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IGNORED

Waffenschein für Mitarbeiter Sicherheitsdienst


R10/22

Empfohlene Beiträge

Nö. Ich hab geschrieben, dass die normale Sportschützensachkunde nicht ausreichend ist. Und das hast Du richtigerweise auch so bestätigt. :rolleyes:

Wers noch genauer nachlesen möchte, kann gerne den von mir zitierten Link anklicken...

Nur steht da dummerweise nichts übers WaffG drin, sondern nur was über die Bewachungsverordnung und die beschäftigt sich mit gänzlich anderem Sachgebiet. Also weiss jeder, der den tollen Link nachliest, nichts genaueres, sondern etwas ganz anderes.

Letztmalig, denn Beamte dürfen offensichtlich im Dienst nichts annehmen, nichtmal Vernunft:

Die erforderliche Waffensachkunde für Waffenträger wird, genau wie die nicht zu diesem Behufe anzuerkennende Sportschützenwaffensachkunde, nach dem WaffG geprüft und bescheinigt.

Die Sachkundeunterichtung wie auch selbige -prüfung fürs Bewachungsgewerbe bezieht sich ausschliesslich nur aufs Gewerberecht und hat mit Waffenscheinen und WaffG nix, aber auch garnix, weiter zu tun. Zudem ist die Unterrichtung nach 34a GewO sowieso Grundvoraussetzung für jegliche Tätigkeit im Bewachungsgewerbe, also darf IMHO jeder, der nach Waffenscheinen für Sicherheitsmitarbeitern fragt, bereits voraussetzen, dass diese gewerbliche Voraussetzung der Sachkunde nach 34a GewO bereits vorliegt.

Desweiteren bin ich überzeugt, dass der/ die SB/In, wie auch immer, lediglich provokant Nichtverstehen vorspielt und fordere deshalb, zumindest für WO-Gold-Mitglieder aufwärts, einen SB/In-Ignorebutton. *fg*

Gruß

BigBlock

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Bewunchungssachkundeunterrichtung Sportschützenwaffensachkunde und Bewachungsgewerbesachkundeunterrichtung

Wer solche Worte herstellt, in Umlauf bringt oder anwendet, wird mit gezuckertem Kartoffelsalat, nicht unter 2kg, bestraft... ist ja ekelig, was dir da aus den Fingern bröselt. :D

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Wer solche Worte herstellt, in Umlauf bringt oder anwendet, wird mit gezuckertem Kartoffelsalat, nicht unter 2kg, bestraft... ist ja ekelig, was dir da aus den Fingern bröselt. :D

die Bewunchung hab ich geändert, ;) aber anders kommt man ja Beamten die mit diebischer ( diebischer, weil sie den Bürgern die gut bezahlte Arbeitszeit mit Internetsurfen und "Forumsteilnehmer in die Irre führen" stehlen *g*) Freude glauben, sie können Leute, die hart für ihr Geld arbeiten und Steuern zahlen, an der Nase rumführen, nicht bei. *BG*

Gruß

BigBlock

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Ich weiß zwar immer noch nicht, was ich falsch gepostet haben soll, aber vielleicht verdeutlicht dieser Link, den ich gerade gefunden (und gleich bei den Favoriten abgespeichert :icon14: ) habe, hier nochmals, was ich meinte:

Klick und dann bei der Lupe unter "Suche" als Suchwort Bewachung eingeben. Dort ist dann recht gut und umfassend dokumentiert, was Sache ist.

Wenn das auch wieder falsch sein soll, ist mir das eigentlich auch egal. Oder es mit den Worten von Big Block auszudrücken: es tangiert mich nur peripher ! :heuldoch:

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Wenn wir schon mal dabei sind

Hab hier ein Zeugnis: Waffensachkundenachweis Lang und Kurzwaffen nach § 7 Abs. 1 WaffG

soll für Berufswaffenträger sein, ist jedoch nicht explizit aufgeführt.

Sind jetzt alle Zeugnisse so undurchsichtig? ist das politisch gewollt?

Man möge mir wohlwollend verzeihen, meine mehrere Meter Waffenbücher verschimmeln zwangsweise im Keller.

--------------------

arbeiten im Beruf als Waffenträger oder Bereich Sicherheit allgemein? besser nicht.

alle Firmen und Abzocker warten täglich nur darauf, dass ein Dummer auf die Anzeigen reinfällt und seine nicht vorhandene Kohle in Luftnummer investiert, lieber gleich aus dem Fenster werfen.

Das schlimme daran, dass die Ämter wie Arbeitsamt und IHK dazu beitragen.

Die MA werden nur verarscht und müssen sich selbst belügen um morgens beim rasieren nicht in den Spiegel K****n zu müssen.

Im Sicherheitsgewerbe gibts keine Seriösität, wer die Tagespresse liest wird das irgendwann kapieren

wer das nicht glauben kann soll die zuständigen Abteilungen der VERDI abfragen

wer positivere Erfahrungen hat darf sich gerne melden

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Und hier sogar alles nach einem Klick von der IHK Rheinhessen:

Flutsch

:icon14: (da muss ich meinen neuen Favorit glatt nochmal ändern :) )

Und da muss an in einem 9-seitigen Merkblatt suchen damit man dann das einzig für diesen, die Waffensachkunde nach WaffG betreffenden, Threadteil relevante Nebensätzelchen findet:

"Neben einer Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung ist für die Waffenbesitzkarte und für den

Waffenschein ein Bedürfnis nachzuweisen."

