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IGNORED

Lampensets!


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sieht nach einer Tasse Espresso aus. Und ich weiß, was das bedeutet... :rotfl2:

Danke! Jetzt weiss ich es auch.

Ich habe meine Sekretärin gefragt und sie sagte auch "Espresso".

Ich meinte nur -gute Idee- und schon hat sie mir ein Tasse gebracht!

Kommt jetzt aber bloß nicht auf die Idee "andere" Smilies oder Icons zu schicken!

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Tom

Geschrieben

ich denke daß die Klammer-Halterung zum zuschrauben ( für 2 rohrförmige Körper) an einer Schußwaffe

eigentlich nur am Mittelrohr eines ZF vernünftig montiert werden kann. Eine eindeutige Zweckbestimmung für Schußwaffen (allgemein) ist m.E. damit nicht gegeben. Erst recht nicht, wenn man eine Lampe hat, an die kein Kabelschalter angeschlossen werden kann

Svenni

Geschrieben

Kommt jetzt aber bloß nicht auf die Idee "andere" Smilies oder Icons zu schicken!

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Tom

Keine Bange, das werde ich nicht tun.

Weißt Du, es verhält sich so. Wenn Wahrsager einen Espresso zu sich nimmt, ist er in diesem Moment etwas "unausgeglichen". Und das Thema Lampensets mag er schon längere Zeit ganz besonders. Er ist da ganz wild drauf.

(nein, ich sende hier jetzt ganz bewusst keine weiteren Smilies...) xxx

Geschrieben
Damit nun nicht alle arglosen Besitzer eines solchen Sets zu Kriminellen werden, gibt es die Einschränkungen wie „i.V. mit dem Besitz von Schusswaffen", damit auch Legalwaffenbesitzer sich nicht damit rausreden können, sie Verwenden das Lampenset am Fahrrad oder am ihrem Metallsuchgerät – denn das glaubt man ihnen nicht, auch wenn es stimmt.

:fool:

... nein, ich will dich nicht überzeugen. Ich schreibe das nur, damit andere diesen Blödsinn nicht für bare Münze nehmen...

Bei diesem (dem BKA zur Begutachtung vorgelegten) Set handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Egal ob der Besitzer eine Waffe hat oder nicht. Auch der Verwendungszweck egal... steht sogar in dem Bescheid:

Eine anderweitig mögliche Verwendung an Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, z.B.

Fahrrädern, ist kein Ausschlussgrund. Unerheblich ist auch, ob das Gerät auch ohne die Verbindung

mit einer Schusswaffe eingesetzt werden kann.

Somit ist der Umgang mit diesem Set verboten und unter Strafe gestellt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1

Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1,

1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand

erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt,

bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, (...)

Gromit

Geschrieben

Warum regen sich denn alle über den Versuch der Bürokraten auf, ein idiotisches Gesetz zu interpretieren, wie es ja ihre Pflicht ist, und keiner über das idiotische Gesetz an sich?

Von Lampen mit Halterungen, die an Waffen angebracht werden können, geht m. E. weder eine nennenswerte Gefährdung noch ein nennenswerter Nutzen aus. Von Laservisieren geht in Situationen der Selbstverteidigung (und es gibt ja schließlich ein paar wenige Waffenscheinbesitzer) ein erheblicher Nutzen aus aber keine wesentliche Gefährdung, und ein Krimineller, dem es um die Drohwirkung geht, hält einfach einen Laserzeiger in der gleichen Hand wie eine Gaspistole und erreicht den gewünschten Effekt.

Der eigentliche Skandal ist, daß wir vollkommen durchgeknallte Gesetze haben, die solche Feststellungsbescheide überhaupt nötig machen. Auf diese Weise kommt gelegentlich vielleicht einmal ein harmloser Jugendlicher, der seine Softair aufpeppen wollte, in die Fänge des Gesetzes, und das war es dann auch. Gleichzeitig haben wir ein immer dichteres Geflecht unsinniger Regelungen und die Polizei, die ja schließlich auf Steuerzahlers Kosten arbeitet, muß sich von sinnvollen Tätigkeiten wie z. B. der Bekämpfung der Gewaltkriminalität auf sinnlose wie die Bekämpfung von Taschenlampenbesitzern verlegen.

Geschrieben

Warum regen sich denn alle über den Versuch der Bürokraten auf, ein idiotisches Gesetz zu interpretieren, wie es ja ihre Pflicht ist, und keiner über das idiotische Gesetz an sich?

