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IGNORED

Bericht: Fachpsy. Untersuchung


wjohnjoe

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Äh, bevor hier jetzt die große Inquisition anläuft: Hat mal jemand versucht die Angaben von uwe100 Ansatzweise zu überprüfen?

Klar holt er die große Kelle raus, aber ich bin auch mittlerweile der Meinung, das es in diesem Land nichts gibt was es nicht gibt.

Man sollte zwar solchen Behauptungen gegenüber vorsichtig sein, aber trotzdem nicht in das Motto verfallen: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Allerdings sehe ich an den Ausführungen von Uwe etwas Erklärungsbedarf.

Ich weiss ja nicht wie das in vorliegendem Fall aussieht, aber gerade auf dem Land wird dermaßen geküngelt, da würde mich eine solche Aktion auch nicht wundern.

Wie gesagt, es kann wahr sein, es kann aber auch wirklich Verfolgungswahn sein.

ML

Zu Deinen Fragen: Antwort kommt!

Gruß Uwe100 uwewei@gmx.de

Geschrieben

Geheimakten etc kenne ich auch nicht,

Uwe100 schreibt:

Köln liegt wohl in NRW, wenn ich mich nicht täusche.

Ich denke, ich sollte in der Sache „Geheimakten der Polizei“ mal „ein bißchen Butter bei die Fische“ tun.

Dabei bitte ich um Entschuldigung, daß das ein wenig gedauert hat. Aber erstens hat sich bei uns im Norden der Winter angekündigt und da gab es etliches zu tun, die Häuser winterfest zu machen.

Zweitens sollten auch Beiträge in Foren gewisse Qualitätsstandards haben. Wie wir alle wissen, sind über 90 % des Internets der blanke Müll. Hier sollte ein sauberer Artikel die Qualitätsstandards hochhalten.

Drittens habe ich mich eben in dieser Sache auch mit Frau Silvie Meller vom Forum Waffenrecht in Verbindung (Emmendingen, Landvogtei). Frau Meller hatte in den Forum news 2, 2004. dort Seite 6 einen Artikel zu solchen Übergriffen der Polizei verfasst. „Verzeihung, tickt Ihr Nachbar noch richtig?“ - Da die Forum news eine Mitgliederzeitschrift ist, habe ich Frau Meller gebeten, aus dem Artikel ggf. zitieren zu dürfen, was mir Frau Meller erlaubte, unter der Voraussetzung, daß ich die Quelle zitiere. Dies sei hiermit geschehen (s.o.).

Da mir der Artikel nicht als Word-Datei vorliegt, sondern nur als TIF, mußte ich ihn per Hand kopieren. Schreibfehler und Ungenauigkeiten sind daher mir zuzurechnen, nicht aber Frau Meller. Ebenfalls sind Kommentierungen zum Text mir zuzurechnen, und nicht Frau Meller. Frau Meller schrieb in : „Verzeihung, tickt Ihr Nachbar noch richtig?“ (Zitat Anfang)

Zur Überprüfung der persönlichen Eignen von Waffenbesitzer geht - wie bei so manch anderer waffenrechtlichen Frage auch - Nordrhein-Westfalen seltsame Wege. Nach einer Aufforderung des Innenministeriums sollen anhand eines Fragenbogens Waffenbesitzer überprüft werden, ob sie

geschäftsunfähig sind oder

in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind

abhängig vom Alkohol und anderen berauschenden Mitteln sind

psychisch krank oder debil sind und ob

Tatsachen vorliegen, die für einen unvorsichtigen oder unsachgemäßen Umgang mit Waffen und Munition sprechen oder

Tatsachen. die für eine nicht sorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition sprechend oder gar ob eine

konkrete Gefahr eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt.

Soweit so gut - schließlich hat der Behördenmitarbeiter ja noch die Möglichkeit, auf dem Fragebogen, den es abzuarbeiten gilt, das Kästchen“ es liegen keine der genannten Erkenntnisse vor“ anzukreuzen. Die genannten Punkte sind ja auch tatsächlich Kriterien, bei deren Vorliegen die persönliche Eignung zum Waffenbesitz fehlen kann. Doch der Teufel steckt wie immer in der Ausführung: Wie soll ein Verwaltungsmitarbeiter oder Polizist, der für die Beurteilung dieser fragen nicht im geringsten geschult worden ist, erkenne, ob jemand psychisch krank oder debil ist? Daß dies nicht möglich sein kann und nicht so sein darf, regelt eigentlich das Waffengesetz - doch auch hier wird es wieder einmal von nordrhein-westfälischen Innenministerium gewaltig missverstanden.

