mutzmutz Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 das ewige warten hat nach 8 Wochen ein Ende... meine WBK ist da Nun habe ich mir ja eine Waffe gekauft und weiss nicht so recht, ob ich nun die WBK als orginal oder als beglaubigte Kopie verschicken soll. Dem Verkäufer ist das egal. Wenn als beglaubigte Kopie, woher bekomme ich diese beglaubigten Kopien?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Meine Erfahrung - selbst ausprobiert nach dem Tip eines Freundes: Am preiswertesten beim Pfarrer. Sonst z.B. beim Bürgeramt. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klopfer Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Meine Erfahrung - selbst ausprobiert nach dem Tip eines Freundes: Am preiswertesten beim Pfarrer. Sonst z.B. beim Bürgeramt. Bandit_911 399165[/snapback] Ja und am nächsten Tag schon Vergangenheit. Ich finge auf diesem Weg nicht absichtlich eine OWI ein. Wir hatten das Thema schon soooooooft. Originale am Mann, dann gibt es keine Probleme, z.B. beim spontanen Mui-Kauf. Gruß Olav Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Ich glaube, Du hast mich missverstanden. Ich habe nur geschrieben, woher er beglaubigte Kopien bekommt. Nicht mehr. Und es geht bei ihm auch nicht um "WBK am Mann" und auch nicht um Mun-Kauf. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Am preiswertesten beim Pfarrer. Sonst z.B. beim Bürgeramt. 399165[/snapback] Also der Pfarrer darf es nicht mehr, zumindest bei uns nicht. Es gab da wohl mal Probleme und seitdem darf es der Pfarrer nicht mehr. Also bleibt nur noch das Bezirksrathaus. Die nehmen € 1,50.- pro zu beglaubigende Seite. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Habakuk Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Schulen - der Rektor - dürfen es auch. Gruß Habakuk im FWR Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Schulen machen es im Allgemeinen aber nur für Schüler bzw. ehemalige Schüler der Schule. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jofa72 Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Gemeinde- oder Stadtverwaltungen sind dazu berechtigt. Wieviel die Kosten ??? Mit Sicherheit aber noch günstiger als beim Notar!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hazz Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 In meiner Stadtverwaltung wird das nicht gemacht. Dort verweigert man mir eine Beglaubigung mit dem Hinweis, dass eine andere Behörde die WBK ausgestellt hat. Behörde ist direkt bei der Polizei, doch in der Wache selber wird auch nix beglaubigt. Der SB der Polizei ist der einzige der meine Kopie beglaubigt ... so viel dazu Hazz Link to comment Share on other sites More sharing options...
steinertdd Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Beglaubigen darf jeder, der ein Dienstsiegel führen darf. In der Regel sind das alle Bundes- und Landesbehörden, die Polizei und Pfarrämter. wie hier schomn richtig festgestellt wurde. Eigentlich müssen die nix mit Waffen zu tun haben. Sie bestätigen doch lediglich die Übereinstimmung von Original und Kopie mehr nicht! Dazu sollte eigentlich jeder Beamte im Stande sein oder?? B) Meine Beglaubigungen macht z.B. das Landesarchiv, das ist fußläufig zu erreichen, bisher keine Probleme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 8, 2005 Share Posted September 8, 2005 Wir hatten das ja alles schon mal durchgekaut... Eine Lösung, die mir ganz gut gefällt, ist es, die Beglaubibungen von einer Bank machen zu lassen. Da muss zwar dann auf jeder der zwei Seiten ein Stempel und zwei Unterschriften seinl, aber dafür kostets in der Bank nicht... (Also für eine zweiseitige WBK insgesamt 2 Stempel und 4 Unterschriften). Habe so eine Kopie zu Frank...a nach Würzburg geschickt, und denen hats gereicht. