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IGNORED

Alleine Schießen


Bikerwaldi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... - in 16 Minuten hab ich frei... und a Runde offen durch die Landschaft sausen. :s75:

...

jau, ich auch :s75:

Geschrieben

Auf Sicht gesehen ist ein zeitiger Feierabend bei diesen Temperaturen sicherlich sehr umsichtig. Zu beachten sind allerdings die Sichtverhältnisse. Ich werde darüber erst mal einen Sichtvermerk fertigen. Gibt es hierzu andere Sichtweisen ? :lol:

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Kannst wieder ausatmen Junge. Bei der Hitze tut es Deinem Kreislauf nicht ebsonders gut.

Zumindest bei uns auf dem Schießstand ist es untersagt, alleine zu schießen - ob als Aufsicht, oder als Präsident, oder Schlumpfschütze. Host mi?

Ich lasse mich jedoch jederzeit gerne belehren.

...differenziere doch einfach mal zwischen Gesetz und Vereinssatzung/Standordnung.

Gruß

GOH

Geschrieben

. Was ich nicht begreife, jeder Schütze in Deutschland zumindestens grüner WBK-Schütze hat doch mal Sachkunde gemacht. Deshalb kann man ja davon ausgehen dass er/sie ihr/seines Handwerk versteht. Darum sollte doch so jemand auch ohne Schwierigkeiten alleine schiessen gehen können ohne Hindernisse und Hürden-sowas wie Eigenverantwortung und vertrauen sollte es doch auch nebenbei noch geben (dürfen).

Darf er doch, der Gesetzgeber sieht das wie Du

Nur der Deutsche Schütze ist mit soviel Freiheit eundeutig überfordert. :D

Geschrieben
VO § 11

Aufsicht

(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Sorry wenn ich dumm frage, aber was ist mit Otto-Normalschützen nicht aufsichtsführungsbefähigt sind, dürfen die dann nicht alleine schiessen im Schiesstand/Keller? :confused: Und was ist mal als Beispiel, wenn ich nach Deutschland für 1-2 Wochen kommen würde ich gerade mal Lust hätte mit ner Leihwaffe im Schiesskeller schiessen zu gehen und dann zufällig alleine schiessen würde, da dann ich zufälligerweise dann der einizige im Keller bin-würde dann das gehen? Ich meine ich habe keine Sachkunde und aufsichtspersonenberechtigt bin ich schon gar nicht, nur Gastschütze könnte ich argumentieren, dürfte ich dann trotzdem alleine im Schiesskeller schiessen?

Verzeiht mir bitte diese Fragen aber das deutsche Waffenrecht ist so furchtbar kompliziert da gucke ich als Nicht-involvierter wirklich nicht (mehr) durch.

Geschrieben

Sorry wenn ich dumm frage, aber was ist mit Otto-Normalschützen nicht aufsichtsführungsbefähigt sind, dürfen die dann nicht alleine schiessen im Schiesstand/Keller?

Zur Aufsicht berechtigte Person ist jeder der volljährig und sachkundig ist.

Dein "Otto-Normal-Schütze" wäre das ja wohl und dürfte also auch alleine schiessen.

Ich meine ich habe keine Sachkunde ...

Nach dem Gesetz dürftest Du es wohl nicht. GASTschütze, Alleine, keine Sachkunde, da würde der Standbetreiber eh die Flatter kriegen ;)

Geschrieben
Nach dem Gesetz dürftest Du es wohl nicht. GASTschütze, Alleine, keine Sachkunde, da würde der Standbetreiber eh die Flatter kriegen

Super aber wenn ich geplant anfangs nächstes Jahr zu meiner Cousine 1-2 Woche nach Berlin fahren möchte, kann ich es dann vergessen mal in einem Schiesskeller einen Nachmittag dort mittels Leihwaffe(n) vom Vertreiber zu schiessen, wie gesagt Sachkunde fehlt mir? Ich werde es wohl vermeiden zu sagen, dass ich in der Armee an der Kurzwaffe ausgebildet worden bin, sonst befürchte ich noch, eh schon im voraus ausgeschlossen zu werden, da es dann heisst kein Sportschiessen oder ähnliches. Kann mir jemand dann sagen ob es doch ne Möglichkeit gibt als ausländischer "Tourist" in Berlin und Umgebung dann in einem Schiesskeller oder Schützenverein zu schiessen? Kann es sein, das dies allenfalls nicht möglich ist-ich hoffe nein!! :o

Evt. gilt dann nicht mehr das Motto, Deutschland zu Gast bei Freunden. :ninja:

Geschrieben

Bei Sachkunde nach neustem Recht wird ja auch explizit das Thema Standaufsicht und Sicherheit behandelt.

Daher sollten zumindest diese Sachkunde Inhaber problemlos alleine Schießen dürfen.