Es macht den Anschein, als hätte man das Gefühl, daß die Befragungen vielleicht doch nicht so ganz den gesetzlichen Vorgaben entsprechend könnte. Der Fragebogen war- wohl damit die Befragung nicht bekannt werde noch der letzte Satz „Von einem Besuch der genannten Person ist möglichst abzusehen.“ angefügt.

Hausbesuche

Obwohl sie dazu nicht befugt ist, hat die Polizei (in Nordrhein-Westfalen ist die Kreispolizeibehörde die für die Ausführung des Waffenrechts zuständige Behörde) in einem Landkreis damit begonnen, Waffenbesitzer zu Hause zu besuchen und auf ihre persönliche Eignung zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen zu überprüfen.

Nach dem Waffengesetz ist es der Behörde lediglich erlaubt, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schußwaffen durch Besuche vor Ort im Haus des Waffebesitzers zu überprüfen (Vgl. hierzu Forum news 4, 2003 Seite 8). Weitere Rechtsgrundlagen für „Kontrollbesuche“ der Behörde beim privaten Waffenbesitzer bietet das Waffengesetz nicht.

Im Rahmen der Vorschrift zur persönlichen Eignung heißt es in § 6 Abs. 1 WaffG „Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeibehörde einholen“. Dies bedeutet aber nicht anderes, als daß die Waffenbehörde bei der örtlichen Polizei anfragen kann, ob bereits Erkenntnisse vorliegen. Hierin ist keine Ermächtigung enthalten, Nachforschungen einzuleiten oder gar diese Nachforschungen durch die eigenen Mitarbeiter zu betreiben. Er dürften allenfalls bereits bekannte Anhaltspunkte an die Waffenbehörde weitergegeben werden, jedoch dürften keine „Ermittlungen“ in diese Richtung eingeleitet werden.

Die Unverfrorenheit, mit der das Innenministerium seine Weisungen erteilt, ist kaum noch nachzuvollziehen. So wurde einem Mitglied des Forum Waffenrecht im Zusammenhang mit einer persönlichen Überprüfung seiner Geeignetheit mitgeteilt, daß die Behörde sich nicht nur durch Befragung der Betroffenen ein eigenes Bild verschaffen dürfe, sondern daß auch im Umfeld des Waffenbesitzers Erkundigungen eingeholt werden dürften. Es wurde klar darauf hingewiesen, daß auch Nachbarn Fragen gestellt werden dürften, die Rückschlüsse auf die persönliche Eignung des Betroffenen zuließen. Und wenn der Nachbar nicht gerade selbst auch ein aufmerksamer und hellhöriger Waffenbesitzer ist, kann man sich ja vorstellen, daß schon allein unter dem Eindruck des uniformierten Fragestellers schnell doch mal das eine oder andere mehr oder weniger wahrheitsgetreu über den Nachbarn, dem man schlimmstenfalls noch „ein auswischen“ möchte, ausgeplaudert wird“

Zitatende des Artikels Frau Meller. Für ungenaue Übertragungen und dadurch abweichende Sinninhalte bin ausschließlich ich verantwortlich.

Frau Meller berichtet weiter, daß in NRW Schützen und Jäger solche Hausbesuche von Uniformierten bestätigten, und daß das Innenministerium daraufhin diese Methode der Ausforschung und Bespitzelung aufgeben mußte.

Um hier noch einmal das Wesentliche aber noch einmal klarzustellen:

1. Der oben dargestellte Fragebogen ging nicht an die Waffenbesitzer, sondern an Verwaltungsbeamte und Polizisten, also an Personen, die die Mehrzahl der Bundesbürger vermutlich für eher gering qualifiziert halten. (Merke: Dies beziehe ich nicht auf alle Polizisten. Meine Tochter bspw. wird selbst in Kampfsport von einem hiesigen Polizisten trainiert, den ich für integer, rechtstreu und absolut zuverlässig halte!)

