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IGNORED

Softair imSpiegel: Tod aus Spaß


de50ae

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... zumal Teilesätze und Nachbildungen, bei denen keine Plastikkügelchen vorne rausfallen frei erwerbbar sind!

der artikel war ja auch in der dieswöchigen printausgabe vom spiegel zu lesen. schreibt denen jemand einen leserbrief?

Geschrieben

Druckfrisch :)

Auch Imitationswaffen unterstehen dem Waffengesetz

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Softair- und Imitationswaffen sollen künftig dem Waffengesetz unterstehen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision des Waffengesetzes ans Parlament verabschiedet. Sie ergänzt die mit dem Schengen-Abkommen bereits beschlossenen Änderungen. Ein zentrales Waffenregister will der Bundesrat nicht mehr einführen.

chs./(sda/ap) Die Landesregierung legte dem Parlament am Mittwoch das revidierte Waffengesetz vor. Die Botschaft dazu hatte mehrere Jahre auf sich warten lassen. Dafür verantwortlich war einerseits das Schengener Abkommen mit der EU, deren Bestimmungen über die Waffen die Schweiz übernehmen muss. Andererseits verzögerte sich die Gesetzesrevision wegen des grossen Widerstands in der Vernehmlassung.

Daran ist das von der früheren Justizministerin Ruth Metzler vorgeschlagene nationale Feuerwaffenregister gescheitert. In der Vernehmlassung sei das Register fast ausnahmslos abgelehnt worden, schreibt der Bundesrat. Kritisiert worden sei vor allem das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

EU gibt Stossrichtung vor

Mit einer Reihe anderer Massnahmen will der Bundesrat jedoch Lücken im bisherigen Gesetz schliessen und den Missbrauch von Waffen verhindern. Nach dem Ja zu Schengen vom 5. Juni sind mehrere Änderungen im Waffengesetz bereits vorgegeben. Übereinstimmend mit der EU wird zum Beispiel die Pflicht für einen Waffenerwerbsschein ausgeweitet: Nicht nur beim Kauf einer Waffe im Fachhandel, sondern auch m Handel unter Privaten ist künftig ein Erwerbsschein nötig.

Zuständig für die Erteilung des Erwerbsscheins sind die kantonalen Behörden. Laut Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamts für Polizei, müssen Antragssteller begründen, weshalb sie eine Waffe kaufen wollen. Zudem wird geprüft, ob ihnen der Waffenbesitz etwa wegen Vorstrafen untersagt werden muss.

Markierung vorgeschrieben

Ebenfalls im Abkommen von Schengen festgeschrieben ist, dass Schusswaffen künftig markiert sein müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise sollen Tatwaffen bei Verbrechen zurückverfolgt werden können. Sobald Schengen in Kraft tritt, wird zudem der unberechtigte Besitz von Schusswaffen unter Strafe gestellt.

Ein Schwerpunkt der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Anwendung des Waffenrechts. Bisher legten die Kantone das Gesetz bei Bewilligungen sehr unterschiedlich aus.

Strenge Vorschriften für Imitationen

Eine weitere Neuerung betrifft Imitations-, Schreckschuss-, Druckluft- und Soft-Air-Waffen. Für sie gelten künftig dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für normale Waffen, wenn etwa eine Schreckschusspistole einer echten Waffe zum Verwechseln ähnlich sieht.

Geschrieben

Ebenfalls im Abkommen von Schengen festgeschrieben ist, dass Schusswaffen künftig markiert sein müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Auf diese Weise sollen Tatwaffen bei Verbrechen zurückverfolgt werden können. Sobald Schengen in Kraft tritt, wird zudem der unberechtigte Besitz von Schusswaffen unter Strafe gestellt.

1. Wozu sind dann alle legalen Waffen numeriert? :gaga:

2. Warum erst bei Schengeninkrafttreten?? Illegale Waffen stehen meines Wissens nach überall in Europa unter Strafe.

Irgendwie scheint hier wieder irgendeine Behörde um ihre Daseinsbrechtigung zu kämpfen.

