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IGNORED

Aus Legal wird Illegal ?


Milan01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

23 (jetzt 24) postings in diesem thread, wovon 15 postings rein garnichts mit der Beantwortung von Herrn Milans Frage zu tun haben. Ich denke nicht, dass man hier von "geduldiger Beantwortung" sprechen kann.

CM

die ersten beiden antworten haben die frage ausreichend beantwortet.

im übrigen steht es auch dir doch frei, rechtlich fundierte antworten ggf. unter berücksichtigung des grundgesetzes zu geben.

nun denn, mal los, nur keine hemmungen

... UND dass Du dich bezüglich "geduldiger Beantwortung" evtl. ein ganz kleines bisschen in einer Art Glashaus befindest?

;)

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

1:0

Geschrieben
...die ersten beiden antworten haben die frage ausreichend beantwortet.
Und genau hier divergieren doch die Meinungen ein wenig. Das Problem liegt doch nicht auf der rechlichen Seite, sondern ist in der Unart begründet, dass die Fa. Sauer & Sohn die Waffen-/Herstellungsnummer auf einem Waffenteil anbringt, dass beliebig austauschbar ist.

Hat der Besitzer einer 202 sich die Basiswaffe seinerzeit im Kaliber 9,3x62 angeschafft und in der Folge Austauschläufe in den Kalibern .308 und 6,5x57 erworben, deren Erwerb er ja bekanntlich nicht der Erlaubnisbehörde anzeigen muss, da diese im Kaliber gleich oder kleiner sind, hat er ,je nach dem welcher Lauf gerade montiert ist, 3 verschiedene Waffen-/Herstellungsnummern für die selbe Waffe. Wesentlich sinnvoller wäre in diesem Fall, die beim erstmaligen Erwerb der Waffe in die WBK eingetragene Waffen-/Herstellungsnummer von einem ordentlichen Büchsenmacher an eine geeignete Stelle am System gravieren zu lassen, damit hätte sich das Problem wechselnder Numerierungen beim Austausch der Läufe dauerhaft erledigt.

Der Kardinalfehler war m.E. der Gang zur Behörde, um den Lauf austragen zu lassen. Hierbei entsteht für die Behörde ohne nähere Erläuterung der Eindruck, dass die Waffe komplett veräussert wurde. Sinnvoller wäre es in diesem Fall gewesen, dem zuständigen SB den Sachverhalt darzustellen und nach Erwerb eines neuen Laufs mit entsprechend neuer Nummer bei der Behörde lediglich die in der WBK eingetragene Waffen-/Herstellungsnummer ändern zu lassen.

Aus der eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass ein vernünftiger SB so etwas innerhalb von 2 Minuten und ohne die Berechnung einer Verwaltungsgebühr bewerkstelligt.

CM

Geschrieben

Und genau hier divergieren doch die Meinungen ein wenig. Das Problem liegt doch nicht auf der rechlichen Seite, sondern ist in der Unart begründet, dass die Fa. Sauer & Sohn die Waffen-/Herstellungsnummer auf einem Waffenteil anbringt, dass beliebig austauschbar ist.

Hat der Besitzer einer 202 sich die Basiswaffe seinerzeit im Kaliber 9,3x62 angeschafft und in der Folge Austauschläufe in den Kalibern .308 und 6,5x57 erworben, deren Erwerb er ja bekanntlich nicht der Erlaubnisbehörde anzeigen muss, da diese im Kaliber gleich oder kleiner sind, hat er ,je nach dem welcher Lauf gerade montiert ist, 3 verschiedene Waffen-/Herstellungsnummern für die selbe Waffe. Wesentlich sinnvoller wäre in diesem Fall, die beim erstmaligen Erwerb der Waffe in die WBK eingetragene Waffen-/Herstellungsnummer von einem ordentlichen Büchsenmacher an eine geeignete Stelle am System gravieren zu lassen, damit hätte sich das Problem wechselnder Numerierungen beim Austausch der Läufe dauerhaft erledigt.