Weil es in solchen Threads einzig und allein darum geht, arglose Leser vor einer schweren Straftat zu bewahren, weil sie hier irgendwelche "ich denke", "ich glaube" und "ich kapier nix"-Ergüsse von Pisaopfern gelesen und geglaubt haben.

Und das erreicht man nicht indem man sich über das Gesetz mokiert sondern indem man es richtig interpretiert.

Geschrieben

:fool:

... nein, ich will dich nicht überzeugen. Ich schreibe das nur, damit andere diesen Blödsinn nicht für bare Münze nehmen...

Bei diesem (dem BKA zur Begutachtung vorgelegten) Set handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand. Egal ob der Besitzer eine Waffe hat oder nicht. Auch der Verwendungszweck egal... steht sogar in dem Bescheid:

Somit ist der Umgang mit diesem Set verboten und unter Strafe gestellt.

Gromit

Tue mir den Gefallen und erkundige Dich bei denen, die den Bescheid erstellt haben.

Deinen Interpretationen decken sich offensichtlich nicht mit deren Intention.

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Tom

Geschrieben

Und das erreicht man nicht indem man sich über das Gesetz mokiert sondern indem man es richtig interpretiert.

Und wenn das Interpretieren Schwierigkeiten bereitet, hilft es zuweilen die Macher der Gesetze zu fragen, was sie den wirklich wollen. Oftmals wird dann sehr schnell klar, dass sie sich mit der Materie gar nicht richtig beschäftigt und schlicht einige Aspekte übersehen haben.

Die meisten Gesetzesmacher haben noch nie eine echte Waffe gesehen oder in der Hand gehabt, geschweige denn damit geschossen. Aber Krimis haben sie gesehen und die B---zeitung habe sie gelesen! Das reicht um eine Meinung zu haben und um zu wissen, dass Waffenbesitzer "Narren" sind.

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Tom

Geschrieben
Warum regen sich denn alle über den Versuch der Bürokraten auf, ein idiotisches Gesetz zu interpretieren, wie es ja ihre Pflicht ist, und keiner über das idiotische Gesetz an sich?
Danke! :icon14:

Das liegt mir schon auf der Seele, seit dieser thread aufgemacht wurde. Andere sind aber offenbar der Meinung, dass von Taschenlampenbesitzern eine existentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wenn nicht sogar der Bestand des christlichen Abendlandes aufs Höchste gefährdet ist.

Von Lampen mit Halterungen, die an Waffen angebracht werden können, geht m. E. weder eine nennenswerte Gefährdung noch ein nennenswerter Nutzen aus.
Doch, man kann beim Lesen von unsinnigen BKA-Feststellungsbescheiden erblinden.
Der eigentliche Skandal ist, daß wir vollkommen durchgeknallte Gesetze haben, die solche Feststellungsbescheide überhaupt nötig machen.
Und das Schlimmste ist, dass diejenigen, die diesen unsäglichen Feststellungsbescheid verbrochen haben, seinen Inhalt selbst nicht kapieren.

Langsam gehen in DE die Lichter aus. Auch die ohne Universal-Halterung und Kabelschalter.

CM :angry2:

Geschrieben

Danke! :icon14:

Das liegt mir schon auf der Seele, seit dieser thread aufgemacht wurde. Andere sind aber offenbar der Meinung, dass von Taschenlampenbesitzern eine existentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wenn nicht sogar der Bestand des christlichen Abendlandes aufs Höchste gefährdet ist. Doch, man kann beim Lesen von unsinnigen BKA-Feststellungsbescheiden erblinden. Und das Schlimmste ist, dass diejenigen, die diesen unsäglichen Feststellungsbescheid verbrochen haben, seinen Inhalt selbst nicht kapieren.

Langsam gehen in DE die Lichter aus. Auch die ohne Universal-Halterung und Kabelschalter.

CM :angry2:

Ob andere der Meinung sind, dass von Taschenlampenbesitzern eine existentielle Gefahr ausgeht bezweifele ich.

Gesetze und Verordnungen mit solch unsinnigem und nicht eindeutigem Inhalt dienen alleine dem Zweck, dem Legalwaffenbesitzer Fallstricke zu legen über die er früher oder später fallen muss. Damit verliert er seine Zuverlässigkeit und so kommt man dem eigentlichen Ziel der Entwaffnung von Legalwaffenbesitzern Stück für Stück näher.

Hinterlistige Salamitaktik ist das!