Geschrieben
1. Wozu sind dann alle legalen Waffen numeriert? :gaga:

Mit einer Bewilligung zur Herstellung von Kriegsmaterial darf ich in der Schweiz meine Waffen selbst bauen (z.B. Kniegelenkpistole - wie 08 - mit Mag. vor Abzugbügel - wie C96 - in .30 Carabine, hat eine Bekannter von mir legal gebaut und das Ding hat keine Nummer). Funktionert übrigens UFB!!! :bud:

Geschrieben

Ist eigentlich niemandem aufgefallen, daß wir hier über verbotene Handlungen - nämlich Überfälle - reden. Wenn einer einen Überfall begeht, sollte man ihn auf frischer Tat mit allen Mitteln stoppen dürfen (ich gehe dabei von der Polizei aus) und wenn er dann noch die Blödheit besitzt, eine Waffe oder ein Spielzeug, das wie eine Waffe aussieht, auf die Polizei zu richten, so soll er die Konsequenzen, die unser Recht für ihn bereit hält, zu spüren bekommen.

Ich habe mich wegen offensichtlicher Vergeblichkeit meiner Bemühungen in letzter Zeit zurückgehalten, aber das muß ich jetzt doch kommentieren.

Wenn es um Selbstverteidigung geht, ist es schwer einzusehen, warum der Polizei andere Mittel erlaubt sein sollten, als jedem anderen Bürger. Um das Gegenteil zu behaupten, mußt Du glauben, daß das Leben eines Staatsdieners (oder Jägers auf der Nachsuche, waffenscheinbegabten TV-Journalistens, etc.) mehr wert ist, als das eines gewöhnlichen Bürgers.

Weit bedenklicher finde ich allerdings, daß Du dann auch noch draufsetzt, daß ein Straftäter "die Konsequenzen, die unser Recht für ihn bereit hält, zu spüren bekommen" soll, und zwar in Form einer Polizeikugel. Wenn es Dir um die Konsequenzen für den Täter geht und nicht um Notwehr oder Nothilfe, dann ist das die Todesstrafe mit Sofortvollzug und ohne jede Anhörung.

Aus eben diesem Grund war in England bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein die einzige relevante waffenrechtliche Beschränkung, daß die Polizei keine Waffen führen durfte und sich im Notfall eben an einen bewaffneten Privatbürger wenden mußte.

Ich will Dir bestimmt keine totalitären Tendenzen unterstellen und glaube vielmehr, daß Du Deinen Kommentar einfach aus blinder Gewohnheit so formuliert hast. Schließlich werden wir heute ja indoktriniert, daß Feuerwaffen der "Durchsetzung der Rechtsordnung" durch den Staat gegen den Bürger dienen und nicht etwa der Bewahrung unschuldingen Lebens. Aber die Konsequenzen, die auf lange Sicht aus dieser Ansicht folgen müssen, sind doch zu fürchterlich, um sie unkommentiert zu lassen.

Geschrieben

Ich konnte es mir nicht verkneifen und hab mal einen kleinen Leserbrief hingeschrieben:

...

Mit freundlichen Gruessen, Frank Schaffer

:icon14::icon14::icon14:

Da könnte man doch echt mal wieder (nach Abo-Kündigung vor einem Jahr) in Vesuchung kommen, sich die nächste Spiegel-Ausgabe zu holen, nur um nachzuschauen, ob DER Leserbrief auch abgedruckt wurde!

mfg

Ralf

Geschrieben

Mit einer Bewilligung zur Herstellung von Kriegsmaterial darf ich in der Schweiz meine Waffen selbst bauen (z.B. Kniegelenkpistole - wie 08 - mit Mag. vor Abzugbügel - wie C96 - in .30 Carabine, hat eine Bekannter von mir legal gebaut und das Ding hat keine Nummer). Funktionert übrigens UFB!!! :bud:

Ein Foto von der Knarre würde mich interessieren.

Geschrieben

Mit einer Bewilligung zur Herstellung von Kriegsmaterial darf ich in der Schweiz meine Waffen selbst bauen (z.B. Kniegelenkpistole - wie 08 - mit Mag. vor Abzugbügel - wie C96 - in .30 Carabine, hat eine Bekannter von mir legal gebaut und das Ding hat keine Nummer). Funktionert übrigens UFB!!! :bud:

Mich interessierts natürlich auch. Und wie ist das mit dem Beschuß bei Euch geregelt??? :rtfm:

Geschrieben

Und wie ist das mit dem Beschuß bei Euch geregelt??? :rtfm:

Sowas brauchen nur Obrigkeitsgläubige <_< !

Beschuss braucht es in der Schweiz nur auf Waffen die für das inner - und ausserdienstliche Schiessen zugelassen sind.

Mitr

Geschrieben

Gruezi,

was heisst: "Funktioniert UFB"?

Was ist ein "OM"?

Bitte um Erleuchtung :)

Ciao Tauschi

UFB steht für Ultra Fine Business

ein OM ist ein Old Man

das ist halt Ham Sprache hi

:)

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