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IGNORED

Waffenschein i.S. v. § 19 WaffG


MZ1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
De facto ist es schon unmöglich. Die Behörde bringt immer den Einwand, Sicherheit könne auch anders (z. B. durch Beschäftigung einer Söldnertruppe - äääähm einer Wachfirma) erzielt werden. Ob ich mir das leisten kann interessiert nicht.  :peinlich:

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Ja, ist doch interessant.

A braucht Schutz und will einen Waffenschein. A wird der Waffenschein versagt.

A hat aber Kohle und kann sich B kaufen, der nun auf ihn aufpasst.

B hat nun ein Bedürfnis und bekommt einen Waffenschein. :gaga::gaga::gaga:

Geschrieben
Und woher weißt Du so genau, dass sich Bürger dann illegale Waffen besorgen und dass das so einfach ist, hm ?  :rolleyes:  ^_^  :spiteful:

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willst Du damit sagen, dass das nicht so ist?

Geschrieben
Ich sags mal ganz platt so: wer schon so gute Kontakte zur Unterwelt hat, sollte auch keine eigenen Waffen haben...

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Äh, und Du willst das wie verhindern, daß er Waffen bekommt? :chrisgrinst:

Rolf

Geschrieben

Ich bin auch der Meinung, dass jemand mit Kontakten zur Unterwelt keine Waffen haben sollte, vor allem keine Mafia-Angehörigen. So funktioniert es aber nun einmal nicht. Kann ja sein, dass in BW die Welt noch in Ordnung ist, aber z.B. in Frankfurt ist es kein Problem, an eine illegale Waffe zu kommen, wenn man das will.

Geschrieben

@ sachbearbeiter,

die lieben Kollegen von der Kripo und vom BGS haben wohl durch ihre Tätigkeit mehr Insiderwissen als sonst jemand von uns, oder???

Auch bei ihnen herrscht die Meinung, das es heute im Rhein Main Gebiet kein Problem ist an illegale Waffen zu kommen.

Da werden ja auch immer mal kleine illegale Waffenhändler hopsgenommen.

Es werden sich immer für einen ( wir sind es ja nicht ) der sich eine "Knarre" besorgen will, Mittel und Möglichkeiten finden auch an eine zu kommen.

Ob das jetzt unbedingt das Bahnhofsvirtel in FFM sein muss sei dahingestellt.

Wir Sportschützen haben ja unsere Waffen, aber auch nur zum Sportschiessen.

Oder?

Mir sind ein paar Fälle bekannt in denen sich die Honorationen einer Kleinstadt, durch einen Eintritt in einen Schützenverein ihre Waffen "besorgt" haben.

Die sind halt Mitglied, kommen mal zum Biertrinken, aber an Wettbewerben oder Meisterschaften nehmen die nicht teil, wäre ja auch peinlich wenn man dort dann dauernd danebenschiesst.

Den Verein sponsern die halt mit ihren Beiträgen, oder geben mal ein Fass Bier aus.

So kommt man auch ohne WS an Waffen, ist halt über die Sportschützen WBK.

Ich glaube das ist auch kein Einzelfall, denn in wievielen Schützenvereinen gibt es solche Mitglieder, die zwar eine WBK haben und natürlich auch Schusswaffen, aber nie beim Training auftauchen, und höchstens mal bei der Mitgliederversammlung ihre Stimme abgeben!!!

Wozu haben die dann eine Schusswaffe???

Zum putzen???

Zum angucken???

Als Gefühl von Sicherheit???

Gruß

Michael

Geschrieben
Ich sags mal ganz platt so: wer schon so gute Kontakte zur Unterwelt hat, sollte auch keine eigenen Waffen haben...

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Ja, das war mir schon klar, dass Du das gemeint hast. Und offensichtlich glaubst Du auch, dass Kriminelle keine Waffen haben, schließlich ist bei denen die Zuverlässigkeit nicht gegeben. Und führen tun die ihre Waffen auch nicht, schließlich kriegen die genausowenig einen Waffenschein.

Also warum sollte ein normaler Mensch überhaupt eine Waffe (ohnehin ein Werkzeug für Kriminelle und Staatsorgane) zu selbstverteidigung führen dürfen? - die Kriminelle kriegen kriegen schließlich auch keinen Waffenschein, ergo sind sie auch nicht bewaffnet.

Geschrieben
Ja, das war mir schon klar, dass Du das gemeint hast. Und offensichtlich glaubst Du auch, dass Kriminelle keine Waffen haben, schließlich ist bei denen die Zuverlässigkeit nicht gegeben. Und führen tun die ihre Waffen auch nicht, schließlich kriegen die genausowenig einen Waffenschein.

