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IGNORED

orginal oder beglaubigte Kopie der WBK?


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

das ewige warten hat nach 8 Wochen ein Ende... meine WBK ist da :wub:

Nun habe ich mir ja eine Waffe gekauft und weiss nicht so recht, ob ich nun die WBK als orginal oder als beglaubigte Kopie verschicken soll. Dem Verkäufer ist das egal.

Wenn als beglaubigte Kopie, woher bekomme ich diese beglaubigten Kopien??

Geschrieben
Meine Erfahrung - selbst ausprobiert nach dem Tip eines Freundes: Am preiswertesten beim Pfarrer. ;)

Sonst z.B. beim Bürgeramt.

Bandit_911

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Ja und am nächsten Tag schon Vergangenheit.

Ich finge auf diesem Weg nicht absichtlich eine OWI ein.

Wir hatten das Thema schon soooooooft. :confused:

Originale am Mann, dann gibt es keine Probleme, z.B. beim spontanen Mui-Kauf.

Gruß Olav

Geschrieben

Ich glaube, Du hast mich missverstanden. <_<

Ich habe nur geschrieben, woher er beglaubigte Kopien bekommt. Nicht mehr. Und es geht bei ihm auch nicht um "WBK am Mann" und auch nicht um Mun-Kauf. :rolleyes:

Bandit_911

Geschrieben
Am preiswertesten beim Pfarrer. ;)

Sonst z.B. beim Bürgeramt.

399165[/snapback]

Also der Pfarrer darf es nicht mehr, zumindest bei uns nicht. Es gab da wohl mal Probleme und seitdem darf es der Pfarrer nicht mehr. Also bleibt nur noch das Bezirksrathaus. Die nehmen € 1,50.- pro zu beglaubigende Seite.

Geschrieben

In meiner Stadtverwaltung wird das nicht gemacht. Dort verweigert man mir eine Beglaubigung mit dem Hinweis, dass eine andere Behörde die WBK ausgestellt hat. Behörde ist direkt bei der Polizei, doch in der Wache selber wird auch nix beglaubigt. Der SB der Polizei ist der einzige der meine Kopie beglaubigt ...

so viel dazu Hazz

Geschrieben

Beglaubigen darf jeder, der ein Dienstsiegel führen darf. In der Regel sind das alle Bundes- und Landesbehörden, die Polizei und Pfarrämter. wie hier schomn richtig festgestellt wurde. Eigentlich müssen die nix mit Waffen zu tun haben. Sie bestätigen doch lediglich die Übereinstimmung von Original und Kopie mehr nicht! Dazu sollte eigentlich jeder Beamte im Stande sein oder?? B)

Meine Beglaubigungen macht z.B. das Landesarchiv, das ist fußläufig zu erreichen, bisher keine Probleme.

:icon14:

:bb1:

Geschrieben

Wir hatten das ja alles schon mal durchgekaut...

Eine Lösung, die mir ganz gut gefällt, ist es, die Beglaubibungen von einer Bank machen zu lassen. Da muss zwar dann auf jeder der zwei Seiten ein Stempel und zwei Unterschriften seinl, aber dafür kostets in der Bank nicht...

(Also für eine zweiseitige WBK insgesamt 2 Stempel und 4 Unterschriften).

Habe so eine Kopie zu Frank...a nach Würzburg geschickt, und denen hats gereicht.

IMI

Geschrieben

so, mein Sacharbeiter bei der Polizei hat mir direkt 2 beglaubigte Kopien gemacht.

Jedenfalls hat er mir noch nen Rat mit auf dem Weg gegeben...welcher nicht ganz ohne ist.

Er sagte, wenn ich ein WS cal .22 kaufe, sollte ich dieses mit in die WBK eintragen lassen.

Denn, wenn ich die Grundwaffe ohne WS irgendwann mal verkaufen will, wäre der Besitz dieses WS strafbar, da die Grundwaffe nicht mehr vorhanden wäre.

Naja, werde mal schauen.

Geschrieben

Oftmals erkundigt sich der Verkäufer auch direkt bei der Waffenbehörde des Erwerbers nach dessen Erwerbsberechtigung und Zuverlässigkeit. Ist meines Erachtens die sauberste und schnellste Sache...

Beglaubigen dürfen alle Behörden. Wenn die beglaubigende Stelle nicht Ausstellerin des Originaldokumentes ist, muss ein bestimmter Vorlagezweck ("nur zur Vorlage bei..." in den Beglaubigungsstempel eingetragen werden.

Gruß

SB

Geschrieben
Oftmals erkundigt sich der Verkäufer auch direkt bei der Waffenbehörde des Erwerbers nach dessen Erwerbsberechtigung und Zuverlässigkeit. Ist meines Erachtens die sauberste und schnellste Sache...

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Saubere Sache, hm?

