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IGNORED

Verboten?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Besitz nicht, die Montage schon !!

FALSCH

Bereits der Besitz ist strafbar, da Verbotener Gegenstand.

Wo habt ihr denn nur eure Sachkunde gemacht?

Und schaut mal in das Forum, bevor ihr solchen Mist postet, da dies bereits x mal besprochen wurde.

Geschrieben

Der Besitz nicht, die Montage schon !!

Das ist falsch!

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4

für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1

Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Die Lampe allein wäre o.K. mit den Montageteilen gehts nicht mehr.

Oh, Sal-Peter war schneller. Ich hab solange nach dem Gesetzestext gesucht ...

Oh, und Wahrsager war noch schneller ...

Geschrieben

ERSTER! :eclipsee_gold_cup:

Warum wohl liegt der Montagering ordentlich daneben ???

Weil der Verkäufer nicht weiss, dass auch ein zerlegter verbotener Gegenstand ein verbotener Gegenstand ist?

Dass er eine Weaverschiene auf dem Fahrrad hat und deshalb das Set mit Montage und Kabelschalter braucht, kann er dem Richter erzählen. :heuldoch:

Geschrieben

Warum wohl liegt der Montagering ordentlich daneben ???

Weil sowohl der Anbieter als auch der Käufer ganz laut rufen "Verhaftet mich! Nehmt mir meine Zuverlässigkeit weg! Ich will leiden!"

Die Sache ist sowas von eindeutig.

@Wahrsager: 10-Finger-System ist unfair!

Geschrieben

Weil der Verkäufer nicht weiss, dass auch ein zerlegter verbotener Gegenstand ein verbotener Gegenstand ist?

Sicher, so wird es sein ... und die meissten der Military-Versandhändler wissen das auch nicht ... :D

Geschrieben

Sicher, so wird es sein ... und die meissten der Military-Versandhändler wissen das auch nicht ... :D

Das kann durchaus hinkommen. Übrigens braucht man für den Handel mit dem o.g. Artikel eine Waffenhandelslizenz... das kommt noch dazu.

Geschrieben

War nicht vor kurzem ein BKA Gutachten hier zu lesen, von wegen Lampe und Halterung? (Oder ich habe es geträumt)

Naja, so ganz bin ich aus dem Gutachten damals nicht schlau geworden. Weiss jemand wo es noch zu finden ist? Habe erfolglos gesucht.

Geschrieben

Ich hab' zumindest seit einigen Tagen 'ne gute Ausrede:

Jawoll, sorge lieber für Schützennachwuchs :gutidee:

Herzlichen Glückwunsch, auch an die glückliche Mutter :s75:

Gruß Markus

Geschrieben

War nicht vor kurzem ein BKA Gutachten hier zu lesen, von wegen Lampe und Halterung? (Oder ich habe es geträumt)

Naja, so ganz bin ich aus dem Gutachten damals nicht schlau geworden. Weiss jemand wo es noch zu finden ist? Habe erfolglos gesucht.

Da ging es nur um eine ganz bestimmte Halterung am Magazin die auch für andere Sachen genutzt werden kann. Abere andere Teile aus dem Set sind auch Verboten.

Achja das ding aus der Egun Auktion möchte Ich nicht haben Plus den Ärger und auf 25m ist die Scheibe damit auch nicht besser zu sehen.

Geschrieben

@TRASD

Ich weiss nicht mehr wie es im Gutachtenn stand, aber wenn du sagst man hätte es auch für was anderes nutzen können, dann sehe ich in der Auktion eine Taschenlampe, eine Montage (vielleicht für ein ZF oder so?) und einen Fernschalter.

Alles erstmal (auf den Ersten Blick) legal.

Allerdings ist mir das 2te Foto auch nicht entgangen und genau diese Anwendung wäre ganz klar illegal. Wenn das Foto in de entstanden ist, so ist diese Kombinierung sicher ein Verstoss gegen das WaffG.

@Rodney

Herzlichen Glückwunsch Rodney und alles Gute euch 3en.

Geschrieben

@rodney

Auch von mir HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!

Ich hatte das zweite Bild nicht gesehen, so ist das ohne Frage illegal!

Der Besitz einer Taschenlampe und eines Montageringes ist jedoch hoffentlich nach wie vor legal, nur deren Verwendung als Zielbeleuchtung ist durch das Gesetz reglementiert, vielleicht in Analogie zu den Radarwarnern im Auto zu sehen.

Gruss steinertdd

Geschrieben

Ne ne, so auch nicht.

Wenn es z.B. eine sog. Tactical Light ist, dann ist es IMHO in jedem Falle klar, schon Besitz verboten!

Siehe auch den hier zitierten Gesetzestext.

Es handelt sich um den BKA-Feststellungsbescheid vom 10.8.2005 KT21/ZV25 5164.01--Z63

und bezog sich auf den Glock Lampenadapter; ist jedoch für alle anderen "Lichtsets" ebenso anwendbar. Der Lampenadapter alleine unterfällt NICHT den Verbotseigenschaften nach Abschnitt 1 Nr.1.2.4.1, allerdings fällt ein gesamtes SET -Lampe, Lampenadapter UND Kabelschalter- (unabhängig von einer vorgenommenen Montage) den Verbotsbestimmungen, da es ZUR VERWENDUNG an einer Schusswaffe BESTIMMT ist. "Es ist insoweit unerheblich, ob das Gerät eine anderweitige Verwendung in Verbindung mit einem anderen Gegenstand als einer Schusswaffe finden kann."

Der Satz in " " stammt original aus dem Feststellungsbescheid des BKA.

Verwunderlich ist nur, das dieses Angebot auch noch von einem Waffenhändler kam...der immer ein bisschen ...........................

Alles andere haben schon etliche andere hier gepostet, und die Leute sollten echt mal die Suchfunktion bemühen......vielleicht hat aber lt. PISA auch da einiges versagt :D

GF, Muni

Geschrieben

... da es ZUR VERWENDUNG an einer Schusswaffe BESTIMMT ist.

Genau der Punkt! Das Gesetz zieht als Verbotsmerkmal die Zweckbestimmung des Gegenstandes heran. Seine technische Eignung auch für andere Nutzungen ist dabei ohne Bedeutung.

Das zweite Bild stellt eindeutig klar, zu welchem Zweck das angebotene Set bestimmt ist.

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