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IGNORED

Contender Pistole in .223 Rem


Gast lady-shooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

mal 'ne detailfrage dazu:

in dem artikel, den schwarzwaelder gepostet hat, ist u.a. von ".22lr zentralfeuer" die rede.

was ist denn das fuer'n kaliber ?

noch nie gehoert ?

oder ist das nur eine alternativbezeichnung fuer ein bekanntes kaliber ? wenn ja, fuer welches ???

wenn's ein 'exot' ist, wann/wo/in welchen waffen wurde dieses kaliber verwendet ?

Geschrieben

Ich finde da 2 bedenkliche Dinge:

1. "Nacht-und-Nebel" Aktion:

Also, ein (1) LKA sagt da: die Waffenart passt uns nicht und schwupp wird ein ganzer Bereich (es geht ja nicht nur um 1-2 Modelle) von Kurzwaffen für immer verboten. Keine Diskussion, kein Politikerrunde, keine(?) Möglichkeit der Anhörung der Verbände, Spezialisten etc. Einfach ein Verbotswunsch eines LKA-Beamten und basta!

2. Sachlich fehlerhafte Begründung:

Muss nicht als Verbotsgrundlage eine besondere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargelegt werden? Der LKA-Beamte sagt was von Cop-Killerpatronen - diese sind aber nachweislich (Hartkern SS190 etc.) schon verboten. Mit selbem Argument kann man dann gleich alle Waffen, die mit illegaler Hartkernmuni in der Lage sind, bestimmte Schutzwesten zu durchschlagen, verbieten. Also (fast) alles. :angry2: Ist das Muni-Verbot nicht geeignet, die Gefahr für die Öffentl. Sicherheit zu beseitigen?

Leute, wenn das so satt und sauber durchgeht, dann Gute Nacht. :o

Das war dann der Probelauf für eine Lawine neuer Verbotsrunden, die dann immer nach selbem Strickmuster verlaufen: Einem Beamten passt was nicht==>BVA erlässt Verbot.

Panik pur. :eek2:

Warum schweigen FWR, die Verbände, Redakteure etc.???

Unverständliche Grüsse,

Schwarzwälder

Geschrieben

Preisfrage:

Sollen Sie mit DIR drüber reden oder lieber mit dem BVA?

Gegenfrage: Weisst du, ob überhaupt entsprechende Gespräche geführt werden??

Ne kurze Info an´s Fußvolk macht sich immer gut. Und gerade wenn die Gegenseite auf "Nacht und Nebel" setzt, sollte man dieser Strategie ein möglichst breiter öffentlicher Druck entgegensetzen.

Lasst uns nicht die Fehler unser englischen Freunde wiederholen (Ich zitiere aus Dave Kopels "All the way down the slippery slope"):

the right's defenders accepted the principle that the right could be further regulated whenever the government saw a need, rather than only when there was a genuine necessity for more regulation;

the right's defenders usually appeased the government, rather than resisting unjustifiable government demands for more controls;

Quelle

==> ich sehe KEINE "echte Notwendigkeit", diese Kaliber zu verbieten und wenn das Verbot nicht (anhand BKA Statistiken, echten Vorfällen) gerechtfertigt ist, sollten wir keinen Präzedenzfall zulassen.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

==> ich sehe KEINE "echte Notwendigkeit", diese Kaliber zu verbieten und wenn das Verbot nicht (anhand BKA Statistiken, echten Vorfällen) gerechtfertigt ist, sollten wir keinen Präzedenzfall zulassen.

Da ist allerdings was dran; um mit Charles de Montesquieus Worten zu sprechen: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

Geschrieben

Da ist allerdings was dran; um mit Charles de Montesquieus Worten zu sprechen: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

Das wäre aber sinnvoll und der Bürokratie nicht förderlich. :o

Dein Mausebaer ;)

Geschrieben

Leider sind die, die von S....hausparolen hier schrieben, nur Klugs....er.

hotel

Bevor Sie andere Mitglieder als Klugs..er anmaulen stellen Sie Ihre Infos doch einmal als Scan ins Forum. Damit man hier Ihre Quelle einmal prüfen kann.

