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IGNORED

Alleine Schießen


Bikerwaldi

Empfohlene Beiträge

Hallo

In unserem Verein, besitzen 17 Berechtigte einen Schlüssel für das Schützenheim bzw. den Schießstand.

Nun meine Frage : Dürfen laut Gesetz ( vom Verein selbst, gibt es bisher keine besondere Regelung ) diese Schlüsselinhaber auch alleine, also ohne Begleitung, ausserhalb der normalen Schießtage im Schießstand Klein oder Großkaliber schießen ?

Bekommt der Schützenmeister oder der Verein Probleme, wenn ein Unfall passieren würde ? ( im schlimmsten Falle, könnte ja jemand z.b. verbluten, da ja keine 2. Person als Hilfe anwesend wäre )

Wie ist das in Euren Vereinen geregelt ?

Gruß

Bikerwaldi

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Da gibt es X Threads zu.

Eine qualifizierte Aufsicht (Sachkunde und evtl. auch den vom Verband/Verein ausgestellten Aufsichtsausweis vorausgesetzt (da streiten sich die Geister)) darf ausdrücklich alleine schiessen und ist dann auch selbst verantwortlich.

Wenn der Schütze verblutet dann hat er sich das Loch vermutlich selber gemacht.

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:D

Eigentlich hast Du Dir die Antwort schon gegeben. Aufsicht ist MUSS.

Ist der Sand amtlich genehmigt, so muß eine Standordnung aushängen.

Schau hierzu auch dort nach: Regelauflagen für Schießstätten .

Alleine zu schießen ist verboten und gleichzeitig leichtsinnig.

da bin ich perplex -

:D

Wie heißt der Spruch: Hättest Du geschwiegen...

Stimmt leider nicht (mehr)..

Grüße Horst

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...

Alleine zu schießen ist verboten ...

anderer ansicht - wie so oft - das gesetz - hier 11 III awaffvo

mist... sb war schneller :s75:

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Eigentlich hast Du Dir die Antwort schon gegeben. Aufsicht ist MUSS.

Ist der Sand amtlich genehmigt, so muß eine Standordnung aushängen.

Schau hierzu auch dort nach: Regelauflagen für Schießstätten .

Alleine zu schießen ist verboten und gleichzeitig leichtsinnig.

Wieder einer, der nix, aber auch gar nix verstanden hat!!!

Sorry, SOWAS nervt schon langsam!

Si tacuisses ...

Auf Deutsch: bevor Du Halbwissen oder gar Falschwissen verbreitest, sei lieber ruhig!

Schützen, die als Standaufsicht qualifiziert sind, dürfen ohne Aufsicht schießen, aber nur, wenn sie alleine auf'm Stand sind.

(2 Standaufsichten zugleich dürfen sinnigerweise :gaga: nicht gleichzeitig schießen; einer muß den anderen beaufsichtigen :rotfl2: .)

Schützen ohne diese fragwürdige (seht's ironisch) Qualifikation dürfen nicht alleine schießen, nur unter Aufsicht.

Grüße

Iggy

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Eigentlich hast Du Dir die Antwort schon gegeben. Aufsicht ist MUSS.

Ist der Sand amtlich genehmigt, so muß eine Standordnung aushängen.

Schau hierzu auch dort nach: Regelauflagen für Schießstätten .

Alleine zu schießen ist verboten und gleichzeitig leichtsinnig.

VO § 11

Aufsicht

(3) Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Die von Dir verlinkten "Regelauflagen" widersprechen diesem Paragraphen nicht.

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2 Standaufsichten zugleich dürfen sinnigerweise :gaga: nicht gleichzeitig schießen; einer muß den anderen beaufsichtigen :rotfl2:

Das geht dann ungefähr so:

Aufsicht A schießt und Aufsicht B schaut zu. "Schöner Schuss, klasse !" :icon14: Aufsicht B geht in Stellung und schießt, während Aufsicht A mit dem Fernglas schaut und verblüfft feststellt, dass dieser Schuss noch besser war.

Grundfrage hierbei: hat Aufsicht B seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, als er durch das Fernglas geschaut hat ? :)

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<_<

Eine klare Frage, eine richtige Antwort, dann eine falsche Antwort, sechs Berichtigungen... und ich wage zu behaupten, dass der Thread TROTZDEM 3 Seiten haben wird. :D

Grundfrage hierbei: hat Aufsicht B seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, als er durch das Fernglas geschaut hat ? :)

Also Fernsicht ungleich Aufsicht?

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Alleine zu schießen ist verboten und gleichzeitig leichtsinnig.

