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IGNORED

Wieviele Kurzwaffen darf ich haben?


Dieterk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen

Ich schieße beim DSB und habe bereits 5 Eintragungspflichtige Kurzwaffen.

9,45,357,32,22

Nun möchte ich mir noch einen 44er Revolver anschaffen.

Bei einer Nachfrage bei meiner Sachbearbeiterin (gib ner Frau Macht und Du hast ein Problem) meinte Diese, daß ich wohl eine Waffe veräusern muß, da ein Sportschütze nicht mehr als 5 Kurzwaffen haben darf.

Ist das nun richtig, oder redet diese Dame Unsinn.

Ich war bisher der Meinung daß ein Bedürfnis ausreicht.

Würde mich freuen wenn Ihr mich da mal etwas aufklären könntet, denn ich würde dieser Tussy schon mal ganz gerne vor's Schienbein treten(arogannte - ich bin die Größte - und alles hört auf mein Kommado - Emanze) wenn Ihr versteht was ich meine. :gaga:

Danke schon mal

Gruß Dieter

Geschrieben

Das Bedürfnis bestimmt nicht das Amt sondern der Verband.

Disziplinerweiterung nach Ziff. 2.58 der DSB Sportordnung beim DSB beantragen.

Wenn Du Dein Bedürfnis hast Antrag beim Amt stellen.

Das einzige was sich ab der 6. KW ändert ist evt. ein anderer Tresor (Stufe B nur 5 KW!!!)

Was fragt ihr eigentlich VORHER schon immmer so bla bla beim Amt an?

Mündliche Auskünfte sind nicht bindend, das Bedürfnis wurde auf die Verbände verlagert und die SCHRIFTLICHE Ablehnung eines vollständigen Antrags bedarf doch einer anderen Begründung als so ein "Gespräch" zwischen Tür und Angel.

So nen Käse wie mündliche Ablehnung eines UHR beim DSB " weils das da nicht gibt" ... mit anschliessender Genehmigung und Erteilung der WBK aufgrund des Antrags mit Angabe der Ziffer (LANDESverband) haben wir nun fast wöchentlich. :angry2:

Geschrieben

Smithy - der Bedürfnisnachweis des Verbandes ist kein Problem (hab schon mit dem Landessportleiter gesprochen)

Ich hatte die nette Dame eigentlich nur angerufen weil ich nachfragen wollte ob der Antrag den ich noch Zuhause rumliegen habe, noch gültigkeit hat.

Bei diesem Gespräch kamen wir dann zu dem Thema der Waffenanzahl weil die "Gute" meine Akte gezogen hat - warum auch immer.

Kann ja sein daß ich ein wenig dämlich bin - normalerweise aber eher nicht - aber Deinen letzten Satz kapier ich irgendwie net, kannst Du mir das mal nochmal verklickern.

Ist es denn nun so, daß ich event. eine verkaufen muß oder muß mir die 6te genemigt werden wenn ich die Voraussetzungen erfülle (Antrag, Bedürfnisnachweis vom Verband)?

Gruß Dieter

Geschrieben

Das einzige was sich ab der 6. KW ändert ist evt. ein anderer Tresor (Stufe B nur 5 KW!!!)

Einen weiteren kleinen B-Tresor aus dem Baumarkt holen und schon passen die nächsten 5 Kurzwaffen rein.

Kostet mit Schlüssel ohne Zahlernschloss nicht die Welt, rund 100 Euro.

Geschrieben

Hallo Zusammen

...Nun möchte ich mir noch einen 44er Revolver anschaffen.

Bei einer Nachfrage bei meiner Sachbearbeiterin (gib ner Frau Macht und Du hast ein Problem) meinte Diese, daß ich wohl eine Waffe veräusern muß, da ein Sportschütze nicht mehr als 5 Kurzwaffen haben darf.

Ist das nun richtig, oder redet diese Dame Unsinn.

...

Du bekommst soviele Waffen, wie der DSB Diziplinen bietet; d.h., wenn Du noch keine für die Disziplin geeignte Waffe hast, kriegst Du sie.

KW sind auf jeden Fall so um die 7-8 ohne Probleme beim DSB möglich.

IMI

Geschrieben

Das einzige was sich ab der 6. KW ändert ist evt. ein anderer Tresor (Stufe B nur 5 KW!!!)

Hallo Leute,

diese Aussage ist nicht richtig:

Wenn der Tresor Stufe B hat und über 200Kg wiegt, dürfen bis zu 10 Krzwaffen darin aufbewahrt

werden:

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

§ 13

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143­1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR­Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143­1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR­Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

<_<

shooterfjb

Geschrieben

- aber Deinen letzten Satz kapier ich irgendwie net, kannst Du mir das mal nochmal verklickern.

DEr war so gemeint dass es LAUFEND (in anderen Foren auch :wub: ) heisst "...mein SB sagt...."

und wenn dann der (schriftliche) Antrag gestellt wird klärt sich doch alles zum Guten.

