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IGNORED

Alleine Schießen


Bikerwaldi

Empfohlene Beiträge

Gast God of Hellfire

(Anm: die "Bescheinigung war der Aufsichtenlehrgang/Schiessleiterausbildung).

...ein Schießleiter hat aber auch ein Aufgabenfeld, welches umfangreicher ist, als das einer "einfachen" Aufsicht. Oder habt Ihr in dem Kurs nur das Thema Standaufsicht und Standsicherheit behandelt?

Ich streite auf gar keinen Fall ab, daß weiterführende Ausbildungen auch Inhalte der normalen Sachkunde mit einschließen bzw. daß es Überschneidungen gibt.

Viele Wege führen nach Rom.

Aber wie Du schon sagtest: Es war bei Euch der Aufsichtenlehrgang/Schießleiterausbildung.

Habe mich mit den weiterführenden Lehrgängen aber noch nicht beschäftigt, da für meine Zwecke (alleine schießen,...) meine normale SK reicht.

:s75:

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Wenn ich mir die VO und das WaffG (§7) so anschaue, dann ist das genau eine dieser komischen Interpretationen, die solche Threads in die Länge ziehen.

Es gibt weder nach dem WaffG noch nach der VO eine Unterscheidung von "alter" und "neuer" Sachkunde bei Aufsichten.

Sachkunde ist Sachkunde, die "alte" ist weiterhin gültig.

Oder habe ich was übersehen???

ja.

ja.

ja.

nein.

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Wenn ich mir die VO und das WaffG (§7) so anschaue, dann ist das genau eine dieser komischen Interpretationen, die solche Threads in die Länge ziehen.

Es gibt weder nach dem WaffG noch nach der VO eine Unterscheidung von "alter" und "neuer" Sachkunde bei Aufsichten.

Sachkunde ist Sachkunde, die "alte" ist weiterhin gültig.

Oder habe ich was übersehen???

Kann sein

Doch die Sachkunden sind nach unterschiedlichen Verordnungen mit unterschiedlichen Inhalten abgelegt worden. Einmal §7 einmal §31

Rechtlich ja in der Praxis Nein

Die Berücksichtigung der momentanen Umsetzung der SB´s

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Gast Harlekin

*kopfschüttel*

ist schon seltsam, was hier einige user für Gesetzesauslegungen zum Besten geben und sich damit selber das Leben schwer machen :gaga:

Es gibt nur DIE Sachkunde! Es gibt keine alte SK und keine neue Sachkunde (wahrsager hat die Wahrheit gesagt). Es gibt keine Unterscheidung! Weder im Gesetz, noch in der Verordnung.

Wenn denn eine "neue" gefordert wäre, müssten wohl die meisten von uns die SK nachholen!

Das einige Verbände (oder ist es nur der DSB?) eine spezielle Ausbildung zur Aufsicht fordern, ist in meinen Augen eine Frechheit, Drangsalierung der Mitglieder und übelste Geldschneiderei.

Harlekin

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Zur Aufsicht berechtigte Person ist jeder der volljährig und sachkundig ist.

...

Sorry Smithy, aber genau das stimmt eben nicht. Volljährig und sachkundig bist Du zur Aufsicht BEFÄHIGT, berechtigt bist Du erst mit dem von Dir einige Beiträge später erwähnten "Zettelchen" oder der Registrierung als Aufsicht oder wie auch immer es bei Euch gehandhabt wird.

Und der Gesetzgeber verlangt zum allein schießen die Befähigung zur Aufsicht und eben nicht die Berechtigung. Somit ist Euer Zettelchen und der Eintrag als Standaufsicht zwar nicht verkehrt, aber eben meiner Meinung nach auch nicht zwingend notwendig.

Als Eigentümer einer (natürlich legalen, um dummen Äußerungen vorzubeugen) Waffe und demzufolge erfolgreich abgelegter Sachkunde darf ich allein auf dem Stand schießen.

mfg

Ralf

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*kopfschüttel*

ist schon seltsam, was hier einige user für Gesetzesauslegungen zum Besten geben und sich damit selber das Leben schwer machen :gaga:

Es gibt nur DIE Sachkunde! Es gibt keine alte SK und keine neue Sachkunde (wahrsager hat die Wahrheit gesagt). Es gibt keine Unterscheidung! Weder im Gesetz, noch in der Verordnung.

Wenn denn eine "neue" gefordert wäre, müssten wohl die meisten von uns die SK nachholen!

Das einige Verbände (oder ist es nur der DSB?) eine spezielle Ausbildung zur Aufsicht fordern, ist in meinen Augen eine Frechheit, Drangsalierung der Mitglieder und übelste Geldschneiderei.

Harlekin

Das Problem ist :

1. Die Sachbearbeiter erkennen die "alte" SK nicht an. Punkt aus.

Müßten sie aber tun es nicht. So entweder klagen und die neue WBK erst in 1-5 Jahren bekommen.

Oder 80€ ausgeben und eben eine "Neue" gemacht.