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted September 9, 2005 Share Posted September 9, 2005 http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/justizia/beglv.htm http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/justizia/vwvfg_f.htm Für Behörden nach Nr.2 haben die Länder in der Regel gleichlautende[/b ] Verordnungen. Da dies LÄNDERSACHE ist kann es trotzdem unterschiedlich sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mutzmutz Posted September 10, 2005 Author Share Posted September 10, 2005 so, mein Sacharbeiter bei der Polizei hat mir direkt 2 beglaubigte Kopien gemacht. Jedenfalls hat er mir noch nen Rat mit auf dem Weg gegeben...welcher nicht ganz ohne ist. Er sagte, wenn ich ein WS cal .22 kaufe, sollte ich dieses mit in die WBK eintragen lassen. Denn, wenn ich die Grundwaffe ohne WS irgendwann mal verkaufen will, wäre der Besitz dieses WS strafbar, da die Grundwaffe nicht mehr vorhanden wäre. Naja, werde mal schauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted September 11, 2005 Share Posted September 11, 2005 Moin, der SB hat zwar recht, das beim Verkauf der Grundwaffe ein WS eintragungspflichtig wird. Aber bis dahin kann man das WS so besitzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 13, 2005 Share Posted September 13, 2005 Oftmals erkundigt sich der Verkäufer auch direkt bei der Waffenbehörde des Erwerbers nach dessen Erwerbsberechtigung und Zuverlässigkeit. Ist meines Erachtens die sauberste und schnellste Sache... Beglaubigen dürfen alle Behörden. Wenn die beglaubigende Stelle nicht Ausstellerin des Originaldokumentes ist, muss ein bestimmter Vorlagezweck ("nur zur Vorlage bei..." in den Beglaubigungsstempel eingetragen werden. Gruß SB Link to comment Share on other sites More sharing options...
BigBlock Posted September 14, 2005 Share Posted September 14, 2005 Oftmals erkundigt sich der Verkäufer auch direkt bei der Waffenbehörde des Erwerbers nach dessen Erwerbsberechtigung und Zuverlässigkeit. Ist meines Erachtens die sauberste und schnellste Sache... 401460[/snapback] Saubere Sache, hm? Ich gehe aber mal davon aus, dass der Erwerber dem Amt im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich die Genehmigung erteilt hat irgendwelche Auskünfte über ihn an, evtl. noch nicht mal dem Amt persönlich bekannte, Personen weiterzugeben.... ansonsten ginge es zumindest bei meinem Amt rund.. ( Lustige Vorstellung: Der Herr ***(mein Name dürfte zwar mittlerweile den meisten hier geläufig sein, aber wir wollen´s Echelon ja nicht allzu einfach machen *g*) hat bei mir, dem *** (hier setzen wir mal eine neidische ortsansässige Konkurrenzfirma ein ) eine Waffe gekauft,die er auf den Waffenschein eintragen lassen will, ist der denn überhaupt dazu berechtigt und zuverlässig? Und, wo wir schon mal dabei sind, mit welcher Begründung ist er denn zu dem WS gekommen? In einem solchen Fall erwarte ich von meinem Amt nur eine einzige Antwort: "Wir geben keine Auskunft ohne die Einverständnis des betroffenen Bürgers. " ) Aber vielleicht hab ich ja auch was falsch verstanden. Gruß BigBlock Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted September 15, 2005 Share Posted September 15, 2005 Hallo genau so wie Sachbearbeiter das vorschlägt, praktiziere ich das zu meiner vollsten Zufriedenheit. Meistens maile ich einen Scan meiner WBK dem Verkäufer mit der Angabe der Tel. Nr. meines Sachbearbeiters. Der Verkäufer ruft an, fragt, ob er mir die Waffe XY rechtmäßig verkaufen kann. Der SB gibt sein OK und gut ist. Eine effektiver, saubere Lösung. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted September 16, 2005 Share Posted September 16, 2005 Moin, woher soll denn der SB wissen, ob die Waffe OK ist. In meinen Augen kann und darf der SB nur die Gültigkeit der Erwerbsberechtigung - natürlich in Einverständnis mit dem Büger- bestätigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 16, 2005 Share Posted September 16, 2005 Hallogenau so wie Sachbearbeiter das vorschlägt, praktiziere ich das zu meiner vollsten Zufriedenheit. 402386[/snapback] Kein Wunder, dass auf Bügerrechte immer weniger Wert gelegt wird. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
alea Posted September 16, 2005 Share Posted September 16, 2005 @Bandit_911, Hä……was hat das mit Bürgerrechten zutun? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted September 16, 2005 Share Posted September 16, 2005 Na, wenn jeder Händler bei dem SB mal eben die Daten abfragen kann, dann ist es damit wohl nicht weit her. So wie BigBlock das in seiner fiktiven Geschichte beschreibt soll es ja wohl nicht sein. Bandit_911 Link to comment Share on other sites More sharing options...
