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IGNORED

Waffengesetz Unterschiede D/A


rhodium

Empfohlene Beiträge

Für interessierte deutsche Schützenkollegen einen Überblick:

Der wesentliche Unterschied ist, dass in Österreich (theoret.) keine Mitgliedschaft im Verein nötig ist um eine WBK zu erlangen. Die Rechtfertigung die Waffe in den eigenen vier Wänden zur Selbstverteidigung bereithalten zu wollen reicht aus um eine WBK mit 2 Plätzen zu bekommen, womit der Inhaber 2 Waffen der Kat. B (Faustfeuerwaffen und Halbautomaten) und generell Munition für FFW erwerben kann. "Natürlich" müssen die geforderten Nachweise über einen sicheren Umgang mit Waffen (Waffenführerschein) und ein psycholog. Gutachten eingereicht werden.

In Österreich sind desweiteren Kat. C und D Waffen ab 18 Jahren zu bekommen (ohne WBK), darunter fallen etwa: Schrotflinten (Kat D ... keine Repetierer (Goose gun), keine Vorderschaftrep. (bei uns Kat. A --> verbotene Waffe) keine Halbautomaten), Büchsen aller Kaliber (Kat C ... KK-Waffen, Jagdrepetierer, Ordonnanzwaffen, Vorderladerlangwaffen, Unterhebelrepetierer (auch welche mit FFW-Kaliber) ...), .... Im Gegensatz zu Deutschland wird in Österreich der Umgang mit Munition auch nicht so streng gehandhabt. So ist Langwaffenmunition (KK, Schrot, Jagdpatronen) bis auf wenige Ausnahmen (Kriegsmaterial d.h. Leuchtspur, Hartkern ...) ab 18 frei erhältlich. VM-Munition für Ordonnanzgewehre (.308, 7,5 Swiss u.a.) fällt oft in den Bereich des Kriegsmaterial darum gibt es hier eine Ausnahme für WBK-Inhaber um diese Munition zu erwerben. Aucht Pulver sind in Österreich ab 18 Jahren zu bekommen, es ist kein "Wiederlader"-Schein nach deutschem Vorbild nötig.

Wo aus deutscher Sicht viel Licht ist, ist natürlich auch viel Schatten, so birgt das Österr. Waffengesetz zahlreichen völlig sinnlosen Inhalt. So sind in Österreich zum Bsp. Pumpguns Kat. A was einen Erwerb gänzlich ausschliesst, dafür sind aber Schrot-Halbautomaten auf WBK zu bekommen. D.h. heisst, dass z.B. eine HA-Benelli-Flinte in Österreich verboten ist wenn diese auch manuell repetiert werden kann. Ein weiteres Problem ist das in Österreich nahezu alle Halbautomaten welche jemals militärisch geführt wurden oder einem solchen Vorbild entsprechen verboten sind. Dazu zählen z.B. Garand, M1 Carbine, Ruger Mini 14, Hakim, MAS-Halbautomaten, und viele andere. Nur wiederwillig wurde vor kurzem das Steyr AUG-Z, das Oberland Arms 15 Austria, sowie ein SIG-Halbautomat als Kat. B eingestuft. Ein weiters Verbot in Österreich umfasst Teilmantel-Hohlspitz-Patronen für Kurzwaffen.

Ein weiteres Problem in Österreich ist, dass die Behörden zum Teil sehr restriktiv mit der Vergabe von WBK-Plätzen umgehen. In Deutschland sind Erweiterungen oft einfacher zu bekommen. So ist der Zugang zu einer WBK in Deutschland sicher schwieriger, aber wenn diese Hürde einmal genommen wurde sind mehr Plätze drin' als in Österreich.

Grüsse

rhodium

Kategorien im österr. Waffengesetz

A - verbotene Waffen (Kriegsmaterial, Pumpguns ...)