Also warum sollte ein normaler Mensch überhaupt eine Waffe (ohnehin ein Werkzeug für Kriminelle und Staatsorgane) zu selbstverteidigung führen dürfen? - die Kriminelle kriegen kriegen schließlich auch keinen Waffenschein, ergo sind sie auch nicht bewaffnet.

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Wäre es Dir denn lieber, wenn jeder, der sich bedroht fühlt, eine Waffe bekäme ? Dann müsste ich z.B. schon ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller horten... B)

Geschrieben
Wäre es Dir denn lieber, wenn jeder, der sich bedroht fühlt, eine Waffe bekäme ? Dann müsste ich z.B. schon ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller horten... B)

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Ja und? Wo wäre das Problem?

Rolf

Geschrieben
Wäre es Dir denn lieber, wenn jeder, der sich bedroht fühlt, eine Waffe bekäme ? Dann müsste ich z.B. schon ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller horten... B)

395114[/snapback]

Genau. Wenn er sich noch nichts hat zu schulden kommen lassen und sachkundig ist sollte jeder auch ohne Nachweis einer konkreten Bedrohung einen Waffenschein bekommen. :icon14:

Geschrieben
Wäre es Dir denn lieber, wenn jeder, der sich bedroht fühlt, eine Waffe bekäme ? Dann müsste ich z.B. schon ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller horten... B)

395114[/snapback]

Also prinzipell hätte ich überhaupt nichts dagegen, wenn Du Legale Waffen horten würdest. Mach ich ja auch nicht anders, auch wenn ich mich nicht besonders bedroht fühle.

Am besten ist immer die "goldene Mitte" und davon ist man in Deutschland weit entfernt. Es wird um jeden Preis verhindert, dass Leute, die tatsächlich bedroht sind eine Waffe führen dürfen. Es muss auch im Vernünftigen Rahmen möglich sein, dass private Personen ein Waffe führen können.

Geschrieben

@ Sachbearbeiter:

Das verstehe ich nicht, dass du jemandem rätst er solle um eine Waffe für den Selbstschutz erwerben zu können einen auf Sportschütze machen, aber es ablehnst wenn illegale Waffen zum Selbstschutz ins Gespräch gebracht werden. Wie weit ist denn die Sportschützenwaffe, geführt zum Selbstschutz von der Illegalen weg? :huh:

naja bis zum Beweis des Gegenteils glaube ich einfach, dass dein Account gecrackt wurde.

Geschrieben
@ Sachbearbeiter:

Das verstehe ich nicht, dass du jemandem rätst er solle um eine Waffe für den Selbstschutz erwerben zu können einen auf Sportschütze machen

... zugegeben... das war blöd... oder es fehlte der " :D "

Wie weit ist denn die Sportschützenwaffe, geführt zum Selbstschutz von der Illegalen weg?

395202[/snapback]

Meilenweit... zumindest in meiner Wohnung, auf meinem befriedeten Besitztum und meine Geschäftsräume

Geschrieben
[...]

Wer sich stark bedroht fühlt und meint, mit einer eigenen Waffe sicherer zu sein (darüber kann man bereits streiten, denn oft genug hat sich der Täter auch schon gefreut, von seinem Opfer auch noch eine tolle Waffe zu erhalten, damit er besser drohen kann oder das Opfer konnte die Waffe gar nicht bedienen oder hat sich damit selbst verletzt) dem empfehle ich, sich über die Sportschützenschiene eine WBK zu besorgen. Mit Sicherheit der weit einfachere und stressfreiere Weg...

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Ok, hier über die Sportschützenschiene eine Waffe besorgen "um sich sicherer zu fühlen".

und auf deb Einwand von IMI, was denn bei einer Polizeikontrolle sei von wegen "vom Bedürfnis umfasster Zweck" und führen zum der Waffe zum Selbstschutz dann:

Wieso mutig ? Unterwegs bist Du als Sportschütze - und wenn Du auf dem Weg zum Schützenstand überfallen wirst, darfst Du Dich auch verteidigen.

[...]

394841[/snapback]

Das habe ich jetzt auf den ersten Blick so gelesen, dass hier gemeint ist man gibt einfach an man sei auf dem Weg zum Sportschießen, sorry falsch gelesen. Passt ja auch irgendwie nicht richtig, denn auch als Sportschütze muss man ja nicht zugriffsbereit und getrennt von der Munition führen (transportieren). Ich nehme fast alles zurück und wundere mich trotzdem.

