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IGNORED

Kartoffelkanone legal?


Jack Randall

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Findet keiner einen Beleg, daß unsere Vorfahren schon vor Reichsgründung 1871 Kartoffelkanonen gebaut haben? Dürfte viele Probleme entschärfen. :D

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nicht unbedingt ... vielleicht wurde so ein ding mal als kriegswaffe benutzt ... dann mischt sich auch noch das bka in die sache ein ... :gaga:

obwohl ... stalingrad war ja vor 1945 ... und kartoffeln hatten die ja auch keine mehr ... :rotfl2:

Geschrieben
Ohhh Gott. Klarer Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz. Pommes stellen doch Pfeile/ Bolzen im Sinne dieses Gesetzes dar. Und damit ist die Jagd auf Schalenwild mit Pommes verboten. 10mm Pommes sind aber sicherlich das Richtige für den Winterfuchs.  :rotfl2:

376918[/snapback]

T´schuldigung, ich bin kein Jäger,

mein Vorschlag zu Güte: Maronen!

Können auch gleich als Füllung drinbleiben. Damit entfernen wir uns aber leider vom Thema. Vielleicht doch besser Kroketten-Slugs. Den hygienschen Einwand von SB laß ich nicht gelten. Mit TK-Ware oder unter Schutzatmosphäre tiefgezogener Ware müßte das Problem in den Griff zu kriegen sein.

Muß nur noch nach HACCP ein Rückstellprobe fürs Gesundheitsamt vor jedem Schuß genommen werden und die Temperatur der Tiefkühl-Slugs während des Transports bis vor der Schußabgabe dokumentiert werden. Ohne ein bisschen Bürokratie wirds wohl nicht ganz gehen.

Liebe Grüße

fa

Geschrieben
Den hygienschen Einwand von SB laß ich nicht gelten. Mit TK-Ware oder unter Schutzatmosphäre tiefgezogener Ware müßte das Problem in den Griff zu kriegen sein.

Muß nur noch nach HACCP ein Rückstellprobe fürs Gesundheitsamt vor jedem Schuß genommen werden und die Temperatur der Tiefkühl-Slugs während des Transports bis vor der Schußabgabe dokumentiert werden. Ohne ein bisschen Bürokratie wirds wohl nicht ganz gehen.

Liebe Grüße

fa

376972[/snapback]

Nein, das ist absolut unmöglich ! :016::016::016:

Du wirst auch für TK-Ware niemals eine Ausnahmegenehmigung nach § 17a Abs. 89f Kartoffelkanonenlebensmittelverwendungsgesetz in Verbindung mit Anlage 3 Tabelle 4711 der zugehörigen Hygieneverordnung erhalten ! <_<

Ich stelle im übrigen gerade fest, dass mir dieser Thread fast besser gefällt, als der Ameisenthread. Und das hätte ich wahrlich nicht für möglich gehalten. :yahoo:

Geschrieben
Nein, das ist absolut unmöglich !  :016:  :016:  :016:

Du wirst auch für TK-Ware niemals eine Ausnahmegenehmigung nach § 17a Abs. 89f Kartoffelkanonenlebensmittelverwendungsgesetz in Verbindung mit Anlage 3 Tabelle 4711 der zugehörigen Hygieneverordnung erhalten !  <_<

Da solltest du vielleicht noch mal genauer den Kommentar von H. Umbug zur fünften Ergänzung der siebten Anlage der Kartoffelkanonenjagdverordnung (KKJvO) lesen. Dort steht wörtlich: "... gemeint sind in diesem Punkt alle als lebensmittelrechtlich unbedenklich eingestuft zu verstehenden Abarten der gemeinen Feldfrüchte der Solanaceae, insbesondere der Solanum tuberosei, insofern, als daß sich die Erlaubnis auf den unter der Erde wachsenden Teil, insbesondere die Frucht bezieht, die ausschließlich ..."

Ich denke damit ist die Frage nach § 17a Abs. 89f KKLMVWG eindeutig beantwortet, oder willst du wieder eine dieser endlosen Grundsatzdiskussionen nach §2 des IhiRG lostreten?

Liebe Grüße

fa

Geschrieben

http://www.kartoffel.de/

hier alles über die Munition incl. Pinup-babe der Potato gun lovers assoc.

Motto " my God given right to carry potatos "

Was ist mit Kartoffelsalat? BKA sondergenehmigung ?

B

Geschrieben

Die Verwendung von TK-Munition, bzw vorerhitzter Munition wie Pommes, Kroketten, etc. dürfte auch eine Einschränkung erfahren, da bei der plötzlichen, wenn auch nur partiellen Erhitzung bei der Zündung bei diesen Sorten das lebensbedrohende Acrylamid schneller entstehen kann. Wie wir alle wissen, sind Bratkartoffeln, Pommes & Co. ja schon so gefährlich genug.

Wildbret, welches mit Acrylamid verseucht ist, wird sicherlich noch einige andere Behörden auf den Plan rufen. :00000733:

Gruß

Klaus

Geschrieben
Was ist mit Kartoffelsalat? BKA sondergenehmigung ?

Das hängt imho vom Dressing ab. Bei einfachem Essig-Öl Dressing bist du auf der sicheren Seite. Bei Majo wird kompliziert: Mit Frischei kommst du wohl nicht um einen Antrag gemäß § 37.3 KWKG (Kartoffelwaffenkontrollgesetz) vorbei. Bei vorgekochten oder Fertigsoßen hängt es davon ab, ob die noch eine gültige Freigabegenehmigung besitzen.

Im Zweifelfall stellst du lieber eine schriftliche Anfrage an deinen SB.

