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IGNORED

Waffenschein für Mitarbeiter Sicherheitsdienst


R10/22

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WaffG

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Vielen Firmen ist der Aufwand zu groß und die suchen dann Mitarbeiter die privat einen Waffenschein haben.

Sind Mitarbeiter im Sicherheitsdienst einer höheren Gefährdung ausgesetzt als Normalbürger und können somit einen Waffenschein beantragen?

Hat jemand konkret Erfahrungen zu dem Thema gesammelt?

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Gibt es für Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes die Möglichkeit einen Waffenschein zu erwerben ?

313513[/snapback]

Hallo,

der Waffenschein wird vom Bewachungsunternehmer für seine Angestellten beantragt, er ist in der Regel auf die berufliche Tätigkeit nach Weisung des Arbeitgebers beschränkt. § 28 WaffG. i.d.R kein Führen der Waffe außerhalb des Dienstes.

Karl

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Vielen Firmen ist der Aufwand zu groß und die suchen dann Mitarbeiter die privat einen Waffenschein haben.

Sind Mitarbeiter im Sicherheitsdienst einer höheren Gefährdung ausgesetzt als Normalbürger und können somit einen Waffenschein beantragen?

Hat jemand konkret Erfahrungen zu dem Thema gesammelt?

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Welche Unternehmen in welchen Bundesländern?

Suchen die Mitarbeiter mit Waffenschein oder Leute mit WBK wg.Sachkunde, Ausbildung oder Prüfung?

Karl

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Welche Unternehmen in welchen Bundesländern?

Suchen die Mitarbeiter mit Waffenschein oder Leute mit  WBK wg.Sachkunde, Ausbildung oder Prüfung?

Karl

313549[/snapback]

Erstellt am: 16.12.2004

Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung oder §34a GewO Bedingung,mögl.Waffenschein,Berufserfahrung im Streifendienst und in Personenbewachung; Arbeit im Schichtsystem,FS und eige- ner PKW, ***Bewerber aus Region Borna bevorzugt***

Qualifikationsstufe: Fachkräfte mit Berufserfahrung

Bewerbungsart: Vorstellungstermin vereinbaren

Betriebsart: Wach- und Sicherheitsdienste

Arbeitszeit: Vollzeit

Gehalt/Lohn: Tarif

Frei: sofort

Befristet: nein

Führerschein: Klasse B (PKW bis 3,5 t)

Alter: -40

Arbeitsort: Borna/ Geithain/Grimma

b.i.g. Sicherheits GmbH

Herr Nowaczyk

Lausicker Str. 1

04668 Grimma

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Ist wahrscheinlich nur ein Formulierungsfehler. BIG macht auch Geldtransporte und Personenschutz und das Mutterhaus dürfte sicherlich für seine Hiwis ihren Firmenwaffenschein zur Verfügung stellen

Ich nehme an, er meint die gew. Waffensachkundeprüfung

BIG arbeitet aber auch mit Subis, die den Namen BIG führen dürfen....

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Erstellt am: 16.12.2004

Anforderungen: abgeschlossene Ausbildung oder §34a GewO Bedingung,mögl.Waffenschein, Berufserfahrung im Streifendienst und in Personenbewachung; Arbeit im Schichtsystem,FS und eige- ner PKW, ***Bewerber aus Region Borna bevorzugt***

Qualifikationsstufe: Fachkräfte mit Berufserfahrung

Bewerbungsart: Vorstellungstermin vereinbaren

Betriebsart: Wach- und Sicherheitsdienste

Arbeitszeit: Vollzeit 

Gehalt/Lohn: Tarif

Frei: sofort

Befristet: nein

Führerschein:  Klasse B (PKW bis 3,5 t)

Alter:  -40

Arbeitsort:  Borna/ Geithain/Grimma

 

b.i.g. Sicherheits GmbH

Herr Nowaczyk

Lausicker Str. 1

04668 Grimma

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Ich glaube schon, daß ein Bewachungsunternehmen unterscheiden kann, ob es von einem Waffenschein oder einer vorhandenen gewerblichen Waffensachkunde spricht.....

