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IGNORED

Mißbrauch bei der Erteilung von Waffenscheinen?


Proud NRA Member

Empfohlene Beiträge

Ich erinnere mich noch dunkel als bei Dieter Bohlen eingebrochen wurde und er den Einbrecher mit einer Schrotflinte vertrieb. Kann mir fast nicht vorstellen das Diddäää jeden Sonntag in den Schützenverein geht und Mitglied ist.

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Hallo Hunnter:

Wenn man diesem Artikel oder Der Welt glauben darf, dann hatte Bohlen keinen Waffenschein, wurde von dem "Einbrecher," der ein Polizist war, auch nicht konkret bedroht, hat geschossen, und kam dann mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage davon. Könnte Bohlen mit seiner Schrotflinte auch schießen oder hätte der Polizist anders reagiert, wäre das übel ausgegangen.

Ich denke nicht, daß ein normaler Bürger, der einfach nur eine Waffe ohne Schein trägt, ohne damit irgendjemanden zu bedrohen, geschweige denn, wenn auch im Glauben es sei ein Einbrecher, auf einen Polizisten zu schießen, sich darauf verlassen kann, mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage davonzukommen. Bohlen hat zwar durch seinen Einfluß keinen Waffenschein bekommen und wohl auch nicht versucht einen zu bekommen (deshalb wissen wir nicht, ob er erfolgreich gewesen wäre), aber wenn die Reichen sogar noch straflos auf Polizisten schießen dürfen, dann spricht das doch für meine These, daß das deutsche Waffenrecht für Leute mit Geld oder Einfluß nicht in der Weise gilt wie für Normalbürger.

(Andere Frage am Rande: Wie heißt eigentlich ein "slug", ein massives Geschoß für die Flinte, das hierzulande gelegentlich gegen Einbrecher empfohlen wird, auf Deutsch? "Nacktschnecke" wäre wohl die falsche Übersetzung...)

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(Andere Frage am Rande: Wie heißt eigentlich ein "slug", ein massives Geschoß für die Flinte, das hierzulande gelegentlich gegen Einbrecher empfohlen wird, auf Deutsch? "Nacktschnecke" wäre wohl die falsche Übersetzung...)

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FLG = Flintenlaufgeschoß

In Jagdkreisen oft auch Brennecke (egal welcher Typ, das ist wie TEMPO für Papiertaschentuch).

Gruß

357Mag

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Danke für die Aufklärung, 357Mag.

Noch ein kurzer Nachtrag zu Bohlen und einem Thema, das in der deutschen Schützenausbildung wohl weniger angesprochen wird: Bohlens Verhalten ist genau, was mir mein Schießlehrer, als ich hier das Schießen angefangen habe, beigebracht hat, nicht zu tun. Wenn man im Bett überrascht wird, weil sich eine unbefugte Person im Haus herumzutreiben scheint, habe ich gelernt, ist es das Klügste das Schlafzimmer nicht zu verlassen, weil man dadurch erstens den Vorteil der defensiven Position aufgibt und zweitens das Risiko, wie Bohlen auf den Falschen zu schießen, wesentlich ansteigt. Stattdessen soll man nach der Waffe der Wahl greifen (darf man hier geladen aufbewahren), dem möglichen Einbrecher etwas in der Art: "Halt! Ich habe eine Waffe und die Polizei ist alarmiert! Gehen Sie weg!" zurufen, und dann, wenn möglich über Mobiltelephon, dessen Kabel ein Einbrecher nicht abscheiden kann, den Notruf wählen. Wenn die Polizei eintrifft, soll man die Waffe sichern und weglegen, ihr einen Schlüssel aus dem Fenster zuwerfen, und warten, bis das Haus gesichert ist. Wenn die Polizei nicht rechtzeitig kommt und dafür einer nach dieser Warnung die Schlafzimmertür öffnet, darf man wohl davon ausgehen, daß er wirklich gefährlich ist.