Ist es denn nun so, daß ich event. eine verkaufen muß oder muß mir die 6te genemigt werden wenn ich die Voraussetzungen erfülle (Antrag, Bedürfnisnachweis vom Verband)?

Nein, eben nicht. Wenn der VERBAND der Meinung ist dass Du die 6. Waffe brauchst (Bedürfnis ausstellt) ist die Sache rechtlich gelaufen.

Sicher gibt es SB die sich dann immer noch querstellen allerdings fehlt ihm dafüpr dann die rechtliche Begründung und Du hättest äusserst günstige Voraussetzungen es auch gerichtlich durchzusetzen.

Das einzige was sich ab der 6. KW ändert ist evt. ein anderer Tresor (Stufe B nur 5 KW!!!)

Hallo Leute,

diese Aussage ist nicht richtig:

Hast Dir ja viel Mühe gemacht. Allerdings ist es so dass 97 % aller B-Schränke die ich kenne (habe selber 2 ) eben KEINE 200 Kilo haben.

Ich versuch halt praxisgerecht zu antworten. :s75:

Geschrieben

...meinte Diese, daß ich wohl eine Waffe veräusern muß, da ein Sportschütze nicht mehr als 5 Kurzwaffen haben darf.....

...ich würde dieser Tussy schon mal ganz gerne vor's Schienbein treten.

Einerseits ist es erschreckend, dass eine Waffenrechts-Sachbearbeiterin offensichtlich nichts von ihrer Materie versteht und so einen Quark erzählt (oder evtl., noch schlimmer, Antragsteller absichtlich desinformiert!).

Andererseits empfehle ich aber trotzdem, der Dame (trotz geltungssüchtiger Emanzeneigenschaft) freundlich und sachlich - wenn auch in der Sache bestimmt - gegenüberzutreten. Wenn du verbal rumpolterst (auch wenn du die Argumente auf deiner Seite hast) erreichst du nichts - oder es wird jedenfalls mühsamer.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

@all:

Ich kann nur dem oben beschriebenen zustimmen.

KW Nr. 6: Nach Antrag (schriftlich) Info (mündlich)- "Wird abgelehnt..."

Schlussendlich hats das VG geklärt (erstinstanzlich, ohne Anwalt, Kosten gleich Null, da durch unterlegene Partei zu tragen, Dauer allerdings alles incl. ca. 2 Jahre)

KW Nr. 7&8: Ankündigung (mündlich) beim Abholen der Formulare - "Lehn ich sowieso ab!", 6 Wochen später war alles ok...

Fazit:

1. Nie einschüchtern lassen

2. Selber ins WaffG schauen

3. Rechtschutz wie z.B. vom FWR empfohlen abschließen (die Deckungszusage für den zweiten Fall war innerhalb eines Tages bei mir)

Gruß

Erik

Geschrieben

Ich werde dann einfach mal den Antrag abgeben und abwarten was passiert, oder würdet Ihr das anders machen.

Ich denke auch, daß es wohl wenig Sinn macht die Gute anzuheizen (so hübsch ise nich) um sich dadurch schlechte Karten zu machen.

Werde mich aber zusammenreisen müssen bei der lieben Art dieser Dame.

Gruß Dieter

Geschrieben

Auch ich würde nun den Antrag (sorgfältig prüfen, ob alles notwendige dabei ist) abgeben. Die Behörde muss dann formell ihre Entscheidung treffen, ob der WBK-Eintrag - sprich die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz - erteilt oder versagt wird. Im letzteren Fall muss sie die Versagung dir gegenüber (und ggf. - wenn Du Widerspruch einlegst - auch vor der nächsthöheren Waffenbehörde und ggf. dem Verwaltungsgericht) begründen. Wenn dann keine anderen als die von dir beschriebenen Argumente kommen ("eine sechste KW gibt es prinzipiell nicht") sieht die Behörde/Bearbeiterin juristisch alt aus.

Ich an deiner Stelle würde bei Abgabe des Antrages sachlich auf die (ja für dich sprechende) Rechtslage hinweisen, damit der Bearbeiterin gleich klar ist, dass du informiert und auch gewillt bist, dein Recht zu bekommen; sprich, dass ihre anfängliche "formlose Abschreckungsstrategie" (eine solche vermute ich hier) nicht verfangen hat.

Und nochmal: immer schön freundlich bleiben. Die Dame hätte nämlich leichteres Spiel mit dir, wenn du herumpöbeln würdest.

Gruß (und viel Erfolg),

karlyman

Geschrieben

DEr war so gemeint dass es LAUFEND (in anderen Foren auch :wub: ) heisst "...mein SB sagt...."

und wenn dann der (schriftliche) Antrag gestellt wird klärt sich doch alles zum Guten.

Nein, eben nicht. Wenn der VERBAND der Meinung ist dass Du die 6. Waffe brauchst (Bedürfnis ausstellt) ist die Sache rechtlich gelaufen.