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  • 2 Monate später...

Weniger, weil es für eine Privatperson fast unmöglich ist, einen eigenen Waffenschein zu bekommen. Normalerweise haben die Firmen einen Sammel-Waffenschein, wo draufsteht, das er gültig ist für die Mitarbeiter der Firma, die aber ausnahmslos dem Amt gemeldet werden müssen als Waffenträger und dann hoffentlich auch dessen OK, bekommen, was aber einige Wochen dauern kann....

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  • 2 Wochen später...

Die Sache verhält sich zu 90% im Bereich der privaten Sicherheitsdienste wie folgt:

Der Inhaber eines Sicherheitsunternehmens verfügt neben einer oder mehrerer WBK´s nebst einem oder mehreren Waffenscheinen.

Im WaffG ist geregelt, dass ein Unternehmer seine Mitarbeiter, die sowohl sachkundig als auch zuverlässig sein müssen, der Behörde namentlich benennen muss (also Waffensachkundeprüfung etc.), damit diese die u.a. Erlaubnis erteilt bekommen.

Für diese Mitarbeiter wird dann eine sog. "Trageerlaubnis"/Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe" von der Behörde ausgestellt - DAS IST KEIN WAFFENSCHEIN!

Mit diesem Dokument + original Waffenschein (des Unternehmers) + WBK (des Unternehmers) (müssen alle im Original dabei sein) kann dann eine Waffe IM DIENST geführt werden.

Pauschal wird eine solche Trageerlaubnis i.d.R. nicht erteilt. Es müssen konkret der Leistungsumfang/die Tätigkeit nachgewiesen werden. Dementsprechend wird dann im Erlaubnisdokument aufgeführt z.B.: "für die Durchführung von Geld-/Werttransporten und Objektschutzaufgaben einschließlich der mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden zurückzulegenden Wege".

Meist verlangt die ausstellende Behörde entsprechende Nachweise/Belege, die das Vorhandensein dieser Aufträge dokumentieren.

Die Waffe darf somit ausschließlich für diese Tätigkeit(en) geführt werden - NICHT PRIVAT und nicht für andere dienstliche Zwecke!

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Die Waffe darf somit ausschließlich für diese Tätigkeit(en) geführt werden - NICHT PRIVAT und nicht für andere dienstliche Zwecke!

348946[/snapback]

Seal,

so eine Formulierung kenen ich aus einem privaten Waffenschein auch.

Da steht im WS sinngemäß "gilt ausschließlich für die Durchführung von Waffen- und Munitionstransporten der Fa <eigene Bude> einschließlich der mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehenden zurückzulegenden Wege".

Auch dieser Waffenhändler darf seine Waffe nicht ständig führen.

Gruß

Michael

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Vielen Firmen ist der Aufwand zu groß und die suchen dann Mitarbeiter die privat einen Waffenschein haben.

Sind Mitarbeiter im Sicherheitsdienst einer höheren Gefährdung ausgesetzt als Normalbürger und können somit einen Waffenschein beantragen?

Hat jemand konkret Erfahrungen zu dem Thema gesammelt?

313544[/snapback]

Hallo, das kann ich nicht so im Raum stehen lassen. Mitarbeiter die einen eigenen Waffenschein haben , gibt es so gut wie nicht. Es sei denn das der Mitarbeiter selbstständig ist und einen Waffenschein hat. Dann wäre er aber kein Mitarbeiter sondern ein Subunternehmer. Für eine Firma die Kundenaufträge bekommt und der Ordnungsbehörde nachweisen kann , ist es kein großer Akt für seine ausgebildeten Mitarbeiter einen WS zu beantragen. Mitarbeiter die innerhalb eines befriedeten Besitztums mit einer Waffe ihren Dienst versehen brauchen keine WS sondern nur eine beh.anerkannte Waffsk. SM die im Personen und Gebäudeschutz ein gesetzt werden habe eine fundierte Ausbildung als WSFK und eine ordentliche Waffensachkundeprüfung die von einer Behörde ab genommen wurde.