2. ( Antwort aus dem Gedächtnis und meinen Schulungsunterlagen)

Gefordert für WBK : Sachkunde nach §7 des WaffG einer annerkannten blablabla

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Eine klare Frage, eine richtige Antwort, dann eine falsche Antwort, sechs Berichtigungen... und ich wage zu behaupten, dass der Thread TROTZDEM 3 Seiten haben wird.

Mindestens!

Ich schätze eher mehr!

Und was da immer für ein Unsinn kommt ...

... wann begreifen denn die Leute, dass Erschwernisse und krumme Fürze in ihren Vereinen und / oder Verbänden nicht - und Gott sei Dank nicht - automatisch für alle gelten müssen und beliebig übertragbar sind?

Es gibt doch noch ein paar Verände und Vereine, die ihren Mitgliedern nicht noch zusätzliche Steine in den Weg legen! :icon14:

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Leute, ich gehe ja auch gerne mal auf Nummer Sicher und bekomme dann hier Stress. Aber HIER in dem Fall ist WaffG und VO eindeutig.

In der VO steht "Aufsicht muss sachkundig sein".

Ich bin sachkundig, andernfalls dürfte ich keine WBK haben.

Wenn also die WBK weiter gilt, dann darf ich auch Aufsicht sein.

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Das Problem ist :

1. Die Sachbearbeiter erkennen die "alte" SK nicht an. Punkt aus.

Müßten sie aber tun es nicht. So entweder klagen und die neue WBK erst in 1-5 Jahren bekommen.

Oder 80€ ausgeben und eben eine "Neue" gemacht.

2. ( Antwort aus dem Gedächtnis und meinen Schulungsunterlagen)

Gefordert für WBK : Sachkunde nach §7 des WaffG einer annerkannten blablabla

Von "anerkannt" steht im Gesetz nix.

Lies mal das hier:

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__7.html

...und überleg mal, was eine "dafür bestimmte Stelle" vor 2003 war.

Oder andersherum gefragt: Kennst Du jemanden, der seine SK vor einer "nicht dafür bestimmten Stelle" gemacht hat?

Z.B. der Jury eines Synchronschwimmwettbewerbs oder vor einem Nigerianischen Militärgericht?

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UND ... (zumindest auf DSB-Ständen) der vom DSB nach Besuch eines Lehrgangs ein Teilnahmebestätigungszettelchen in Händen hält, das ihn als zugelassene Aufsicht ausweist. Und zwar für Aufsichten an Luftdruckständen sowie an KK/GK Ständen. Wobei für die Aufsichtsberechtigung für scharfe Waffen ein paar zusätzliche Unterrichtseinheiten und der Nachweis der Waffensachkunde notwendig sind.

Zumindest wird das bei unserem Landratsamt (München Land) so gefordert, weil der Begriff Sachkundig im Zusammenhang mit Aufsichten wohl nicht die Waffensachkunde sondern eine Aufsichtssachkunde erforderlich macht. Auch wenn das nach meinem Wissen nicht in der Form so ausformuliert im Waffengesetz steht.

Beste Grüsse

Walter

Hallo Walter,

eine Bitte:

Es wäre günstig gewesen, wenn Du die beiden Absätze in umgekehrter Reihenfolge geschrieben hättest!

Mancher liest vielleicht nur den ersten Absatz, und hält das dann für allgemeingültig.

Wenn München Land das so fordert, dann gilt das nur nach dem Willen dieser Sachbearbeiter!

Laut Auskunft unseres SB kann jeder Aufsicht machen (WBK-pflichtige Waffen, keine Jugendaufsicht), der

sachkundig ist.

Er braucht keinen Kurs des DSB und kein "Zettelchen des DSB".

Die Aufsichten müssen dann, mit Namen und Anschrift, beim Ordnungsamt gemeldet sein.

Hat jemand den DSB-Kurs und DSB-Ausweis, dann braucht er auch nur im Verein als Aufsicht registriert sein.

Also eine "Verwaltungserleichterung".

Ich habe beim Durchführenden unserer "DSB-Aufsichts-Schulungen" mehrmals nachgefragt,

auf welcher Rechtsgrundlage diese basieren.

Er konnte mir keine nennen.

(Letzte Aussage: "Weil der DSB es so will")

Ich habe dann nicht an dem Kurs teilgenommen.

Ich mache bis heute Aufsicht, und teile ca. 45 Aufsichten terminmäßig ein.

Es hat mich noch nie interessiert, ob einer eine Schulung hat, wenn er sachkundig ist.

Wolli

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Oder habt Ihr in dem Kurs nur das Thema Standaufsicht und Standsicherheit behandelt?

Ne, war schon Schiessleiterausbildung (Rettungswege, VErbandskasten ect.)

Sorry Smithy, aber genau das stimmt eben nicht. Volljährig und sachkundig bist Du zur Aufsicht BEFÄHIGT, berechtigt bist Du erst mit dem von Dir einige Beiträge später erwähnten "Zettelchen" oder der Registrierung als Aufsicht oder wie auch immer es bei Euch gehandhabt wird.

