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IGNORED

Zählt das als Einzellader?


Georg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wieso?

Ich dachte, da dürfen nur Einzellader drauf?

IMI

DAS meinst Du aber jetzt nicht ernst - oder etwa doch :peinlich:

Geschrieben

DAS meinst Du aber jetzt nicht ernst - oder etwa doch :peinlich:

Ich hab´ doch keine Gelbe...

Mir ist das so ziemlich egal was auf die Gelbe drauf darf, da ich mir wenn dann alle Langwaffen auf Jagdschein kaufe. Da dürfen ja bekanntlich Langwaffen drauf was der Geldbeutel hergibt :D.

Ansonsten bezog sich mein "Wieso?

Ich dachte, da dürfen nur Einzellader drauf?"- Kommentar auf den Aspekt der Langwaffen; alle anderen Waffentypen die auf die Gelbe dürfen wollte ich in meiner Aussage, da ja auch bedeutungslos für diesen Thread, bewusst nicht mit ins Spiel bringen.

Is schon klar:

Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzelladerkurzwaffen, Perkussionswaffen (Lang und Kurz).

Aber bezüglich Einzellader und Mehrlader auf die Gelbe hatte ich mir bisher sonst noch keine Gedanken gemacht.

Warum gibts denn überhaupt die Einzellader?!

IMI

Geschrieben

Weil man auf die alte Gelbe nur Einzellader kaufen konnte.

JETZT kommen wir ( ich :rolleyes: ) der Sache näher.

Die Alte Gelbe hatte ich erst recht nicht...

Für die Neue Gelbe liegt wenigstens der vom Verband unterschriebene Antrag in meiner Schublade.... oops, da fällt mir ein, vielleicht sollte ich ihn mal langsdam auf meine Behörde schicken, da er Ende November 3 Monate alt wird und dann ungültig ist.

Ich hatte halt etwas gewartet, da meine Behörde den 2/6 Eintrag reinschreiben wollte und nun hoffte ich, dass sich bis zum heutigen Tag diesbezüglich was in Niderbayern tut - aber dam ist ja leider nicht so.

IMI

Hellau!!! :friends::drinks::friends:

Geschrieben

wie die legalitaet genau aussieht, weiss ich auch nicht, koennte in diesem falle sicher grenzwertig sein.

aber fruehere/aeltere EL-umbauten waren doch haeufig, naja, sagen wir mal, auch ohne super-werkstattausstattung reversibel. man glaubt halt noch an das gute und ehrliche im menschen...

(beispw. UHR in einzellader umgebaut, indem ein rundholz ins roehrenmagazin gesteckt wurde, oder normalen repetierer, in dem ein holzboeckchen in den magazinschacht gekeilt wurde; nennt sich 'altumbau').

was heute allerdings behoerden zu solchen schmissen sagen, weissichnich'.........

Geschrieben

Frühere "Umbauten" zum EL waren recht phantasievoll.

Mittlerweile (schon seit Jahren) gibt es aber klare Vorgaben wie eine Abänderung zum EL zu erfolgen hat.

Die obige entspricht dieser zumindest nicht.

Geschrieben

Naja ganz so spassig finde ich das Thema nicht.

Wenn ich das Gewehr auf die alte Gelbe WBK erwerbe und der Sachbearbeiter der Meinung sein sollte, daß der Umbau nicht dem Vorschriften genügt, dann habe ich das Problem an der Backe.

Was macht man eigentlich, wenn man einen EL erwirbt und dann feststellt, das er sehr einfach umbaubar ist?

Auf Neugelb umtragen lassen?

Geschrieben
Wenn ich das Gewehr auf die alte Gelbe WBK erwerbe und der Sachbearbeiter der Meinung sein sollte, daß der Umbau nicht dem Vorschriften genügt, dann habe ich das Problem an der Backe.

[...] nur das Magazin wurde mit einem Stift verschweißt "siehe Bild" so das nur ein Schuss geladen werden konnte ). Kann wieder in einen Repetierer umgebaut werden ohne arbeiten an der Waffe.

[...]

Wenn nur das Magazin umgebaut wurde, ist es (imho) kein EL-Umbau. Magazine sind frei erwerbbar. Anderes Mag rein - umgebaut? Kann nicht sein. (Die Rechtsgrundlage hab' ich leider nicht parat.)

Wenn Das Magazin eine Patrone aufnehmen kann, und bereits eine im Patronenlager ist - auch kein EL!

(btw: lt. WaffG Anl.1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, 2.5: Einzelladerwaffen: Dies sind Schußwaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuß aus demselben Lauf von Hand geladen werden.)