2. Die Waffenbesitzer wurden mittels dieses Fragebogens durch diese völlig unqualifizierten Beamten im Geheimen („Von einem Besuch der genannten Person ist möglichst abzusehen.“) durch Ankreuzen von Kästchen zu Alkoholikern, Gefährdern, Geisteskranken und Debilen gemacht. Das erinnert schon stark an die Nazi-Zeit. Dort entschieden auch Verwaltungsbeamte und Polizisten, wer abgeholt wurde oder nicht.

3. Teilweise tauchten diese unbedarften und unverschämten Uniformierten vor Ort auf und stellen „die persönliche Eignung“!!! von Waffenbesitzern durch Befragung fest. Wenn ich mir vorstelle, von einem unserer Dorfpolizisten auf meine geistige Gesundheit getestet zu werden, wobei ich einigen dieser Gestalten außer reichlichem Alkoholkonsum und mäßig ausgeprägten Schreib- und Lesefähigkeiten nicht mehr viel anderes zutraue ... oder besser: so ziemlich alles zutraue!

So etwas schlägt meines Erachtens dem Faß den Boden aus. In Stasi-Land war vielleicht nichts anderes zu erwarten. Aber wir leben seit einigen Jahren in einem demokratischen Rechtsstaat. Hier scheint mir klar zu sein, wer wohl ersichtlich „einen an der Waffel hat“. Wo leben wir eigentlich nach dem Rechtsverständnis dieser uniformierten Büttel?

4. Geheime Nachbarschaftsbefragungen werden durchgeführt!!! - Das war die klassische Methode der Nazi- und Stasi-Ära. Im Klartext benennt man so was „Denunziation“.

Stell Dir, geneigter Leser, das doch mal für Dich persönlich vor. Unifomierte klingeln in der Nachbarschaft. Deine wohlmeinenden Nachbarn packen über Dich aus:

Erstens verprügelst Du regelmäßig Deine Frau und Deine Kinder, wenn Du mal wieder besoffen bist. Und eigentlich bist Du dauernd besoffen. Dann, wenn Du alle vermöbelst hast, knallst Du Dir noch mal eine halbe Pulle Whisky rein, schwingst Dich ins Auto und rast mit Affenzahn und ohne Rücksicht auf Verlust davon, um Dich abzureagieren. Schon einmal wollten Dich Deine wohlmeinenden Nachbarn von diesen üblen Gewalttaten abbringen. Da hast Du sie mit Deiner Pistole bedroht und den Hund auf sie gehetzt.

Der Polizist schreibt das alles verständnisvoll auf und fragt: Wieso habt Ihr das nicht schon früher gemeldet? Die Nachbarn: Sie lebten ja in ständiger Todesangst, daß Du sie abschießt. Da haben sie es halt nicht gewagt. Aber jetzt, wo die gute Polizei da ist und sie zu beschützen verspricht...

Würdest Du dabeistehen, wärst Du empört: Wie kommt dieses Pack dazu, der Polizei solche Lügen zu erzählen? Nichts davon ist wahr! - Nun, daß das alles gelogen ist, wissen die Nachbarn auch! Aber sie haben ja gute Gründe:

Erstens bist Du ein schlechter Mensch. Denn als ihr fetter Kater mal wieder an die Blumentöpfe auf Eurer Terrasse pissen wollte, hast Du einen Stein nach diesem Vieh geschmissen, der das arme Maunzilein fast getroffen und auf jeden Fall schwer traumatisiert hat. Dann bist Du neu im Dorf, und hast es gewagt ein Baugrundstück bei einem anderen zu kaufen, obwohl sie das Geld dringend gebraucht hätten, was Du für ihren Sumpf hättest abdrücken sollen.

Das Haus, welches Du gebaut hast, ist doppelt so groß wie das ihre, obwohl sie doch eine alteingessene Familie sind, mit allen Erbschäden, die zu so Alteingessenen gehören. Deine Tochter geht aufs Gymnasium und ist ein cleveres aufgewecktes Kind, während ihr Sohn Kandidat für die Sonderschule ist. Sie haben Schulden bis über die Ohren, während Du schuldenfrei bist.