B - WBK-Pflicht (FFW, Halbautomaten)

C - meldepflichtige Waffen (Meldung bei Büchsenmacher, sonst frei ab 18)

D - "frei" (nicht meldepflichtig, ab 18, z.B. Flinten)

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Vielen Dank, rhodium. Informativ auf kompaktem Raum.

(Anm. @Geraldo wg. Verschiebung des Threads:

Also, ich würde so ein Thema vorrangig unter einem Thread wie hier suchen;

man könnte also eher über eine Verschiebung deines - auch sehr informativen -

Beitrags HIERHER nachdenken).

Gruß,

karlyman

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Das österreichische Waffengesetz ist in seinen Grundbestimmungen wesentlich liberaler als das deutsche. Leider wird es spätestens bei dem Thema halbautomatische Langwaffen dann aber ideologisch.

Das Pumpgunverbot war eine Maßnahme ohne Augenmaß. Eine rein populistische Anlassgesetzgebung, die nach einigem fruchtlosen Gezerre unter den politischen Parteien zustande kam. Soweit ich mich erinnern kann, hatte ein Irrer mit einer solchen Waffe seine Familie ausgelöscht. Hätte er eine doppelläufige Flinte benutzt, wäre niemand auf die Idee gekommen, ihren Besitz zu vollständig zu verbieten. Das böse Bild von der Pumpgun ist wohl auch bei den politischen Entscheidungsträgern durch bestimmte Hollywoodfilme geprägt. Dabei ist ihnen wohl nicht aufgefallen, dass die für Privatpersonen erhältliche Selbstladeflinte keineswegs minder "gefährlich" ist. Gott sei Dank nicht, sonst wäre diese auch noch verboten worden.

Auch unverständlich: Einschüssige Vorderlader- Kurzwaffen, die hier in Deutschland ab 18 Jahren frei zu erwerben sind, fallen in Österreich unter die erwerbspflichtige Kategorie B. (Sie werden bevorzugt in deutschen Waffengeschäften eingekauft.)

Die bevorstehende Wahl gibt Anlass zur Sorge, dass im Falle eines Regierungswechsels ein viel strengeres Waffengesetz verabschiedet werden könnte. Insbesondere SPÖ und Grüne drängen auf eine solche Verschärfung, die Pläne dazu liegen bereits vor.

Ich wünsche unseren österreichischen Freunden, dass sie auch in Zukunft ein Waffenrecht haben, das nicht durch ideologisch untaugliche Beweggründe weiter sinnlos verschärft wird.

Gruß, Singleshot

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Das Pumpgunverbot war eine Maßnahme ohne Augenmaß. Eine rein populistische Anlassgesetzgebung, die nach einigem fruchtlosen Gezerre unter den politischen Parteien zustande kam. Soweit ich mich erinnern kann, hatte ein Irrer mit einer solchen Waffe seine Familie ausgelöscht.

Es war wegen dem Bankräuber mit der Reaganmaske... siehe mein Beitrag im anderen Thema.

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Wenn man als WBK Besitzer in österreich mehr als 2 Waffen der Klasse B haben möchte was braucht man dann dafür ? Ich mein muss man nachweisen dass man Sportschütze ist, oder kann man einfach nur sammeln nach Lust und Laune ?

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Wenn man als WBK Besitzer in österreich mehr als 2 Waffen der Klasse B haben möchte was braucht man dann dafür ? Ich mein muss man nachweisen dass man Sportschütze ist, oder kann man einfach nur sammeln nach Lust und Laune ?

:gaga: leider wirds dann, aufgrund eigenartiger besserwisserei vieler zuständiger behörden, bei uns unlustig! es ist nahezu unmöglich, ohne mitgliedschaft in einem schützenverein und/oder ergebnislisten von bewerben zu einer erweiterung zu kommen. am günstigsten ist beides. der "obermützenschmeißer" (oberschützenmeister) sollte auch tunlichst bestätigen, dass man bewerbe mit leihwaffen geschossen hat und in der handhabung dieser waffen auch geschult ist - nona!

falls ich meinen antrag noch finde, - ist neuer computer, muss erst die daten von disketten sichten - werd ich ihn hier reinstellen - ev. auch zur info für betroffene ösis.