Zu all dem gibt es natürlich viele verschiedene Theorien, aber hätte sich Bohlen daran gehalten, dann hätte er jedenfalls nicht auf einen Polizisten geschossen. Ach ja, wenn man wirklich schießen muß, dann sollte man treffen können, was Bohlen glücklicherweise offenbar nicht gelang.

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Hallo

ich verstehe das Mißtrauen gegenüber Proud NRA Member nicht.

Vor einem Troll ist man nie gewappnet.

Bisher hören sich die Argumente doch ganz vernünftig an. der Zweck bleibt mir zwar auch verborgen, aber warum opfern wir hier denn unsere Zeit? wahrscheinlich aus dem gleichen Grund wie Proud. Wir können bestimmt viel von der NRA lernen.

Steven

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Ich denke nicht, daß ein normaler Bürger, der einfach nur eine Waffe ohne Schein trägt, ohne damit irgendjemanden zu bedrohen, geschweige denn, wenn auch im Glauben es sei ein Einbrecher, auf einen Polizisten zu schießen, sich darauf verlassen kann, mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage davonzukommen.

In Deutschland ist es eher umgekehrt:

Je bekannter und vermögender der Täter, desto intensiver die Strafvefolgung. Wo was zu holen ist lohnt es sich ja. Außerdem kommt der Staatsanwalt wieder mal ins Fernsehen, wenn er einem Promi nachmacht.

Ich sag nur: Michael Friedmann

Wegen dem Vorwurf eine Kleinmenge Rauschgift zu besitzen rollt gleich ein ganzes Überfallkommando (sorry, SEK) an und zerlegt seine Wohnung und sein Büro. Gleichzeitig werden (in der gleichen Stadt!!!) aus Steuermitteln Einrichtungen bezahlt, die ausschließlich der Begehung von Straftaten dienen - die sogenannten "Druckräume". Bei deren Kundschaft ist nichts zu holen, also dürfen sie die gleichen Straftaten begehen ohne irgendeine Verfolgung befürchten zu müssen.

Ähnlich ist es beim Waffenrecht: Verstöße dagegen werden als Kavaliersdelikte eingestuft, solange es sich nicht um einen Legalwaffenbesitzer handelt, dem man seine waffenrechtliche Erlaubnis entziehen kann.

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Ich denke nicht, daß ein normaler Bürger, der einfach nur eine Waffe ohne Schein trägt, ohne damit irgendjemanden zu bedrohen, geschweige denn, wenn auch im Glauben es sei ein Einbrecher, auf einen Polizisten zu schießen, sich darauf verlassen kann, mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage davonzukommen. Bohlen hat zwar durch seinen Einfluß keinen Waffenschein bekommen und wohl auch nicht versucht einen zu bekommen (deshalb wissen wir nicht, ob er erfolgreich gewesen wäre), aber wenn die Reichen sogar noch straflos auf Polizisten schießen dürfen, dann spricht das doch für meine These, daß das deutsche Waffenrecht für Leute mit Geld oder Einfluß nicht in der Weise gilt wie für Normalbürger.

Naja, so einfach ist es ja nicht. Der gute Dieter hat ja nicht wegen der Schüsse einen auf den Deckel bekommen, sondern wegen illegalen Waffenbesitzes. Und da ist eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eine übliche Sache.

Ein Schuß auf Eindringlinge in einem abgeschlossenen Haus ist - und das hat die Staatsanwaltschaft genauso gesehen - Putativnotwehr und damit in diesem Fall straffrei, egal, ob es der Milchmann, ein Polizist oder der Papst ist, der in die Wohnung eingedrungen ist.

Und das ist auch richtig so!

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Ich sag nur: Michael Friedmann

Wegen dem Vorwurf eine Kleinmenge Rauschgift zu besitzen rollt gleich ein ganzes Überfallkommando (sorry, SEK) an und zerlegt seine Wohnung und sein Büro. Gleichzeitig werden (in der gleichen Stadt!!!) aus Steuermitteln Einrichtungen bezahlt, die ausschließlich der Begehung von Straftaten dienen - die sogenannten "Druckräume". Bei deren Kundschaft ist nichts zu holen, also dürfen sie die gleichen Straftaten begehen ohne irgendeine Verfolgung befürchten zu müssen.

