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IGNORED

Abzugsüberarbietung=genehmigungspflichtig?


AWO425

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
hör mal, ich hab keinen bock mich hier ständig zu erklären.

lies das sch...-gesetz. ich hab es nicht geschrieben, und es ist daher auch nicht meine schuld, dass es in vielen bereichen extrem schwammig formuliert ist.

321498[/snapback]

Aber auch wenn das Gesetz "schwammig" folmuliert ist. Überleg doch mal: Du schreibst dass Du Bedenken hast beim "senken des Abzugsgewicht um einige hundert Gramm".

Jetzt nehm ich mal eine anständige Pistole die mit 1100 Gramm ausgeliefert wird.

Dann nehm ich eine **** Pistole die mit 1800 Gramm ausgeliefert wird. Ich senke also das Gewicht um 700 Gramm, das sind "mehr" als "einige" und soll deshalb verboten sein.

"Schwammig" hin oder her... es wäre unsinnig und wenn ich diesen Unsinn mittragen soll müsste er schon EXPLIZIT irgendwo stehen. Ich muss nicht im Schwamm noch nach Unsinn suchen.

Geschrieben
Du schreibst dass Du Bedenken hast beim "senken des Abzugsgewicht um einige hundert Gramm".

321530[/snapback]

nein. das war eine frage.

Jetzt nehm ich mal eine anständige Pistole die mit 1100 Gramm ausgeliefert wird.

Dann nehm ich eine **** Pistole die mit 1800 Gramm ausgeliefert wird. Ich senke also das Gewicht um 700 Gramm, das sind "mehr" als "einige" und soll deshalb verboten sein.

321530[/snapback]

nein. ich habe nix von verboten geschrieben und um den abzugswiderstand in gramm geht es schon gar nicht. es geht darum, WER den abzugswiderstand verringert hat. die intention des gesetzgebers ist, zu verhindern, dass arbeiten unsachgemäss durchgeführt werden.

und nochmal für alle ganz langsam zum mitmeisseln: ich verteidige hier das gesetz nicht, ich versuche nur, es ohne wunschdenken zu deuten.

denn wunschdenken oder der satz "aber im internet hab ich gelesen..." hilft einem im schlimmsten fall auch nicht weiter.

und jetzt macht was ihr wollt.

:gaga:

(ja,der ist hier angebracht. es ist doch echt bescheuert, wie man sich seitenlang erklären muss, weil einige leute nie das lesen was geschrieben steht, sondern irgendwas anderes.)

Geschrieben

Hallo

wo ist hier das Problem. Ob eine waffe bei 2000 gr oder bei 200 gr bricht ist doch völlig egal. Eine geladene und entsicherte Waffe ist grundsätzlich nur zum Ziel zu halten. Und das sind mit Sicherheit nicht die Kamerraden auf dem Schiessstand. Wenn ich den Abzug so sehr bearbeite, dass die Kanone die Mun in 2 sec. rauslässt, habe ich einige Löcher in der Scheibe und in der Decke, aber keinen damit gefärdet. Natürlich würde die zuständigen Behörden bei allem, selbst bei der Farbgestaltung mitreden, es sichert nämlich denen ihre Daseinsberechtigung. Und wir können uns auch das Leben schwermachen. Aber nur wenn wir wollen. Noch gilt in D die Regel, was nicht verboten ist ist erlaubt.

Steven

Geschrieben
Hallo

wo ist hier das Problem. Ob eine waffe bei 2000 gr oder bei 200 gr bricht ist doch völlig egal.

321569[/snapback]

ich kann dir sagen, wo hier das problem ist:

DYSLEXIE !!!!!!!!!!! :wacko:

Geschrieben

Hallo AWO,

das ist ja bei den alten Ordonnanzprügeln kaum einzuhalten, oder? Bei meinem Enfield hab ich erst mal den Schaft gewechselt (nu is er ein bischen länger...), dann den Abzug etwas nachgeschmirgelt. Also Probleme sehe ich da eigentlich nicht, denn die Abzugsteile kann ich doch frei kaufen (sogar legal..).

Federn werde auch schwächer - sind die dann irgendwann auch verändert?

Also so lange die Funktion der Waffe nicht verändert wird, sehe ich da kein Problem. Oder muss ich einen defekten Abzug etwa melden??

Grüße, Mike

Geschrieben

In der alten VerWVorschrift war Abzugbearbeitung (oder Einstellen oder so) als erlaubte Tätigkeit aufgeführt.

Außerdem muss man ja nicht alles an die große Glocke hängen, auch wenn es scheinbar das wichtigste für manche Schützen ist.

Überhaupt, die wichtigste Aussage zu allem was mit Schießen zu tun hat:

Gesunden Menschenverstand bewahren, sonst kommt man mit diesem Waffengesetz nicht mehr zum schießen.

Gruß

Makalu

Gast ichbindicht
Geschrieben

ich hatte mal ne doppeflinte, bei der mein vorbesitzer an den abzügen rumgeabzugt hatte.

beim trockentest gingen beide superspitze.

beim schuss: ich hab einen lauf geschossen und bekam einen tierischen tritt an die schulter. weia, denk ich - was issen dass für ne munition?

aufgemacht, beide hülsen abgeschossen.

nächster test. diesmal den anderen lauf zuerst geschossen, da ging es ohne probleme.

fakt war: wenn man den vorderen abzug zuerst geschossen hat, gingen beide läufe zugleich los, weil der rückstoss des ersten laufes den zweiten ausgelöst hat.

naja, der büma hat es dann wieder justiert.

ansonsten ist das mit der seriefeuerpistole so eine sache: in aller regel ist das nur gerede. insbesondere die anleitungen, bei der man den unterbrecher wegschleifen soll sind völlig hirnrissiger quatsch, weil jeder denkende mensch verstehen muss, dass die ganze waffe dann nicht mehr funktionieren kann .....

sicher sind einige pistolen versehentlich auf so geringe abzuggewichte eingestellt worden, das man sie extrem schnell abziehen kann - aber kann man das nicht auch so? und seriefeuer ist das ja immer noch nicht, nur sehr schnelles manuelles einzelfeuer ....

und falls dass nun am thema vorbei war, bitte ich um entschuldigung ... ich bin auch schon still ...

Geschrieben
hmmpffffff.....

322831[/snapback]

Hallo Donlotti,

das ist ja wohl das schärfste, seit der Entdeckung des Sonnenlichts.

An alle anderen: regt Euch doch bitte ab, werden schon sehen, was eine Owi und die Folgen , bzw. eine Straftat und die Folgen sind. M.E. ist der Hinweis, daß alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, hier wahrscheinlich auch so anzunehmen. Wenn nicht, sollte man wenigstens FWR-Mitgleid sein.

Gruß Olav

Warum kannte ich den nicht ???????

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