Du siehst: Alles gute Gründe!

Vierzehn Tage später taucht ein Polizeiwagen vor Deinem Grundstück auf. Uniformierte steigen aus und tragen ein Schriftstück bei sich. Was könnten die wohl wollen?

!. Möglichkeit: Der Polizeichef persönlich will Dich zu Deiner vorbildlichen Lebensführung beglückwünschen. Darum verleiht er Dir eine Urkunde. Er meint: Frauen brauchen nun mal ab und zu kräftig aufs Maul, sonst werden sie aufmüpfig. Bei Kindern ist es sowieso schaden um jeden Schlag der daneben geht. Als Geschenk überreicht er einen original Schlagstock der nigerianischen Polizei (klebt noch Blut und Hirnmasse eines Oppositionellen dran!). Besoffen Auto fahren? Klar, Alter: No risk, no fun! Und für nächsten Sonntag lädt er Dich zum MP-Taubenschießen ein - nix Ton-Tauben, Alter, echte Tauben, da spritzt es so schön, wenn die Garbe reinfetzt!

Was meinst Du? Ist das realistisch?

2.Möglichkeit. Die Uniformierten überreichen Dir einen Hausdurchsuchungsbefehl zwecks Beschlagnahme Deiner Sport- und Jagdwaffen. Da steht drin, daß Du aufgrund deines Suffs und insbesondere Deiner fortwährenden körperlichen Gewaltanwendung gegen Frau und Kinder als Waffenbesitzer nicht mehr tragbar bist, was verlässliche Zeugen genau so sehen.

Und sie vermerken sie ins Protokoll, als Deine Frau feststellt, daß das doch wohl alles Lügen und Verleumdungen sind, daß die Ehefrau durch Deine Brutalität so eingeschüchtert war, daß sie trotz Anwesenheit der Polizei Deine (mehrfach bezeugten!!!) Gewalttätigkeiten gegen Dich leugnet.

Für wie realistisch hältst Du diese Möglichkeit?

3. Möglichkeit. Es passiert - vorerst - vielleicht gar nichts. Als Du eine Eintragung in Deine WBK beantragst, wirst Du aufgefordert, dich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen, weil nach gefestigter Aktenlage (Alkoholismus, Gewalttätigkeit, etc.) Du als Waffenbesitzer nicht mehr tragbar bist. -Als Du die Akten einsehen willst, werden sie Dir verweigert: Es sei zu erwarten, daß Du Dich aufgrund Deiner bekannten Brutalität insbesondere im Suff an jenen hochverehrlichen Nachbarn mit Gewalt rächen wirst, die der aufrechten deutschen Polizei durch ihre Aussage halfen, Dich als Gefährder der öffentlichen Sicherheit zu enttarnen.

Welche dieser Möglichkeiten hältst Du, geneigter Leser, für die wahrscheinlichste?

Und wie wahrscheinlich ist es Deiner Meinung nach, daß die Polizei nach Ihren Nachbarschafts-Interviews bei Dir mit ihren gesammelten Werken auftaucht, sie Dir gebunden in die Hand drückt, und sich Dir als Zeuge andient, damit Du dieses verleumderische Pack gerichtlich belangen kannst?

Geheimakten vorsätzlich falschen und gefälschten Inhaltes (in meinem Fall die durch den Dahlenburger Polizisten Konrad Späth gefälschte, am 22.8.2001 geheim angelegte Kriminalakte LG 38 52) sind meines Erachtens in unserem Staat schon viel selbstverständlicher, als wir annehmen. Ich halte darum meine persönlichen Erfahrungen nur für eine kleine, für mich sichtbare Spitze des Eisberges. - Der Rest des Eisberges ist eben nicht sichtbar, weil das offene Reden über diese Sachverhalte, das Nennen von Namen, von Roß und Reiter dem deutschen, wohlerzogenen Bürger peinlich ist.

Mir ist das nicht peinlich. Ich glaube eher, daß die gezielte Benennung solcher Sachverhalte und Personen dazu beitragen kann, Korruption, Rechtsbeugung und Willkür in Bereich Polizei, Verwaltung und Justiz festzumachen, und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Peinlich ist mir eher, daß wir uns in diesem Bereich der Korruption und Rechtsbeugung auf einem Niveau bewegen, daß die DDR mangels technischer Möglichkeiten nie erreichte.

