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IGNORED

Antrag für Kleinen Waffenschein wurde abgelehnt


b3nder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vor ca. 2 Monaten habe ich einen Antrag für einen kleinen Waffenschein bei der Polizei eingereicht. Ich hatte zwar nicht die Absicht mit 'ner Schreckschusswaffe rumzulaufen, aber wie heißt es doch so schön, ich wollte ihn haben, weil ich es kann. Tja pustekuchen! Der Polizist hat mich also zunächst gefragt, Warum ich den kleinen Waffenschein haben möchte (bisher dachte ich, man muss das _NICHT_ begründen?). Ich habe ihm dann als beispiel genannt, dass ich z.b. an Silvester gerne auf meinem PRIVATGELÄNDE damit schießen würde.

Da kam dann direkt die Antwort "Antrag abgelehnt", das wäre verboten, auch an Silvester. Aha, jeder Waffenshop hat mir bisher versichert, dass dies an Silvester auf Privagelände mit Erlaubnis des Besitzers (bin in dem Falle ja ich) völlig legal sei. Er wollte dann auch garnicht weiter mit mir duksutieren und meinte entweder nehme ich den Antrag zurück, oder er schreibt eine Begründung. Dann kam er mir damit an, dass ich ja überhaupt nicht mit Waffen umgehen könne und ähnlichem Bullshit. Darauf habe ich ihm entgegnet, dass ich jahrelang in den USA gelbt habe und im Umgang mit Voll und Semiautomatischen Waffen bestens vertraut bin. Aber da war auch nichts mehr zu machen, sein Entschluss schien schon festzustehen, bevor er überhaupt durch die Tür kam.

Er hat mir dann auch gesagt, dass er Selbstschutz für blödsinn hält. Auf meine Frage, wofür es diesen Schein dann gibt, wenn er ja sowieso keinen Zweck erfüllt hat er mir dann geantwortet "Den gibts halt, das ist wegen Erfurt so".

Ich fand das ehrlich gesagt ein wenig frech und wusste dann auch nicht mehr was ich sagen soll, denn er hat alles, was ich gesagt habe, als Blödsinn dargestellt.

Kann mir hier vielleicht einer helfen, bzw. sagen ob das, was er gesagt hat, überhaupt richtig ist?

Geschrieben

Die beste Begründung wäre eigentlich gewesen: "Weil ich ihn haben will!". Soweit ich weiß prüfen die Deinen polizeilichen Status, und dann müssen sie ihn Dir ausstellen, wenn nichts dagegen spricht. Oder irre ich mich da?

Geschrieben

Das dachte ich eigentlich auch, aber dem ist wohl nicht so. Vielleicht hat der Polizist auch einfach nur mist gequatscht (nach dem Motto "der wird mir schon nicht wiedersprechen, ich bin ja Polizist!!")

Zumindest hat er mir definitiv gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist, dass ich ihn bekomme und so wie er geredet hat, bekommt bei ihm den Schein keiner, weil es für ihn keinen Grund gibt, sowas zu haben!

Geschrieben

Es kann Dir eigentlich egal sein ob er damit einverstanden ist, ob Du den Schein bekommst oder nicht. Jeder muß in seinem Job Dinge tun, die ihm nicht passen. Ich als Student muß am Semesterende Prüfungen schreiben. Er muß KWSe ausstellen.

Geschrieben

Er hat mir gesagt ich bekomme den nicht und er wird den Bericht so schreiben, dass ich ihn nicht bekomme. Ich hab den Antrag dann zurück genommen, da ich mir gedacht hab holste dir mal bei waffen-online.de nen bischen hilfe und beantragst ihn dann einfach nochmal!

Geschrieben

Ich würd sagen, der hatte mal einen schlechten Tag :bud:

Musste halt in ein anderes PK gehen und einen anderen Polizisten darauf ansprechen. Mein Kumpel hat das auch für Silvester gemacht und hat keinerlei Begründung gebraucht.

Eigentlich sind die meisten Polizisten ja sehr zuvorkommend und unkompliziert. Bei der Spezies die diskutieren will, tritt lieber den Rückzug an...als Zivilist hat man da nie ne Chance.

Geschrieben

Hallo B3nder,

auch wenn ich der Meinung bin, dass Du nicht die ganze Geschichte erzählst:

Schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde, der Polizist hat nicht zu Entscheiden, ob Du einen kl. Waffenschein bekommt, dafür gibt es ganz klare Regeln, die er zu befolgen hat. Er ist für den Bürger da, nicht umgekehrt.

Warum hast Du denn Deinen Antrag zurückgenommen? Eine Ablehnung hätte doch mit Sicherheit eine Rechtsbehelfsbescheid gehabt.

