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IGNORED

Was zu schmunzeln oder auch nicht


snoopy

Empfohlene Beiträge

Ich bin heute wieder mal über den Trödelmarkt geschlendert und habe doch schmunzeln müssen als ich so die Mittvierziger sah, die sich wohl eher etwas reumütig Ihrer eingesackten BW-Andenken entledigen wollten. Schon interessant was dort alles aufzutreiben war, Ausrüstungsgegestände, komplette Feldbekleidung incl. Schiffchen und Helm.Aber..dann kam der Hammer...ich dachte echt mich belügen die Augen, da spielen so an einem der Stände ein paar Halbstarke mit einem Zerfallgurt, den man mit Patronenhülsen und "Dummies" wieder zusammenhielt. Auf den zweiten Blick sah ich aber bei den angeblichen Atrappen die glatte Oberfläche der Zündhütchen. Höflich wie man nun ist, fragt man ja ob man mal schauen darf..klar darf man.. Also 8 schöne "raschelnde" 7,62x51, etwas angelaufen aber durchaus in gutem Zustand. Nun das Denunziantentum wollte ich nicht fördern. Ich habe denn mal die Dame hinter dem Tapeziertisch gefragt, ob sie denn wüsste was sie da verkauft..Nein, sagte sie , das sind doch Dinge von meinem Mann, da habe ich keine Ahnung von..der ist aber gerade unterwegs. Ich habe sie mal vorsichtig darauf hingewiesen das es ganz und garnicht erlaubt ist, dies zu verkaufen, geschweige denn zu besitzen, wenn man keine EWB hat. Nun das Glück war ihr hold, ihr Standnachbar wurde neugierig und sah wohl auch direkt worum es ging. Er stellte sich vor, sagte er sei Jäger und dürfe diese Patronen besitzen, mir gegenüber äußerte er sich das er die Personen schon sehr lange kennt und das dies wohl ein schlimmer Irrtum gewesen sei. Er hatte merkwürdigerweise auch seine Brieftasche mit WBK dabei...das Problem schien gelöst....die Frau bekam langsam wieder Farbe im Gesicht und ich weiß jetzt was ein Schnäppchen-Jäger ist....

Schönen Wochenanfang

snoopy

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das hast du gut gelöst und alle anderen beteiligten haben auch vernünftig reagiert.

die fraue hatte glück, auf jedem flohmarkt ist doch mindestens eine fußstreife unterwegs.

ich hab mal auf einem flohmarkt einen stand mit gaspistolen gesehen (2 oder 3 gebrauchte). hab den standbesitzer dann unauffällig auf das unrecht seines tuns hingewiesen, der wurde aber nur sauer und wollte nicht verstehen. als ich nach einer runde wieder dort vorbeikam, packte er gerade unter polizeiaufsicht ein... ganz ohne mein zutun.

tja, selber schuld...

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...die fraue hatte glück, auf jedem flohmarkt ist doch mindestens eine fußstreife unterwegs.

ich hab mal auf einem flohmarkt einen stand mit gaspistolen gesehen ....

... als ich nach einer runde wieder dort vorbeikam, packte er gerade unter polizeiaufsicht ein... ganz ohne mein zutun.

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Gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens....

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...

ich hab mal auf einem flohmarkt einen stand mit gaspistolen gesehen (2 oder 3 gebrauchte). hab den standbesitzer dann unauffällig auf das unrecht seines tuns hingewiesen, der wurde aber nur sauer und wollte nicht verstehen. als ich nach einer runde wieder dort vorbeikam, packte er gerade unter polizeiaufsicht ein... ganz ohne mein zutun.

tja, selber schuld...

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was ist denn do schlimm daran, gaspistolen auf dem flohmarkt zu verkaufen?

IMI

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was ist denn do schlimm daran, gaspistolen auf dem flogmarkt zu verkaufen?

IMI

397646[/snapback]

WaffG §35

(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1. im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,

2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,

3. auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

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WaffG §35

(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

...