Der Kardinalfehler war m.E. der Gang zur Behörde, um den Lauf austragen zu lassen. Hierbei entsteht für die Behörde ohne nähere Erläuterung der Eindruck, dass die Waffe komplett veräussert wurde. Sinnvoller wäre es in diesem Fall gewesen, dem zuständigen SB den Sachverhalt darzustellen und nach Erwerb eines neuen Laufs mit entsprechend neuer Nummer bei der Behörde lediglich die in der WBK eingetragene Waffen-/Herstellungsnummer ändern zu lassen.

Aus der eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass ein vernünftiger SB so etwas innerhalb von 2 Minuten und ohne die Berechnung einer Verwaltungsgebühr bewerkstelligt.

CM

Danke cartridgemaster

Ich habe das Gefühl du bist der einzige der es erfasst hat. Was nicht heißen soll, dass ich nicht dankbar über die Antworten bin. Nur ich mag es nicht wenn man eine Frage stellt und die so ausgelegt wird als ob man blöd sei. Soetwas ärgert mich. Spass kann ich ja vertragen so ist das nicht.

Danke für die Klarstellung des Ganzen.

Geschrieben

schöne lange rede, cm, aber das hat willo eigentlich kurz + prägnant dargestellt.

womit wir wieder bei goethe wären...getretener quark wird ( eben nunmal nur ) breit, nicht stark.

Geschrieben

Hallo

ich bin durch Zufall auf eine interessante Sache aufmerksam geworden. Wenn man eine z.B. Sauer 200/202 hat gibt es ja Wechselläufe für die Waffe. Nun gut ist ja auch nichts besonderes, aber angenommen wir veräussern den Lauf mit dem die Waffe eingetragen ist, wird dieser ausgetragen und gut. Das system bleibt ja im besitz der Verkäufers (System hat keine Nummer da sie direkt im Laufverriegelt also nicht nötig) der holt sich einen anderen Wechsellauf auf Jagdschein (muss nicht eingeragen werden ) bauen diese mit dem noch vorhandenen System zusammen und erhalten eine Legale > illegale Waffe nicht schlecht Herr Gesetzgeber !!!!! ob das so gewollt ist ???????

MfG

Milan_01

Hallo Milano

was genau hast du gefragt?

Du hast etwas festgestellt und daraufhin die Schuld dem Gesetzgebers zugeschoben. Du darfst auch in der Stadt nur 50Km/Std fahren. Können kannst du aber locker 150. Das ist aber illegal und wenn du erwischt wirst, wirst du bestraft. Genau so verhält es sich mit illegal hergestellten Waffen. Nicht immer Vollkasko vom Staat fordern. Bringt uns nur Nachteile.

Steven

Geschrieben

Genau!

Gesetze sind dazu da, um die Ahndung von Taten zu ermöglichen und diese dadurch zu verhindern, nicht um die Ausführung der Taten unmöglich zu machen.

Jedenfalls sollte das so sein.

Geschrieben

Genau!

Gesetze sind dazu da, um die Ahndung von Taten zu ermöglichen und diese dadurch zu verhindern, ...............

na du bist ja lustisch ... :rotfl2:

als wenn man durch ein Gesetz was verhindern könnte ... mehr sage ich dazu nicht und den "gaga" gibt es hier auch nicht ...

 

dein ... "Jedenfalls sollte das so sein." ... ist dafür auch keine Entschuldigung ...

 

 

 

Geschrieben

na du bist ja lustisch ... :rotfl2:

als wenn man durch ein Gesetz was verhindern könnte ... mehr sage ich dazu nicht und den "gaga" gibt es hier auch nicht ...

dein ... "Jedenfalls sollte das so sein." ... ist dafür auch keine Entschuldigung ...

Natürlich kann man durch ein Gesetz "was" verhindern, aber eben nicht alles.

