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IGNORED

Nachlass


ChristophL

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe in einem Artikel gelesen, dass eine Witwe die den Nachlass Ihres verstorbenen Ehemanns regelt. Da der Ehegatte Jäger war hatte er die Berechtigung Waffen zu besitzen. Jetzt kam wohl raus, dass der Ehegatte einen alten K98 im besitz hatte der nicht regestriert war. Wie kann so etwas heutzutage noch passieren? Kann man solche Waffen auch noch neu regestrieren lassen?

mfg

Geschrieben
.... Wie kann so etwas heutzutage noch passieren?

...

saaaachbearbeiter - schnell - sag was - tu was :D:D:D

Geschrieben
Ich habe in einem Artikel gelesen, dass eine Witwe die den Nachlass Ihres verstorbenen Ehemanns regelt. Da der Ehegatte Jäger war hatte er die Berechtigung Waffen zu besitzen. Jetzt kam wohl raus, dass der Ehegatte einen alten K98 im besitz hatte der nicht regestriert war. Wie kann so etwas heutzutage noch passieren? Kann man solche Waffen auch noch neu regestrieren lassen?

mfg

364322[/snapback]

Die Waffe kann theoretisch (vermutlich auch praktisch) jahrzehntelang im Besitz des Verstorbenen gewesen sein-aus einer Zeit, als sie noch frei zu erwerben war..

Das sgn. Erbenprivileg bei einer nicht registrierten Waffe scheidet aus - grundsätzlich kann aber jeder Erwerbs - Berechtigte auch eine bisher nicht registrierte Waffe übernehmen und eintragen lassen.

Mouche

Geschrieben
...grundsätzlich kann aber jeder Erwerbs - Berechtigte auch eine bisher nicht registrierte Waffe übernehmen und eintragen lassen.

Mouche

364336[/snapback]

sischer datt' ???

ich habe da noch was in erinnerung, dass zumindest nachgewiesen werden muss, dass der erblasser die waffe rechtmaessig besessen hat. (oder schmeisse ich da was durcheinander ???)

ansonsten bliebe nur der amtliche schredder oder der gartenteich... :traurig_16:

Geschrieben
sischer datt' ???

ich habe da noch was in erinnerung, dass zumindest nachgewiesen werden muss, dass der erblasser die waffe rechtmaessig besessen hat. (oder schmeisse ich da was durcheinander ???)

ansonsten bliebe nur der amtliche schredder oder der gartenteich... :traurig_16:

364346[/snapback]

Ne, der Mouche hat schon recht. Auf der Erbschiene geht nix. Aber nach § 37 Abs. 1 WaffG ist es möglich, dass die Waffenbehörde eine entsprechende Anordnung vornimmt, dass die nicht registrierte Waffe x in die WBK des interessierten Jägers y eingetragen wird.

Die Waffenbehörde wird zuvor prüfen, ob die Waffe bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben worden ist.

Geschrieben
Die Waffe kann theoretisch (vermutlich auch praktisch) jahrzehntelang im Besitz des Verstorbenen gewesen sein-aus einer Zeit, als sie noch frei zu erwerben war..

Das sgn. Erbenprivileg bei einer nicht registrierten Waffe scheidet aus - grundsätzlich kann aber jeder Erwerbs - Berechtigte auch eine bisher nicht registrierte Waffe übernehmen und eintragen lassen.

Mouche

364336[/snapback]

Mouche hat das Wesentliche in dieser Fragestellung bereits korrekt und umfassend wiedergegeben!!

Früher wurde da von vereinzelten Behörden ab und an noch ein Auge zugedrückt - seit ca. 2003 wird konsequent so verfahren, wie Mouche das beschrieben hat.

Als betroffener Erbe/Erbin muss man sogar aufpassen, dass einem nicht noch ein Strafverfahren ins Haus steht, wenn z.Bsp. die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen ist, das Erbe angenommen wurde und man gegenüber der Behörde nicht eindeutig nachweisen kann, dass die Waffe erst jetzt im Rahmen der Haushaltsauflösung auf dem Dachboden oder im Keller gefunden wurde. Es gibt einige, die das (aus reiner Unwissenheit !) nicht ernst genug genommen haben, sich zunächst um alles andere gekümmert haben und dann teilweise erst nach einem Jahr oder mehr mal zur Behörde marschiert sind....

