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IGNORED

Reh angefahren - "Gnadenschuss" erlaubt?


Gast

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Hallo!

Für mich ist es mit der Erlösung eines verunfallten, leidenden Tieres wie mit der Nothilfe beim Menschen. Jeder sollte so helfen, wie er es sich zutraut! Bin ich erfahren, kein Mensch gefährdet und lässt die Situation nichts anderes zu, erlöse ich das Tier mit der Schußwaffe, fertig! Wenn ich Angst habe oder es mir nicht zutraue, rufe ich jemanden per Handy (Polizei usw.) und sichere die Unfallstelle ab, aus! Kein Ordnungshüter, Jäger oder Revieraufseher wird mir einen reindrücken, wenn ich keine andere Wahl hatte! So oder so, ich handel immer im Sinne des Tieres und auch so, dass ich selber mein Handeln verantworten kann, vor jedem, der mir was will! Ihr seid da draußen bei einem vielleicht schreienden, kriechenden, winselden oder einfach nur leidenden Tier, welches auf Eure Erlösung hofft. Ist das nicht Grund genug, menschlich zu handeln und diese Tat danach erhobenen Hauptes zu vertreten?

In diesem Sinne,

Einzelgänger

Threadtitel:

"Gnadenschuss erlaubt?"

und nicht:

"Gnadenschuss sinnvoll?"

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Ich wiederhole nochmal: bei uns im ländlichen Niedersachsen ist der Jagdpächter eigentlich in solchen Situationen nur dazu da, um den Kadaver abzuholen bzw. eine Nachsuche durchzuführen, wenn das Tierchen noch eine größere Strecke gelaufen ist. Den Fangschuß gibt der eingesetzte Kollege im Regelfall unbürokratisch und fix einfach selber ab.

Im übrigen muß ich an dieser Stelle mal einwerfen, daß judikative Standpunkte und tatsächliche Rechtswirklichkeit oftmals voneinander deutlich differieren, namentlich dann, wenn der aufnehmende Polizeibeamte selber entscheidet, wie es gewesen ist und gegen wen er ein Strafverfahren einleitet. :)

Der Staatsanwalt kann nämlich nur anklagen und der Richter nur beurteilen, was die Polizei vorher aufgeschrieben und vor allem an die StA weitergeleitet hat.

Hier bei uns hätte der Sportschütze, der auf einsamer Landstraße nachts (dann passieren solche Sachen nämlich meistens) ein verletztes, blökendes Reh erschießt, nämlich meines Erachtens eine relativ gute Chance, daß die Sache mit einem "Mhm, okay, dankeschön" vom Polizeibeamten und einem Pro-forma-Eintrag ins Einsatztagebuch gegessen ist.

Wohlgemerkt, das ist keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern nur eine subjektive Einschätzung der Situation unter Berücksichtigung unserer hiesigen örtlichen Gegebenheiten.

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Hier bei uns hätte der Sportschütze, der auf einsamer Landstraße nachts (dann passieren solche Sachen nämlich meistens) ein verletztes, blökendes Reh erschießt, nämlich meines Erachtens eine relativ gute Chance, daß die Sache mit einem "Mhm, okay, dankeschön" vom Polizeibeamten und einem Pro-forma-Eintrag ins Einsatztagebuch gegessen ist.

So war´s bei mir.

Ich muss allerdings zugeben (weil die Diskussion ja schon aufkam), dass ich doch recht froh gewesen bin vorher dienstlich gelernt zu haben wo man beim Reh hinschiessen soll.

romeoh :s75:

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So war´s bei mir.

Ich muss allerdings zugeben (weil die Diskussion ja schon aufkam), dass ich doch recht froh gewesen bin vorher dienstlich gelernt zu haben wo man beim Reh hinschiessen soll.

romeoh :s75:

Na dann, Ende gut alles gut!

Ich jedenfalls bin nicht ausgebildet auf etwas lebendiges zu schießen, ich bin Sportschütze und kein Hilfsjäger oder Metzger. Ich achte und respektiere jedes Lebewesen. Ein Verletztes Stück Vieh ist jedoch kein Grund für mich gegen das Gesetz zu verstossen und meine Zuverlässigkeit zu riskieren.

Es liegt im Falle eines Angefahrenen Rehs einfach kein rechtfertigender Notstand vor!

Marcus

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@ antares

Dann hast du aber noch nie so eine Situation mitgemacht.