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Friedmann ist allerdings ein gutes Gegenbeispiel. (Und auch bei ihm, war die verfolgte Straftat eine, die lediglich im Besitz besteht und mit der er keinem etwas zu leide tat.) Das eine schließt das andere aber nicht aus. Ich habe immer noch starke Bedenken, ob ich auch so glimpflich davonkommen würde wie Bohlen--ausprobieren will ich's nicht.

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Naja, so einfach ist es ja nicht. Der gute Dieter hat ja nicht wegen der Schüsse einen auf den Deckel bekommen, sondern wegen illegalen Waffenbesitzes. Und da ist eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eine übliche Sache.

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Wobei ein Fall, in dem der Entsprechende mit seiner illegal besessen Waffe auf einen Polizisten schießt--auch wenn es rechtlich zu rechtfertigen sein mag, war es zumindest unklug--und angeblich auch seine eigene Frau geprügelt haben soll, doch eine größere Gefährung der Sicherheit darstellt als einer, der in seinem Umfeld als die Ruhe und der Frieden selbst bekannt ist, und lediglich zum Selbstschutz eine nicht genehmigte Waffe besitzt oder führt.

Ein Schuß auf Eindringlinge in einem abgeschlossenen Haus ist - und das hat die Staatsanwaltschaft genauso gesehen - Putativnotwehr und damit in diesem Fall straffrei, egal, ob es der Milchmann, ein Polizist oder der Papst ist, der in die Wohnung eingedrungen ist.

Und das ist auch richtig so!

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Das ist doch eine gewisse Ironie, daß ich bezüglich des Besitzens und Führens liberaler eingestellt zu sein scheine als die meisten anderen hier und das Waffentragen sogar als Menschenrecht ansehe, aber beim Einsatz der Schusswaffe meine Ansicht restriktiver zu sein scheint, als die der deutschen Rechtssprechung. Bei den Amis--ich will nicht sagen, daß die alles richtig machen, aber der Vergleich ist doch interessant--variiert die Sache von Staat zu Staat. In einigen Staaten darfst Du nur schießen wenn eine offensichtliche Gefährung von Leib und Leben vorliegt, viele sehen die Sache im eigenen Haus etwas laxer, und in manchen darfst Du theoretisch sogar Dein Eigentum mit tödlichem Zwang verteidigen. In dem Staat, in dem ich wohne, Illinois, wäre die Sache wohl gedeckt gewesen, weil der "Einbrecher" auf gewaltsame Weise, nämlich durch Einschlagen einer Scheibe, ins Haus gekommen ist, aber wohl nicht, wenn er die Tür oder ein gekipptes Fenster benutzt hätte.

Aber egal wie die rechtliche Lage ist, schärfen Dir hier alle seriösen Schießlehrer, auch solche mit militärischer Kampferfahrung, ein, daß außer einer konkreten und großen Gefahr für Leib und Leben nichts es wert ist, einen anderen Menschen zu töten. Zum einen mußt Du für den Rest deines Lebens (und je nach religiöser Ansicht auch danach) mit der Verantwortung leben, zum anderen bist Du wenn Du in einem nicht eindeutigen Fall schießt in der Regel dein Geld (für Prozeßkosten) und manchmal auch den Arbeitsplatz, die Familie und damit die soziale Existenz los selbst wenn Du vor Gericht gewinnst.