Ansonsden sollten Sie sich in Ihrer Wortwahl zukünftig etwas in Zurückhaltung üben

Herr Dr.

Mfg Weini

Geschrieben

Also, ein (1) LKA sagt da: die Waffenart passt uns nicht und schwupp wird ein ganzer Bereich (es geht ja nicht nur um 1-2 Modelle) von Kurzwaffen für immer verboten. Keine Diskussion, kein Politikerrunde, keine(?) Möglichkeit der Anhörung der Verbände, Spezialisten etc. Einfach ein Verbotswunsch eines LKA-Beamten und basta!

Unverständliche Grüsse,

Schwarzwälder

Hallo Schwarzwälder

das ist so richtig interpretiert.

Dank Sluggy ( Es sollen ihn dutzende Sandflöhe den Schließmuskel quälen) haben wir ja einige ERMÄCHTIGUNGSPARAGRAPHEN im WaffRNeuRegG, und damit geht das. Hat vor einigen Jahrzehnten ja schon mal jemand mit gearbeitet und ging ja auch eine Weile gut. Alleine für das Wort ERMÄCHTIGUNG hätte man ihn (Sluggy) in die Registratur ganz unten hinten versetzen müssen. Aber scheinbar lesen die Politiker nicht alles, was sie unterschreiben auch durch. Dank einer pfiffigen Ministerialbürokratie kämpfen die oftmals gegen den Falschen.

Steven

Geschrieben

ermächtigungen...

nach 15 VII nr 1 kann das bva "nur" bestimmte waffen vom schießsport ausschließen, es kann danach jedenfalls kein totalverbot aussprechen.

ein solches verbot kann m.e. nur über eine änderung / ergänzung der anlage 2 abschn.. 1 zum waffg erreicht werden, in dem die betr. waffenart explizit als verboten aufgeführt wird.

ob das dann wiederum so einfach via bka-feststellungsbescheid (e) nach 2 V / 48 III geht :confused:

oder man ändert die kwl und stuft kurzwaffen dieses kalibers als kriegswaffen ein :ninja:

Geschrieben

Bevor Sie andere Mitglieder als Klugs..er anmaulen stellen Sie Ihre Infos doch einmal als Scan ins Forum. Damit man hier Ihre Quelle einmal prüfen kann.

Ansonsden sollten Sie sich in Ihrer Wortwahl zukünftig etwas in Zurückhaltung üben

Herr Dr.

Mfg Weini

Weini,

irgendwo bist Du in diesem Thread falsch gewickelt. Da hat der gute Doktor absolut recht.

Lady-Shooter berichtet das sie gehört habe, dass kleinkalibrige zentralfeuerpatronen-taugliche Kurzwaffen zu verbotenen Gegenständen befördert werden sollen.

Dann kam Deine Antwort: mich würde wirklich einmal interresieren warum man in Schützenkreisen ständig irgentwelche *****haus parolen ausgeben muß? - Also stammt von Dir der Pfui-Begriff.

Zudem Deine Fehleinschätzung: Wenn es so wäre müsste man sämtliche Gewehrkaliber verbieten.

Lady-Shooter sprach korrekt von kleinkalibrige zentralfeuerpatronen-taugliche Kurzwaffen, was soll dann Dein Statement zu den Gewehrpatronen.

Und nu der liebe Dr. indem er meint, dass die, die von S....hausparolen hier schrieben, nur Klugs....er seien.

Du hast die S.. Parole eingeführt und mit Deiner Fehlinterpretation dass kleinkalibrige zentralfeuerpatronen-taugliche Kurzwaffen irgendeinen Zusammenhang mit sämtlichen Gewehrpatronen haben auch ein entsprechendes Attribut verdient, da Du da nicht sehr klug warst.

Solltest eigentlich das Echo vertragen können.

Nun zu Deiner aktuellen Forderung, der Doktor möge doch einen Scan reinstellen, damit Du das verifizieren kannst. Abgesehen zu siehe oben, meinte er, dass vor wenigen Tagen öffentlich von einem LKA-ler mit den Begriffen Cop-Killer garniert dies verkündet wurde.