Mitarbeiter im Sicherheitsdienst sind nur einer höheren Gefahr aus gesetzt wenn sie als Doorman in Discotheken/ Bordellen ihren Dienst versehen, und die bekommen keinen WS. Eine Firma die etwas auf sich hält, seriös ist und noch lange am Markt bleiben will, wird sich solche Aufträge nicht ans Land ziehen. Und nach den vielen negativen Vorfällen in den letzten Jahren werden Sicherheitsunternehmen besonders von den Behörden kontrolliert. Siehe Vorfall Mainz in der 17/18 KW. Und dieser Vorfall ist nur einer von vielen. Ich habe selbst 20 Jahre in Frankfurt gearbeitet als Waffenträger,und ich habe viele Firmen kommen und gehen gesehen, nur die großen sind geblieben, einfach weil sie seriös und ordentlich arbeiten, und die neuen Mitarbeiter die nur schnellst möglich eine Kanone und einen WS haben wollen, werden sehr schnell aus gemustert, und die versuchen dann ihr Glück als Doorman ,Spielhallenaufsichten, Sport und Musicveranstaltung, und da ist die Gefährdung entsprechend hoch.

Ich hoffe es hilft dir weiter,

Gruß

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:021:

Ja, die suchen aber auch 20jährige dynamische durchtrainierte Burschen mit 30 Jahren Berufserfahrung und serösem Auftreten. Pro Stunde 8,- €.

313553[/snapback]

Hi, was soviel bezahlen die!! ich denke das der Betrag von 8,.€ einfach zu hoch ist. Im Osten der Republik liegen die Stdlöhne bei ca,- 4€ aufwärts und dafür darfst du dann auch im ersten monat 260-300 Std arbeiten damit du auf dein Geld kommst. im 2ten monat wenn du brav bist dasselbe noch einmal, und wenn du nicht brav bist wird die stundenzahl drastisch reduziert und du wirst am langen Arm verhungern. So siehst es im Osten aus, habe ich von einem Kollegen erfahren der aus dem Osten in den westen gegangen ist damit er seine familie ernähren kann.

Gruß

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Wir hatten immer eine beglaubigte Kopie des Firmenwaffenscheins bei, wo draufstand, für Herrn XXX sowie für die Mitarbeiter des Herrn xxx zu durchführung bla bla bla.

Ansonsten, wie oben schon von Vorpostern genannt.

Dazu kam noch die beglaubigte Kopie der Firmen WBK und die offizielle Beauftragung der Firma

Im Ort wusste jeder Polizeibeamter, welcher unsere Mitarbeiter eine Waffe hat im Dienst...

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  • 1 Jahr später...

Vielen Firmen ist der Aufwand zu groß und die suchen dann Mitarbeiter die privat einen Waffenschein haben.

Sind Mitarbeiter im Sicherheitsdienst einer höheren Gefährdung ausgesetzt als Normalbürger und können somit einen Waffenschein beantragen?

Hat jemand konkret Erfahrungen zu dem Thema gesammelt?

Antwort aus der Schweiz:

In der Schweiz, wird, sofern die Firma bekannt und Aufträge vorhanden, automatisch von einer

(berufsbedingten) Gefährdung der Mitarbeiter ausgegangen, und, sofern alle anderen Waffenrechtlichen

Bedingungen erfüllt sind, ein Waffen(-trag)schein erteilt. (Praktische und theoretische Prüfung zu absolvieren).

Nicht aber so in Deutschland. - Die Zugehörigkeit zu einem Sicherheitsdienst reicht nicht automatisch.

Es wird die Gefährdung (z. Bsp. im Personenschutz) des Kunden durch die Polizei beurteilt. Würde dieser, sofern er einen Waffenschein beantragt, einen erhalten, so kann der Sicherheitsbeamte als "Ersatzwaffenträger" eine Bewilligung erhalten. - Aus praktischen Gründen wird der Schein dann für mehrere Jahre erteilt, der Träger muss aber in jedem Einzelfall (z. Bsp. bei einer Kontrolle) in der Lage

sein, zu beweisen dass alle Voraussetzungen wie bei der ersten Erteilung vorhanden sind.