Ich würde die Finger davon lassen. Wenn Du Neugelb hast, kauf Dir einen vernünftigen Mehrlader, mit dem Du auch Wettkämpfe schießen kannst. Wenns der sein soll: Lass ihn durch den Büma Deines Vertrauens erwerben, der baut zurück (was scheinbar nicht erforderlich ist) und Du trägst dann auf Neugelb ein.

Geschrieben

Was macht man eigentlich, wenn man einen EL erwirbt und dann feststellt, das er sehr einfach umbaubar ist?

Auf Neugelb umtragen lassen?

Hi,

wieso nicht einfach erwerben, und auf die neue Gelbe eintragen lassen ? Die letzte Eintragung im meiner neuen gelben WBK lautet auf "Büchse" da steht nix von Einzel- oder Mehrlader.

Basteln wir uns mal ne Situation:

X hat alte und neue gelbe WBK, darf also Einzellader und Repetierer (Büchsen) erwerben.

X kauft jetzt den o.a. No. 4 Mk1/2 (ist beim Verkäufer vermutlich auf alter gelber WBK)

X meldet den Erwerb seiner Behörde, und legt seine neue gelbe WBK dabei vor.

Was wird X passieren ?

Basteln wir uns mal ne zweite Situation:

Y hat alte und neue gelbe WBK, darf also Einzellader und Repetierer (Büchsen) erwerben.

Y kauft jetzt den o.a. No. 4 Mk1/2

Y fährt mit dem Gewehr zum Büma, der ihm daraus einen Mehrlader macht (wie auch immer).

Y meldet den Erwerb seiner Behörde, und legt seine neue Gelbe dabei vor.

Wie sieht das für Y aus ?

Ich finde diese Fragestellungen auch grundsätzlich interessant, wer weiss was einem mal über den Weg läuft.

bye

Oli

Geschrieben

Fall 1:

Verkäufer meldet seinen EL ab.

Käufer (X) meldet entweder "Büchse" an (dann ok) oder "ML" bzw. "Repetierbüchse" an (dann für Verkäufer nicht ok!).

Fall 2:

Käufer (Y) lässt sich vom BüMa schriftl. geben das Abänderung zum ML erfolgte = ok.

Nachsatz:

Der egun-Anbieter lädt sich derzeitig förmlich, aufgrund der Tatsache das er die Gewalt über einen ML ausübt und nicht über einen tatsächlichen EL, erworben auf alter Gelben, die Staatsmacht ein. Wenn diese dann noch ein offenes Magazin vorfinden, was wohl fast immer der Fall sein wird, ist er .......

Geschrieben

Ich würde es Formal auch so sehen:

Waffe als EL erwerben, von Büchser "umbauen" lassen, Umtragen lassen.

Für den Heckmeck müßte man mir die Waffe schon schenken.

Oder anderst:

Waffe erweben, bei Ordnungsamt anzeigen dass das ein Mehrlader ist, eintrag auf Neugelb und anzeige für den Verkäufer :bud::bud: .

Immerhin seit mit mir einer Meinung, daß der "Umbau" nicht ganz so koscher ist.

Geschrieben

Wenn ich das Gewehr auf die alte Gelbe WBK erwerbe und der Sachbearbeiter der Meinung sein sollte, daß der Umbau nicht dem Vorschriften genügt, dann habe ich das Problem an der Backe.

Was interessiert das Deinen Sachbearbeiter. Er wird Dich sicherlich nicht mit Gewehr auf das Amt bestellen um dort zu kontrollieren ob der Umbau auf Einzellader vorschriftsmäßig war. Abgesehen davon haben die meisten Sachbearbeiter eh keine Ahnung davon.

Hab selber zwei Einzellader auf der alten Gelben WBK. Enfield nur Stift durch das Magazin sonst nix und beim 1903A3 lag ein Holzklotz im Magazin und die Feder war raus. Bei beiden Gewehren hab ich die nummerngleichen Ersatzteile mitbekommen. Der Umbau zum EL war 1988, soviel wie ich weis gab es da noch keine Vorschriften für den Umbau. Der Umbau entsprach demnach der damaligen Auffassung wie ein Einzellader aussehen sollte. Also, auf was will sich der SB berufen?

Wenn ich eine Motorrad (Oldtimer) kaufe muß ich auch nicht die Auspuffanlage ändern nur weil sich Jahre später die Lärmvorschriften geändert haben.

Grüße

750 WLA

Geschrieben

Der Umbau entsprach demnach der damaligen Auffassung wie ein Einzellader aussehen sollte. Also, auf was will sich der SB berufen?

Wenn ich eine Motorrad (Oldtimer) kaufe muß ich auch nicht die Auspuffanlage ändern nur weil sich Jahre später die Lärmvorschriften geändert haben.