Grüße uwe100 uwewei@gmx.de

Geschrieben

Hallo Uwe100,

das gerade in NRW die Polizei, angewiesen durch das Innenministerium an die Grenzen des legalen Handelns geht kenn ich wie ich bereits sagte aus eigener beruflicher Erfahrung. Das Dir als Betroffenem keine Akteineinsicht gewährt wird ist völlig normal, das hat nichts mit Geheimakten und/oder Waffenrecht zu tun. Die Befragungen von Nachbarn durch örtliche Polizeibeamte ist nicht heimlich sondern öffentlich durchgeführt und entsprechend kiritisiert und mittlerweile eingestellt worden.

Nachbarschaftsstreitigkeiten kenne ich leider auch aus meiner beruflichen Erfahrung, dererlei Sandkastengefechte lehne ich inzwischen aber ab. Wenn Du auf ein Dorf ziehst solltest Du Dich vorher mit der Hackordnung befassen, nicht nachher. Oder zieh da nicht hin. Was das Glauben von Aussagen von Nachbarn angeht: Wenn es tatsächlich mal die Wahrheit ist und die Polizei kümmert sich nicht, ein Kind oder eine ganze Familie kommt daraufhin zu Schaden ist das Geschrei groß.

Wenn DU nicht willst, dass Dich alle für psychisch angeschlagen halten, um es mal euphemistisch zu formulieren, gib Dir mal die Mühe und nehme mal den Blickwinkel der anderen an. Gesteh Dir auch mal ein, dass Du auch mal Fehler machst. Wie sieht Deine Frau denn die Siutation? Warum zieht ihr da nicht weg, wenn das mit der Integration nicht klappt? Hattest Du früher auch schon Probleme?

Gruß

Peti

Geschrieben

346 Euro? Was soll denn der Scheiss. Bei mir in der Gegend kostet das 27 Euro auf dem Gesundheitsamt.

Vielleicht sind in Eurer Gegend die Gehirne kleiner...

Da gibt es dann weniger zu untersuchen! :appl:

Grüße aus Oberbayern

Geschrieben

So etwas nennt man Vollbild

Ja...könnte sein.

Allerdings: Es könnte ja auch sein, daß man vielleicht auch etwas genauer hinschauen muß. Wenn Leute, die - sagen wir mal - etwas unorthodoxe Kommunikations- und Lebensmethoden haben, Probleme mit ihrer Umwelt bekommen (Nachbarn, Behörden, etc.), dann ist es natürlich immer leicht, diese dann als nicht ganz zurechnungsfähig hinzustellen. Diese Leute müssen sich dann auch einiges gefallen lassen, weil sie sich ja nicht mehr richtig wehren können. Da heißt es dann schnell "naja, der Spinner..."

Mal gesetzt den Fall, uwe100 hat doch ein kleines bißchen recht. Ich weiß nicht, wer hier im Forum etwas Erfahrung mit unserem Rechtsstaat jenseits der Polizeidienststuben hat. Ich habe für meinen Arbeitgeber z.B. an einem Verfahren teilgenommen, bei dem alle beteiligten Behörden - obwohl es auch hier in Bayern inzwischen Dokumentenverwaltungssysteme gibt - sich nur über Handakten ausgetauscht haben, um den Kreis der Beteiligten eng zu halten. Ein Teil der Akten mußten jeweils vom IM freigegeben werden. Ein Außenstehender könnte das für "Geheimakten" halten, aber es ist wirklich kein Geheimnis, daß bestimmte Vorgänge in Deutschland nach wie vor auf diese Weise abgewickelt werden (sonst würde ich das hier auch nicht schreiben). Analoges gilt für andere Abläufe.