Geschrieben

Super aber wenn ich geplant anfangs nächstes Jahr zu meiner Cousine 1-2 Woche nach Berlin fahren möchte, kann ich es dann vergessen mal in einem Schiesskeller einen Nachmittag dort mittels Leihwaffe(n) vom Vertreiber zu schiessen, wie gesagt Sachkunde fehlt mir? Ich werde es wohl vermeiden zu sagen, dass ich in der Armee an der Kurzwaffe ausgebildet worden bin, sonst befürchte ich noch, eh schon im voraus ausgeschlossen zu werden, da es dann heisst kein Sportschiessen oder ähnliches. Kann mir jemand dann sagen ob es doch ne Möglichkeit gibt als ausländischer "Tourist" in Berlin und Umgebung dann in einem Schiesskeller oder Schützenverein zu schiessen? Kann es sein, das dies allenfalls nicht möglich ist-ich hoffe nein!! :o

Evt. gilt dann nicht mehr das Motto, Deutschland zu Gast bei Freunden. :ninja:

Ich glaube Du übertreibst.

Ich war zur Kur, hab meine Waffen mitgenommen, hab mir einen Schützenverein gesucht und wurde herzlichst empfangen.

Ich MUSSTE gar nicht alleine schiessen.

Abgesehen davon herrschen in einem PRIVATEN Schiesskeller eh andere Regeln.

Der Eingangsthread von Bikerwaldi ging dahingehend ob seinem Vorstand jemandem ans Leder kann wenn auf dem VEREINSSTAND alleine geschossen wird und es passiert was.

Geschrieben

Danke Smithy für deine Worte da bin ich beruhigt. :icon14: Wenn es dann soweit ist, werde ich schon im Vorfeld mal Kontakt aufnehmen, denke dies wird schon klappen. Berliner sind ja Menschen mit Herz, so wie ich schon oft gehört habe.

Geschrieben

Zur Aufsicht berechtigte Person ist jeder der volljährig und sachkundig ist.

UND ... (zumindest auf DSB-Ständen) der vom DSB nach Besuch eines Lehrgangs ein Teilnahmebestätigungszettelchen in Händen hält, das ihn als zugelassene Aufsicht ausweist. Und zwar für Aufsichten an Luftdruckständen sowie an KK/GK Ständen. Wobei für die Aufsichtsberechtigung für scharfe Waffen ein paar zusätzliche Unterrichtseinheiten und der Nachweis der Waffensachkunde notwendig sind.

Zumindest wird das bei unserem Landratsamt (München Land) so gefordert, weil der Begriff Sachkundig im Zusammenhang mit Aufsichten wohl nicht die Waffensachkunde sondern eine Aufsichtssachkunde erforderlich macht. Auch wenn das nach meinem Wissen nicht in der Form so ausformuliert im Waffengesetz steht.

Beste Grüsse

Walter

Geschrieben

Bei Sachkunde nach neustem Recht wird ja auch explizit das Thema Standaufsicht und Sicherheit behandelt.

Daher sollten zumindest diese Sachkunde Inhaber problemlos alleine Schießen dürfen.

Mit "sollte" müssen wir uns gar nicht aufhalten, es steht alles in der VO. :)

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Bei Sachkunde nach neustem Recht wird ja auch explizit das Thema Standaufsicht und Sicherheit behandelt.

Daher sollten zumindest diese Sachkunde Inhaber problemlos alleine Schießen dürfen.

...um da mal anzuknüpfen.

Vorraussetzung für das Schießen ohne zusätzliche Aufsicht ist:

1. die oben genannte Sachkunde nach neuestem Recht. Dort wird wie Michael_He schon schrieb explizit auf die Aufgaben und Pflichten einer Standaufsicht eingegangen.

2. Volljährigkeit (sollte bei unserem Fragesteller in diesem Thread gegeben sein).

3. Die Bescheinigung des jeweiligen Standbetreibers, daß die Person als Standaufsicht eingesetzt ist. Diese Bescheinigung ist bei der Aufsichtstätigkeit mitzuführen. Ohne diese Bescheinigung darf auch die sachkundige Person weder Aufsicht führen, noch alleine schießen. Während der Aufsichtstätigkeit ein gut sichtbarer Hinweis (Tafel o.ä.) wer grad als Aufsicht fungiert.

Soweit die Vorgaben des Gesetzgebers. Mehr ist für die rechtliche Seite nicht notwendig.

Was ein Standbetreiber in seine Standordnung schreibt bzw. ob er Einschränkungen zum Thema "Allein auf dem Stand" macht bleibt ihm überlassen und wird in dem Fall von seinem Hausrecht gedeckt. Auf der anderen Seite darf er aber auch nicht mehr erlauben als das, was von Gesetzes wegen gestattet ist.

Wenn ein Verein oder gewerblicher Betreiber aus Sicherheitsgründen nicht möchte, daß jemand alleine schießt, dann muss man das so akzeptieren. Wir wissen alle, daß das Geschrei in den Medien wahrscheinlich wieder groß ist, wenn wirklich mal was passiert.