Erwartest Du da Bandaufzeichnungen? Oder die Pressemitteilung des Herrn vom LKA? Eigentlich hast Du doch alle Infos:

- die Forderung (kleinkalibrige zentralfeuerpatronen-taugliche Kurzwaffen sollen zu verbotenen Gegenständen werden)

- der Absender (LKA SH)

- der Empfänger (BVA)

Hiermit kann jeder investigativ arbeitende tätig werden.

Gut Schuß,

BSE1911

Geschrieben

...Eigentlich hast Du doch alle Infos:

- die Forderung (kleinkalibrige zentralfeuerpatronen-taugliche Kurzwaffen sollen zu verbotenen Gegenständen werden)

- der Absender (LKA SH)

- der Empfänger (BVA)

...

bitte, bitte, lasst mich micht doof sterben, :confused:

aber wo steht die zuständigkeit des bva, bestimmte waffen zu verbotenen gegenständen zu machen ?

Geschrieben

bitte, bitte, lasst mich micht doof sterben, :confused:

aber wo steht die zuständigkeit des bva, bestimmte waffen zu verbotenen gegenständen zu machen ?

Daytona hat Recht!! :appl::appl:

aus §15 WaffG (i.d.F.v. 2002)

(7) Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über die Genehmigung der Teile der Sportordnungen der Schießsportverbände, die für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erheblich sind. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Schießsports

1. Vorschriften über die Anforderungen und die Inhalte der Sportordnungen zum

sportlichen Schießen zu erlassen und insbesondere zu bestimmen, dass vom Schießsport bestimmte Schusswaffen wegen ihrer Konstruktion, ihrer Handhabung oder Wirkungsweise ganz oder teilweise ausgeschlossen sind,

Also ich sehe das so, dass das BVA Sportordnungen nicht genehmigen kann, die ein Schiessen z.B. mit Kurzwaffen unter einem bestimmten Kaliberdurchmesser zu Gegenstand haben. Ohne vorhandene Sportordnung kein Bedürfnis = keine FiveSeveN (z.B.). Ich fände das sehr schade, denn 30% weniger Rückschlag als 9Para in Verbindung mit der deutlich gestreckteren Flugbahn und der sehr ordentlichen Präzision (laut Caliber-Test 09/2005 mit Fabrikmuni 36mm-10 Schusskreise!) machen schon Laune, auch dynamischere Pistolenwettkämpfe bis 50m und mehr damit zu bestreiten.

Das BMI selber kann hingegen mit(!) Zustimmung des Bundesrates bestimmte Waffen ganz zum sportlichen Schiessen verbieten. Ob mit "bestimmte Waffen" ganz konkrete Einzelmodelle gemeint sind oder ganze Waffenarten wie anvisiert, weiß ich nicht. Jedenfalls wären m.E. auch dann nur Sportschützen betroffen.

Bestimmte Waffen generell zu "verbotenen Gegenständen" zu deklarieren wäre m.E. eine Änderung des WaffG und damit eine Ecke umständlicher. Es sei denn, man geht den Weg über´s KWKG, dann wird´s wieder einfacher... :traurig_16:

So oder so sollten wir in der Sache keine Ruhe geben. Wie wäre es mit einer Unterschriftensammlung, beginnend hier im WO und erneuter Email-Bombardements an BMI+BVA? Bitte geben wir keinen kleinen Finger (ein paar KW), man nimmt uns sonst bald die ganze Hand (alle KW und mehr). :o

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Der hick-hack nützt doch garnix.

Ich sehe folgendes Problem.

Es gibt nicht nur jetzt schon eine ganze Menge legale Waffen in besagten Zentralfeuerkalibern, für die dann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden müsste, was z.B. das Sammeln nur verteuern würde.

Ausserdem wurden weitere Gründe schon genannt, die ein solches Vorgehen der Exekutive bedenklich erscheinen lassen.

Was jedoch, wenn die neuen Kaliber von HK und FN bei Behörden eingeführt werden. Dann würde man auch Polizisten oder Soldaten die Möglichkeit nehmen mit gleichem Modell wie ihre Dienstwaffe zu trainieren. Damit wären sie einzig auf das dienstliche Training angewiesen.