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!

Gruß

Helmut

Geschrieben
Ich habe in einem Artikel gelesen, dass eine Witwe die den Nachlass Ihres verstorbenen Ehemanns regelt. Da der Ehegatte Jäger war hatte er die Berechtigung Waffen zu besitzen. Jetzt kam wohl raus, dass der Ehegatte einen alten K98 im besitz hatte der nicht regestriert war. Wie kann so etwas heutzutage noch passieren? Kann man solche Waffen auch noch neu regestrieren lassen?

mfg

364322[/snapback]

Wurde da nicht eine K98 vemisst, die über EGun gehandelt wurde? :D

Geschrieben
Ich habe in einem Artikel gelesen, dass eine Witwe die den Nachlass Ihres verstorbenen Ehemanns regelt. Da der Ehegatte Jäger war hatte er die Berechtigung Waffen zu besitzen. Jetzt kam wohl raus, dass der Ehegatte einen alten K98 im besitz hatte der nicht regestriert war. Wie kann so etwas heutzutage noch passieren? Kann man solche Waffen auch noch neu regestrieren lassen?

mfg

364322[/snapback]

Den hat er bestimmt kurz vor seinem Tod aus unbekannter legaler Quelle gekauft und kam leider nicht mehr zum Anmelden :rolleyes:

Jetzt muss der zuständige SB auf die Meldung des anderen Amtes warten.... Ob die wohl immer kommt :rotfl2:

Gegenfrage: Wie konnte es geschehen, dass diese Woche 1000 illegale Waffen aufgetaucht (Forum Medien) sind - u.a. auch Vollauto, Sprengstoff etc. - , obwohl das doch verboten ist?

Die einzige Konstante ist doch, dass sich lediglich der gesetzestreue Bürger auch tatsächlich an die Gesetze hält. Wer das nicht macht, lebt in der Regel mit wesentlich weniger Schikanen....so what? Es kommt erst raus, wenn tatsächlich mal wieder einer erwischt wird. Illegaler Besitz entzieht sich vollständig staatlicher Kontrolle.

Gruß Stefan

Geschrieben
Auf die Art sind hier schon ein paar schöne Dachbodenfunde legalisiert wuren, um der Nachwelt erhalten zu bleiben.

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Is auch besser, wenn die Klempen registriert sind. Bei sehr alten Waffen ist zum Teil problematisch, dass diese keine Herstellungsnummer bzw. Seriennummer tragen. Dann heißt es vor dem Eintrag in die WBK erst mal ab zum Beschussamt zur nachträglichen Kennzeichnung der Waffe.

Geschrieben
Mouche hat das Wesentliche in dieser Fragestellung bereits korrekt und umfassend wiedergegeben!!

...

ja. ggf. bis auf die problematik, die im aktuellen dwj angesprochen wird,

" Rechtliche Auslegung: Eigentum an (Ex-) Kriegswaffen "

Geschrieben
ja. ggf. bis auf die problematik, die im aktuellen dwj angesprochen wird,

" Rechtliche Auslegung: Eigentum an (Ex-) Kriegswaffen "

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.....deswegen schreibt der vorsichtige Mensch-der nicht beabsichtigt ein umfassendes Gutachten zu verfassen - auch "grundsätzlich" rein :D:D .

Es ginge natürlich auch "im Regelfall" oder "üblicherweise" usw.usw :00000733: ...

Geschrieben
Den hat er bestimmt kurz vor seinem Tod aus unbekannter legaler Quelle gekauft und kam leider nicht mehr zum Anmelden :rolleyes:

Jetzt muss der zuständige SB auf die Meldung des anderen Amtes warten.... Ob die wohl immer kommt :rotfl2:

Gegenfrage: Wie konnte es geschehen, dass diese Woche 1000 illegale Waffen aufgetaucht (Forum Medien) sind - u.a. auch Vollauto, Sprengstoff etc. - , obwohl das doch verboten ist?

Die einzige Konstante ist doch, dass sich lediglich der gesetzestreue Bürger auch tatsächlich an die Gesetze hält. Wer das nicht macht, lebt in der Regel mit wesentlich weniger Schikanen....so what? Es kommt erst raus, wenn tatsächlich mal wieder einer erwischt wird. Illegaler Besitz entzieht sich vollständig staatlicher Kontrolle.