Sicher gibt es SB die sich dann immer noch querstellen allerdings fehlt ihm dafüpr dann die rechtliche Begründung und Du hättest äusserst günstige Voraussetzungen es auch gerichtlich durchzusetzen.

Hast Dir ja viel Mühe gemacht. Allerdings ist es so dass 97 % aller B-Schränke die ich kenne (habe selber 2 ) eben KEINE 200 Kilo haben.

Ich versuch halt praxisgerecht zu antworten. :s75:

ODER ENTSPRECHENDE VERANKERUNG, Das wollen unsere sehen auch unter fünf Waffen. Und die Zwei Löcher habe ich für meine Ruhe gern gebohrt. (Hilti Schwerlastanker d=10mm)

Geschrieben

Also mein B-Schrank hat 200 kg. :)

Der meiner Eltern auch ( der hat sogar 230kg ).

Und meiner auch.

Aber ich geb´ ja zu:

Ich habe auch noch so ´nen kleinen, 35kg, B-Würfel.

Aber der wird schon seit Monaten nicht mehr für Waffen verwendet.

Da lagern nicht zu Waffen gehörige Sachen drin :rolleyes::rolleyes::rolleyes: .

IMI

Geschrieben

Aber ich geb´ ja zu:

Ich habe auch noch so ´nen kleinen, 35kg, B-Würfel.

Meiner (einer von den Beiden) ist für KW mit 70 H mal 45 B mal 40 T für KW relativ gross und hat trotzdem nur 65 Kilo.

Der andere ist kleiner, trotz feuersicherer Betonfüllung hat er ca. 50 Kilo.

Das mit der "Zugkraft" ist, wenn man es genau nimmt bei Gasbetonwänden auch nicht ganz so einfach.

Aber sei´s drum. Gut, Du brauchst KEINEN neuen Tresor, du brauchst nur ein Bedürfnis :s75:

Geschrieben

Meiner (einer von den Beiden) ist für KW mit 70 H mal 45 B mal 40 T für KW relativ gross und hat trotzdem nur 65 Kilo.

Meiner ist ja auch ein Langwaffenschrank und hat dickere Wände und extra Beschwerungen damit er die 200 kg erreicht.

Geschrieben

Wie schon geschrieben ist das mit dem Bedürfnisnachweis schon so gut wie erledigt.

Hoffe ja nur daß ich da nicht wirklich noch Strees in Sachen Tressor gemacht bekomme.

Bisher hat sich dafür noch Niemand interessiert.

Wie ist das denn eigentlich?

Mir hat mal Einer erzählt daß jederzeit eine Kontrolle gemacht werden kann, und man dann nicht die Möglichkeit hätte diese zu verweigern, so nach dem Motto - hab jetzt keine Zeit, kommen sie zu einem späteren Zeitpunkt (Termin vereinbaren)

Man hätte ja dann Zeit im Notfall noch schnell nachzurüsten.

Gruß Dieter

Geschrieben

Ein gesetzestreuer Schütze mit Sinn für das wesentliche!

Natürlich besteht die Möglichkeit eine Kontrolle zu verweigern.

Karl

Ich habe nen ziemlich großen B-Tressor, in den auch noch die 6te kurzwaffe reinpassen würde, der wiegt aber keine 200 kg, also müßte ich mir, wenn ich das richtig verstanden habe. noch einen zweiten Tressor anschaffen.(verschrauben macht bei Rigipswänden wenig Sinn)

Das würde ich aber erst dann machen wenns nicht anders geht.(nen kleine B-Würfel dazu)

Mein Kumpel hat zwei A-Tressore gingen die eigentlich auch anstelle meinem B-Tressor?

Geschrieben
(verschrauben macht bei Rigipswänden wenig Sinn)

Fußboden?

Mein Kumpel hat zwei A-Tressore gingen die eigentlich auch anstelle meinem B-Tressor?

2 x A = B ?

Würde gehen, wenn du die dazugehörigen Schlüssel in einem Behältnis der Klasse Fbr aufbewahrst und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebst.

:rotfl2:

Nein, geht nicht...

Geschrieben

Fußboden - ne gute Idee, zu dämlich daß ich da nicht selbst drauf gekommen bin, das würde wohl gehn.

Dann hätte ich keine Probleme mehr wenn ich das richtig verstanden habe.

Die A-Schränke haben übrigens ein Zahlenschloss.

Was soll denn das bedeuten 2xa=b

Ich dachte nur daran, wenn ich schon zwei Tresore brauche ich im Tausch mit meinem Kumpel (mein B- gegen seine zwei A-Schränke) keine Kosten hätte, denn er hat nur zwei Kurzwaffen und er würde das bestimmt machen.

Geschrieben

Wenn Du nicht den Gegenwert von drei Schachteln Munition für einen billigen B-Schrank übrig hast solltest du den Kauf einer 6. oder 7. Waffe doch noch mal überdenken.

Karl

Archiviert

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