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IGNORED

KVR München streicht 2/6 Regelung


750 WLA

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Ich weiß auf was Du hinauswillst, aber das stimmt so nicht. Der zu 2/6 immer wieder kommentierte "Willen des Gesetzgebers"

Nein, er meint den Willen, der hinter der "neuen Gelben" steckt: erleichterter Erwerb von "nicht deliktrelevanten" Waffen.

Bei der grünen WBK kann die Waffenbehörde doch ganz elegant das Erwerbsstreckungsgebot bereits bei Erteilung bzw. Nichterteilung der Erwerbserlaubnis vollziehen... B)

Ja, aber nur wenn es im Gesetz steht, und das tut es ja auch (und zwar genau dafür).

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.................... Und mancher SB kann mit Müh & Not schreiben.

.................... Leider fehlt mir die Zeit und die Muße, das hier alles reinzustellen: Aber ein Beispiel - die "Gesprächsnotiz" einer anderthalbstündigen Unterredung mit dem Betroffenen bestand bei diesem "Sachbearbeiter" (einem Oberinspektor) aus zwei dürren, unleserlich geschriebenen Sätzen, denen es sogar an einer klaren SPO-Konstruktion mangelte. Nachdem ich die entsprechende Instanz beim PPr recht energisch darauf aufmerksam machte, daß sie mit diesem geistigen Dünnsch*** (anders war die "Gesprächsnotiz" nict zu umschreiben) vor jedem Verwaltungsgericht auf dem Allerwertesten landen würden, knickte das "Amt" sang- und klanglos ein.

Bitte nicht verallgemeinern! Aber es ist richtig, das viele im öffentlichen Dienst - auch Beamte - Angst vorm eigenen Schatten haben.

Gruß Joe

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Bislang konnte auch noch niemand schlüssig ausführen, warum gerade die gelbe WBK, die ja am meisten Erwerbsmöglichkeiten bietet, nicht dieser Beschränkung unterworfen werden soll.

Hallo Sachbearbeiter

erkläre mir doch mal schlüssig, warum diese "nicht deliktrelevanten Waffen" einer Erwerbsbeschränkung unterworfen werden sollen.

Steven

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Hm, ich hatte vor ein paar Wochen eine Unterhaltung mit einem Richter, der sich etwas mit dem Thema beschäftigt hat. Er meinte, dass er die Argumentation des VG Freiburgs für nicht ganz reell hält und diese den Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt. Er vertritt damit in etwa die Auffassung der meisten Insider, die außer lesen auch noch verstehen können. Ich weiß, dass so ein Thema sehr hohe Anforderungen stellt, daher sollten wir uns einfach zurücklehnen und warten was die Tage so bringen. Wir haben fast unser möglichstes getan.

Gruß

Makalu

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.................. Ich weiß, dass so ein Thema sehr hohe Anforderungen stellt, daher sollten wir uns einfach zurücklehnen und warten was die Tage so bringen. Wir haben fast unser möglichstes getan. ..........

Das größte Bundesland der BRD (NRW) tut sich noch schwer mit der gesetzmäßigen Auslegung des § 14 Abs. 4 WaffG. Zum Zurücklehnen ist es daher noch zu früh. Es müssen auch in NRW die VG's erstmal reichlich mit diesem Thema beschäftigt werden.

Gruß Joe

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Hallo Sachbearbeiter

erkläre mir doch mal schlüssig, warum diese "nicht deliktrelevanten Waffen" einer Erwerbsbeschränkung unterworfen werden sollen.

Steven

Kann ich nicht, da ich persönlich eine andere Auffassung dazu habe... Musst also schon den Mann mit den Sandflöhen selbst fragen... ;)

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Irgendwie kann ich mich der immer stärker werdenden Versuchung , beim Rechnungshof BW mal nachzufragen , wie es um die Auslastung gewisser Beamter und deren Internet-Präsenz während der Arbeitszeit steht :angry2: .

Sich als Fach-Beamter mal kurz im Internet durch LESEN gewisser , fachbezogener Seiten zu informieren ist eine Seite :gutidee: -

aber während der Arbeitszeit in einem privaten Forum unendliche Zeit zu verbringen geht m.E.weit über das hinaus , was unter den Begriff tolerierbare Information fällt :icon13::icon13: .

Die hier verbrachte Zeit und die Beschäftigung mit welchen Themen ist ja genau so einfach nachvollziehbar wie die Art und Qualität der Beiträge .

In manchen Ämtern scheinen schon sehr eigentümliche Gepflogenheiten zu herrschen - und das meine ich jetzt nicht nur i.S. Auslegung des WaffG B) .