Langer Rede, kurzer Sinn: Was hier behauptet wird, KÖNNTE sein, auch, wenn mir im konkreten Fall nicht ganz klar ist, warum die Behörde das bei einem einfachen waffenrechtlichen Vorgang machen sollte, der ja nicht von zentralen Behörden wie dem LIM oder LKA ausgeht, sondern eher die unteren Behörden betrifft. Allerdings, auch ohne paranoid zu sein: Meistens hat man nur die Hälfte der Informationen zur Verfügung, so daß man den Sachverhalt nicht ausreichend beurteilen kann. Eine "einfache" Erklärung könnte z.B. sein, daß uwe100 in der Nähe einer VS-beobachteten Gruppe zu finden ist (z.B. Atomkraftgegner). Daß das dann auch waffenrechtliche Konsequenzen hätte, die aber nicht unbedingt gleich in jeder Datenbank auftauchen, würde ja nicht weiter verwundern, oder?

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hier in Hessen hat die Untersuchung 185,60€ gekostet, beim Tüv.

Kein freier Psychologe wollte das machen, alle sagten, das es ihnen nicht möglich sei, festzustellen ob ich unfug mit einer Waffe machen würde. Deswegen lehnten alle die Untersuchung ab.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Fallschirmspringer sind (jenseits der Unfallstatistik) Risikobereiter, als andere Menschen? :huh: Ein Psychologe muss das doch irgendwie wissenschaftlich belegen können?

Ich versteh nicht was das alles mit Fallschirmspringen zu tun hat :confused::confused: . Wer sagt denn, das einer der Fallschirmspringen tut, oder gerne tuen würde, Risikobereiter währe??? :confused:

Geschrieben

Zum "Fall" Uwe100:

Was den "Fall" von Uwe100 angeht, so maße ich mir nicht an, den Wahrheitsgehalt oder ein etwaiges Krankheitsbild zu werten. Aber, nachdem ich mir nun seine Texte durchgelesen habe, es könnte doch sein, daß er vielleicht doch recht hat.

Vielleicht, mal vorraussetzend (in dubio pro reo), daß der "Fall" mitsamt seiner Einzelheiten den wahren Tatsachen entspricht, liegen die Ursachen für die "Verschwörung" viel weiter zurrück, als es auf den ersten Blick scheint. Beim Lesen der Texte ist mir nämlich eine gewisse Renitenz (von Uwe) gegenüber Behörden/Ämtern aufgefallen. Er bezichtigt die Behörden der Korruption, stellt die Rechtstreue von Personen, Amtsinhabern und Behörden in Frage, nennt in diesen Zusammenhängen Klarnamen usw. Was ewtl auf eine gewisse Aversion gegen Behörden und Obrigkeiten hindeuten könnte, aber noch längst kein Beweisgrund für die Annahme einer geistigen Verwirrung oder gar waffenrechtlicher Ungeeignetheit wäre.

Aber in diesen möglichen Aversionen sehe ich eine mögliche Ursache für die geschilderte "Verschwörung" gegen Uwe (mangels Gegenbeweis immer noch davon ausgehend, daß es sich tatsächlich so zugetragen hat). Vielleicht hat Uwe ja nicht nur einmal öffentlich auf gewisse Mißstände hingewiesen, vielleicht hat er ja bereits im Vorfeld, bevor der ganze Zinober um seine Begutachtung anfing, schon dem ein oder anderen Lobbyisten aus dem Umfeld öffentlicher Ämter auf die Füße getreten (Zitat Uwe100: "- Alerdings brodelte in der gleichen Zeit (Ende 2001) meine Korruptionsanzeige gegen den Bauamtsamtsleiter hoch.").

Bekanntermaßen ist es eine ja Eigenart der Menschen, in Fällen, in denen eine Interessengemeinschaft ihre Interessen extentiell bedroht sieht, noch enger aneinander zu rücken und gegen den Störenfried mobil zu machen (bestes Beispiel sind doch wir selbst und das FWR). Warum soll dieses Verhalten also nicht auch auf Behörden, Ämter, Amtsinhaber und deren Umfeld zutreffen?