Ich gehe aber mal davon aus, dass der Erwerber dem Amt im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich die Genehmigung erteilt hat irgendwelche Auskünfte über ihn an, evtl. noch nicht mal dem Amt persönlich bekannte, Personen weiterzugeben.... ansonsten ginge es zumindest bei meinem Amt rund.. ;)

( Lustige Vorstellung: Der Herr ***(mein Name dürfte zwar mittlerweile den meisten hier geläufig sein, aber wir wollen´s Echelon ja nicht allzu einfach machen *g*) hat bei mir, dem *** (hier setzen wir mal eine neidische ortsansässige Konkurrenzfirma ein ;) ) eine Waffe gekauft,die er auf den Waffenschein eintragen lassen will, ist der denn überhaupt dazu berechtigt und zuverlässig? Und, wo wir schon mal dabei sind, mit welcher Begründung ist er denn zu dem WS gekommen?

In einem solchen Fall erwarte ich von meinem Amt nur eine einzige Antwort:

"Wir geben keine Auskunft ohne die Einverständnis des betroffenen Bürgers. " )

Aber vielleicht hab ich ja auch was falsch verstanden. ;)

Gruß

BigBlock

Geschrieben

Hallo

genau so wie Sachbearbeiter das vorschlägt, praktiziere ich das zu meiner vollsten Zufriedenheit. Meistens maile ich einen Scan meiner WBK dem Verkäufer mit der Angabe der Tel. Nr. meines Sachbearbeiters. Der Verkäufer ruft an, fragt, ob er mir die Waffe XY rechtmäßig verkaufen kann. Der SB gibt sein OK und gut ist. Eine effektiver, saubere Lösung.

Steven

Geschrieben

Moin,

woher soll denn der SB wissen, ob die Waffe OK ist. In meinen Augen kann und darf der SB nur die Gültigkeit der Erwerbsberechtigung - natürlich in Einverständnis mit dem Büger- bestätigen.

Geschrieben
Hallo

genau so wie Sachbearbeiter das vorschlägt, praktiziere ich das zu meiner vollsten Zufriedenheit.

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Kein Wunder, dass auf Bügerrechte immer weniger Wert gelegt wird. ;)

Bandit_911

Geschrieben

Na, wenn jeder Händler bei dem SB mal eben die Daten abfragen kann, dann ist es damit wohl nicht weit her. So wie BigBlock das in seiner fiktiven Geschichte beschreibt soll es ja wohl nicht sein.

Bandit_911

Geschrieben

beim Kauf über eGun mache ich das ähnlich: Ich verschicke keine Original-WBK. Mail an meinen SB (ja, der gehört mir) und der Verkäufer bekommt die Adresse des Amtes (die Telefonnummer muß er selber herausfinden), dann kann er dort anrufen und fragen ob das OK geht. Fertig.

Muß noch sagen, mein SB würde nie Angaben machen, ohne meine Erlaubnis.

Geschrieben

Ich werde auch keine original WBK mehr verschicken. Bei meinem letzen Versandkauf kam die WBK halb zerschnippelt zurück. Der Brief mit der WBK war wahrscheinlich in den automatischen Brieföffner gewandert trotz Zustellung per Einschreiben.

Geschrieben

Hi,

es gibt Händler, die verkaufen nur gegen Vorlage der WBK, da sie meinen, verpflichtet zu sein, die Eintragung der Waffe sofort vorzunehmen - ist also bei solchen Genossen nichts mit Beglaubigung.

Wenn ich einem Händler meine WBK schicke (oder eine beglaubigte Kopie davon) und der ruft bei meiner Behörde an, ob WBK No. ... noch gültig sei, dann erwarte ich von meiner SB, dass Sie "ja" sagt und nicht - "solange mir kein schriftliches Einverständnis des Inhabers vorliegt, sage ich Ihnen gar nichts".

Und wenn die relevante Erlaubnis wegen Banküberfall und Doppelmord widerrufen wurde - Inhaber flüchtig - dann erwarte ich auch, dass die Behörde den Händler auffordert, keine Waffe auszureichen - im Interesse meiner eigenen Sicherheit.

Ich halte viel von Datenschutz - aber hier sehe ich wesentlich mehr Fälle, die ich als Schikane einstufen würde, als solche, die meine Daten sinnvoll schützen.

Was hat der Händler - der die Nummer meiner WBK, meinen Namen und meine Adresse kennt - davon, sich die Existenz dieser WBK bestätigen zu lassen.

Und welches Recht habe ich, selbigem Händler gegenüber den Widerruf der Erlaubnis zu verheimlichen??? Wenn ich nicht will, dass er es erfährt, brauche ich Ihm ja nur meine WBK nicht vorzulegen, um ILLEGAL Waffen oder Munition zu erwerben.

Gruß

Shotgun George

Geschrieben
Kein Wunder, dass auf Bügerrechte immer weniger Wert gelegt wird. ;)

Bandit_911

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Hallo Bandit 911

Kurz ein Beispiel:

Ich ersteigere bei Egun eine 1911 A1. Schicke dem Verkäufer einen Scan meiner WBK und die Tel. Nr. meines zuständigen SB mit der Bitte, bei ihm die Rechmäßigkeit des Waffenerwerbs abzufragen.

Der Verkäufer ruft bei meinem SB an, sagt ihm, daß der Käufer Name mit der WBK Nr. eine Waffe 1911 A1 Baujahr und Nr. erworben hat und er hat die Frage ob dies mit einer rechtmäßigen WBK erfolgte und er die kanone auf die Reise schicken kann. Der SB sagt ihm alles klar. WBK ist gültig. Sache erledigt.

Steven

Archiviert

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