Geschrieben

Ich denke, Knackpunkte könnten sein:

1. Die gerichtliche Abwägung Gefährdung der Allgemeinheit durch Waffentragen vs. Eigengefährdung - hier gehen die Gerichte unbewiesen von einer offenbar extrem hohen Gefährdung der Allgemeinheit durch Waffentragen widerspruchslos aus. FWR oder andere müßten einmal Statistiken erheben, wieviele Legalwaffenscheinträger in D tatsächlich einen Mißbrauch begangen oder in irgendeiner Weise die Öffentlichkeit gefährdet haben. Weitere Statistiken durch andere WS-Besitzer im Ausland (z.B. USA) müßten auch herangezogen werden um zu zeigen, dass die Gefährdung bei überprüften zuverlässigen Bürgern extrem gering ist, sodass eine Abwägung eher zugunsten Waffenschein laufen könnte.

2. Die Geeignetheit: hier liefert das Gericht selbst Anhaltspunkte:

Hier mag schon eher von einer Geeignetheit eines Schusswaffenführens ausgegangen werden können, um Angriffe abzuwehren, weil es der Kläger weitgehend in der Hand hat, Zeitpunkt und Fahrtroute zu bestimmen, die konkrete Lage zu beobachten und situationsbedingt zu reagieren.

Auch wenn´s blöd klingt, das Gericht ist offenbar der Meinung, eine Schusswaffe ist immer dann ungeeignet, wenn einem andere auflauern können und "zuerst ziehen" - evtl. nutzt das Argument schusswaffensichere Weste was?

3. Die Erforderlichkeit: Hier kontert das Gericht ständig mit anderen Lösungen "denkbar"... Ich meine: Entscheidend ist, was für den Antragssteller "machbar" ist, und zwar finanziell oder ablauftechnisch. Mit Extremaufwand findet man immer andere Lösungen, aber das kann nicht rechtlich entscheidend sein.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Da wir das Problem aufgeworfen haben, noch etwas zusätzliches:

Um den interessanten Ansatz von "Schwarzwälder" zu vertiefen:

Die Erwägung einer schußsicheren Weste ist hier auch bereits

erörtert worden, da in der anfänglich freundlicherweise widergegebenen

Entscheidung, die uns bei unserer Jurisrecherche nicht auffiel, man tatsächlich

unter TZ 20 glauben mag, daß eine Reaktionsmöglichkeit nach Ansicht

des VG unabdingbar sei, da ansonsten der Antrag auf WS "nicht geeignet" ist.

Wenn man einmal davon absieht, daß ein potentieller Angreifer es nicht

auf Vermögenswerte der zu schützenden Person abgesehen hat, sondern

auf die Person selber (persönliche Gründe etc.) und möglichweise Eskalationen

situationsbedingt zu befürchten sind bis hin zu Affekthandlungen des An-

greifers (also tatsächlicher Waffeneinsatz), stellt sich die Frage des Geld-

transporters und der baulichen Maßnahmen u. E. nicht mehr.

Daraus würden wir folgern, daß eine Versagung des WS mit der Argumentation

Personenschützer -Kostenfrage lassen wir mal schlicht außen vor- den WS

sofort unmöglich machen würde. Dies scheint der Gesetzgeber aber

offensichtlich nicht gewollt zu haben, sonst hätte er auf die Einfügung der

§ 19 WaffG verzichten können (und müssen) oder diesen auf besondere Kreise

(bestimmte Mandatsträger, Berufsgeheimnisträger etc.) einschränken müssen.

Liegt jemandem zufällig die Regierungsbegründung zum WaffG (ggf. BT-

Drucksache) vor (reduziert die Suche) ?

Frage an "Sachbearbeiter": Wie läuft die Erteilung eines WS bei Ihnen in

der Praxis ab (hier scheint es beim Lesen der Einträge Unterschiede je

nach Bundesland zu geben ?). Ist die Auskunft der Polizeibehörde aus-

reichend ? Ist eine LKA-Anfrage (abgesehen von der Frage, ob spezielle

Erkenntnisse über bestimmte allgemeine erhöhte Gefährdungen unab -

hängig vom Einzelfall -örtlich- vorliegen) Usus oder gar intern vorgeschrieben ?