Dass ich damit nicht meine, dass ein Verbot reicht um einen entschlossenen Täter von etwas abzuhalten, sowweit solltest Du mich kennen.

Bitte unterscheide "verhindern" und "unmöglich machen".

Ich meinte es so:

Wenn man nicht will, dass in Ortschaften schneller als 50 gefahren wird, dann verbietet man das. Somit schafft man die Möglichkeit, schnellere Fahrer zu bestrafen. Dadurch soll verhindert werden, dass man dort schneller fährt als 50.

Der andere Ansatz wäre, Autos zu verbieten, die schneller als 50 fahren können. Damit würde man ebenfalls versuchen das schnellfahren zu verhindern, indem man es unmöglich macht.

Dieser zweite Ansatz hört ich in dem Fall bescheuert an, tatsächlich aber gibt es Leute, die so denken. Anstatt eine ganz bestimmte Tat zu ahnden wird etwas anderes verboten, was scheinbar eine Voraussetzung für die Tat ist.

Es werden also nicht Grenzen gesetzt, die ein Mensch dann eigenverantwortlich einhalten soll, wenn er keine Sanktionen will, sondern es wird versucht, dem Menschen die Möglichkeit zu nehmen, das Gesetz zu übertreten.

Und danach verlangt man, wenn man die pure Möglichkeit eines Gesetzbruches schon "Lücke" nennt.

Geschrieben

...

Lest den Thread doch einfach nicht...

das sagt der richtige :rotfl2::s75:

Geschrieben
Wesentlich sinnvoller wäre in diesem Fall, die beim erstmaligen Erwerb der Waffe in die WBK eingetragene Waffen-/Herstellungsnummer von einem ordentlichen Büchsenmacher an eine geeignete Stelle am System gravieren zu lassen, damit hätte sich das Problem wechselnder Numerierungen beim Austausch der Läufe dauerhaft erledigt.

In Anbetracht dessen, daß Du hier gerade den Rat erteilt hast, man solle doch mal eben eine kleine Urkundenfälschung begehen, wäre es vielleicht besser, wenn Du Dich mit juristischen Ratschlägen zurückhalten würdest.

Geschrieben

In Anbetracht dessen, daß Du hier gerade den Rat erteilt hast, man solle doch mal eben eine kleine Urkundenfälschung begehen, wäre es vielleicht besser, wenn Du Dich mit juristischen Ratschlägen zurückhalten würdest.

Warum liegt hier eine Urkundenfälschung vor wenn ich einen anonymen Gegenstand mit einer Seriennr. individualisiere?

Karl

Geschrieben

Zeig mir, wo ich die Schliessung eines Threads gefordert habe...

hä ? wieso das denn ?

meine :rotfl2::rotfl2::rotfl2: bezogen sich auf dein

...Lest den Thread doch einfach nicht...

:bb1::bb1:

Geschrieben

Zeig mir, wo ich die Schliessung eines Threads gefordert habe... :gutidee:

Die könnt ich Dir schicken, aber nicht so ganz öffentlich :-) :D:D

PePe

Geschrieben

Zeig mir, wo ich die Schliessung eines Threads gefordert habe... :gutidee:

der Sachbearbeiter war´s ... :D

In Anbetracht dessen, daß Du hier gerade den Rat erteilt hast, man solle doch mal eben eine kleine Urkundenfälschung begehen, wäre es vielleicht besser, wenn Du Dich mit juristischen Ratschlägen zurückhalten würdest.

und genau dasselbe wurde von mir beim Anmelden eines WS von PS verlangt.

Da PS keine Nummern mehr zeichnete sollte ich mich auf eine festlegen - ich hatte mich für 0001 entschieden - und die Wurde dann auch in die WBK eingetragen.

Ähmm, Slegde - google doch mal nach "fälschen", vielleicht hat sich dann dein Beitrag erledigt ...