Du bist ja sicher auch im Forum Waffenrecht, die können Dir dort auch weiterhelfen!

Was mich trotzdem noch interessiert: Wie kommt man, wenn man mehrere Jahre im englischsprachigen Raum gelebt hat darauf sich selbst "Bender" (auch wenn anders geschrieben) zu nennen??? :rainbow:

The Hun

Geschrieben
...

Warum hast Du denn Deinen Antrag zurückgenommen? Eine Ablehnung hätte doch mit Sicherheit eine Rechtsbehelfsbescheid gehabt. ...

Genau!!! :s73:

Der war bestimmt nur zu faul, zu arbeiten und nun hat er, was er wollte - keine Arbeit mit Deinem kleinen Affensch(w)ein. :bad_15:

Geschrieben

Was mich trotzdem noch interessiert: Wie kommt man, wenn man mehrere Jahre im englischsprachigen Raum gelebt hat darauf sich selbst "Bender" (auch wenn anders geschrieben) zu nennen??? :rainbow:

The Hun

Warum nicht? Ich habe auch einen Teil meiner Kindheit in den Staaten verbracht und bin noch häufig da....Bender heisst z.B. auch der Roboter bei Futurama. (der heisst auch in den USA so :s75: )

Geschrieben

Ich würd sagen, der hatte mal einen schlechten Tag :bud:

Musste halt in ein anderes PK gehen und einen anderen Polizisten darauf ansprechen. Mein Kumpel hat das auch für Silvester gemacht und hat keinerlei Begründung gebraucht.

Eigentlich sind die meisten Polizisten ja sehr zuvorkommend und unkompliziert. Bei der Spezies die diskutieren will, tritt lieber den Rückzug an...als Zivilist hat man da nie ne Chance.

Muss ich das nicht in der für mich zuständigen Polizeistelle machen? Die kommen ja immer zu einem nach hause für ein Gespräch!

Hallo B3nder,

auch wenn ich der Meinung bin, dass Du nicht die ganze Geschichte erzählst:

Schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde, der Polizist hat nicht zu Entscheiden, ob Du einen kl. Waffenschein bekommt, dafür gibt es ganz klare Regeln, die er zu befolgen hat. Er ist für den Bürger da, nicht umgekehrt.

Warum hast Du denn Deinen Antrag zurückgenommen? Eine Ablehnung hätte doch mit Sicherheit eine Rechtsbehelfsbescheid gehabt.

Du bist ja sicher auch im Forum Waffenrecht, die können Dir dort auch weiterhelfen!

Was mich trotzdem noch interessiert: Wie kommt man, wenn man mehrere Jahre im englischsprachigen Raum gelebt hat darauf sich selbst "Bender" (auch wenn anders geschrieben) zu nennen??? :rainbow:

The Hun

Ich erzähle wirklich die ganze Geschichte. Ich hab überhaupt nicht mit der Frage nach dem "Warum?" gerechnet, da ich es immer so verstanden hatte, dass man es nur beim Großen Waffenschein begründen muss. Ich hab dann einfach Silvester gesagt... hätte ich etwa sagen sollen ich möchte das zum Selbstschutz? Da hat er mir ja danach noch gesagt, dass er auch keinen Bedarf zum Selbstschutz sieht, im Gegenteil, ich würde mich selbst und andre damit nur gefährden, da er mich sofort erschießen würde, wenn er bei mir sowas auf Streife im handschuhfach sehen würde (soviel zu zittrigem Finger am Abzug...!).

Ich habe den Antrag zurückgenommen, damit meine Aussagen nicht Aktenkundig werden. Hätte ich ihn nicht zurückgenommen wäre er sowieso nicht durchgekommen. Da nehme ich ihn lieber zurück und stelle einen neuen Antrag.

Und Bender wg. Futurama... Aber warum nennst du dich thehun?! ;)

Geschrieben

Muss ich das nicht in der für mich zuständigen Polizeistelle machen? Die kommen ja immer zu einem nach hause für ein Gespräch!

Naja wie groß ist Deine Stadt? Wir haben hier 5 Polizeistellen und den Polizisten ist das total egal zu welcher Du gehst. Wenn Du natürlich 200km zum nächsten PK fahren musst ok....dann ist das wohl nicht mehr zuständig.

Fahr also einfach zu einem anderen Revier, oder warte halt ne Woche, Polizisten haben ja Schichtdienst und da wirste dann bestimmt an einen netteren Kollegen geraten.

Gerichtlich dagegen vorzugehen, halte ich zwar für gerechtfertigt, aber für völlig übertrieben bei Deinem Sachverhalt.

Mit Geduld und Ruhe kommste da schneller ans Ziel.