Ich kenne natürlich die Details des Falles nicht. Theoretisch wäre es denkbar, daß der Polizist in Zivil war, in der einen Hand seine Dienstwaffe hielt und in der anderen eine Lampe, mit der er Bohlen geblendet hat. Das würde die Sache natürlich in ein etwas anderes Licht setzen. Trotzdem scheint mir, daß Bohlen doch noch andere zumutbare Alternativen hatte, z.B. aus dem Schlafzimmer die Polizei zu rufen und den Eindringlig, der außer Sicht- und Schußweite war, zu warnen anstatt zu versuchen, das Haus selber zu sichern. Da hätte man die Entscheidung ob Notwehr oder nicht schon einem Gericht überlassen können, anstatt in der Frage wegen Putativnotwehr noch nicht einmal ernsthaft zu ermitteln. Mir erscheint die Verfahrenseinstellung immer noch ausgesprochen milde.

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...............Mir erscheint die Verfahrenseinstellung immer noch ausgesprochen milde.

374532[/snapback]

mir auch!

Hätte dies "Hinz oder Kunz" gemacht, ihn hätte die brutale Gewalt der Gesetze und Gerichte getroffen.

Es ist immer gut viele €´s zu haben für beste Winkeladvokaten.

zu Friedmann: da ging’s nicht nur um Drogen, sondern auch um Zwangsprositution

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Ich kenne natürlich die Details des Falles nicht. Theoretisch wäre es denkbar, daß der Polizist in Zivil war, in der einen Hand seine Dienstwaffe hielt und in der anderen eine Lampe, mit der er Bohlen geblendet hat. Das würde die Sache natürlich in ein etwas anderes Licht setzen. Trotzdem scheint mir, daß Bohlen doch noch andere zumutbare Alternativen hatte, z.B. aus dem Schlafzimmer die Polizei zu rufen und den Eindringlig, der außer Sicht- und Schußweite war, zu warnen anstatt zu versuchen, das Haus selber zu sichern. Da hätte man die Entscheidung ob Notwehr oder nicht schon einem Gericht überlassen können, anstatt in der Frage wegen Putativnotwehr noch nicht einmal ernsthaft zu ermitteln. Mir erscheint die Verfahrenseinstellung immer noch ausgesprochen milde.

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Moment, moment!

Bohlen hat soweit ich weis NICHT direkt auf den Beamten geschossen. Er ist mit seiner Frau und der Waffe zunächst aus dem Schlafzimmerfenster geflüchtet und hat dann, als er glaubte, verfolgt zu werden, einen Warnschuss in die Luft abgegeben. Das ist meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung gewesen!

Er hatte eigentlich genau das Richtige getan, denn wenn die Eindringlinge tatsächlich ein Entführungskommando oder ähnliches gewesen wären, - was er ja zu diesem Zeitpunkt nicht genau wissen konnte - dann hätte er schlechte Karten gehabt.

Mal ganz abgesehen davon

Ich glaube das die Gesetzeslage in Deutschland in Sachen Notwehr viel besser geregelt ist als in den USA; selbst wenn man eine Waffe benutzt, hat man bei uns vor Gericht bessere Karten als in Amerika, wo in vielen Bundesstaaten jeder eine Waffe führen darf. Eigentlich ist dieser Umstand sehr Kurios: In Amerika darf man ganz legal Waffen zur SV Tragen, ist aber vor Gericht weitestgehend Rechtlos, wärend man in Deutschland eigentlich keine Waffe tragen darf, aber dafür vor Gericht selbst mit einer illegalen Waffe recht gut davonkommen kann.

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Ich schließe mich - zumindest nach dem, was ich bisher von Proud hier gelesen habe - der Meinung von steven an.

Gruß,

karlyman

374421[/snapback]

Dito. Einige Reaktionen hier fand ich wirklich übertrieben harsch.

Trooper

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Ich stelle gerade an Deiner Signatur fest: Noch einer, der jeden Monat den American Rifleman zugeschickt bekommt. Gute Entscheidung! :-)

Bohlen hat soweit ich weis NICHT direkt auf den Beamten geschossen. Er ist mit seiner Frau und der Waffe zunächst aus dem Schlafzimmerfenster geflüchtet und hat dann, als er glaubte, verfolgt zu werden, einen Warnschuss in die Luft abgegeben. Das ist meiner Meinung nach vollkommen in Ordnung gewesen!