alea Posted September 16, 2005 Share Posted September 16, 2005 beim Kauf über eGun mache ich das ähnlich: Ich verschicke keine Original-WBK. Mail an meinen SB (ja, der gehört mir) und der Verkäufer bekommt die Adresse des Amtes (die Telefonnummer muß er selber herausfinden), dann kann er dort anrufen und fragen ob das OK geht. Fertig. Muß noch sagen, mein SB würde nie Angaben machen, ohne meine Erlaubnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
R10/22 Posted September 18, 2005 Share Posted September 18, 2005 Ich werde auch keine original WBK mehr verschicken. Bei meinem letzen Versandkauf kam die WBK halb zerschnippelt zurück. Der Brief mit der WBK war wahrscheinlich in den automatischen Brieföffner gewandert trotz Zustellung per Einschreiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shotgun George Posted September 18, 2005 Share Posted September 18, 2005 Hi, es gibt Händler, die verkaufen nur gegen Vorlage der WBK, da sie meinen, verpflichtet zu sein, die Eintragung der Waffe sofort vorzunehmen - ist also bei solchen Genossen nichts mit Beglaubigung. Wenn ich einem Händler meine WBK schicke (oder eine beglaubigte Kopie davon) und der ruft bei meiner Behörde an, ob WBK No. ... noch gültig sei, dann erwarte ich von meiner SB, dass Sie "ja" sagt und nicht - "solange mir kein schriftliches Einverständnis des Inhabers vorliegt, sage ich Ihnen gar nichts". Und wenn die relevante Erlaubnis wegen Banküberfall und Doppelmord widerrufen wurde - Inhaber flüchtig - dann erwarte ich auch, dass die Behörde den Händler auffordert, keine Waffe auszureichen - im Interesse meiner eigenen Sicherheit. Ich halte viel von Datenschutz - aber hier sehe ich wesentlich mehr Fälle, die ich als Schikane einstufen würde, als solche, die meine Daten sinnvoll schützen. Was hat der Händler - der die Nummer meiner WBK, meinen Namen und meine Adresse kennt - davon, sich die Existenz dieser WBK bestätigen zu lassen. Und welches Recht habe ich, selbigem Händler gegenüber den Widerruf der Erlaubnis zu verheimlichen??? Wenn ich nicht will, dass er es erfährt, brauche ich Ihm ja nur meine WBK nicht vorzulegen, um ILLEGAL Waffen oder Munition zu erwerben. Gruß Shotgun George Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted September 18, 2005 Share Posted September 18, 2005 Kein Wunder, dass auf Bügerrechte immer weniger Wert gelegt wird. Bandit_911 402835[/snapback] Hallo Bandit 911 Kurz ein Beispiel: Ich ersteigere bei Egun eine 1911 A1. Schicke dem Verkäufer einen Scan meiner WBK und die Tel. Nr. meines zuständigen SB mit der Bitte, bei ihm die Rechmäßigkeit des Waffenerwerbs abzufragen. Der Verkäufer ruft bei meinem SB an, sagt ihm, daß der Käufer Name mit der WBK Nr. eine Waffe 1911 A1 Baujahr und Nr. erworben hat und er hat die Frage ob dies mit einer rechtmäßigen WBK erfolgte und er die kanone auf die Reise schicken kann. Der SB sagt ihm alles klar. WBK ist gültig. Sache erledigt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
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