Fazit-> Nur im Bereich Wertransport kann ein Mitarbeiter einer Firma durch alleinige Zugehörigkeit zu

der Gruppe welche solche Transporte ausübt (für welche bereits früher Bewilligungen zum Tragen von Waffen erteilt wurden) eine Gefährdung geltend machen, welche zur Erteilung des Waffenscheines führt.

ASB

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In der Schweiz, wird, sofern die Firma bekannt und Aufträge vorhanden, automatisch von einer

(berufsbedingten) Gefährdung der Mitarbeiter ausgegangen, und, sofern alle anderen Waffenrechtlichen

Bedingungen erfüllt sind, ein Waffen(-trag)schein erteilt.

In der Schweiz scheint - nicht nur auf diesem Gebiet - vergleichsweise mehr gesunder Menschenverstand verbreitet zu sein.

Gruß,

karlyman

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Mit diesem Dokument + original Waffenschein (des Unternehmers) + WBK (des Unternehmers) (müssen alle im Original dabei sein) kann dann eine Waffe IM DIENST geführt werden.

Hallo,

nach § 38 Nr. 1e WaffG reicht neben dem Personalausweis "ein Beleg, aus dem der Name des Überlassers,

des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht", also eine "Leihbescheinigung".

Oder?

Gruß

CST

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Also es gibt hier zwei Möglichkeiten:

1. Auf dem Waffenschein des Bewachungsunternehmers werden weitere Personen eingetragen, die dann im Dienst bzw. in Ausübung der Objekt- und Personenaufträge im Sinne von § 19 WaffG zum Führen der dort aufgeführten Waffen berechtigt sind.

2. Der Unternehmer benennt Wachpersonen, die für ihn tätig werden sollen. Die Behörde prüft deren Zuverlässigkeit und persönliche Eignung und stimmt dann nach § 28 Abs. 3 WaffG zu, wenn alles in Ordnung ist. Erst nach dieser Zustimmung dürfen die Wachpersonen die Waffen des Sicherheitsdienstes im Rahmen der o.g. Aufträge führen. Zum Erwerb und Besitz sind diese bereits durch § 12 Abs. 1 Nr. 3a WaffG freigestellt, wenn sie dort in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

Zur Sachkunde: hier reicht nicht die "normale" Sportschützensachkunde aus. Gemäß Bewachungsverordnung benötigt man eine Unterrichtung bei der zuständigen IHK, die für den Unternehmer 80 Stunden, für die Angestellten 40 Stunden dauert. Befreit hiervon sind Personen, die schon einige Zeit in Sicherheitsunternehmen gearbeitet haben, Feldjäger, Polizisten u.ä.

Wer genaueres wissen möchte, dem empfehle ich diese Seite:

http://www.wieland-security.de/Recht/Bewac...verordnung.html

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Zur Sachkunde: hier reicht nicht die "normale" Sportschützensachkunde aus. Gemäß Bewachungsverordnung benötigt man eine Unterrichtung bei der zuständigen IHK, die für den Unternehmer 80 Stunden, für die Angestellten 40 Stunden dauert. Befreit hiervon sind Personen, die schon einige Zeit in Sicherheitsunternehmen gearbeitet haben, Feldjäger, Polizisten u.ä.

Quatsch,

zwar genügt die Sportschützenwaffensachkunde tatsächlich nicht für Waffenträger,

aber die von dem/der SB/In, wie auch immer, genannte Sachkundeunterrichtung (und die ist ohne Prüfung)dient lediglich ergänzend (zusätzlich zu Zuverlässigkeit und Eignung) zur Ausübung von Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, welche keine Sachkundeprüfung nach der neuen Bewachungsverordnung voraussetzen (letzteres wären Türsteher, Einzelhandelsdetektive und Citystreifen) respektive den Betrieb eines solchen Gewerbes (bei der grossen Unterrichtiung). (hier gilt die angesprochene Befreiung als "gedienter" Sicherheitsmitarbeiter, Polizist oder Feldjäger)

