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IGNORED

verbotener Gegenstand


Jager

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Hallo allerseits!

Bei der Durchsicht meiner WBK´s ist mir aufgefallen, das ich, laut Eintrag, einen verbotenen Gegenstand besitze. Es handelt sich dabei um eine Vorderschaft - Repetirflinte! Die ist dort als "PUMP - FL" eingetragen!

Nun ist eine "Pumpe" ja mitlerweile konkret und in aller Ausführlichkeit im Gesetz Beschrieben.

Muß ich jetzt die Waffe dem Gesetz anpassen oder die WBK umschreiben lassen? :help:

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Wie der SB das nun genau in die BK eingetragen hat, ist dabei irrelevant.

Hat die VSRF einen richtigen Hinterschaft? Wenn ja, ists ok.

Verboten wurden nur VSRF, die keinen Hinterschaft, sondern nur nen Pistolengriff haben.

Falls Du so eine haben solltest, schnell den Pistolengriff ab und nen richtigen Hinterschaft anbauen.

So zumindest die deutsche Lage.

In Oesterreich sind sinnloserweise ALLE VSRF verboten.

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Moin!

Eine Vorderschaftrepetierflinte ist nur dann ein verbotner Gegenstand, wenn sie einen Pistolengriff hat, der den Hinterschaft ersetzt.

Also so etwas zum Beispiel hier ist nach deutschem Waffenrecht verboten:

51683.jpg

Die hier sind weiterhin erlaubt:

51411.jpg

Eine "Nachmeldung" eines verbotenen Gegenstandes führt zu einem Strafverfahren, da inzwischen sämtliche Anmeldefristen abgelaufen sind.

Hinweis: Eine Pumpflinter die keinen Pistonengriff mehr hat, sondern einen normalen Hinterschaft, ist kein verbotener Gegenstand.

Gruß,

frogger

Ach ja,

mit diesen Pistolengriffpumpen trifft man eh kaum etwas. Das taugt nur zum Türaufschießen oder andere Sondereinsatzzwecke, wo es aufs Treffen nicht ankommt. Ich habe mal nach altem recht mit so einer Plempe von meinem BüMa geschossen. War nicht doll. Spaß hatte es trotzdem gemacht und die Ziele hielten lange im Ggegensatz zum Beschuß mit meiner Super90M3.

Gruß,

frogger

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jo, alles korrekt schon gesagt: pumpe mit pistolengriff ist böse, mit normalen hinterschaft nicht... das lernt man auch in der sachkunde und journalisten, die nach erfurt was anderes über das neue waffR getitelt haben, dürfen sich den vorhalt gefallen lassen, wieder mal nix kapiert zu haben

heinrich

Heinrich,

nur sind manche Waffenbesitzer scheinbar genauso sachkundig wie die Journalisten, sonst wäre die Frage ja gar nicht aufgetaucht.

Karl

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In meiner Sachkunde haben wir das nicht gelernt, denn diese blödsinnige Regelung gab es damals einfach noch nicht.

Wissen tu ich es trotzdem... weil ich die Gesetze lese, die mein Hobby betreffen. :)

Das führte übrigens neulich zu einer lustigen Situation, als ich den Zollbeamten erklärte, dass ein Aimpoint aus den und den Gründen kein verbotener Gegenstand sei... und dass ich keinen WS bräuchte, um es nach D einzuführen... und dass ich meine WBK dafür auch nicht vorzeigen muss. Sie gaben mir dann einen Leitz-Ordner mit dem WaffG drin und ich zeigte ihnen die entsprechenden Paragraphen. Irgendwann kam dann die misstrauische Frage "wieso wissen Sie denn das alles?".

"Ich muss das alles wissen, damit ich mich nicht aus Versehen strafbar mache."

Ich glaube, die hatten ein bisschen Mitleid :021:

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In meiner Sachkunde haben wir das nicht gelernt, denn diese blödsinnige Regelung gab es damals einfach noch nicht.

Wissen tu ich es trotzdem... weil ich die Gesetze lese, die mein Hobby betreffen. :)

...

...und deshalb wissen wir auch, dass Selbstladeflinten mit Pistolengriff voll OK sind. :icon14:

9200a1.gif

Ok, ganz ohne hab' ich kein Bild gefunden.

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Also: Was Verboten ist und was nicht, wies ich selbst. Vermutlich sogar besser wie so mancher SB!

Aber:

Wenn ich mich recht erinnere, steht im Gesetz: Verboten sind "PUMP - Gun´s", Das sind.......

und nicht: Verboten sind Vorderschaft - Repetierer ohne Hinterschaft!

Kleiner unterschied, Große Wirkung!

Genau so, wie Würgehölzer verboten sind!

Damit meint der Gesetzgeber, so steht es nachzulesen, Nun - Scakos (Rechtschreibung?)! Obwol ich noch nie gesehen habe, das man mit diesen Dingern Würgt! Höchstens, wenn man sich damit selbst einen Scheitel gezogen hat.

:confused::gaga::confused: = Gesetzestexte

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Also: Was Verboten ist und was nicht, wies ich selbst. Vermutlich sogar besser wie so mancher SB!

Aber:

Wenn ich mich recht erinnere, steht im Gesetz: Verboten sind "PUMP - Gun´s", Das sind.......

und nicht: Verboten sind Vorderschaft - Repetierer ohne Hinterschaft!

Kleiner unterschied, Große Wirkung!

Genau so, wie Würgehölzer verboten sind!

Damit meint der Gesetzgeber, so steht es nachzulesen, Nun - Scakos (Rechtschreibung?)! Obwol ich noch nie gesehen habe, das man mit diesen Dingern Würgt! Höchstens, wenn man sich damit selbst einen Scheitel gezogen hat.

:confused::gaga::confused: = Gesetzestexte

Wo hast Du denn den Unsinn her? Aus dem Gesetz sicher nicht, das Wort "PUMP-Gun" taucht da nämlich nicht auf. :gaga:

Die Liste der verbotetenen Waffen steht in Anlage 2:

1.2.1

Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, sind;

Lesen bildet - das gilt auch für das Waffengesetz!

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Also: Was Verboten ist und was nicht, wies ich selbst.

Naja...

Vermutlich sogar besser wie so mancher SB!

DAS könnte allerdings stimmen.

:D

Moment! In meiner Ausgabe des WaffG heisst es tatsächlich:

"1.2.1

Maschinengewehre die wo in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 stehn tun oder PUMP - Gun´s.

Und der nächste, der es wagt, in meiner Gegenwart ein Apostroph zu benutzen, um damit einen Plural auszudrücken...

Wenn's dann doch wenigstens ein Apostroph gewesen wäre und kein Accent aigu...

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