 

 

Gruß Klaus

 

 

Ich schlage vor, den Thread zu schließen. <_<

:rotfl2:                    :rotfl2:                    :rotfl2:

 

 

Geschrieben

Solche Probleme gibt es ja jetzt nicht nur im vorliegenden Fall

Beispiel KW

Im EU-Land A ist das Griffstück frei erwerbbar aber der Schlitten und Lauf genehmigungspflichtig

Im EU-Land B ist das Griffstück genehmigungspflichtig aber der Schlitten und Lauf frei erwerbbar

In Deutschland beides Genehmigungspflichtig!

Aus genau dem Grund bietet Glock keine Wechselsysteme mehr an!

Oder Beispiel UZI

In Deutschland ist das Gehäuse und Deckel frei erwerbbar

In EU-Land A das Griffstück und Kleinteile

Im EU-Land B der Lauf

In EU-Land C der Verschluss

Ein Schelm wer böses dabei denkt...

Geschrieben

Solche Probleme gibt es ja jetzt nicht nur im vorliegenden Fall

Beispiel KW

Im EU-Land A ist das Griffstück frei erwerbbar aber der Schlitten und Lauf genehmigungspflichtig

Im EU-Land B ist das Griffstück genehmigungspflichtig aber der Schlitten und Lauf frei erwerbbar

In Deutschland beides Genehmigungspflichtig!

Aus genau dem Grund bietet Glock keine Wechselsysteme mehr an!

Oder Beispiel UZI

In Deutschland ist das Gehäuse und Deckel frei erwerbbar

In EU-Land A das Griffstück und Kleinteile

Im EU-Land B der Lauf

In EU-Land C der Verschluss

Ein Schelm wer böses dabei denkt...

Schlitten und Lauf einer Kurzwaffe sind in keinem EU-Land "frei" verkäuflich, da auch alle diese Teile zur Kategorie B zählen. (Ausnahme Frankreich bei Uralt-Waffen der dortigen Kategorie 8, die in einer speziellen Liste des Innenministeriums aufgeführt sind/Gleiches GALT bis 1.6.06 auch noch für Belgien. Durch die Änderung des WaffG dort aber jetzt vorerst mal überholt. An einer neuen Liste und Arret royale wird gearbeitet)

Das kann man in der EU-Richtlinie von 1991 bereits nachlesen.

Griffstueck ist lediglich in Österreich angeblich "frei", aber nach Auskunft der Sicherheitswache Wien "fraglich".

Zur UZI: Auch da steht Kategorie "A" der EU-Richtlinie davor.

Mir wäre auch kein Land bekannt, wo Deine Aussage zu UZI-Hauptteilen zutreffen würde. Griffstücke von Kriegswaffen (>60cm Gesamtlänge im aufgeklappten Zustand) sind auch in Bananaland frei, da vom KWKG nur Lauf und Verschluss erfasst sind.

Griffstueck zur UZI-Pistole oder Mini-Uzi sind auch hier verboten.

PePe

Geschrieben

Schlitten und Lauf einer Kurzwaffe sind in keinem EU-Land "frei" verkäuflich, da auch alle diese Teile zur Kategorie B zählen. (Ausnahme Frankreich bei Uralt-Waffen der dortigen Kategorie 8, die in einer speziellen Liste des Innenministeriums aufgeführt sind/Gleiches GALT bis 1.6.06 auch noch für Belgien. Durch die Änderung des WaffG dort aber jetzt vorerst mal überholt. An einer neuen Liste und Arret royale wird gearbeitet)

Das kann man in der EU-Richtlinie von 1991 bereits nachlesen.

Griffstueck ist lediglich in Österreich angeblich "frei", aber nach Auskunft der Sicherheitswache Wien "fraglich"

In einer der letzten Ausgaben Visier oder DWJ stand ein Artikel über das Ende der Glock Wechselsysteme, bei der auf diese Problematik eingegangen wurde.

Archiviert

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