Mouche

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Na toll - aber wir können ja nicht alle nach München ziehen :rolleyes: .

besser auch nicht !

münchen ist, was die wbk erteilungen angeht, nicht gerade als schützenfreundlich einzustuifen ! aber, wenn es dort so einfach geht, muss es anderswo auch kein problem mehr sein.

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Irgendwie kann ich mich der immer stärker werdenden Versuchung , beim Rechnungshof BW mal nachzufragen , wie es um die Auslastung gewisser Beamter und deren Internet-Präsenz während der Arbeitszeit steht ...

aber während der Arbeitszeit in einem privaten Forum unendliche Zeit zu verbringen geht m.E.weit über das hinaus , was unter den Begriff tolerierbare Information fällt ...

Die hier verbrachte Zeit und die Beschäftigung mit welchen Themen ist ja genau so einfach nachvollziehbar wie die Art und Qualität der Beiträge .

Mouche

Nenne Ross und Reiter oder laber nicht weiter! :heuldoch:

:bud:

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Laut Auskunft meines SB von heute, kann man sich den 2/6-Eintrag

kostenfrei streichen lassen.

In neu ausgestellten Gelben wird er nicht mehr eingetragen.

Wolli :)

Wo hast Du genau nachgefragt?

Wo ist bitte Deine Behörde?

Und mir wurde letzte Woche dei Neue Gelebe WBK noch mit der 2/6 Regelung zugeschickt... :gaga:

(Ausstellungsdatum 22.11.2005)

IMI

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Nenne Ross und Reiter oder laber nicht weiter! :heuldoch:

:bud:

Für Schwermerker und Langsamdenker nochmals :rolleyes: :

Der ist BEAMTER - falls Du auch Steuern zahlst und es Dich nicht stört , daß er einen offenbar reichlichen Teil seiner Arbeitszeit in WO verbringt o.k. -

Ich zahl auch Steuern und find es nicht in Ordnung :icon13: .

War das jetzt "kinderfreundlich" genug erklärt :s82: `?

Mouche

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Joe 07 schrieb: "Bitte nicht verallgemeinern! Aber es ist richtig, das viele im öffentlichen Dienst - auch Beamte - Angst vorm eigenen Schatten haben."

Niemand verallgemeinert, deshalb habe ich ganz bewußt - Roß und Reiter nennend - auch den Fall aus Berlin zitiert, als ich meinte PISA ist auch bei einigen SBs angekommen. Der betreffende Herr SB hat übrigens keine Angst vor dem eigenen Schatten, sondern exponiert sich mit seiner Dummheit gern und oft. Dabei hängt er sich immer wieder so weit aus dem Fenster, daß er jegliche Grundsatz der Schwerkraft widerspricht. Daß jemand der soviel Unfähigkeit mit Arroganz vereint, überhaupt noch im Amt und Würden bleiben darf - das ist nunmal nur im deutschen Beamtentum möglich. In jeder privatwirtschaftlichen Firma hätte der schon längst den Freiflug angetreten.

Mouches' Einwand ist leider auch nicht ohne. Gottlob wohn ich ja nicht mehr im Schwabenländle, meine Steuern werden also da nicht mehr verbraten. Und obwohl WO bei uns VISIERlern ja quasi zum Arbeitsbereich dazugehört, bekäme jeder hier eins auf die Griffel, wenn er/sie soviel Arbeitszeit mit Posten vergeuden würde. Denn wir gehören ja zu der immer kleiner werdenden Anzahl von Werktätigen in dieser Republik, die reales Bruttosozialprodukt im eigentlichen Mehrwert-Sinne schaffen — und damit auch richtige, d.h. echte Steuern zahlen.

Mitarbeiter des öffentl. Dienstes zahlen zwar auch Steuern von ihrem Gehalt, aber das ist eine rein rechenfiskalische Überflüssigkeit unseres überbürokratisierten Staatswesens. Denn gfaktisch spielt "Vater Staat" da nur rechte Tasche-linke Tasche, weil das Gehalt im ÖD aus dem Steueraufkommen des BSP-produzierenden Werktätigen und Unternehmen kommt.

Um nicht mit diesem volkswirtschaftlichen Exkurs mißverstanden zu werden. bestimmte Bereich des öffentlichen Dienstes sind wichtig, lebensnotwendig und seltsamerweise sind gerade da die dort beschäftigten Angestellten und Beamten meist unterbezahlt, während die viele der unnötigeren und überflüssigen Stellen zu hoch dotiert sind. Wie das wohl kommt?