:ninja: gruß cochise :bb1:

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:gaga: leider wirds dann, aufgrund eigenartiger besserwisserei vieler zuständiger behörden, bei uns unlustig! es ist nahezu unmöglich, ohne mitgliedschaft in einem schützenverein und/oder ergebnislisten von bewerben zu einer erweiterung zu kommen. am günstigsten ist beides. der "obermützenschmeißer" (oberschützenmeister) sollte auch tunlichst bestätigen, dass man bewerbe mit leihwaffen geschossen hat und in der handhabung dieser waffen auch geschult ist - nona!

falls ich meinen antrag noch finde, - ist neuer computer, muss erst die daten von disketten sichten - werd ich ihn hier reinstellen - ev. auch zur info für betroffene ösis.

:ninja: gruß cochise :bb1:

Hallo!

Hab erst jetzt gesehen das es hier um das Thema geht, das ich gerade neu begonnen hab....das Erweitern der Menge.... :pro:

Hoffe es kommen viele Antworten.

Gruß vom Wein- ins Waldviertel.....

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...

In Deutschland sind Erweiterungen oft einfacher zu bekommen. So ist der Zugang zu einer WBK in Deutschland sicher schwieriger, aber wenn diese Hürde einmal genommen wurde sind mehr Plätze drin' als in Österreich. ...

Ähm,

nicht so ganz. :rolleyes:

Die Aussage gilt so eigentlich nur für die Rote (Sammler) und neue deutsche Gelbe WBK. Jedoch gibt's auf die neue Gelbe nur das, was bei Euch eh Klasse C oder D ist. :huh: Heutzutage noch 'ne Sammler WBK ohne extrem eingeschränktes Sammelgebiet für Eure bzw. EU B- oder gar A-Klasse-Waffen zu bekommen... :icon13:

Nix mit leichter. :traurig_16:

Dein

Mausebaer :ninja:

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@rhodium und @Geraldo:

2 Fragen: Wie sieht es in der Alpenrepublik bzgl. Sachkundeprüfung und psych. Gutachten von Behördenangehörigen aus (Polizei / Gendarmerie). Evtl. ausgenommen wie in D/ Bayern?

Wie sieht es zivilrechtlich / erbrechtlich aus. Hat der Rechtsnachfolger im Todesfall des Berechtigten evtl. Schwierigkeiten?

Geht eine Schenkung zu Lebzeiten des Berechtigten?

Vergaß bei meiner ersten Frage, daß ich auf das Führen der Privatwaffen abziele.

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Der IMHO wesentlichste Unterschied wurde IMHO nicht behandelt, und dieser spricht für das deutsche Modell, bei all seinen Nachteilen:

Der österreichische Waffenbesitzer hat seine Kat. A sowie Kat. B Waffen vom Staat nur geliehen. Das Waffenrechtliche Dokument hat alle 5 Jahre erneuert zu werden, bzw. hat der Befähigungsnacheweis (Waffenführerschein) erneuert zu werden, geschieht das aus welchen Gründen auch immer (bleibende Handverletzung, Augenerkrankung, ...) nicht, wird das Waffenrechtliche Dokument und mit ihm auch die Waffen eingezogen. Egal ob Schütze oder Sammler, unabhängig vom Wert der Waffen. Theoretisch kann der nunmehr Ex-Waffenbesitzer seine Waffen zwar innerhalb von 6 Wochen verkaufen, da es sich aber um einen Zwangsverkauf handelt bleibt das Prinzip der Enteignung aufrecht, und die in dieser kurzen Zeit erzielbaren Werte werden nur einen Bruchteil des tatsächlichen Werts der Waffe ausmachen.

Lächerliches und gleichzeitig erschütterndes Detail am Rande: Der österreichische Gesetzgeber betrachtet einschüssige Perkussionspistolen gleich wie ein moderne 20schüssige Halbautomatik - Pistole.