397648[/snapback]

Und im Abschitt 1 Anlage 1 WaffG steht: Schußwaffen sind Gegenstände,..., bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Reizstoffwaffen werden erstmals im 2.Abschnitt unter "Feuerwaffen" erwähnt, also stellt sich doch die Frage, hat der gute Mann überhaupt mit Waffen im Sinne des Gesetzes gehandelt?

mfg

Ralf

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datt iss'n interessanter punkt.

bisher ist es mir so in erinnerung:

schusswaffen - geschoss(e) durch lauf getrieben, kalte oder heisse gase (lupi, 'scharfe' waffen, ...)

feuerwaffen - kein(e) geschoss(e) erforderlich, aber (nur) heisse gase (gaser etc.)

:confused:

oder liege ich da nun voellig daneben ??? (verschaemtdreinschau...)

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Und im Abschitt 1 Anlage 1 WaffG steht: Schußwaffen sind Gegenstände,..., bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Reizstoffwaffen werden erstmals im 2.Abschnitt unter "Feuerwaffen" erwähnt, also stellt sich doch die Frage, hat der gute Mann überhaupt mit Waffen im Sinne des Gesetzes gehandelt?

mfg

Ralf

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gute frage, aber muni hatte er auch... also war er auf jeden fall im a... ;)

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gute frage, aber muni hatte er auch... also war er auf jeden fall im a... ;)

397793[/snapback]

Und wenn er sie ausgepackt und vor sich auf den Tisch

gelegt hat, dann wird er sie auch unzweifelhaft geführt haben.

Und das ist auf Flohmärkten auch nicht erlaubt...

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Da hat der Jäger also jetzt Kriegswaffenmun mit hartkerngeschossen und ohne CIP zulassung gekauft. Vielleicht waren's sogar lustige Leuchtspurgeschosse?

Na dann ist ja zum Glück alles wieder legal  :wacko:

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Also Rotmützen waren es nicht und wenn ich mich recht erinnere ist Stahlkern auch gesondert gekennzeichnet. Weickerngeschosse kann ich aber durchaus von den anderen unterscheiden....ich denke der Frau ist gut geholfen worden, sie war in einer etwas prikären Situation..es soll natürlich Menschen geben die sofortestens nichts besseres zu tun gehabt hätten als...."ich weiß was..ich weiß was.."

M. fr.Gr.

snoopy

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Im Abschnitt 3 Anlage 1 ist die Munition definiert als: Hülsen mit Treibadungen und Geschoß, Geschosse mit Eigenantrieb, usw.

Die einzige dort erwähnte Munition ohne Geschoß sind Kartuschen und hülsenlose Treibladungen (mit oder ohne Geschoß), also dürften Platz- und Reizstoffpatronen auch keine Munition im Sinne des Gesetzes sein und ergo hatte der Mann auch keine Munition im Angebot.

Aber wie sollte man sowas ein paar Streifenpolizisten klarmachen, die zufällig den Stand kontrollieren.

Ist eigentlich ein interessantes Thema.

mfg

Ralf

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platz- und gaspatronen sind doch kartuschen, oder?

und dass die waffen da nicht liegen durften, haben wir jetzt ja auch geklärt.

397820[/snapback]

stimmt, aber unter Kartuschen stelle ich mir Munition vor, die zum Antrieb von separaten Geschossen verwendet wird, z.B. bei der Artillerie oder auch bei Nagel- oder Bolzenschußgeräten und eben keine Platzpatronen, die genau dazu nicht in der Lage sind.

mfg

Ralf

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neee, waffenrechtlich ist jede munition ohne geschoss und ohne pyro-ladung eine kartusche, also alle platzpatronen und gaspatronen:

WaffG

Anlage 1

5.2

Unterabschnitt 3:

        Munition und Geschosse

        1.

        Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

        1.1

        Patronenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss

        enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),

        1.2

        Kartuschenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht

        enthalten),

        1.3

        hülsenlose Munition (Treibladung mit oder ohne Geschoss, wobei die

        Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines

        Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),

        1.4

        pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe

        oder Stoffgemische - pyrotechnische Sätze, Schwarzpulver - enthalten

        sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen

        und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu

        gehört

        1.4.1

        pyrotechnische Patronenmunition,

        1.4.2

        unpatronierte pyrotechnische Munition,

        1.4.3

        mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.

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Da hat der Jäger also jetzt Kriegswaffenmun mit hartkerngeschossen und ohne CIP zulassung gekauft. Vielleicht waren's sogar lustige Leuchtspurgeschosse?