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Tom

Geschrieben

Guten Morgen !

Mein Kommentar zu dieser Thematik ist vormals eigentlich nur wildes "Kopfschüttel" !

Das BKA (...wie kommen die Herren eigentlich gerade jetzt darauf sich um Lampensets zu kümmern...?!?!?) hat sich in seinem Feststellungsbescheid einer Thematik gewidmet, welche im eigentlichen Sinn bereits seit der Neufassung des BundesJagdGesetzes ausgiebigst diskutiert ist !.

Wir lernen im Jagdkurs, Fachbereich Waffenkunde den Verbotstatbestand der Verwendung von Leuchtmittel (Laser, Lampen, Nacht-Ziel-Geräten) bei Schußwaffen !

Viel wichtiger als den gesetzlichen Rahmen werte ich nach guter, deutscher Waidgerechtigkeit allerdings den Umstand, daß der Jägersmann dem Wilde nur nachstellen sollte, solange er (...und das auch noch im allerletzten...) Büchsenlicht hat.

Was ich nicht sehen, ansprechen und identifizieren kann, werde ich niemals bejagen und eine unsichere Kugel antragen.

Daraus entfällt für mich diese Problematik zur voll und ganz !

Thema diskutiert, oder ?

Geschrieben

Guten Morgen !

Mein Kommentar zu dieser Thematik ist vormals eigentlich nur wildes "Kopfschüttel" !

Was ich nicht sehen, ansprechen und identifizieren kann, werde ich niemals bejagen und eine unsichere Kugel antragen.

Daraus entfällt für mich diese Problematik zur voll und ganz !

Thema diskutiert, oder ?

Schon mal an die Nachsuche gedacht?

Geschrieben

Und wenn das Interpretieren Schwierigkeiten bereitet, hilft es zuweilen die Macher der Gesetze zu fragen, was sie den wirklich wollen.

Du hast mit dem BKA gesprochen, und das BKA macht keine Gesetze. Thema des Gesprächs war ein Bescheid, und der gilt eben nur für ganz bestimmte Dinge.

Die Macher dieses Gesetzes dürften schon eine Weile nicht mehr unter uns sein.

Das Problem hier ist Deine Unfähigkeit, komplexe Texte zu verstehen.

Wir lernen im Jagdkurs, Fachbereich Waffenkunde den Verbotstatbestand der Verwendung von Leuchtmittel (Laser, Lampen, Nacht-Ziel-Geräten) bei Schußwaffen !

Es geht hier nicht ums Bundesjagdgesetz sondern ums Waffengesetz, und in dem gibt es einen solchen Tatbestand nicht.

Geschrieben

Schon mal an die Nachsuche gedacht?

Zur Nachsuche nehme ich meine Marlin 1895M und meine Surefire Taschenlampe. Ich habe keinen Kabelschalter und keine irgendwie geartete Halterung. Ich greife die Lampe mit der linken Hand zusammen mit dem Vorderschaft, da geht recht gut. Zweimal hab ich bis jetzt so eine Sau erfolgreich finden können (der Hund hat natürlich mitgeholfen). Da ich nie alleine eine Nachsuche auf Sauen mache, leuchtet meist mein Sohn oder ein Jagdkollege, während ich den Fangschuss antrage. Ich weiss, dass jetzt einige sagen ich müsse die Lampe ausschalten, bevor ich auf Wild schieße, doch den möchte ich sehen, der einem angeschweißten Keiler gegenüber steht und bei Dunkelheit einen gezielten Schuss abgibt. Außerdem will ich nicht den Hund treffen oder Gefahr laufen von dem Keiler angenommen zu werden. So etwas kann sich auch nur ein Bürokrat und Nichtjäger ausdenken.

---

Tom

Geschrieben

dienen alleine dem Zweck, dem Legalwaffenbesitzer Fallstricke zu legen

:gaga:

... so langsam mach ich mir sorgen...

Das BKA (...wie kommen die Herren eigentlich gerade jetzt darauf sich um Lampensets zu kümmern...?!?!?)

Weil die zuständig sind... § 2 Abs. 5 WaffG

Gruß Gromit

PS: Darf ich noch einen Vorschlag machen? Jeder der in diesem thread sachkundig (§ 7 WaffG) ist, darf jetzt mal die Hand heben... :rotfl2:

Geschrieben

Ich wollte nur mal einen Denkanstoss geben, wofür man eine legale Halterung gut brauchen könnte! Sinnvolles Zubehör muss nicht gleich verboten werden, nur, weil ein paar Beamte wieder Krimis geschaut haben! Was kommt als nächstes? Verbot von Trageriemen an Langwaffen, weil man damit jemanden erwürgen könnte?