Er hatte eigentlich genau das Richtige getan, denn wenn die Eindringlinge tatsächlich ein Entführungskommando oder ähnliches gewesen wären, - was er ja zu diesem Zeitpunkt nicht genau wissen konnte - dann hätte er schlechte Karten gehabt.

Wie gesagt, alles was ich über den Fall weiß, ist aus den beiden verlinkten Artikeln, in denen es heißt, er hätte den Polizisten knapp verfehlt. In jedem Fall hat auch ein Warnschuß in die Luft, wenn wir diese Variante annehmen, in einer besiedelten Gegend nichts verloren. What goes up must come down. Egal welche Variante, Bohlen hatte keinen besonders guten Grund zu schießen, denn durch einen wilden Schuß in die Gegend verbessern sich die schlechten Karten auch nicht.

Ich glaube das die Gesetzeslage in Deutschland in Sachen Notwehr viel besser geregelt ist als in den USA; selbst wenn man eine Waffe benutzt, hat man bei uns vor Gericht bessere Karten als in Amerika, wo in vielen Bundesstaaten jeder eine Waffe führen darf. Eigentlich ist dieser Umstand sehr Kurios: In Amerika darf man ganz legal Waffen zur SV Tragen, ist aber vor Gericht weitestgehend Rechtlos, wärend man in Deutschland eigentlich keine Waffe tragen darf, aber dafür vor Gericht selbst mit einer illegalen Waffe recht gut davonkommen kann.

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Ganz so schlimm ist es auch nicht und es variiert, wie gesagt, sehr zwischen den Staaten. In manchen Staaten darfst Du theoretisch einen erschießen weil er Dir Dein Autoradio klaut, auch wenn das natürlich weder moralisch noch ratsam ist. Und in manchen Staaten darf der Normalsterbliche auch keine Waffen tragen, das war ja der Ausgangspunkt dieses Threads. Wenn Du einen wirklich guten Grund hattest, zu schießen (Straßenräuber oder Einbrecher mit tödlicher Waffe, anscheinend unbewaffneter Einbrecher rennt nach "Stop!" auf Dich zu oder greift in die Tasche, etc.) wird Dir in aller Regel auch nichts passieren. (An einen Staatsanwalt außer Rand und Band kannst Du hier wie da geraten, aber die Regel ist es nicht.) Zivilprozesse hinterher sind in Amerika ein größeres Problem, aber das hat nichts mit dem Waffen- oder Notwehrrecht zu tun, sondern liegt am Rechtssystem.

Aber nehmen wir einmal an, daß ein Fall wie Bohlens in Deutschland auch bei einem Normalbürger nicht anders gehandhabt würde, und er jedenfalls beim ersten Mal ohne große Blessuren davonkommt. (Recht glauben kann ich das immer noch nicht.) Das heißt dann ja, daß wer will durchaus ohne allzu großes Risiko eine Waffe tragen kann. Warum tun ich und der eine oder andere Forumsteilnehmer, der auch gerne würde, es dann nicht ganz einfach? Es wird wohl daran liegen, daß wir entweder Skrupel haben, auch die idiotischsten Gesetze zu verletzen, oder es wird daran liegen, daß wir eher risikoscheue Persönlichkeiten sind. Aber Gesetzestreue und Risikoscheu sind doch gerade die Eigenschaften, die einen Waffenmißbrauch sehr unwahrscheinlich machen. Wohingegen weniger gesetzestreue und risikobereitere Personen, die vielleicht auch das eine oder andere Mal schon durch eine Schlägerei, Nötigung oder dergleichen aufgefallen sind, und erst recht das ernsthaft kriminelle Element sich ohne allzu großes Risiko bewaffnen können.

Damit würde das deutsche Waffenrecht doch dahin führen, daß gerade die, die keine Waffen haben sollten, mehr oder weniger ungehindert welche haben und führen können, während die, von denen Mißbrauch am wenigsten zu erwarten ist, entweder keine Waffen haben oder sie, dazu noch getrennt von der Munition, im Tresor verwahren, was etwa auf das Gleiche hinausläuft.