Na dann ist ja zum Glück alles wieder legal  :wacko:

397765[/snapback]

Hallo,

Bw Mun hat eine CIP Zulassung, ist Weichkern und Leuchtspur hat eine (Erbeer-)rote Lackierung an der Spitze.

Hartkern wird zum Training, wenn man das Schießen bei der Bw so nennen will, nicht benutzt. Ist m.E. auch auf Bw-Ständen nicht erlaubt. Kann mir also kaum vorstellen, daß da jemand welche mitgenommen hat. Aus dem Einsatzland was mitgehen zu lassen, stelle ich mir auch nicht sehr wahrscheinlich vor.

Auf jeden Fall hat sich alles so wie snoopy es beschrieben hat sehr elegant gelöst. Besser als am nächsten Tag einen reisserischen Artikel in der lokalen Presse zu haben. Gut, daß es noch Leute gibt, die mit gesundem Menschenverstand handeln.

Gruß

The Hun

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doch, aber sie treiben kein geschoss durch.

daher sind sie keine schusswaffen.

397815[/snapback]

Schreckschusswaffen haben etwas, das aussieht, wie ein Lauf. Dieser ist aber kein Lauf, da ein Lauf ein Hohlzylinder sein muss. Die "Läufe" in den Gasern und Knallern haben aber Verstrebungen o.ä. im Lauf die verhindern, das ein Geschoss durch sie getrieben werden kann. Und wenn man kein Geschoss durchtreiben kann, ist es auch kein Lauf. So hab ich das jedenfalls mal in der Sachkunde gelernt.

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Hartkern wird zum Training, wenn man das Schießen bei der Bw so nennen will, nicht benutzt. Ist m.E. auch auf Bw-Ständen nicht erlaubt. Kann mir also kaum vorstellen, daß da jemand welche mitgenommen hat. Aus dem Einsatzland was mitgehen zu lassen, stelle ich mir auch nicht sehr wahrscheinlich vor.

397858[/snapback]

Moin,

Hartkern hatten wir Anfang der 70er beim Wachdienst (Fliegerhorst Diepholz).

Damit sollte eine stärkere Kontrolle über den Munitions"verbrauch" der Wachen erreicht werden.

Und es war unglaublich, selbst dafür gab es schwarze Reserven. :D

Gruß

Michael

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Schreckschusswaffen haben etwas, das aussieht, wie ein Lauf. Dieser ist aber kein Lauf, da ein Lauf ein Hohlzylinder sein muss. Die "Läufe" in den Gasern und Knallern haben aber Verstrebungen o.ä. im Lauf die verhindern, das ein Geschoss durch sie getrieben werden kann. Und wenn man kein Geschoss durchtreiben kann, ist es auch kein Lauf. So hab ich das jedenfalls mal in der Sachkunde gelernt.

397878[/snapback]

Anlage 1:

...der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;

;)

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Hallo,

Bw Mun hat eine CIP Zulassung, ist Weichkern und Leuchtspur hat eine (Erbeer-)rote Lackierung an der Spitze.

Hartkern wird zum Training, wenn man das Schießen bei der Bw so nennen will, nicht benutzt. Ist m.E. auch auf Bw-Ständen nicht erlaubt. Kann mir also kaum vorstellen, daß da jemand welche mitgenommen hat. Aus dem Einsatzland was mitgehen zu lassen, stelle ich mir auch nicht sehr wahrscheinlich vor.

Auf jeden Fall hat sich alles so wie snoopy es beschrieben hat sehr elegant gelöst. Besser als am nächsten Tag einen reisserischen Artikel in der lokalen Presse zu haben. Gut, daß es noch Leute gibt, die mit gesundem Menschenverstand handeln.

Gruß

The Hun

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Danke, so sehe ich das auch! Manchmal ist es besser beide Augen zu zu drücken, als die Vermutung das Jugendliche unvorsichtig mit diesen Dingern rumspielen, sich oder andere vielleicht damit verletzen. Ich brauch das ja nicht noch erläutern , ich denke wir sind doch sachkundig genug, oder!? Da halte ich das Geschehene für die bessere Lösung...

Gruß

snoopy

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