Da sind wir ja EINER Meinung :s75:

Nochmal: Im ERSTVEREIN haben wir das Zettelchen, der Verein meldet nicht und ich mach Aufsicht mit dem Zettelchen.

Im ZWEITVEREIN melden wir die Aufsichten (wie bisher) am Jahresanfang und ausser uns dreien die auch noch im Erstverein sind hat KEINER den Lehrgang.

Trotzdem machen alle Aufsicht weil sie volljährig und sachkundig sind.

Es geht BEIDES, Kinder/Jugendaufsicht ausgenommen, wie oben schon gesagt wurde.

Als Eigentümer einer (natürlich legalen, um dummen Äußerungen vorzubeugen) Waffe und demzufolge erfolgreich abgelegter Sachkunde darf ich allein auf dem Stand schießen.

Genau so ist es. Regelungen des STANDBETREIBERS bleiben unberührt (Versicherungstechnisch, Hausrecht..)

Zur Sachkunde:

Ich habe eine 10 Jahre alte Schkunde die "langwaffen bis 9 mm" , "Pistolen bis .45 und Revolver bis .44 Magnum sowie Flinten im Kaliber 12, 16, 20" umfasst.

SELBSTVERSTÄNDLICH gilt die ewig.

Es soll aber auch Leute geben die eine "beschränkte" Sachkunde gemacht haben (z.B. nur .22) weil sie gemeint haben die wäre leichter zu schaffen.

WEnn dann der SB mal auf die Bescheinigung guckt kann schon sein dass es Probleme gibt.

Genauso wie ich z.B. keine Sachkunde für den .500er Revolver hätte (s. oben)

Kommt immer drauf an wie "schlau" der Prüfer damals formuliert hat.

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Jetzt wo auch sachbearbeiter sich hier einmischt muß ich doch nochmal etwas schreiben.

Also erstmal auf meiner 20 Jahren alten SK steht für alle Waffen und Munition nach § ?? WaffG.

Also ALLE

Aber worauf ich hinaus wollte. Das WaffG ist eine Sache, aber wie sind die Verwaltungsvorschriften ?

Zu jedem Gesetzbuch gibt es ja 3 mal so dicke Handbücher/Vorschriften wie die Behörden die Gesetze umsetzen müssen/sollen.

Was steht denn da ? Evtl. kann sachbearbeiter da etwas aufklären?

Auch warum einige Sb´s meine alte Sachkunde nicht anerkennen :bud::contra:

Aber um den Thread evtl. nun mal dem Ende zukommen zu lassen:

Dem Gesetz nach darf jemand der Sachkundig ist ALLEINE auf dem Schießstand sein und auch schießen !

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...aber wie sind die Verwaltungsvorschriften ?

...

ja, DAS wüssten viele auch gerne :rotfl2:

welche lfd nummer hatte der letzte entwurf ?

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Oh bitte nicht noch einen allgemeinen Sachkundethread aus diesem hier machen ! :contra: Mir fallen dazu zwar noch zwei Urteile ein, aber das lassen wir hier lieber. :rolleyes:

Hier gings um das alleinige Schießen auf dem Schießstand. Und diese Frage wurde bereits mehrfach erschöpfend beantwortet...

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Es wurden noch nicht alle möglichen Antworten gegeben.

Wie wär's denn damit:

- Man darf nur alleine schiessen, wenn man in mindestens 2 Verbänden ist. Dann schiesst z.B. der DSB-Schütze und das BDS-Mitglied macht die Aufsicht in Personalunion.

- Man darf alleine schiessen, aber nicht mit 7,62x39, die Munition ist laut KWKG nicht zum sportlichen Schiessen zugelassen.

- Man darf nicht alleine schiessen, da man bei einem Stromausfall ja im Dunkeln stehen würde. Ausser man hat eine Lampe mit Waffenmontage dabei, denn die darf man ja haben (nur nicht montieren). Wenn der Strom dann ausfällt dann darf man sie montieren denn das ist Notwehr. Wenn der Staatsanwalt deswegen ermittelt macht er sich strafbar.

- BdMP-Mitglieder dürfen nicht alleine schiessen, denn als Einzelner darf man im BdMP gar nichts. Aber wartet nur ab, ab dem Bundesdelegiertentag 2013 ist alles anders.

- Man darf nur zweimal innerhalb von sechs Monaten alleine schiessen, das hat der Gesetzgeber ganz klar so gewollt.

- Man darf gar nichts, schliesslich sind wir hier in Toitschland, da wird man nur unterdrueckt mit ueblen Luegen.

- Man darf es nicht aber man tut es einfach trotzdem, trägt dabei eine Wehrmachtsuniform und stellt ein Video davon ins Halbautomatenforum.

- Man sollte mit den Waffen der Firma XY nie alleine schiessen denn man braucht einen Zeugen für die ganzen Mängel, die bei der neuen Waffe auftreten.

- He, wozu willst Du überhaupt alleine schiessen? Das braucht kein Mensch!

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