Bei Waffen läuft das leider anders. Jedes Jahr werden Leute verurteilt, die in vor 40 oder 50 Jahren völlig legal eine Waffe gekauft haben, die sie heute illegal besitzen weil sich dummerweise das Gesetz inzwischen geändert hat.

Der Sachbearbeiter wird es beim Eintragen nicht prüfen, aber schon eine Routinekontrolle der Polizei (im Straßenverkehr oder auf dem Schießstand) kann dich in üble Schwierigkeiten bringen wenn Du einen Mehrlader besitzt und keinen WBK-Eintrag dafür.

Geschrieben

Was interessiert das Deinen Sachbearbeiter. Er wird Dich sicherlich nicht mit Gewehr auf das Amt bestellen um dort zu kontrollieren ob der Umbau auf Einzellader vorschriftsmäßig war. Abgesehen davon haben die meisten Sachbearbeiter eh keine Ahnung davon.

Hab selber zwei Einzellader auf der alten Gelben WBK. Enfield nur Stift durch das Magazin sonst nix und beim 1903A3 lag ein Holzklotz im Magazin und die Feder war raus. Bei beiden Gewehren hab ich die nummerngleichen Ersatzteile mitbekommen. Der Umbau zum EL war 1988, soviel wie ich weis gab es da noch keine Vorschriften für den Umbau. Der Umbau entsprach demnach der damaligen Auffassung wie ein Einzellader aussehen sollte. Also, auf was will sich der SB berufen?

Wenn ich eine Motorrad (Oldtimer) kaufe muß ich auch nicht die Auspuffanlage ändern nur weil sich Jahre später die Lärmvorschriften geändert haben.

Grüße

750 WLA

@750WLA:

Sollte Georg aber heutzutage einen "EL" erwerben der dem heutigen Umbaustandard nicht entspricht (was hier ja gegegeben ist), hat ER die Ar...-Karte wenn er mal auffallen sollte. Georg würde einen EL melden der wissentlich o. unwissentlich (interessiert keinen) keiner ist und ..... was gibt es da noch zu erklären.

Ob ein SB keine Ahnung hat bzw. was er macht oder nicht, ist doch erstmal unbedeutend. :)

Geschrieben

Sollte Georg aber heutzutage einen "EL" erwerben der dem heutigen Umbaustandard nicht entspricht (was hier ja gegegeben ist), hat ER die Ar...-Karte wenn er mal auffallen sollte. Georg würde einen EL melden der wissentlich o. unwissentlich (interessiert keinen) keiner ist und ..... was gibt es da noch zu erklären.

Ich habe gesagt das ein alter Einzelladerumbau heute noch genauso gültig ist und nicht das Du das Teil zum Mehrlader zurückbauen darfst. Das Du dann Probleme kriegst ist doch klar.

Kann mir jemand sagen wo drin steht: ich muß einen alten Einzelladerumbau den neuen Richtlinien anpassen? Das würde auch heißen das alle Leute die eine Waffe hatten mit Bajo-Halterung z.B. Enfield No5 haben jahrelang gegen das damalige Gesetz (altes Waffengesetz) verstoßen? Und da gibt es noch mehr Dinge die früher Erlaubt dann Verboten und nun wieder Erlaubt sind. Alles jahreslange Gesetzesverstöße???

Grüße

750 WLA

Geschrieben

Hallo

das sehe ich anders. Umbau nach irgendeinem Gesetz legal. Nach der wasweisich wievielten Novellierung immer noch legal. Habe ich selbst schon gesehen. Ein Dekoumbau zum Bauklötzestaunen. Die Bestätigung liegt dabei, daß der Umbau OK ist nach altem Gesetz(vor 76) und immer noch gilt.

War früher gang und gebe einen Holzklotz in den Magazinkasten, vorher die Feder raus und der Einzellader war fertig. Hast du den Holzklotz raus und eine Feder rein, hast du was verbotenen getan. Hat geklappt. Die Anarchie ist nicht ausgebrochen.

Steven

Steven

Geschrieben

Der Dekoumbau ist ein gutes Beispiel für das Problem. Jede Woche kann man in der Zeitung lesen, daß die Staatsanwaltschaft irgendwo eine erlaubnispflichtige Waffe beschlagnahmt hat, bei der es sich um einen Deko-Umbau nach altem Gesetz handelte.

Wer vor 5 Jahren völlig legal eine Pumpflinte mit Pistolengriff gekauft hat besitzt heute einen verbotenen Gegenstand und macht sich strafbar. Daran ändern die Legalität zum Erwerbszeitpunkt rein nichts.

Geschrieben

In welcher Verordnung bzw. an welcher Stelle im Gesetz wird die Eigenschaft als E-Lader für sogenannte Altumbauten für ungültig erklärt? Würde mich mal interessieren...

Gruß André

Archiviert

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