Mahlzeit

fa

Geschrieben
Da solltest du vielleicht noch mal genauer den Kommentar von H. Umbug zur fünften Ergänzung der siebten Anlage der Kartoffelkanonenjagdverordnung (KKJvO) lesen. Dort steht wörtlich: "... gemeint sind in diesem Punkt alle als lebensmittelrechtlich unbedenklich eingestuft zu verstehenden Abarten der gemeinen Feldfrüchte der Solanaceae, insbesondere der Solanum tuberosei, insofern, als daß sich die Erlaubnis auf den unter der Erde wachsenden Teil, insbesondere die Frucht bezieht, die ausschließlich ..."

Ich denke damit ist die Frage nach § 17a Abs. 89f KKLMVWG eindeutig beantwortet, oder willst du wieder eine dieser endlosen Grundsatzdiskussionen nach §2 des IhiRG lostreten?

Liebe Grüße

fa

376987[/snapback]

Ja, dieser Aspekt ist mir tatsächlich entgangen. :wub:

Aber ist es nicht so, dass es auch stark von der Beschichtung des Rohres abhängt ? Dazu gab es doch mal ein Urteil des Oberkartoffelgerichtes Essen...

Und was hier noch gar nicht angesprochen worden ist, ist die Entsorgungsproblematik - insbesondere die der getroffenen Personen. :ninja:

Geschrieben
T´schuldigung, ich bin kein Jäger,

mein Vorschlag zu Güte: Maronen!

376972[/snapback]

Ahhhh welch frevelhaftes Tun. Elender. :D

In Deutschland ist natürlich auch der Beschuß von Schalenwild mit Schroten und Posten (Maronen!!) verboten.

Wobei das Konzept mit der Füllung.......... :00000733:

Geschrieben

doppelbüchse mit 2 maronen... ? :D

übrigens sind kartoffeln ja bekanntlich "tragbare gegenstände, die dazu bestimmt sind, den bürger zu sättigen."

der erwerb von kartoffeln erfolgt demnach nach dem bedürfnisgrund "herstellung einer sättigungsbeilage", eine jagdliche verwendung der kartoffel wird dadurch ausgeschlossen, da sie nicht dem vom bedürfnis umfassten zweck dient.

alles klar?

Geschrieben
Ahhhh welch frevelhaftes Tun. Elender.  :D

In Deutschland ist natürlich auch der Beschuß von Schalenwild mit Schroten und Posten (Maronen!!) verboten.

Och, Menno,

gebt mir doch eine Chance. :confused:

Ich möchte die Wutz doch nicht mit Kartoffeln totfüttern oder mit Gesetzestexten zu Tode langweilen. Hier hat Deutschland einen echten Standortnachteil!

Am besten treibt man die Wutz wohl über die Grenze in einen Staat, dessen Kartoffelgesetze liberaler sind und dann ... :ninja:

Die Niederlande sind mir da in Bezug auf Nahrungs- und Genußmittel in Erinnerung.

Liebe Grüße

fa

Geschrieben
doppelbüchse mit 2 maronen... ? :D

übrigens sind kartoffeln ja bekanntlich "tragbare gegenstände, die dazu bestimmt sind, den bürger zu sättigen."

der erwerb von kartoffeln erfolgt demnach nach dem bedürfnisgrund "herstellung einer sättigungsbeilage", eine jagdliche verwendung der kartoffel wird dadurch ausgeschlossen, da sie nicht dem vom bedürfnis umfassten zweck dient.

alles klar?

377060[/snapback]

Hm, das leuchtet ein. Und was zählt dann zu den wesentlichen Teilen einer Kartoffel ? :confused:

Geschrieben
übrigens sind kartoffeln ja bekanntlich "tragbare gegenstände, die dazu bestimmt sind, den bürger zu sättigen."

:boese040:

Lies doch bitte den Kommentar, den ich dazu bereits gepostet habe.

Hier greift das Sättigungsmonopol des Staates nicht!

Liebe Grüße

fa

Geschrieben
Ohhh Gott. Klarer Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz. Pommes stellen doch Pfeile/ Bolzen im Sinne dieses Gesetzes dar. Und damit ist die Jagd auf Schalenwild mit Pommes verboten. 10mm Pommes sind aber sicherlich das Richtige für den Winterfuchs.  :rotfl2:

376918[/snapback]

Wieso? Die Pommes werden doch mit heißen Gasen durch einen Lauf getrieben? Müsste doch gehen. Aber wie sieht es dabei mit der Bildung von Acrylamid aus? :confused:

Zu überlegen wäre, ob man nicht auch mit gefrorenem durchwachsenem Speck schießen könnte; dann bräuchte der Braten nicht mehr gespickt zu werden. Für Hasen sollte man dann aber natürlich nicht das Kaliber Festkochende-Siglinde-Folienkartoffel-Größe verwenden ... :rolleyes:

Geschrieben
Nur eins haben wir noch nich durchgekaut: wie sieht bei dem teil die wiedergeladene Muni aus????

377238[/snapback]

Kartoffelklöße ?

... Wie ist das aber nun mit Kartoffelpüree aus ? Fällt das unter das "Kleinschrotverbot" ... ?

:)

jos

Geschrieben

Also ich denke die größte Hürde ist der §13 des Waffengesetzes wie Sachbearbeiter angemerkt hat, die Sache mit dem Herstellen lässt sich durch einen Büchsenmacher gut umgehen. Nur der verflixte 13 er, kann da mal ein Jurist theoretisieren wie man den argumentativ umgehen kann, wird schwierig....

Wieviel Joule hat eine Kartoffel aus einer KK nach 100 Metern nach der Mündung?

Ich will mindestens Rehwild bejagen!

Ach ja: Was für ein Kaliber? Eher so zwei Zentimeter, oder eher mehr?

Archiviert

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