Die Viecher schreien dann wie kleine Kinder und geben keine Ruhe.

Oder wenn ein Wildschwein 10 ltr. Blut pro Minute verliert und mit allem was früher im Bauch war nun nach aussen hänged wie wild durch die geparkten Autos springt denkst aber doch schon anders.

Die Frage nach was würde man tun kann man halt SO nicht beantworten.

Die Rechtsfrage eigentlich inzwischen klar.

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@ antares

Dann hast du aber noch nie so eine Situation mitgemacht.

Die Viecher schreien dann wie kleine Kinder und geben keine Ruhe.

Oder wenn ein Wildschwein 10 ltr. Blut pro Minute verliert und mit allem was früher im Bauch war nun nach aussen hänged wie wild durch die geparkten Autos springt denkst aber doch schon anders.

Die Frage nach was würde man tun kann man halt SO nicht beantworten.

Die Rechtsfrage eigentlich inzwischen klar.

Wenn die Viecher schreien wie die kleinen Kinder setz ich mich in mein Auto schließe die Scheiben, drehe das Radio lauter, lasse meine Sportgeräte im Kofferaum, warte auf Polizei, Jäger oder Metzger und behalte meine WBK! :gutidee:

Nein im Ernst, soll ich wirklich mit zitternder Hand und rasendem Herzen mit meiner 1911er 6'' .45ACP und Scheibenlaborierung SWC Jagd auf das oben beschriebene Wildschwein machen? Das kann es doch auch nicht sein, das wird doch keiner von mir verlangen.

Marcus

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Wenn die Viecher schreien wie die kleinen Kinder setz ich mich in mein Auto schließe die Scheiben, drehe das Radio lauter, lasse meine Sportgeräte im Kofferaum, warte auf Polizei, Jäger oder Metzger und behalte meine WBK! :gutidee:

Nein im Ernst, soll ich wirklich mit zitternder Hand und rasendem Herzen mit meiner 1911er 6'' .45ACP und Scheibenlaborierung SWC Jagd auf das oben beschriebene Wildschwein machen? Das kann es doch auch nicht sein, das wird doch keiner von mir verlangen.

Marcus

Hi,

nein, verlangen wird das keiner von Dir. Wenn Du keine Ahnung hast und Dich dazu bekennst meinen Respekt. Gehört was dazu!

Wenn Du in eine solche Situation kommst (was ich Dir nicht wünsche) und Du erkennst, dass Du nicht in der Lage bist, das Tier zu erlößen (da kein Jäger), ist Deine Verpflichtung nach anrufen der Polizei beendet!

Falls Du den JAB rein zufällig kennst, kannst Du natürlich auch den anrufen.

Die Frage war ja eher, was macht ein Sportschütze, der kein Jäger, Metzger oder Arzt ist, wenn er vor nem Wildschwein steht. Offizielle Aussage: Polizei anrufen, Finger von der Waffe!

Gute Nacht

Gruss

B

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ist wohl ein kompliziertes Thema.

Also, wenn ich ein Tier anfahren würde und dieses ist so übel verletzt (Teile des Körpers hängen in Fetzen runter oder Körper wäre aufgeplatzt usw.) würde ich nicht zögern, dieses Tier sofort zu erschiessen.

Mache ich es nicht, wäre es Tierquälerei. Da sollten unsere Bürokraten mal etwas sagen. Wäre ein gefundenes Fressen für die Presse.

Und noch mal mit dem Auto rüber fahren :angry2: ich glaube ihr habt sie nicht mehr alle :gaga:

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ist wohl ein kompliziertes Thema.

Also, wenn ich ein Tier anfahren würde und dieses ist so übel verletzt (Teile des Körpers hängen in Fetzen runter oder Körper wäre aufgeplatzt usw.) würde ich nicht zögern, dieses Tier sofort zu erschiessen.

Mache ich es nicht, wäre es Tierquälerei. Da sollten unsere Bürokraten mal etwas sagen. Wäre ein gefundenes Fressen für die Presse.

Und noch mal mit dem Auto rüber fahren :angry2: ich glaube ihr habt sie nicht mehr alle :gaga:

Als Unfallbeteiligter würde ich schon überhaupt nicht zur Sportwaffe greifen, sonnst würden die Bürokraten ne Menge sagen und die WBK noch schneller einziehen. Ein gefundenes Fressen für die Presse währe der mutzmutz

welcher das arme Bambi gemeuchelt hat. Schlagzeile: Sportschütze sieht Rot, Jagd mit Auto auf junge Rehmutter, finaler Rettungsschuss mit Sportpistole!

