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Verkauf an Jäger: blockiertes 2-Schuss-Magazin?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ein Freund von mir hat endlich seine Molot 308 mit 3-9x42 PSO für 599,- verkauft.

Ersteigert hat sie aber ein Jäger und bei dem Preis möchte er den Aufwand kleinhalten, sprich: nicht noch ein 2-Schussmagazin dazukaufen müssen. Angeboten war sie mit 5-Schuss.

Jetzt die Frage:

1. Darf der Halbautomat auch mit 5-Schuss-Magazin an den Jäger verkauft werden? Wie ist es, wenn selbiger schriftlich versichert, sich selbst um ein 2-Schussmag. zu kümmern? Oberland Arms lässt sich auf sowas ja gar nicht ein, da ist 2-Schussmagazinkauf bei Jägern immer Pflicht.

2. Falls 2-Schuss absolut Pflicht, darf das 5-Schussmagazin auch provisiorisch (also nicht dauerhaft) z.B. mit einem Holzkeil im Magazin blockiert als Magbegrenzer veräussert werden? Ich weiss, dass früher Repetierer genauso legal sogar zum auf WBK gelb erwerbbaren Einzellader "umfunktioniert" wurden. Wie sind da heute die Anforderungen?

3. Oder ist es besser, den HA magazinlos zu veräussern? Wenn nachgewiesen kann, dass es 2-Schussmagazine dafür zu erwerben gibt, müsste das doch auch gehen, man verkauft dann nur eine unvollständige Waffe, oder?

Schon mal vielen Dank,

Schwarzwälder

Gast Der Grenadier
Geschrieben

Zu 1: NEIN!

Zu 2: Holzkeil reicht aus. Wer das Gegenteil behauptet bitte Verordnungstext oder entsprechende Stelle im Waffengesezt angeben! (Bin mal gespannt ob einer was findet...)

Zu 3: Nicht gut, geht zwar aber besser Magazin umbauen.

Wer sicher gehen will kann sich den Umbau ja (teuer) von einem Büchsenmacher erstellen und bescheinigen lassen.

Geschrieben
Zu 1: NEIN!

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...unsinn... ein Mag. ist für jedermann frei zu erwerben. Nur Jagen ist nicht...

Gruß Gromit

PS: Und soweit der Standbetreiber nichts dagegen hat, kann ein Jäger auch mit einer 30`ger Banane übungsschießen veranstalten.

Geschrieben
Begründung?

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:icon14:

Alles wichtige schon gesagt.

Der Jäger kann alles kaufen. Nur jagen darf er halt mit einem Mag mit mehr als 2-Schuss nicht.

Oder dürfen Sportschützen jetzt nur noch 10er Mags besitzen (unabhängig mal vom sportlichen Schießen)?

Gruß Stefan

Geschrieben

Ganz korrekt:

Ein Jäger darf Selbstlader mit beliebiger Magazingröße kaufen.

Es ist ihm jedoch verboten mit einem Magazin, größer als 2 Schuß, auf Wild zu schießen. Nicht dem Jagdrecht unterliegende Tiere dürfen auch mit der 30er Banane beharkt werden.

Gruß,

frogger

PS

Es gibt Behörden, die das anders sehen. Die einzig sichere Methode ist die Beantragung eines Feststellungsbescheides der Behörde zu dieser waffenrechtlichen Frage.

Geschrieben

Es gibt Behörden, die das anders sehen. Die einzig sichere Methode ist die Beantragung eines Feststellungsbescheides der Behörde zu dieser waffenrechtlichen Frage.

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Am besten man verkauft ohne Magazin.... :gutidee:

Gruß

Michael

Geschrieben
Zu 1: NEIN!

………

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Begründung?

396890[/snapback]

...unsinn... ein Mag. ist für jedermann frei zu erwerben. Nur Jagen ist nicht...

………

396897[/snapback]

Das war der Grund meiner Frage

:bud:

Geschrieben
Moin,

verkauf die Waffe ohne Magazin und verschenk dann das 5-Schuß Magazin an den Verkäufer.

396987[/snapback]

Du meintest an den KÄUFER verschenken, oder?

IMI

Geschrieben

Jetzt die Frage:

1. Darf der Halbautomat auch mit 5-Schuss-Magazin an den Jäger verkauft werden? Wie ist es, wenn selbiger schriftlich versichert, sich selbst um ein 2-Schussmag. zu kümmern? Oberland Arms lässt sich auf sowas ja gar nicht ein, da ist 2-Schussmagazinkauf bei Jägern immer Pflicht.

Ein Jäger kann einen Selbstlader mit beliebiger Magazinkapazität ohne Voreintrag erwerben. Viele Anbieter - darunter auch Oberland Arms - sind aber übervorsichtig und packen immer ein 2-Schuß Magazin mit rein. Notwendig wäre das nicht, aber bei den Anbieter sagt man sich "sicher ist sicher".

Geschrieben

Erstmal vielen Dank für die Antworten - auch wenn es offenbar unterschiedliche Meinungen gibt, hat doch keiner was gegen ein temporär auf 2 Schuss blockiertes (z.B. mit Holzkeil) 5-Schussmagazin - so werden wir sicherheitshalber dann wohl so verfahren. Ist ja kein großer Aufwand, und der Jäger kann sich das Magazin ggf. einfach wieder "entblockieren".

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Erstmal vielen Dank für die Antworten - auch wenn es offenbar unterschiedliche Meinungen gibt, hat doch keiner was gegen ein temporär auf 2 Schuss blockiertes (z.B. mit Holzkeil) 5-Schussmagazin - so werden wir sicherheitshalber dann wohl so verfahren. Ist ja kein großer Aufwand, und der Jäger kann sich das Magazin ggf. einfach wieder "entblockieren".

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

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Bei Flinten wird ja auch lediglich ein (leicht entnehmbarer) Plastikeinsatz ins Magazinrohr gebastelt. §19 BJG unterscheidet nicht zwischen Flinten und Büchsen, von daher kanns eigentlich damit kein Problem geben.

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