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Zivilprozesse hinterher sind in Amerika ein größeres Problem, aber das hat nichts mit dem Waffen- oder Notwehrrecht zu tun, sondern liegt am Rechtssystem.

In Deutschland ist das wiederum kein Problem, da das BGB in §227 die Notwehr auch zivilrechtlich regelt. Der Angreifer hat keinerlei Anspruch auf Schadensersatz.

Aber nehmen wir einmal an, daß ein Fall wie Bohlens in Deutschland auch bei einem Normalbürger nicht anders gehandhabt würde, und er jedenfalls beim ersten Mal ohne große Blessuren davonkommt. (Recht glauben kann ich das immer noch nicht.)

Schau doch mal auf der Website des Bundesgerichtshofes nach und suche bei Entscheidungen nach dem Stichwort Notwehr.

Du wirst dich wundern, was in Deutschland alles als Notwehr durchgeht - bei Normalbürgern oder sogar bei Kriminellen.

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Man muß aber auch anmerken, daß die erstinstanzlichen Entscheidungen in Notwehrfällen oft wesentlich ungünstiger für den Angegriffenen ausfallen. Der BGH hat etliche Sachverhalte deutlich anders beurteilt als die Amtsgerichte.

Trooper

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Schau doch mal auf der Website des Bundesgerichtshofes nach und suche bei Entscheidungen nach dem Stichwort Notwehr.

Du wirst dich wundern, was in Deutschland alles als Notwehr durchgeht - bei Normalbürgern oder sogar bei Kriminellen.

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Das ist aber doch ironisch: Zum einen nimmt der Staat dem Bürger die geeigneten Werkzeuge zu effektiver Notwehr in Situationen, in denen es am meisten darauf ankommt. Wenn man aber entweder zu der winzigen privilegierten Minderheit der privaten Waffenscheinbesitzer gehört oder, weit wahrscheinlicher, sich über die Gesetze einfach hinwegsetzt, dann wird die Notwehr beim Einsatz dieser Waffen ziemlich großzügig ausgelegt. Der ehrliche Bürger ohne Beziehungen wählt derweil 110 und wartet. Und wartet. Und wartet.

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Der ehrliche Bürger ohne Beziehungen wählt derweil 110 und wartet. Und wartet. Und wartet.

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Kann ich so nicht bestätigen. Habe mal die Polizei gerufen, weil eine Nachbarin um Hilfe gerufen hat. Die waren mit einem Streifenwagen und 2 Beamten in weniger als einer Minute vor Ort und das ohne Martinshorn und Blaulicht. :ninja: Unsere nächste Polizeistation ist so etwa 10 KM weg.

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Das ist aber doch ironisch: Zum einen nimmt der Staat dem Bürger die geeigneten Werkzeuge zu effektiver Notwehr in Situationen, in denen es am meisten darauf ankommt. Wenn man aber entweder zu der winzigen privilegierten Minderheit der privaten Waffenscheinbesitzer gehört oder, weit wahrscheinlicher, sich über die Gesetze einfach hinwegsetzt, dann wird die Notwehr beim Einsatz dieser Waffen ziemlich großzügig ausgelegt. Der ehrliche Bürger ohne Beziehungen wählt derweil 110 und wartet. Und wartet. Und wartet.

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Das amerikanische System finde ich da weit ironischer:

Der Bürger vefügt über wirksame Verteidigungsmittel, kann diese aber nicht zur Verteidigung einsetzen, weil er durch die Schadensersatzforderungen des Angreifers (oder dessen Hinterbliebenen) ruiniert wird. :gaga:

Von einem Angegriffen erst einen Fluchtversuch zu verlangen wie in USA üblich, ist eine seltsame Rechtsbeugung. Schon die Römer formulierten die Regel "Das Recht weicht niemals dem Unrecht".