Marcus

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Als Unfallbeteiligter würde ich schon überhaupt nicht zur Sportwaffe greifen, sonnst würden die Bürokraten ne Menge sagen und die WBK noch schneller einziehen. Ein gefundenes Fressen für die Presse währe der mutzmutz

welcher das arme Bambi gemeuchelt hat. Schlagzeile: Sportschütze sieht Rot, Jagd mit Auto auf junge Rehmutter, finaler Rettungsschuss mit Sportpistole!

Marcus

so ein Quatsch :icon13:

ob man selbst oder ein anderer das Tier angefahren hat spielt doch keine Rolle. Soll das Tier langsam verenden??

Ein Radkreuz mag bei kleineren Tieren sinnvoll sein, aber drauf herum fahren gibt mit Sicherheit richtig Ärger.

War vor Jahren selbst in solch einen Unfall verwickelt. Ein entgegen kommendes Auto erfasste einen jungen Hirsch der dann auf meiner Motorhaube landete.

Das rechte Hinterbein war abgerissen.

Habe nicht lange gezögert und das Tier erschossen.

Die Polizei die nach 20 min eintraf, bedankte sich bei mir. Mit den Worten: Garnicht auszudenken, wenn das Wild amok lgelaufen wäre (30m weiter war ein Kindergarten, es hätte ja nichts passieren können, aber wenn dann doch, wäre ich meines Lebens nicht mehr froh gewesen)

Sie wollten lediglich die Waffe und meine WBK sehen und in welche Richtung ich geschossen habe.

Das wars!! Und bevor sich jetzt einige aufregen...ich war auf dem Weg zum Schützenhaus.

Nur mal so am Rande.... 5 Tage später gab es eine Einladung vom zuständigen Jäger. Der Hirsch hat :icon14: geschmeckt

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so ein Quatsch :icon13:

Das rechte Hinterbein war abgerissen.

Mit den Worten: Garnicht auszudenken, wenn das Wild amok lgelaufen wäre (30m weiter war ein Kindergarten, es hätte ja nichts passieren können, aber wenn dann doch, wäre ich meines Lebens nicht mehr froh gewesen)

Hallo,

das hätte aber auch anders Enden können! Ich bin seit 15 Jahren Jäger und hab noch nie einen Hirsch oder ein anderes Tier (schon gar nicht mit abgerissenen Hinterbein "Verblutet in wenigen Minuten") Amok-Laufen sehen... das tun in der Regel nur Menschen!

Der Richter hätte den Schußwaffengbrauch in Unmittelbarer Nähe zum Kindergarten (Querschläger) auch nicht Lustig gefunden, von den Zeitungsfritzen gar nicht zu reden!

Würde sagen, da hast Glück gehabt!

Gruß, Hunter375

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Hallo!

Für mich ist es mit der Erlösung eines verunfallten, leidenden Tieres wie mit der Nothilfe beim Menschen. Jeder sollte so helfen, wie er es sich zutraut! Bin ich erfahren, kein Mensch gefährdet und lässt die Situation nichts anderes zu, erlöse ich das Tier mit der Schußwaffe, fertig! Wenn ich Angst habe oder es mir nicht zutraue, rufe ich jemanden per Handy (Polizei usw.) und sichere die Unfallstelle ab, aus! Kein Ordnungshüter, Jäger oder Revieraufseher wird mir einen reindrücken, wenn ich keine andere Wahl hatte! So oder so, ich handel immer im Sinne des Tieres und auch so, dass ich selber mein Handeln verantworten kann, vor jedem, der mir was will! Ihr seid da draußen bei einem vielleicht schreienden, kriechenden, winselden oder einfach nur leidenden Tier, welches auf Eure Erlösung hofft. Ist das nicht Grund genug, menschlich zu handeln und diese Tat danach erhobenen Hauptes zu vertreten?