Die aktuellen Bestrebungen gehen dahin, diese Regelung auf Kat. C und Kat. D, also Büchsen und Flinten, auszudehnen.

Fälle wo für eine Vorderschaft-Repetierflinte aus dem 19. Jahrhundert mit Goldgravur eine Entschädigung von rund 200 Euro und somit knapp eines Prozents des internationalen Werts angeboten wurden, bei gleichzeitigem Verbot von Verkauf und Export, sind bekannt. Grund: Die Waffe ist Kat. A, somit eine Verbotene Waffe, kann nicht mehr veräußert werden - weder vom Besitzer noch vom Staat. Daher hat sie auch keinen Wert mehr.

Somit lässt sich erahnen, was in Österreich los sein wird, wenn sich die Entwaffner durchsetzen sollten.

Gruß

Greenhorn

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Der IMHO wesentlichste Unterschied wurde IMHO nicht behandelt, und dieser spricht für das deutsche Modell, bei all seinen Nachteilen:

Der österreichische Waffenbesitzer hat seine Kat. A sowie Kat. B Waffen vom Staat nur geliehen. Das Waffenrechtliche Dokument hat alle 5 Jahre erneuert zu werden, bzw. hat der Befähigungsnacheweis (Waffenführerschein) erneuert zu werden, geschieht das aus welchen Gründen auch immer (bleibende Handverletzung, Augenerkrankung, ...) nicht, wird das Waffenrechtliche Dokument und mit ihm auch die Waffen eingezogen. ...

*Regelüberprüfung alle 3 Jahre

*Sportschützen, die ihr Bedürfnis über einen Verein/Verband nachgewiesen haben, sind von diesem bei Austritt zu melden

*...

:unsure:

Entfällt das Bedürfnis, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder körperliche Befähigung, darfst Du in D die Waffen auch nicht mehr besitzen. Ok, das Eigentum bleibt. :AZZANGEL: Sonst müßte der Ex-Waffeneigentümer entschädigt werden :teu38: . Aber der Besitz is' pfutsch und der Ex-Waffenbesitzer muss auch noch zu sehen, wie er die Waffen los wird, sonst gibt's gleich noch ein Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes.

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@ Pepps

Nur leider setzen sich die Grünen bei uns radikal gegen Waffen in Privathand ein und die SPÖ lernt auch nicht aus Ihren Fehlern und bringt den gleichen Blödsinn wieder im Parteiprogramm. Ich kann einfach nicht verstehen warum speziell die SPÖ diesen Fehler immer wieder macht. Würden Sie sich für den freien Waffenbesitz einsetzen anstatt immer wieder neue Verbotsdiskussionen zu bringen hätten sie wohl sogar meine Stimme und ich bin "bei Gott" kein Roter. Die zweite österr. Großpartei die ÖVP ist in dieser Hinsicht leider auch zu dumm ! Sie hätte sich das Thema schon längst unter den Nagel reissen können und speziell bei SPÖ-Anhängern auf dem Land wie auch bei Jägern gepunktet (ja es gibt Rotwähler auf dem Land :) ). Das wurde natürlich wie immer verschlafen. Die einzigen Parteien die pro Waffen in Privathand sind, sind die mit denen die meisten Leute nichts zu tun haben wollen (BZÖ, FPÖ) .... eine wirklich tolle Situation :angry2:

rhodium

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Also wenn es im Herbst in Österreich rot-grün gibt können wir unsere ganzen Waffen gleich zum Fenster hinaus werfen. ...

Gibt das bei Euch dann keinen Ärger wegen des "Überlassens von Schusswaffen an Unberechtigte"? :huh:

Also in D darfst Du nicht einfach Deine erwerbsberechtigungspflichtigen Waffen aus dem Fenster schmeißen :o . Die musst Du dazu mindestens in einen Sicherheitsschrank der EU-Klasse 1 packen. ;)

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