Wenn einmal so ein Verbot besteht wird es so bald auch nicht wieder abgeschafft.

Geschrieben

@weini,

ne, ne so ist das nun auch wieder nicht. Schwarzwälder hat in seinem Post meinen Post vom Juli 2005 zitiert und da rede ich von Fakten und nicht von Gerüchten. Bitte also mal meinen Post richtig durchlesen, dann wirst Du auch folgen können. Nix mit Gerüchten. Ich habe selbst zu dem Vorgang der Vorlage zur IMK eine Stellungnahme geschrieben und habe das auch noch einem anderen Bundesland versucht "rüberzubringen", dessen zuständiger Mann meinen Ausführungen zwar fogte, aber das heisst nix.....Was die IMK daraus macht, ist das Ganze.....Gibt sie es an den BuMi des Inneren, mit der Empfehlung eine RV zum Verbot dieser Waffen zu erlassen, wird man schauen müssen, was und wie das dort geregelt werden soll. Jedenfalls muss sich dann -im Falle einer RV- das BVA danach richten. Wenn allerdings hier schon das LKA SH angeblich das BVA angeschrieben hat, ist das Überschätzung der eigenen "Macht", denn ein LKA kann garnix veranlassen...vielleicht im Bösen oder positiven Sinne anschubsen, aber in jedem Falle kann es im Alleingang beim BVA nichts veranlassen.

Aber darum ging es in meinem Post auch nicht, sondern um ein generelles Verbot von Kurzschusswaffen in Kalibern >6,3mm und in Zentralfeuer. Nix anderes besagte die Vorlage zur Innenministerkonferenz und dazu wurde von verschiedensten Stellen Stellung genommen. Über das Ergebnis werde ich hier bestimmt nicht berichten, denn ich will noch ein bisschen "weitermachen" Die Vorlage kam aus dem Stadtsenat IM HH, was kein Geheimnis ist...

GF

Muni :D

Geschrieben

Die Vorlage kam aus dem Stadtsenat IM HH, was kein Geheimnis ist...

Waren das nicht auch, die vor ein paar Jahren im Vorwahlkampfgetümmel versucht haben, alle Gegenstände per WaffG zu verbieten die "geeignet sind, den Anderen zu verletzen"? :gaga:

Gruß

Michael

Geschrieben

ist schon komisch, wie diskussionen hier abrutschen können... Und wenn das ding heute nicht verboten ist, dann kauf' ich's mir und wenn morgen irgendwas in kraft tritt, das es verbietet, dann soll mich mal einer zwingen, das ding wieder zu verkaufen ... !

heinrich

Also - wieso rutscht die Diskussion deiner Meinung nach hier ab?

Wenn all deine waffenrechtlichen Ambitionen sich auf Besitzstandswahrung beschränken - toll.

Nur bedenke:

1. Wird eine Waffe zum verbotenen Gegenstand oder gar zur Kriegswaffe deklariert, dann darfst du sie vielleicht noch behalten - aber nicht mehr (z.B. auf dem Schiessstand oder als Jäger) benutzen.

2. Verkauf verbotener Waffen wird ungleich schwieriger.

3. Bei Sportschützen, die so eine Waffe nach dem neuen WaffG gekauft haben, könnte durch den Wegfall des Bedürfnisses dann tatsächlich auch die Besitzstandswahrung ins Wanken kommen.

4. Legalwaffenbesitz soll auch für die Zukunft und für unsere Kinder etc. noch möglich sein. Hätten unsere Väter schon so gedacht wie du, könnten wir uns jetzt gar keine Waffen mehr zulegen... "Ist doch egal, lasst sie verbieten, Hauptsache ich behalte meinen Schrank voll" - ist keine gute Basis zur Erhaltung waffenrechtlicher Freiheiten...