In diesem Sinne,

Einzelgänger

:appl::appl::appl:

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Mensch leute, muß es denn unbedingt mit Messer oder einer Schusswaffe sein? Eine hohe Dosis eines Betäubungsmittels (Ketamin o.ä.) macht auch schnell Schluss, i.m. verabreicht vieleicht 2min. Wenn es nicht tödlich wirken sollte, so lindert es doch durch Bewustlosigkeit des Tieres das Leiden. Der fachkundige Jäger kann dann den finalen Schuss abgeben wenn es nicht gelangt hat. Einem angefahrenen Keiler wollte ich allerdings keine Spritze geben. :17:

Um Fragen vorweg zu beantworten: Nein das angegebene Medikament unterliegt nicht dem B.T.M., nein es ist nicht teuer, ja, es darf jeder besitzen! Es hat auch jeder Tierarzt in seiner Tasche! Ja es gibt Fertigspritzen. Nein, beim spritzen des Medikamentes in den Hintern eines verletzten Stückes Wild kann man sich nicht mit HIV infizieren. Nein, das Fleisch kann nicht mehr für den Verzehr verwendet werden. Nein, die Dosierung ist nicht kritisch. Ja ich komme aus der Arzneimittelentwicklung. Noch Fragen?

Marcus

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Mensch leute, muß es denn unbedingt mit Messer oder einer Schusswaffe sein? ...

Marcus

Nein, es kann auch der Wagenheber, ein Knueppel, ein Stein u.s.w. sein.

Aber sicher ist die praxisfremdeste Idee, ein angefahrenes Wildtier einschlaefern zu wollen.

Das ist ja nur noch absurd. :icon13:

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Nein, es kann auch der Wagenheber, ein Knueppel, ein Stein u.s.w. sein.

Aber sicher ist die praxisfremdeste Idee, ein angefahrenes Wildtier einschlaefern zu wollen.

Den ausziehbaren Radmutterschlüssel finde ich eigentlich schon brauchbar, liegt immer im Auto, eine Schusswaffe oder ein Messer größer als das Schweizer Taschenmesser habe ich auch selten dabei.

Karl

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Ich lese ja bei sowas nur mit :D

Aber irgendwann kann man nicht mehr :o

Den ausziehbaren Radmutterschlüssel finde ich eigentlich schon brauchbar,

Hast Du schon mal einen Keiler wirklich gesehen??

(frägt sich jemand der Hausschlachtungen an NORMALEN Hausschweinen durchführt.)

Das mit den Radmutterschlüssel schaffen viele Hobbyschlächter nicht mal mit dem Hasen im Sack (auf eine Weise die nicht strafbar wäre) . Gut dass die Öffentlichkeit vieles nicht mitbekommt.

Das ist ja nur noch absurd.

Eben !!!

Deshalb hab ich mich auch zu einem Beitrag hinreissen lassen.

Meine Meinung zur Eingangsfrage: Ein Sportschütze soll ausserhalb seines Besitztums und des Schützenheimes so handeln als wäre er kein Sportschütze (und damit auch nicht bewaffnet).

Alles andere ist Käse. Und die Argumente dass ich aus Tierschutzgründen verpflichtet bin.... sowieso.

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Der Grundtenor dieses Threads ist es genügend Argumente für das Verfassungsgericht zu sammeln.

Durch ein bahnbrechendes Urteil ist dann neben Verbandkasten, Thermodecke und Gummihandschuhen ein dreisiebenundfünfzigmag Pflichtausstattung des PKW damit man Tierschutzgerecht Auto fahren kann. ;)

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Nun, ein Reh erschlägst Du auch nicht so einfach, vorallem nicht Tierschutzgerecht. <_<

Das hab ich aber in der Fahrschule so gelernt! Wenn man ein Reh angefahren hat, soll man es mit dem Wagenheber bearbeiten, weil die Versicherung sonst nicht zahlt, wenn es abhaut.

Man könnte auch den Rückwärtsgang einlegen um etwas anlauf zu nehemen und noch ein paar mal drüberfahren. Ist aber auch nicht so doll, weil man dabei nur unnötig sein Auto kaputt macht.

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... weil die Versicherung sonst nicht zahlt, wenn es abhaut.

...

Welche Fahrschule erzählt denn so einen Quark :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Die Spuren, welche ein (Wild-) Unfall hinterlässt, sind für fast jeden Idioten eindeutig erkennbar. Auch ohne das tote Reh.

...Man könnte auch den Rückwärtsgang einlegen um etwas anlauf zu nehemen und noch ein paar mal drüberfahren. Ist aber auch nicht so doll, weil man dabei nur unnötig sein Auto kaputt macht.

Dann zahlt Dir die Versucherung wohl erst recht nicht!

Denn diesen "Folgeschaden" hätte man verhindern können - icg denke mal, das war eine etwas ironische Auslegung Deinerseits zum Quark Deiner Fahschule.

IMI

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