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IGNORED

ich blick da nicht du


Nirotrace

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...aber immer nur eines gleichzeitig, und niemals zu öffentlichen Versammlungen, Aufzügen etc.

Ich muss kurz vom Thema abweichen, will aber nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen.

Howdy,

das ist doch sch.... :contra:

Nach meinem Ermessen gehört doch ein Country-Festival oder Westerntreffen auch zu einer öffentlichen Veranstaltung. Dort laufen aber viele mit zwei Schreckschuss-Colts und einer Schreckschuss-Winchester herum.

Aber wenn du erst gar keine Schreckschusswaffe auf solch eine Veranstaltung mitnehmen darfst, begehen diese Leute doch eigentlich Straftaten, oder?

Wer kam eigentlich auf diese schwachsinnigen Gesetze?

Vielen Dank!

Geschrieben

Ich muss kurz vom Thema abweichen, will aber nicht unbedingt einen neuen Thread eröffnen.

Howdy,

das ist doch sch.... :contra:

Nach meinem Ermessen gehört doch ein Country-Festival oder Westerntreffen auch zu einer öffentlichen Veranstaltung. Dort laufen aber viele mit zwei Schreckschuss-Colts und einer Schreckschuss-Winchester herum.

Aber wenn du erst gar keine Schreckschusswaffe auf solch eine Veranstaltung mitnehmen darfst, begehen diese Leute doch eigentlich Straftaten, oder?

Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen auf denen es Brauchtum ist, Waffen zu tragen.

Geschrieben

Abgesehen davon wuesste ich nicht, wo im Gesetz steht, dass man nur eine SSW mit KWS fuehren duerfte.

Geschrieben

Der Marktführer ist die Firma Comet. Die Dinger unterliegen dem Sprengstoffrecht und dürfen nicht frei erworben werden. Man benötigt den Sachkundestempel im Sportbootführerschein, damit kann man Handraketen kaufen....

Welchen Sachkundestempel? Nur den im Sportbootführerschein, oder extra einen für Sprengstoff :confused:

IMI

Geschrieben

Wie siehts denn eigentlich mit der erforderlichen Sachkunde aus? Ist z.b. die Sportschützensachkunde ausreichend? Soweit ich mich mit diesen Kursen für Bootseigner auskenne, beschränken die sich ja, überspitzt formuliert, nur auf "Was tun, wenn die Patrone nicht zündet?" und "Immer schön nach oben schiessen."

Bin Inhaber eines SBF See und habe die Schützensachkunde. Kann ich jetzt eine Kaliber 4 SigPi auf neu-gelb erwerben und dem Bootseigner (meinem Vater) bei Bedarf ausleihen?

Naja, wir sind in Deutschland, also eher nicht oder?

Dank euch im vorraus,

Thomas

Geschrieben

Wie siehts denn eigentlich mit der erforderlichen Sachkunde aus? Ist z.b. die Sportschützensachkunde ausreichend? Soweit ich mich mit diesen Kursen für Bootseigner auskenne, beschränken die sich ja, überspitzt formuliert, nur auf "Was tun, wenn die Patrone nicht zündet?" und "Immer schön nach oben schiessen."

Bin Inhaber eines SBF See und habe die Schützensachkunde. Kann ich jetzt eine Kaliber 4 SigPi auf neu-gelb erwerben und dem Bootseigner (meinem Vater) bei Bedarf ausleihen?

Naja, wir sind in Deutschland, also eher nicht oder?

Dank euch im vorraus,

Thomas

Die Sachkunde eines Sportschützen oder Jägers würde für eine Signalpistole wohl ausreichen. Für den Erwerb von Handraketen und anderen Seenotsignalen mit BAM-Prüfzeichen ist allerdings der Befreiungsstempel im Sportbootführerschein zwingend notwendig.

Dir fehlt das Bedürfnis für die Signalpistole, die könnte höchstens dein Vater bekommen.

Geschrieben

Moin,

folgender Text steht im Führerschein drin (alte Fassung) oder in einer extra Bestätigung:

"Befreit nach § 1 Abs. 3 Erste Spreng V. für Signalwaffen sachkundig nach § 31 Abs. 1 Waffengesetz."

Ob eine andere Sachkunde anerkannt wird hängt sicherlich an der Formulierung der Sachkunde und der Behörde.

Geschrieben

Dir fehlt das Bedürfnis für die Signalpistole, die könnte höchstens dein Vater bekommen.

Der hätte zwar gern eine und ich war mit ihm zusammen auch schon in einer Situation, in der wir son Ding beinahe gebraucht hätten (Mastbruch), er ist aber immer noch von den behördlichen Erfahrungen meines Onkels abgeschreckt, der das vor ein paar Jahren durchexerziert hat.

Geschrieben

Die Sachkunde eines Sportschützen oder Jägers würde für eine Signalpistole wohl ausreichen.

Es muss eigentlich auf dem Sachkundenachweis extra draufstehen. Wir wurden damals bei der Sportschützensachkunde gefragt, ob wir Signalwaffen gleich mit machen wollen. Dann hätte es einen Vermerk auf der Bestätigung gegeben.

Geschrieben

Wir wurden damals bei der Sportschützensachkunde gefragt, ob wir Signalwaffen gleich mit machen wollen. Dann hätte es einen Vermerk auf der Bestätigung gegeben.

So wäre das natürlich optimal gewesen. Bei unser Sachkundeprüfung hat da leider keiner nachgefragt. Ich den Prüfer dummerweise auch nicht. HandvordieStirnklatsch

@Sb: Nö, südwestlichstes Schleswig-Holstein, fast Hamburg. Das ist jetzt allerdings schon fast 10 Jahre her.

Geschrieben

tinnitus, noch mal zu dem kleinen inhaltlichen abstecher:

muss promillo recht geben:

wo steht, dass nur EINE schreckschuss-/gaserknarre ???

(bei mir selbst steht "...ist berechtigt, gas- und schreckschusswaffeN zu führen." (mehrzahl)

Geschrieben

kurze berichtigung:

ich bin ja gar lat kws nicht berechtigt, "...gas- und schreckschusswaffeN zu fuehren.", sondern bin sogar berechtigt, "...gas- und schreckschusswaffeN zu fAEhren." :D

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