Muni schrieb:

sondern um ein generelles Verbot von Kurzschusswaffen in Kalibern >6,3mm und in Zentralfeuer. Nix anderes besagte die Vorlage zur Innenministerkonferenz und dazu wurde von verschiedensten Stellen Stellung genommen. Über das Ergebnis werde ich hier bestimmt nicht berichten, denn ich will noch ein bisschen "weitermachen" Die Vorlage kam aus dem Stadtsenat IM HH, was kein Geheimnis ist...

Also haben wir 2 verschiedene Vorstösse: :eek2:

Das LKA SH versucht´s über das BVA, zumindest den Sportschützen dieser Kaliber den Garaus zu machen

und das IM HH versucht über die IMK ein Totalverbot dieser Waffen. Muni in Ehren, aber ich hoffe, du kämpfst da nicht allein... Wenn Ihr uns mehr Infos gebt, können wir mit Emails an wichtige Stellen da gerne Schützenhilfe leisten!

Grüsse,

Schwarzwälder

Gast lady-shooter
Geschrieben

Liebe Gemeinde,

besten Dank für den zahlreichen Input.

Das Gerücht wurde nicht ausgeräumt, scheint was dran zu sein. Ob es wahr wird, man wird sehen.

Denke, hole mir ein T/C Pistölchen Contender oder Encore in einem großen Kaliber auf meine gelbe WBK(neu) und wenn ich will, dann auch noch Läufe in dem einen oder anderen fraglichen Kaliber unter 6,3mm (ohne Eintrag). Wenn dann ein Verbot kommen sollte, habe ich ja diverse Möglichkeiten, z.B. irgendwas Nettes von nem Kunstschmied, vielleicht für Papi zum Vatertag.

Dank für die Entscheidungshilfen

Lady-Shooter

Geschrieben

@ Schwarzwälder: ob ein verbot sinnvoll ist oder nicht ist allein sache der verbände, dies bei einer anhörung desgesetzgebers vorzutragen. wir sportschützen können unseren verbänden nur die hölle heiß machen, auf bestimmte regelungen hinzuwirken oder beabsichtigte verbote nicht zu verwirklichen.

Klar, wenn das BVA entscheiden soll, müssen die Verbände ran. Wenn aber ein weitergehendes Verbot ansteht (mit womöglich Änderung des WaffG), dann muss dieser demokratische Prozess auch Emails - nicht nur von muni - aushalten können, meine ich.

Aber zurück zu unseren Verbänden. Der DSB wird sich kaum rühren, aber BDS+BdMP hoffentlich schon.

Warum sollen Sportschützen auch z.B. ein Bedürfnis für eine FiveSeveN haben:

1. Präzision.

Ich schätze die Kurzwaffentests der Caliber. 10 Schuss aus einer immer gleichen Benchrestanlage (Mehl BMC 17) verschossen auf immer dieselbe Distanz (25m) - das schafft Fakten. Nur zum Vergleich hier mal die jeweils besten 10-Schuss-Streukreise aus Caliber mit Fabrikmuni gängiger Kurzwaffen:

FN 5,7x28: 36mm

Tanfoglio Limited Custom HC 9mm Para: 43 mm

S&W Performance Center PPC 5 Zoll in 9mm Para: 31 mm

SIG Sauer P226 SLII in 9mm Para: 35 mm

HK Expert 9mm Para: 38 mm

Glock 34: 52 mm

CZ 75 ST IPSC 9mm Para: 44mm

Sphinx 3000 Prod. Comp: 56mm

Fazit: Selbst mehrfach teurere Supersportpistolen sind kaum präziser als die FN! Preislich vergleichbare (Glock, CZ) bleiben klar zurück.

2. Die gestrecktere Flugbahn und 30% weniger Rückschlag bieten deutliche Vorteile auch bei dynamischeren Disziplinen im Vergleich zur 9mm Para: neue 50m-Schiessdisziplinen locken genauso wie Zeitserien.

Liebe Verbände, lasst nicht zu, dass euren Sportschützen da von vorneherein Möglichkeiten verbaut werden. AP-Muni für die kleinen Kailber ist verboten, das muss doch genügen. Betreibt keine "Appeasement"-Politik, die ist in GB völlig gescheitert. Setzt auf Aufklärung!

Scchöne Grüße,

Schwarzwälder

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