Geschrieben

warum so kompliziert? die ganze geschichte grenzt ja schon an nötigung seitens der beamten ...

antrag stellen (am besten nimmste noch nen zeugen mit) - wenn sich die beamten weigern ihn überhaupt zu bearbeiten -> name festhalten -> beschwerde

wenn sie ihn ablehnen -> rechtsbehelfsfähigen bescheid fordern -> anwalt (fwr)

Geschrieben

Übrigens:

zum Schießen auf dem eigenen Grundstück mit Waffen für Kartuschenmunition braucht man nicht den KWS! Der KWS berechtigt nur zum Führen der Waffe außerhalb meines befriedeten Besitztumes, Geschäftsräume usw. Zum Schießen in der Öffentlichkeit braucht man eine Schießgenehmigung, auch mit einer PTB-Wumme!

Also: Falsche Begründung! :ninja:

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Ihr macht das echt kompliziert.

Antrag stellen, Begründung wird nicht verlangt, daher braucht man auch keine zu liefern, KWS abholen.

Verweigert werden dürfte er ja nur bei Unzuverlässigkeit. Der Rest Jura Freistiel à la Dorfsheriff.

Die Klage sollte wohl jeder Anwalt mit links gewinnen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ihr macht das echt kompliziert.

Antrag stellen, Begründung wird nicht verlangt, daher braucht man auch keine zu liefern, KWS abholen.

Verweigert werden dürfte er ja nur bei Unzuverlässigkeit. Der Rest Jura Freistiel à la Dorfsheriff.

Die Klage sollte wohl jeder Anwalt mit links gewinnen

:appl::appl::appl:

Geschrieben

Naja wie groß ist Deine Stadt? Wir haben hier 5 Polizeistellen und den Polizisten ist das total egal zu welcher Du gehst. Wenn Du natürlich 200km zum nächsten PK fahren musst ok....dann ist das wohl nicht mehr zuständig.

Fahr also einfach zu einem anderen Revier, oder warte halt ne Woche, Polizisten haben ja Schichtdienst und da wirste dann bestimmt an einen netteren Kollegen geraten.

Gerichtlich dagegen vorzugehen, halte ich zwar für gerechtfertigt, aber für völlig übertrieben bei Deinem Sachverhalt.

Mit Geduld und Ruhe kommste da schneller ans Ziel.

Wohne in einer 200.000 Einwohner stadt. Den Antrag konnte ich mir auch hier abholen, musste ihn aber in einer ANDREN Stadt einreichen (das ging bei mir in der Stadt wohl nicht - haben die mir so gesagt).

warum so kompliziert? die ganze geschichte grenzt ja schon an nötigung seitens der beamten ...

antrag stellen (am besten nimmste noch nen zeugen mit) - wenn sich die beamten weigern ihn überhaupt zu bearbeiten -> name festhalten -> beschwerde

wenn sie ihn ablehnen -> rechtsbehelfsfähigen bescheid fordern -> anwalt (fwr)

Wie schon gesagt, der Polizist hat mir gesagt, er hällt mich aufgrund meiner Aussagen nicht für geeignet einen kleinen Waffenschein zu bekommen - was kann ich dagegen noch sagen?

Übrigens:

zum Schießen auf dem eigenen Grundstück mit Waffen für Kartuschenmunition braucht man nicht den KWS! Der KWS berechtigt nur zum Führen der Waffe außerhalb meines befriedeten Besitztumes, Geschäftsräume usw. Zum Schießen in der Öffentlichkeit braucht man eine Schießgenehmigung, auch mit einer PTB-Wumme!

Also: Falsche Begründung! :ninja:

Gruß

Einzelgänger

Er hat ja gesagt, dass aufgrund meiner Aussage mich für nicht in der Lage hällt den kleinen Waffenschein zu bekommen. Auch der Selbstschutz viel bei ihm darunter. Ich meine wozu ist das Ding denn bitte da? Wenn nicht zum Selbstschutz, wofür dann? Er meinte, eine Begründung wäre z.b. gewesen, dass ich es auf einem Bot als Notsignal benutzen wollen würde. Dann kam er mir an mit "aber ich sehe bei ihnen im Garten kein Bot, von daher..."

Ihr macht das echt kompliziert.

Antrag stellen, Begründung wird nicht verlangt, daher braucht man auch keine zu liefern, KWS abholen.

Verweigert werden dürfte er ja nur bei Unzuverlässigkeit. Der Rest Jura Freistiel à la Dorfsheriff.

Die Klage sollte wohl jeder Anwalt mit links gewinnen.