Schließlich: ist man als Sachbearbeiter wirklich "Herr des Verfahrens", sodaß

man (bei verständlichem und grundsätzlich nicht von der Hand zu weisendem

Hang zur restriktiven Handhabung der WS-Erteilung) nach eigenem sachgerechten

Ermessen auch im Sinne des/der Antragsteller(s) -wie bei Ihnen scheinbar

geschehen-entscheiden kann ?

Vielleicht etwas weitgehende Fragen, aber sicher für ein potentielles Verfahren

im Ablehnungsfalle interessant. Wenn der Gesetzgeber es so will, muß man

u.E. halt die "Ochsentour" des § 19 WaffG durchziehen, ansonsten ist man sofort

im Graubereich, und da will niemand hin.

Geschrieben
...Frage an "Sachbearbeiter": Wie läuft die Erteilung eines WS bei Ihnen in

der Praxis ab (hier scheint es beim Lesen der Einträge Unterschiede je

nach Bundesland zu geben ?). Ist die Auskunft der Polizeibehörde aus-

reichend ? Ist eine LKA-Anfrage (abgesehen von der Frage, ob spezielle

Erkenntnisse über bestimmte allgemeine erhöhte Gefährdungen unab -

hängig vom Einzelfall -örtlich- vorliegen) Usus oder gar intern vorgeschrieben ?

Schließlich: ist man als Sachbearbeiter wirklich "Herr des Verfahrens", sodaß

man (bei verständlichem und grundsätzlich nicht von der Hand zu weisendem

Hang zur restriktiven Handhabung der WS-Erteilung) nach eigenem sachgerechten

Ermessen auch im Sinne des/der Antragsteller(s) -wie bei Ihnen scheinbar

geschehen-entscheiden kann ?

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Troll.

IMI

Geschrieben

Frage erübrigt sich, dankeschön. Dachten, man hätte es hier mit Juristen zu

tun, die denjenigen, die sich konkret mit dem Thema aus gegebenem Anlaß

beschäftigen müssen, mit praktischem juristischen Wissen helfen könnten. Schönen Tag noch.

Geschrieben
Frage erübrigt sich, dankeschön. Dachten, man hätte es hier mit Juristen zu

tun, die denjenigen, die sich konkret mit dem Thema aus gegebenem Anlaß

beschäftigen müssen, mit praktischem juristischen Wissen helfen könnten. Schönen Tag noch.

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Das ging ja schnell. :D

Geschrieben
... dem empfehle ich, sich über die Sportschützenschiene eine WBK zu besorgen. Mit Sicherheit der weit einfachere und stressfreiere Weg...

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Hallo Sachbearbeiterin,

bei der Trolleinschätzung bin ich mir nicht ganz sicher. Du hast mit deiner o.a. Aussage einen hochinteressanten Aspekt in die Diskussion eingebracht. Genau die gleiche Empfehlung (die ich persönlich als Aufforderung zum Rechtsbruch verstehe) hat eine benachbarte Behörde (natürlich nicht die für mich zuständige) fast genau wörtlich einem Antragsteller auf WS gegeben.

Wird er unterwegs tatsächlich mal von unserer Exekutive kontrolliert, dürfte seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit wohl bald weg sein.

Gibt es hier eventuell noch mehr, die von dieser Praxis Kenntnis haben, oder ist das einfach Zufall?

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang auch an eine Kampagne einiger Landesinnenministerien, die Schießsportvereine unbedingt als potentielle Waffenbeschaffungsorte für gewaltbereite Rechtsradikale darstellen wollten. Entsprechende Berichte (ich glaube, des BKA´s) bewiesen dann per nicht vorhandenem Auftreten in der Fallstatistik, wie lächerlich der Gedanke ist, daß ein potentieller Rechtsbrecher diesen bürokratischen, gebührenbelasteten Weg wählt, um seine zukünftige Tatwaffe ordentlich anzumelden. Aber ein Schelm, der bei deinem Ratschlag Böses denkt.

Jetzt frage ich mich, ob es eine generelle Empfehlung an die unteren Waffenbehörden gibt, so zu verfahren?

Du hast bereits ca. 30 bis 40 Waffenscheine an Privatpersonen ausgegeben? Segensreiches BW! Nach meinen Erfahrungen, darf ohne Trollvorwurf die Frage erlaubt sein, bei wie vielen WS-Genehmigungen vorher der Amtsleiter einen lieben Anruf erhalten hat und sich dann persönlich drum gekümmert hat ("Fragen Sie einfach nicht..."). In unserer Gegend ist das scheinbar der einzige Weg für Privatpersonen zum WS.

Liebe Grüße

fa (fast ein Schelm)

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