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IGNORED

WBK-gelb (neu) und Bedürfnis


Specialist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich lese immer wieder, daß auf die WBK-gelb (neu) nur Waffen für eine passende Disziplin des Schießsportverbandes erworben werden dürfen, im Gegensatz zur alten Gelben.

Was ist nun wenn ich die gelbe WBK (neu) aufgrund eines Bedürfnisses vom DSB bekommen habe und nun noch in den BDS eingetreten bin und mir einen UHR kaufen möchte?

Diesen würde ich ja auch problemlos bekommen, da auf der WBK ja kein Verband vermerkt ist.

Wie kann man diese "Disziplinen-Regelung" nun genau auslegen, das "Gerede" von den Disziplinen für die gelbe WBK verwirrt mich immer etwas. :confused:

Gilt die ausgestellte WBK nur für Waffen/Disziplinen des Verbandes, der das erste Bedürfnis ausgestellt hat, oder kann ich auf die Gelbe alle Waffen kaufen, die in irgendeinem Verband eine passende Disziplin haben?

Muß ich in dem "passenden" Verband Mitglied sein, um eine entsprechende Waffe erwerben zu dürfen, für die z.B. der DSB keine Disziplin hat?

Braucht man nun, wenn man es genau nimmt , evtl. sogar eine eigene WBK für jeden Verband?

Ich würde das jetzt so handhaben, daß ich nun eben noch in den BDS eintrete und würde mir dann für die entsprechende Disziplin einen Unterhebler auf die vorhandene Gelbe kaufen.

Spricht da irgendwas dagegen?

gruß, Frank

Geschrieben

...oder kann ich auf die Gelbe alle Waffen kaufen, die in irgendeinem Verband eine passende Disziplin haben?

...

Auf die neue gelbe kannst Du OHNE weiteren Bedürfnisnachweis ALLES kaufen, was im §14 WaffG geschrieben steht (wenn sich Deine Behörde gesetzestreu verhält)

@Andreb: so ungenau ist der "Käse" doch eigentlich nicht, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

ich lese immer wieder,

Was man nicht immer alles liest...... :confused: auch der Rest ist so viel und durcheinander dass es mir schwer fällt detailliert zu antworten.

Tatsache ist dass "wir" im Gasthaus vom Schützenheim vor 2-3 Monaten für einen Kollegen (DSB!!!) den Antrag auf gelbe WBK ausgefüllt haben.

Am Montag hat er den Antrag abgeben lassen und am Mittwoch hat er per Einschreiber die gelbe WBK bekommen.

Alles hier im Forum nachzulesen .

Am Donnerstag der folgenden Woche (solange brauchte Frankonia um 6 Ansichtswaffen bereit zu legen) fuhren wir zu Frankonia und haben einen schönes Unterhebelrepetiergewehr mitgenommen.

Henry GoldenBoy heisst das Ding :icon14:

Das alles wie gesagt beim DSB. Auch da gibt es verschiedene Unterhebel-Disziplinen.

Was ich bei all der Jammerei nicht verstehe (ist jetzt nicht bös gemeint) ist

-warum kennen Schützen die ein "Bedürfnis" haben ihre Disziplinen nicht

-warum kennen sie den Antragsweg nicht

-warum kann man sich nicht einfach mal so eine gelbe WBK anschauen und dann ganz verdutzt feststellen dass da genau draufsteht was man so alles kaufen kann!!!

-und wenn man das schon nicht selber kann, warum gibt es im gesamten Verein niemanden der einen Internet-Zugang hat, ein Antragsformblatt runterlädt und dem Kollegen beim Ausfüllen behilflich ist. :o

Geschrieben

@ Specialist

Den Unterhebler bekommst Du auch auf Grund Deiner Mitgliedschaft beim DSB da es auch hier eine entsprechende Disziplin gibt.

Schwierig könnte es nur mit Repetierern in wirklich exotischen Kalibern (wie z.B. .50 BMG) geben. Eine jeweils eigene "neue Gelbe" pro Verband wäre mir wirklich neu. Es reicht (zumindest in Hessen) vollkommen aus eine entsprechende Disziplin eines anerkannten Verbandes nachzuweisen. Gut - in dem entsprechenden Verband sollte man dann auch Mitglied sein. So gesehen deckt eine Mitgliedschaft im DSB, BDS und der DSU (fast) alles ab.