Übrigens verfügen etwa 5 Millionen Haushalte in Deutschland legal über Schußwaffen.

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Das amerikanische System finde ich da weit ironischer:

Der Bürger vefügt über wirksame Verteidigungsmittel, kann diese aber nicht zur Verteidigung einsetzen, weil er durch die Schadensersatzforderungen des Angreifers (oder dessen Hinterbliebenen) ruiniert wird.  :gaga:

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Der Bürger setzt dieses Verteidigungsmittel aber nach den besten Schätzungen so um die zwei Millionen mal im Jahr ein (inclusive der großen Mehrzahl der Fälle, in denen er nicht schießen muß). Wenn Du Dich einigermaßen vernünftig verhalten hast wird der Angreifer auch mit seinem Schadenersatzanspruch nicht durchkommen. Das Problem ist mehr daß Du auch bei einem eindeutigen Freispruch weder im Straf- noch im Zivilprozeß Deine Anwaltskosten erstattet bekommst, der Angreifer in aller Regel auch kein Geld hat, Deinen sonstigen Schaden zu bezahlen, und manche Arbeitgeber Dich bis zur Erledigung der Prozesse in unbezahlten Zwangsurlaub schicken. Das ist natürlich ein Problem und gehört geändert, hat aber nichts mit dem Waffen- oder Notwehrrecht zu tun und ist z.B. bei einem Autounfall genauso. Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, daß Dir das passiert, minimal, wenn Du nicht gerade in der Art von Death Wish absichtlich eine Notwehrlage nach der anderen herbeiführst.

Von einem Angegriffen erst einen Fluchtversuch zu verlangen wie in USA üblich, ist eine seltsame Rechtsbeugung. Schon die Römer formulierten die Regel "Das Recht weicht niemals dem Unrecht".

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In den meisten Staaten mußt Du Dich auch nur dann zuerst zurückziehen, wenn Du eine Mitschuld an der Auseinandersetzung hast, nicht aber wenn Du schuldlos bist. Bei einem Angriff auf z.B. offener Straße kann ein Rückzugsversuch trotzdem sinnvoll sein: Erstens signalisierst Du dem Angreifer und den Behörden, daß Du versuchst, einen Konflikt zu vermeiden. Zweitens sind die meisten Angreifer hundsmiserable Schützen und jeder Meter Abstand vergrößert Deinen Vorteil als geübter Schütze.

Übrigens verfügen etwa 5 Millionen Haushalte in Deutschland legal über Schußwaffen.

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Schon, aber primär jedenfalls nicht zur Selbstverteidigung sondern für Sport und Jagd. Weil man, soweit ich informiert bin, die waffenrechtliche Zuverläßigkeit schon verlieren kann, wenn auch nur der eigene Gatte Zugang zu den Waffen hat, müßte man wohl korrekter von 5 Millionen Personen als von Haushalten sprechen. Und ebenfalls der waffenrechtlichen Zuverläßigkeit wegen werden die meisten Waffenbesitzer wohl wirklich Waffen und Munition getrennt wegschließen, was den Zugriff im Ernstfall doch arg erschwert und Dir außerhalb Deines Hauses überhaupt nichts bringt.

Dazu ist der Weg auch nur zu dieser begrenzten Erlaubnis doch ein wenig steinig. Ich z.B. muß oft und unvorhersagbar beruflich längere Zeit verreisen, was die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb etwas erschweren würde, ganz abgesehen davon, daß ein gutes Vereinsmitglied auch sonst mitarbeitet. (Ich habe mich von der Schulzeit an in Vereinen und einer politischen Partei engagiert, aber zur Zeit hat eben die Karriere Vorrang.) Da hat ein kommerzieller Schießstand dann schon Vorteile, wenn man sich auch auf dem natürlich nicht darüber beklagen darf, daß Aufsicht, Reinigung und von Zeit zu Zeit Kommentare von einem Trainer nicht ehrenamtlich geleistet werden sondern bezahlt werden wollen.

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