Geschrieben

Ok Leute, ich wollte euch bei euren Bemühung um die Interpretation des BKA Bescheides helfen. Ich merke aber ihr braucht keine Hilfe, weil offensichtlich jeder schon seine eigene Meinung gebildet hat und zwischenzeitlich beratungsresistent geworden ist.

Deshalb ziehe ich mich jetzt zurück und überlasse das Spielfeld der Heimmannschaft.

@Gromit

Ich kenne Dich zwar nicht persönlich, Du vermittels aber den Eindruck als wenn Du auch Jurist wärst, und über exklusive Weisheit verfügst. Deine Aussagen lassen aber Zweifel daran aufkommen.

„… so langsam mache ich mir Sorgen.“

Ja das solltest Du auch. Allerdings nicht über mich, sondern über das was ich geschrieben habe. Ich habe gute persönliche Kontakte zum BKA. Und was man dort von privaten Waffenbesitzern hält, würde jedem von euch den Zorn ins Gesicht treiben.

@ Wahrsager

Du scheinst mir der Forumskasper zu sein. Der zu allem seinen Senf dazu geben muss (13.157 Beiträge!), auch wenn das völlig falsch ist.

„das bedeutet aber nicht, dass beim Fehlen eines der Teile das Set legal ist"

Doch genau das bedeutet das.

Wenn gar nichts mehr geht dann halt mit persönlichen Beleidigung.

„Das Problem hier ist Deine Unfähigkeit, komplexe Texte zu verstehen.“

Ich habe eher den Eindruck Du willst selbst einfache Texte nicht verstehen. Dafür versuchst Du mit allgemein bekannten Tatsachen zu glänzen:

„…und das BKA macht keine Gesetze“

Natürlich macht das BKA keine Gesetze. Aber es macht Stimmung und die Gesetzesmacher lassen sich vom BKA beraten.

Glaub es mir einfach, denn ich werde mich hierzu nicht mehr äußern.

---

Tom

Geschrieben

Tom, ich schreibe es nochmal ganz langsam, weil Du nicht so schnell lesen kannst.

Das BKA verbietet nichts.

Das BKA macht keine Gesetze.

Das BKA verfasst Feststellungsbescheide, in denen FESTGESTELLT wird, ob so ein ganz bestimmtes Lampenset legal ist oder nicht. Das ist eine Meinungsäusserung des BKA.

Wenn ein Bescheid nur für ein ganz bestimmtes Set gilt und dieses als illegal eingestuft wird, dann bedeutet es NICHT, dass andere Sets (ohne Kabelschalter) dadurch legal werden.

Denn, wir erinnern uns, der Bescheid gilt nur für das ganz bestimmte Set. Kapiert?

Das WaffG sagt: Vorrichtungen zum Beleuchten des Ziels, die zur Montage an Schusswaffen bestimmt sind, sind verboten.

PUNKT.

Daran ändert das BKA nix, es kann lediglich einzelne Gegenstände (oder Sets) prüfen und das Ergebnis der Prüfung in einen Bescheid schreiben.

Das BKA hat das Lampenset ohne Kabelschalter aber nicht geprüft, also kann das BKA Lampensets ohne Kabelschalter auch nicht für erlaubt erklären.

HAT ES AUCH NICHT.

Das BKA hat lediglich betont, dass der Bescheid nur für das komplette Set gilt. DAS ist was anderes als "alle anderen Sets sind erlaubt".

KAPIERT?

Und lieber 13.000 Postings und ein paar hundert sinnvolle dabei als 15 Postings und alle Stuß.

Geschrieben

@wahrsager

Mir ist schon bekannt, daß dieser Bescheid des BKA mehr aus waffenrechtlicher Sicht hier für Wirbel sorgt...

Ach, wenn ich ehrlich bin würde ich aus Gründen der Wildschaden-Verhütung schon so manches Mal gerne zur Lampe oder noch besserer Technik gegriffen haben (nach dem Motto: "grünes Licht an, Sau tot, kein Wildschaden") aber da 1. verboten und 2. nicht waidgerecht, fällt das eben aus!

Es gibt ja Länder in denen das Ergebnis mehr zählt als der Weg dorthin, da könnte man X-Beispiele nennen die das für- und wieder auseinander klamüsern.

Govt

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