Ahja ?! Ich schiesse auf 3 kommerziellen Ständen oft alleine! Haben die keine Ahnung?

Bitte such mir dochmal das Gesetz kurz raus - ich kann da auf die schnelle nichts finden ...

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Wieder einer, der nix, aber auch gar nix verstanden hat!!!

Sorry, SOWAS nervt schon langsam!

Si tacuisses ...

Auf Deutsch: bevor Du Halbwissen oder gar Falschwissen verbreitest, sei lieber ruhig! (..)

Kannst wieder ausatmen Junge. Bei der Hitze tut es Deinem Kreislauf nicht ebsonders gut.

Zumindest bei uns auf dem Schießstand ist es untersagt, alleine zu schießen - ob als Aufsicht, oder als Präsident, oder Schlumpfschütze. Host mi?

Ich lasse mich jedoch jederzeit gerne belehren.

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...

Grundfrage hierbei: hat Aufsicht B seine Aufsichtspflicht vernachlässigt, als er durch das Fernglas geschaut hat ? :)

m.e. jedenfalls dann, wenn er dabei lautstark ruft:

wo laufen sie denn ? ja wo laufen sie denn hin ?

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und hier noch ein amtliches dokument,

...

oha !? !

der dsb ist jetzt schon " amtlich " , nur weil er den text der vo zitiert ?

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Komisch das bei euch sowas geregelt werden muss/kann. :confused: Wenn ich bsp. alleine im Schiesskeller bin, dann bin ich halt alleine am Schiessen, sehe darin kein Problem. Was ich nicht begreife, jeder Schütze in Deutschland zumindestens grüner WBK-Schütze hat doch mal Sachkunde gemacht. Deshalb kann man ja davon ausgehen dass er/sie ihr/seines Handwerk versteht. Darum sollte doch so jemand auch ohne Schwierigkeiten alleine schiessen gehen können ohne Hindernisse und Hürden-sowas wie Eigenverantwortung und vertrauen sollte es doch auch nebenbei noch geben (dürfen).

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<_<

Eine klare Frage, eine richtige Antwort, dann eine falsche Antwort, sechs Berichtigungen... und ich wage zu behaupten, dass der Thread TROTZDEM 3 Seiten haben wird. :D

Mit dieser Einschätzung scheinst Du richtig zu liegen. :D

Also Fernsicht ungleich Aufsicht?

Das werde ich Dir ganz umsichtig und offen ins Gesicht beantworten. Du verwechselst hier ganz klar Fernsicht mit Weitsicht. Ein böser Kardinalfehler im Aufsichtsrecht. Oder anders gesagt: wer gute Weitsicht hat, ist nicht zugleich kurzsichtig, auch wenn er in anderer Absicht handelt. Das ist aber wie so vieles eine Frage der Sichtweise... :s75:

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...Du verwechselst hier ganz klar Fernsicht mit Weitsicht. Ein böser Kardinalfehler im Aufsichtsrecht. Oder anders gesagt: wer gute Weitsicht hat, ist nicht zugleich kurzsichtig, auch wenn er in anderer Absicht handelt. Das ist aber wie so vieles eine Frage der Sichtweise... :s75:

ach, dann sei doch ein bischen nachsichtig mit ihm :)

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Das werde ich Dir ganz umsichtig und offen ins Gesicht beantworten. Du verwechselst hier ganz klar Fernsicht mit Weitsicht. Ein böser Kardinalfehler im Aufsichtsrecht. Oder anders gesagt: wer gute Weitsicht hat, ist nicht zugleich kurzsichtig, auch wenn er in anderer Absicht handelt. Das ist aber wie so vieles eine Frage der Sichtweise... :s75:

Okay, ich habe Einsicht.

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Zumindest bei uns auf dem Schießstand ist es untersagt, alleine zu schießen - ob als Aufsicht, oder als Präsident, oder Schlumpfschütze. Host mi?

Jaaaa, klar, EUER Schießstand - der is aber net die Welt, zumindest net verbindlich/repräsentativ für den Frager.

Bringt halt einfach erstens keinen weiter und verwirrt zus. noch.

Wenn z.B. bei Euch alles größer .22 verboten ist, im Verein, heißt das doch genausowenig, daß das per Gesetz verboten sein muß oder in allen anderen Vereinen auch.

Grüße

Iggy

p.s. keine Panik um meinen Butdruck bei dem Wetter - in 16 Minuten hab ich frei, dann gibts erstmal lecker Eiskaffe und a Runde offen durch die Landschaft sausen. :s75:

Übrigens: Wahrsager hat recht! Mindestens drei Seiten werden's werden - und ich Depp trage AUCH noch dazu bei ;-)))

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