Was also, wenn Uwe100 mit gewissen Ausagen, Anzeigen, Nachforschungen in ein Wespennest (und diese sind in provinzialen Gegenden weitaus häufiger bzw merklicher vertreten als in Ballungszentren) gestochen und die "Schläfer" aufgescheucht hat, die sich nunmehr in ihrem Burgfrieden um Macht- und Existenzsicherung (sowas soll es ja auch in Deutschland geben) ausreichend bedroht und demzufolge zum Handeln gezwungen sahen? So suchte man deshalb vielleicht nach Möglichkeiten den Störenfried/oder gar Nestbeschmutzer (Uwe100?) kalt zu stellen bzw handlungsunfähig zu setzen. Ermittlung möglicher Schwachpunkte und Ansatzmöglichkeiten

---> aha, Sportschütze, da haben wir doch was, wir stellen seine geistige Eignung in Frage, führen damit seine Aussagen ad absurdum und schießen ihm gleichzeitig einen Warnschuß vor den Bug, indem wir auf Grund eines Gutachtens seine waffenrechtliche Unbedenklichkeit in Frage stellen.

Und jeder von uns weiß, wie schnell es gehen kann, daß einem das geliebte Hobby versagt wird, es bedarf nur der intensiven Suche und man könnte bei einem erheblichen Teil der LEgalwaffenbesitzer Deutschlands Gründe finden, zumindest Fragen nach ihrer Unbedenklichkeit aufzuwerfen. Und wenn man nur heftig genug mit Dreck wirft, bleibt irgendwann was hängen.

Wie gesagt, das alles nur als Theorie (unter Unschuldsverdacht zugunsten von Uwe100) und eingedenk dessen, daß es auch in Deutschland nichts gibt, was nicht theoretisch möglich wäre.

Geschrieben

... Auf den Seiten eines Dr. Nihenke kann man auch ein paar wenig schmeichelhafte Zeilen zur Lüneburger Justiz finden.

Dr. Niehenke ist der "*****läufer von Freiburg"

Gruß,

frogger

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

zu Uwe100

Schade, daß hier einige mit dem Finger auf Uwe100 zeigen, und dabei auch noch nebenher ein Gutachten über eine (mögliche) Erkrankung abliefern.

Ich glaube da eher an eine Verkettung von vielen unglücklichen Umständen.

In diesem unseren Lande, besonders aber nach 1989 sehe ich das aber so, daß solche Verkettungen immer häufiger eintreten werden, einfach weil hier (in D) der Wunsch vorherrscht, alles wasserdicht in Gesetze und Verordnungen zu packen.

Wenn dann die einzelnen Bereiche nicht mehr voneinander abgegrenzt sind, kann man mit einem kleinen Steinchen eine Lawine lostreten.

Fazit:

Ich glaube Uwe100, weil ich keinen Grund habe es nicht zu tun!

@Uwe100. Wenn die Anschuldigungen gegen Dich alle unbegründet sind, dann kämpfe bis zur vollständigen Aufklärung. Ich jedenfalls drücke Dir die Daumen.

Gruß

Thomas

Geschrieben

Dass Risikobereitschaft eine Schwäche laut MPU sein soll wundert mich schon sehr; denn z.B. Managerposten aber auch in der Versicherungswirtschaft werden hohe Positionen geradezu mit risikobereiten Personen besetzt!!!

Sind diese Leute dann alle Amokläufer?

:gaga::gaga::gaga:

IMI

mit Sicherheit "scheiterte" der Proband nicht an der Frage bzgl. Fallschirmspringen - das ist nur seine subjektive Wahrnehmung der Angelegenheit. Bzgl. Validität und Reliabilität und Objektivität der gutachterlichen Statuserhebung könnte nur in Kenntnis der Gesamtexploration und des daraus abgeleiteten psychischen Befundstatus etwas Substantielles ausgesagt werden. Die standardisierten Persönlichkeitstests sind aus div. Gründen (motivationale Einstellungen, intentionalen "Falschangaben") immer problematisch und sollen nur im Kontext des persönlichen Explorationsgespräches gewertet werden. - Wer im übrigen in der abschließenden Beurteilung als letzendlich "ungeeignet" eingestuft wird, ist im übrigen keineswegs deshalb diagnostisch der Gruppe der Persönlichkeitsstörungen zugehörig. -

Wenn in Managerpositionen eine durchaus erwünschte strukturierte Risikobereitschaft sich im Nachhinein als doch zu wenig sublimiert erweist, kommt genau das heraus, was unter "Nieten in Nadelstreifen" zu lesen war. Auszubaden haben dann resultierende Mangelhaftigkeiten i.d.R. Arbeitnehmer.

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