Um innerhalb einer Bewachungs/ Sicherheitstätigkeit eine Schusswaffe führen zu dürfen ist es vorgeschrieben eine Waffensachkundeprüfung für Waffenträger abzulegen, die hat nichts mit der Sachkundeunterrichtung nach der Gewerbeverordnung zu tun und wer nun davon befreit ist, hab ich jetzt grad nicht parat. Ich hab meine Sachkunde übrigens vorm Ausschuss unserer Landesregierung abgelegt, und wen es interessiert, sie ist deutlich umfangreicher was Notwehr- und Notstandsregelungen angeht und deutlich weniger freundlich, als die üblichen Sportschützensachkundeprüfungen . Man kann sie afaik aber auch bei zugelassenen Prüfern ablegen, wie Ihk und Schulen, die die Erlaubnis dazu haben (da wird es auch wieder freundlicher, denn da ist man ja schliesslich Kunde), halte ich allerdings nicht allzu viel von. Ist aber nur meine persönliche Meinung zu dem Trend, immer alles mit etwas finanziellem und zeitlichem Aufwand zu regeln, statt sich selbst intensiv mit der Materie zu beschäftigen, denn auf der Strasse hat man IMHO auch keinen hintendranstehen, der einem sagt, was man tun soll, wenn`s brennt.

Gruß

BigBlock

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Du hast mir nicht widersprochen, deshalb verstehe ich das Wort "Quatsch" nicht so ganz... :confused:

Ansonsten zu den Ausnahmen:

§http://""' target="_blank"> 5 d Anerkennung anderer Nachweise

Inhaber der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 angeführten Prüfungszeugnisse bedürfen nicht der Prüfung nach § 5 a.

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Du hast mir nicht widersprochen, deshalb verstehe ich das Wort "Quatsch" nicht so ganz... :confused:

Ansonsten zu den Ausnahmen:

§<a href="http://""" target="_blank"></a> 5 d Anerkennung anderer Nachweise

Inhaber der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 angeführten Prüfungszeugnisse bedürfen nicht der Prüfung nach § 5 a.

Natürlich hab ich Dir widersprochen, denn Du schriebst von Sportschützensachkunde, da steht zwar nix von Sportschützenwaffensachkunde, da es jedoch keine Sportschützenbewachungssachkunde gibt, implizierte sich das quasi von selbst. Du hast die Sachkunde nach dem WaffG (für Sportschützen oder Waffenträger) mit der Sachkunde nach §34a GewO verrquickt, Und die Sportschützenwaffensachkunde hat nunmal nix mit der Bewachungsgewerbesachkundeunterichtung zu tun und reicht nicht als Waffenträgerwaffensachkundenachweis aus. *g*

Zudem: für Sicherheitsdienstmitarbeiter ist die Bewachungsunterrichtung nach GewO sowieso obligatorisch, ob mit oder ohne Waffe, sei sie scharf, pfefferhaltig oder tonfamässig ausfahrbar.

Festzuhalten bleibt: Waffenträger legen eine Waffenträgersachkundeprüfung bei einer zugelassenen Stelle ab, die allerdings üblicherweise bei Bedarf als Nachweis für Sportschützensachkunde (meist auf Kurzwaffen beschränkt) anerkannt wird.

Gruß

BigBlock

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Hab ich doch geschrieben, wo ist Dein Problem ? :confused:

Nicht meins, Dein`s, denn Du hast die Sportschützenwaffensachkundeprüfung durch die Bewachungssachkundeunterrichtung ersetzen wollen und das ist schlicht falsch. Auch mit Sportschützenwaffensachkunde und Bewachungsgewerbesachkundeunterrichtung darf kein deutsches

Amt einem Sicherheitsdienstmitarbeiter die Erlaubnis erteilen eine scharfe Schusswaffe zu führen, sofern nicht zusätzlich die Waffensachkunde für Waffenträger oder die Befreiung hiervon nachgewiesen ist.

Gruß

BigBlock

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