Der .50 BMG (Einzellader) geht dann halt über "alt Gelb" :)

Gruß

Manfred

Geschrieben
Du bekommst auf die Neue Gelbe alles, was im § 14 steht.

:confused: Wenn man das jetzt hier so liest, könnte man meinen, dass es die Threads "Neue Gelbe WKB - mal wieder - in NRW - meine Behörde ..." gar nicht gegeben hätte.

Richtig ist natürlich, dass die Gelbe WBK das erlaubt was draufsteht, also alles lt. WaffG §14(4). Genauso richtig ist aber leider eben auch, dass viele Ämter und stellenweise ganze Bundesländer da eigenwillige Auslegungen vornehmen - bis dahin, die gelbe WBK als andersfarbige Grüne mit Voreinträgen zu bestücken.

Rein rechtlich, ist es so, wie oben beschrieben, praktisch ist es aber oft NICHT so, daher sei auch hier nochmal jedem das FWR und die Örag empfohlen! (Der Disziplin-Nachweis geht übrigends auch nicht aus §14(4) WaffG hervor.)

Geschrieben

Kann im Gesetz auch nirgends lesen, dass eine Verbandsbeschränkung stattfinden soll. Das Bedürfnis ist vor Erwerb der ersten Waffe nachzuweisen. Danach können bei der gelben WBK alle in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten erworben werden.

Geschrieben

Rein rechtlich, ist es so, wie oben beschrieben, praktisch ist es aber oft NICHT so, daher sei auch hier nochmal jedem das FWR und die Örag empfohlen! (Der Disziplin-Nachweis geht übrigends auch nicht aus §14(4) WaffG hervor.)

Schon richtig, aber deshalb den Weg über 3 Vereine, 3 Verbände oder gar verschiedene Karten oder weis der T***** zu gehen kann man ja auch nicht als Stand der Dinge bezeichnen oder gar empfehlen.

Man sagt doch nur wie´s ist/sein soll und wie er das dann durchboxt muss er sich selber überlegen.

Es wär ja bei solchen Fragen sowieso sinnvoller man würde zumindest das Bundesland benennen in dem der Fall spielt.

Weil das die meisten nicht machen sind eben auch die Antworten so unterschiedlich :s75:

Geschrieben

Kann im Gesetz auch nirgends lesen, dass eine Verbandsbeschränkung stattfinden soll. Das Bedürfnis ist vor Erwerb der ersten Waffe nachzuweisen. Danach können bei der gelben WBK alle in § 14 Abs. 4 WaffG genannten Waffenarten erworben werden.

Mal wieder: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :appl:

@Smithy: Stimmt! Frage ich mich auch immer! (bezieht sich auf gestern, 22.27 Uhr)

Aber die haben ja mich im Verein.......

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben
Schon richtig, aber deshalb den Weg über 3 Vereine, 3 Verbände oder gar verschiedene Karten oder weis der T***** zu gehen kann man ja auch nicht als Stand der Dinge bezeichnen oder gar empfehlen.
Das ist allerdings richtig.
Man sagt doch nur wie´s ist/sein soll und wie er das dann durchboxt muss er sich selber überlegen.
Ja, deswegen mein Hinweis auf FWR und vor allem Rechtsschutz! Lieber vorher eintreten, und gewappnet (kleines Wortspiel ha-ha) die Dinge auf sich zu kommen lassen. :gutidee:
Es wär ja bei solchen Fragen sowieso sinnvoller man würde zumindest das Bundesland benennen in dem der Fall spielt.
Erschreckend zwr, dass Du damit vollkommen recht hast, aber leider ist dem so! :o
Geschrieben

Behördenpranger!!! :bud:

Gruß, Delgado

Es geht nicht um Pranger. Es geht darum dass nicht aus jedem der Bundesländer einer sagen muss wie´s bei ihm gehandhabt wird.

Geschrieben

Und wer verliert zahlt den Anwalt und die Gerichtskosten! Da würde ich noch nicht einmal nachschauen, ob meine Rechtschutz den Vw-Rechtschutz mit drin hat!

Heinrich

Löblich, löblich.

Dir ist aber schon bewußt, das der Kläger seit imho 2004 die Gerichtskosten, im Gegensatz zu vorher, erst einmal vorstrecken muß?

Sonst macht das Gericht gar nüscht. ;)

Also mußt Du ohne Rechtschutz erstmal zum Geldautomaten. :traurig_16:

Und ein Restrisiko bleibt beim "neuen" WaffG immer; sonst wär doch schon Vieles ausgeklagt.

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