Gruß Stefan

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Stefan,

klasse, weil treffender Beitrag!

Aber die Mehrheit der Deutschen nimmt es den Politikern und Medien doch tatsächlich ab, dass ein strengeres Waffengesetz die innere Sicherheit und Ordnung verbessert.

Würde das so zutreffen, dann würden sämtliche Banküberfälle schlagartig dadurch auffhören, dass man vor allen Geldinstituten ein absolutes Halteverbotsschild aufstellt.

Gruß

Helmut

Geschrieben

Würde das so zutreffen, dann würden sämtliche Banküberfälle schlagartig dadurch auffhören, dass man vor allen Geldinstituten ein absolutes Halteverbotsschild aufstellt.

Gruß

Helmut

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......zu umständlich :rolleyes: - ein Schild an die Türe :

"Überfälle sind gem. §§ ...... verboten ! - Eltern haften für ihre Kinder" :rotfl2::rotfl2::rotfl2: ......

Geschrieben
.....deswegen schreibt der vorsichtige Mensch-der nicht beabsichtigt ein umfassendes Gutachten zu verfassen - auch "grundsätzlich" rein  :D  :D .

Es ginge natürlich auch "im Regelfall" oder "üblicherweise" usw.usw :00000733: ...

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ich hab doch nur versucht, das letzte wort zu haben. mist. :bb1::eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
ich hab doch nur versucht, das letzte wort zu haben. mist.  :bb1:  :eclipsee_gold_cup:

364386[/snapback]

...ach so - ja wenn ich DAS gewußt hätte-dann hätte ich jetzt natürlich auch nicht mehr geantwortet :D:D:D .......

Geschrieben
...ach so - ja wenn ich DAS gewußt hätte-dann hätte ich jetzt natürlich auch nicht mehr geantwortet  :D  :D  :D .......

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pöh :D

Geschrieben

Ich weiß garnicht, was Ihr habt....

Mein Vater und ich haben es sogar geschafft, Opas STGW 44, welches wir auf dem Dachboden gefunden haben legalisieren zu lassen.

Der Büchsenmacher hat zwar geschimpft wie ein Rohrspatz, als er die Vollautomatenfunktion lahmlegen musste, aber mit ein bischen Gesetzeskunde und einer Sammler WBK geht dass schon....

Geschrieben
Ich weiß garnicht, was Ihr habt....

Mein Vater und ich haben es sogar geschafft, Opas STGW 44, welches wir auf dem Dachboden gefunden haben legalisieren zu lassen.

Der Büchsenmacher hat zwar geschimpft wie ein Rohrspatz, als er die Vollautomatenfunktion lahmlegen musste, aber mit ein bischen Gesetzeskunde und einer Sammler WBK geht dass schon....

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Wieso, wollte der es bei "Rock'n Roll" belassen ? :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Wieso, wollte der es bei "Rock'n Roll" belassen ? :eclipsee_gold_cup:

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Wenns nach Ihm gegangen wäre auf jeden fall,

Desweiteren sieht Er dass genauso wie Ich, diese Waffe ist Historisch wertvolles Kulturgut.

Sogar mein Sachbearbeiter bewundert meinen Spleen, alte Militärische Waffen zu sammeln. Teilweise besitze ich auch nur Dekos, weil der Staat möchte natürlich nicht, dass ich ein Funkrionierendes WK 2 cal. 50 MG in der Sammlung habe.

Mich hatt halt schon seit Kindesbeinen die Technik von Militärwaffen interessiert. :bud:

Geschrieben
...

Die Waffenbehörde wird zuvor prüfen, ob die Waffe bei der Polizei zur Sachfahndung ausgeschrieben worden ist.

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... und möglichwerweise die Waffe einbehalten, bis diese Prüfung abgeschlossen ist.

Gruß

Klaus

Geschrieben
... und möglichwerweise die Waffe einbehalten, bis diese Prüfung abgeschlossen ist.

Gruß

Klaus

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wo bewahren denn die die waffe in einem solchen fall dann eigentlich auf? im schreibtisch des sb´s? bei einer pi? :confused:

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