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Wo hast Du genau nachgefragt?

Wo ist bitte Deine Behörde?

Und mir wurde letzte Woche dei Neue Gelebe WBK noch mit der 2/6 Regelung zugeschickt... :gaga:

(Ausstellungsdatum 22.11.2005)

IMI

Hi IMI,

ich lasse es mir nächste Woche streichen.

Nach vollendeten Tatsachen dann mehr per PM.

Ich möchte im Moment meinen SB nicht dem Telefonterror

von Kunden oder Kollegen ausliefern.

Ich hoffe Du hast Verständnis,

Wolli

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Hallo

mit der Streichung in der WBK ist es doch nicht getan. Die 2/6 Regelung wird auch ohne den Zusatz in der Gelben angewandt. Ich habe in meiner Gelben WBK auch keinen Zusatz und muß mich an das Erwerbsstreckungsgebot (Vorschlag zum Unwort des Jahres) halten. die SBs lesen das halt aus dem Gesetz. Mit einem kräftigen Schlag auf den Hinterkopf von den Ministerialbeamten passt das Scho.

Ich glaube, da freuen sich einige zu früh. Vielleicht Taktik, um einige Tage oder Wochen Luft zu bekommen. Sozusagen eine Attacke ohne Luftunterstüzung.

Steven

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Ich weiß auf was Du hinauswillst, aber das stimmt so nicht. Der zu 2/6 immer wieder kommentierte "Willen des Gesetzgebers" bezieht sich auf eine alte Entwurfsversion des WaffG mit einem anderen Abschnitt, die danach nochmals verändert worden ist.

Durch die spätere Änderung wurde nichts anderes erreicht, als eine Doppelregelung zu vermeiden.

Bislang konnte auch noch niemand schlüssig ausführen, warum gerade die gelbe WBK, die ja am meisten Erwerbsmöglichkeiten bietet, nicht dieser Beschränkung unterworfen werden soll. Bei der grünen WBK kann die Waffenbehörde doch ganz elegant das Erwerbsstreckungsgebot bereits bei Erteilung bzw. Nichterteilung der Erwerbserlaubnis vollziehen... B)

Folgende "Niemande erklären es schlüssig":

  • Verwaltungsgericht Würzburg (Bayern), Urteil vom 10. März 2005 (Az.: W 5 K 04.1515): Erwerbsstreckungsgebot nicht auf Gelbe WBK anwendbar. Urteil ist rechtskräftig, Berufung wurde nicht eingelegt.

  • Verwaltungsgericht München (Bayern), Urteil vom 4. Mai 2005 (Az.: M 7 K 04.995): Erwerbsstreckungsgebot nicht auf Gelbe WBK anwendbar. Urteil ist rechtskräftig, Berufung wurde nicht eingelegt.

  • Verwaltungsgericht Augsburg (Bayern), Urteil vom 20. Juli 2005 (Az.: Au 4 K 04.652): Erwerbsstreckungsgebot nicht auf Gelbe WBK anwendbar. Es wurde Berufung eingelegt.

:heuldoch:

Einfach mal nachlesen!

Harlekin

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Hallo

mit der Streichung in der WBK ist es doch nicht getan. Die 2/6 Regelung wird auch ohne den Zusatz in der Gelben angewandt. Ich habe in meiner Gelben WBK auch keinen Zusatz und muß mich an das Erwerbsstreckungsgebot (Vorschlag zum Unwort des Jahres) halten. die SBs lesen das halt aus dem Gesetz. Mit einem kräftigen Schlag auf den Hinterkopf von den Ministerialbeamten passt das Scho.

Ich glaube, da freuen sich einige zu früh. Vielleicht Taktik, um einige Tage oder Wochen Luft zu bekommen. Sozusagen eine Attacke ohne Luftunterstüzung.

Steven

Aber irgend einen Hintergrund wird es ja haben, von alleine streichen die so was ja nicht!

Gruß Leusel

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und dann haben wir noch:

Verwaltungsgericht Würzburg (Bayern), Urteil vom 05. Oktober 2005 (Az.: W 5 K 5.670): Erwerbsstreckungsgebot nicht auf Gelbe WBK anwendbar. Urteil ist rechtskräftig, Berufung wurde nicht eingelegt.

Ich glaube, diese Urteile sollten doch etwas mehr Aussagekraft haben, als die, welche der eine oder andere Sachbearbeiter nach 10 Semester Jurastudium (oder war es doch etwas weniger) von sich gibt.

Gruß

Makalu

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