Davon, dass der Sportschützenwaffensachkundeprüfungsnachweis nicht ausreichend ist, steht da aber nix explizit drin, oder? Haste vielleicht nicht noch `nen besseren Link?

*rofl*

Gruß

BigBlock

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Pedant ! ^_^

Ich denke, dass in diesem Link viele wichtige Informationen stehen, die auch andere Leser hier interessieren könnten. Im übrigen dürfte klar sein, dass die BewachV als "lex spezialis" nun mal besondere Regelungen für Bewachungskräfte - auch zur Sachkunde - trifft und insofern einen anderweitigen Nachweis der Sachkunde im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV darstellt. Somit ist es auch nicht erforderlich, in der BewachV selbst explizit die Belanglosigkeit der bloßen Sportschützensachkunde aufzuführen. § 5 BewachV führt ja genauestens auf, welche Ausnahmemöglichkeiten bestehen.

Wenn Du einen besseren Link findest, kannst Du ihn ja reinstellen. :rolleyes:

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Kannst Du das mal näher erläutern bitte ? Gilt in Bayern die BewachV nicht ? :confused:

BewachV ist schön und gut, aber bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis benötigt er eine Sachkunde nach WaffG. In Bayern wird für die Erteilung eines Waffenscheines bzw. die Aufnahme in einen Firmenwaffenschein die staatliche Sachkunde gefordert. Hierbei wird die Sachkunde bei einem Landratsamt abgehalten. Private Sachkundeprüfungsausschüsse müssen für den Fall des Abhaltens einer Sachkunde zu o. g. Zweck ausdrücklich anerkannt sein. Da dies aber die absolute Ausnahme ist, begeben sich 99 % zu einer staatlichen Sachkundeprüfung ...

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Eben. Und dabei handelt es sich nun mal um eine waffenrechtliche Sachkunde, die anderweitig im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV nachgewiesen worden ist und welche die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde vermittelt.

Ergo: vermittelt wird die Sachkunde hier nach den Bestimmungen der BewachV, darstellen tut sie dann eine waffenrechtliche Sachkunde im Sinne von § 7 WaffG.

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Ergo: vermittelt wird die Sachkunde hier nach den Bestimmungen der BewachV, darstellen tut sie dann eine waffenrechtliche Sachkunde im Sinne von § 7 WaffG.

Nein, weder wird bei der Unterrichtung der Bewachungssachkunde eine irgendwie geartete, zu bescheinigende, Waffensachkunde vermittelt, noch wird bei der Waffensachkundeprüfung für Waffenträger nach irgendwelchen Bestimmungen der Bewachungsverordnung geprüft.

Das eine ist ein Gesetz, das andere eine Verordnung, die sich auf völlig unterschiedliche Lebens- Geltungs und Rechtsbereiche beziehen und schlicht nichts miteinander zu tun haben.

Gruß

BigBlock

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Eben. Und dabei handelt es sich nun mal um eine waffenrechtliche Sachkunde, die anderweitig im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV nachgewiesen worden ist und welche die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde vermittelt.

Ergo: vermittelt wird die Sachkunde hier nach den Bestimmungen der BewachV, darstellen tut sie dann eine waffenrechtliche Sachkunde im Sinne von § 7 WaffG.

Die "Waffensachkunde" (wobei ich dabei bleibe dass es keine ist, sondern eine Sachkunde BewachV mit Rechtsbereich Waffenrecht) BewachV wird in Bayern nicht als anderweitig nachgewiesen anerkannt!

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Die "Waffensachkunde" (wobei ich dabei bleibe dass es keine ist, sondern eine Sachkunde BewachV mit Rechtsbereich Waffenrecht) BewachV wird in Bayern nicht als anderweitig nachgewiesen anerkannt!

Moin, es ist auch keine Sachkunde "Rechtsbereich Waffenrecht" oder irgendsowas ominöses, sondern ein Teil der Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung ist

zum einen der Block

"Straf- und Verfahrensrecht einschliesslich Umgang mit Selbstverteidigungswaffen"

zum anderen der Block "Umgang mit Verteidigungswaffen" Übrigens ist nur noch bei der 80-stündigen Unterrichtung für Bewachungsgewerbetreibende überhaupt der Begriff Schusswaffe zu finden, bei der 40-stündigen ist das Grösste schon der Schlagstöck bzw. das Spray, da wird gar keine Schusswaffe erwähnt.

Der Gesamtblock umfasst in der grossen Unterrichtung übrigens sagenhafte zehn Stunden, in der kleinen 6, inklusive solch intensiv zu erklärender Lerninhalte wie "vorläufige Festnahme" und dergl.. Wer glaubt, oder andere glauben machen will, da würde eine auch nur ansatzweise anzuerkennende Waffensachkunde vermittelt, hat irgendwas schlicht nicht verstanden.

Gruß

BigBlock

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