bzw. in welche Richtung die Auslegung geht. Als Rechtsgrundlage kann es also nicht herangezogen werden, aber als Argumentationshilfe bei schwierigen Fällen sehr wohl...
Geschrieben

das wäre ja -zumindest für diesen strittigen Punkt- mal was Positives

Harlekin

Geschrieben

Bislang hat hier noch keiner die WaffVwV ins Spiel gebracht. Und die wird ja als Interpretationshilfe immer wieder gern von den Behörden angewandt. Dort heißt es unter Punkt 36.2. konkret:

"Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."

Bingo! :icon14:

Das dürfte in vielen Betrieben nicht ausdrücklich geregelt sein. Wer denkt denn in D an sowas...

In größeren Betrieben dürfte das allgemeiner Standard sein. Waffen, Drogen, politische Aktivitäten und und und. Alles Oberpfui!

So etwa?

Der ist sicher auch bestechlich! Für eine Wurst wird der fahnenflüchtig, wetten?

Geschrieben

Du meinst Abs. "(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist."

Aber dann hat er doch recht? Wenn alle das Auto verlassen ist eine Aufsicht nicht mehr gegeben. Einer muß im Auto bleiben. Wo soll da der Fehler sein?

Heinrich

Sag mal - kennst Du eigentlich die Bedeutung des Wortes "oder"?

Geschrieben

"Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem Fahrzeug so verschlossen werden, dass keine Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind."

Tarnen, täuschen und den Feind über die wahren Absichten im unklaren lassen :icon14:

Mal eine Frage an die Sicherheitsfetischisten:

Ihr seit alleine auf den Weg zu einem Wettkampf der 400km entfernt ist. Was macht ihr wenn ihr unterwegs ein ganz dringendes Bedürfnis verspürt - sprich ihr müßt aus WC?

Forne verknoten und hinten Stöpsel rein? Oder ruft ihr die Polizei damit sie euer Auto bewacht?

Mfg Weini

Geschrieben

Ihr seit alleine auf den Weg zu einem Wettkampf der 400km entfernt ist. Was macht ihr wenn ihr unterwegs ein ganz dringendes Bedürfnis verspürt - sprich ihr müßt aus WC?

Vermutlich genau das, was ich auch mache wenn ich z.B. mein Labtop dabei hab... die Tasche mitnehmen.

Wobei mir die Situation eher Utopisch anmutet, zumindest seinen Trainer hat man beim Wettkampf ja mindestens an seiner Seite, und der wird wohl nicht mit dem Zug nebenherreisen.

Geschrieben

Vermutlich genau das, was ich auch mache wenn ich z.B. mein Labtop dabei hab... die Tasche mitnehmen.

Solange ich nur mit meiner KK Puste losziehe kein Problem. Sobald ich aber eines meiner Gewehre dabei habe sieht die Sachlage ganz anders aus.

Wobei mir die Situation eher Utopisch anmutet, zumindest seinen Trainer hat man beim Wettkampf ja mindestens an seiner Seite, und der wird wohl nicht mit dem Zug nebenherreisen.

Du Snop.

Nicht jeder Schütze der auf einen Wettkampf fährt hat seinen eigenen Trainer.

Mfg Weini

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