Gruß

Makalu

Ja, aber es gibt ja noch die sog. "Eignung". Er kann ja einfach sagen, ich eigene mich nicht. (bzw. bin Unzuverlässig)

Geschrieben

Hallo B3nder

Antrag stellen, abgeben. Fertig. Dann warten bis du den kleinen WS bekommst. Wenn du nichts angestellt hast, bekommst du ihn. Wenn nicht, stell mal die Ablehnung hier rein und befolge unseren Rat. Der ablehnende Polizist wird sehr große Schwierigkeiten bekommen.

Also, stell den Antrag und gib ihn ohne große Diskussion ab. Am besten beim Pförtner bitten, ihn weiterzuleiten.

Steven

Geschrieben

Den Antrag hab ich ja gestellt, aber dann muss man erstmal 2 Monate warten und dann kommt ein Polizist zu einem nach HAUSE und stellt einem diese Fragen, wozu man den Will etc.

Das ist alles bei mir zu HAUSE passiert!!

Bei einem Freund ist es übrigens genauso abgelaufen... Der Polizist hat ihn gefragt ob er in lezter Zeit Probleme gehabt hätte undso... Aber mein Freund hat ihn bekommen. Scheint wohl ein andrer Polizist zuständig gewesen zu sein

Geschrieben

Nach § 6 Abs. 1 WaffRNeuRegG besitzen Personen die erforderliche persönliche Eignung nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1.geschäftsunfähig sind,

2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch Krank oder debil sind oder

3.auf Grund in der Person liegenden Umständen mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Sind nach Abs. 2 Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Abs. 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an den vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

Vielleicht Nr.3?

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Ich wüsste nur nicht wieso, denn alles was ich gesagt habe, war dass ich damit evtl. auf MEINEM GRUNDSTÜCK an Silvester schießen würde.

Geschrieben

jungs wir reden hier über Gaswaffen, die er ja sowieso haben darf.

Also wie will man das begründen?

Frage des Polizisten: Wieso wollen Sie einen kleinen Waffenschein?

Weil ich sonst legal die Gaswaffe nicht tragen darf.

Wieso wollen Sie eine Gaswaffe tragen? Das weiß ich heute auch noch nicht, es könnte aber ja vorkomme oder sonst irgend ein blablabla. Außerden kann man auch sagen, dass das für den Antrag nichts zur Sache tut. Ich denke, das Letzte wäre einfach das beste.

Die meisten die mehr als ihren Namen sagen, reden sich sowieso immer um Haus und Hof. Pisa bestätigt das ja.

Falls du es einfach haben willst, schließt du vorher!!!!! noch eine Rechtsschutzversicherung ab. Ist in dem Fall zwar nicht nötig, macht es aber einfach. Carcano freut sich schon auf deinen Anruf.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ich wüsste nur nicht wieso, denn alles was ich gesagt habe, war dass ich damit evtl. auf MEINEM GRUNDSTÜCK an Silvester schießen würde.

Er war bei Dir Zuhause, richtig? Was hat er denn da sehen können? Hast Du nen Pitbull? Ne Waffe an der Wand (auch ne Unbrauchbare wäre schlecht)? Tränengas rumliegen? Baseballschläger rumstehen? War die Haustür defekt? War er schon mal bei Euch wegen häuslicher Gewalt oder ähnlichen Einsätzen?

Überlege bitte genau! Der sagt das bestimmt nicht nur so!

Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass es nicht an Dir liegt: :bud:

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Er war bei uns im Wohnzimmer, die Einrichtung kostet bestimmt an die 30.000Euro (ohne den Fernseher ;) ), da liegen keine Waffen rum (da meine Freundin dies unschön fände), sondern da stehen nur Designermöbel.

Klar hab ich ne menge "Waffen" im Keller, die ich legal besitzen darf, ich mache ja auch Paintball und ähnliches, aber da unten war er ja nicht (und das aus gutem grund ;) )

Geschrieben

auch wenn ich der Meinung bin, dass Du nicht die ganze Geschichte erzählst:

Der Verdacht liegt nahe.

Schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde, ...

Sinnloser Unfug.

Warum hast Du denn Deinen Antrag zurückgenommen? Eine Ablehnung hätte doch mit Sicherheit eine Rechtsbehelfsbescheid gehabt.

Nachdem er bereits zugegeben hatte gegen das Waffengesetz verstoßen zu wollen, war das wohl nicht die schlechteste Entscheidung.

Du bist ja sicher auch im Forum Waffenrecht, die können Dir dort auch weiterhelfen!

Als Paintballer, der keine genehmigungspflichtigen Waffen besitzt ist er ganz bestimmt Mitglied im Forum Waffenrecht. :rotfl2:

Geschrieben

... ich mache ja auch Paintball und ähnliches, aber da unten war er ja nicht (und das aus gutem grund ;) )

was wäre denn "ähnliches" und "aus gutem grund" ?

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