@Der Mond

Ich kann dieses von Dir beschriebene Zusatzzettelchen nicht ganz nachvollziehen. Ich habe vom DSB/WSB Sportsekretär und Sachkundeausbilder unseres Bezirkes höchstpersönlich die schriftliche Bestätigung bekommen, daß ich sowohl auf den jeweiligen Bezirksmeisterschaften als auch bei den regelmäßigen Sachkundeausbildungen (helfe da ehrenamtlich mit) Standaufsicht führen darf. Grundlage ist meine eigene bestandene Sachkunde. Da war keine weitere Zusatzausbildung durch den Verband notwendig.

Gruß

GOH

Geschrieben

Ok, dann dem Gesetzestext nach:

Neu §7 Sachkunde Inhaber dürfen somit dem Gesetz nach alleine auf dem Stand schießen.

Bei meiner alten Sachkunde die ich 1986 gemacht habe gab es das mit Standaufsicht usw. noch nicht.

Ich sehe wir verstehen uns ;)

Geschrieben

1. die oben genannte Sachkunde nach neuestem Recht.

Wenn ich mir die VO und das WaffG (§7) so anschaue, dann ist das genau eine dieser komischen Interpretationen, die solche Threads in die Länge ziehen.

Es gibt weder nach dem WaffG noch nach der VO eine Unterscheidung von "alter" und "neuer" Sachkunde bei Aufsichten.

Sachkunde ist Sachkunde, die "alte" ist weiterhin gültig.

Oder habe ich was übersehen???

Geschrieben

Nun die "Neue" Sachkunde ist nach § 7.

Meine alte z.B. nach § 29 & § 31

Da ist halt schon eine kleiner Unterschied zu sehen woran sich einige Leute stören könnten.

Ansonsten müßte ich auch nochaml die Unterlagen wälzen. Aber die liegen auf der Arbeit.

Geschrieben

@Der Mond

Ich kann dieses von Dir beschriebene Zusatzzettelchen nicht ganz nachvollziehen. Ich habe vom DSB/WSB Sportsekretär und Sachkundeausbilder unseres Bezirkes höchstpersönlich die schriftliche Bestätigung bekommen, daß ich sowohl auf den jeweiligen Bezirksmeisterschaften als auch bei den regelmäßigen Sachkundeausbildungen (helfe da ehrenamtlich mit) Standaufsicht führen darf. Grundlage ist meine eigene bestandene Sachkunde. Da war keine weitere Zusatzausbildung durch den Verband notwendig.

Gruß

GOH

Da der Mond und ich im gleichen Verband sind, wir das selbe Zettelchen haben, ich schneller bin und wir uns gut kennen greif ich mal vor:

Wir Bayern haben von unserem Verband (BSSB) ein eigenes Zettelchen.

Wir sind so viele dass nicht jeder höchstpersönlich ein Briefchen bekommt.

Auf dem Zettelchen steht:

Herr Smithy wird vom o.g. Verein nach § 10 Abs. 3 AWaffV als verantwortliche Aufsichtsperson bestellt. Er ist im Verzeichnis der verantwortl. Aufsichtspersonen registriert. Er hat den Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse durch die Bescheingung des Bayerischen Sportschützenbundes vom ..... erbracht

(Anm: die "Bescheinigung war der Aufsichtenlehrgang/Schiessleiterausbildung).

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Steht das irgendwo oder ist das Interpretation?

:confused:

Meiner Meinung nach gibt es nur sachkundig oder nicht.

Wäre nett wenn Du mir Belege für die Unterscheidung von alter/neuer Sachkunde bei Aufsichten liefern könntest.

...mir ging es bei der Zusammenfassung darum rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Ich persönlich sehe jeden, der seine Sachkunde auch 1986 gemacht hat und sich seitdem unserem gemeinsamen Hobby widmet für absolut tauglich an, um auch als Aufsicht arbeiten zu dürfen, aber die Meinung des "Kunden" ist der Behörde im Zweifelsfall ja relativ egal. Jedenfalls haben die erstmal genug Möglichkeiten, um jemanden zur Klage zu zwingen falls ihnen etwas nicht passt.

Was die aktuellen Sachkundekurse und ihre Inhalte angeht haben wir ja mittlerweile das "Glück", daß es klare Vorgaben gibt.

Leider sehen manche Behörden und auch Standbetreiber Probleme bei einer "alten" Sachkunde. Ich habe gesehen, daß wir hier jemanden haben, der anscheinend als Sachbearbeiter arbeitet. Vielleicht hat er/sie ja etwas amtliches zu dem Thema und kann uns Klarheit verschaffen oder wenigstens mitteilen, wie es nach seinem/ihren Ermessen steht. Schätze mal "Sachbearbeiter" ist eine Sachbearbeiterin, oder?

Ansonsten sind die Leute, die über eine aktuelle Sachkunde verfügen ja eh aus dem Schneider. Beim Threadstarter können wir ja voraussetzen, daß er demnächst die SK nach aktuellem Recht hat.

Ansonsten sag ich Danke für Deinen Einwand, mich interessiert es auch, wie das rechtlich aussieht.

Gruß

GOH

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