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IGNORED

WBK (sehr) alt - ohne SK-Prüfung - Nachweis SK?


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe da mal eine dringende Frage:

WBK-Inhaber, die Ihre WBK vor (was-weiss-ich) 1975 erworben haben, mussten damals ja keine Waffen-Sachkunde-Prüfung im heutigen Sinne ablegen und verfügen somit auch nicht über einen (schriftlichen) Sachkundenachweis.

Nun ist dieser jedoch laut Gesetz und AWaffG Voraussetzung für eine Reihe von Dingen, u.a. die Beantragung weiterer WBKs, Aufsichtsführung etc.

Eine Recherche hat leider nichts ergeben (nach was sollte man auch konkret suchen?), heute abend ist aber eine Aktiven-Sitzung, auf der ich diese Frage nach Möglichkeit beantworten sollte.

Vielleicht ist jemand so nett und kramt in seinem Gedächtnis, wie hier zu verfahren ist und ob die vorhandene WBK womöglich den Sachkundenachweis erübrigt?

Gruß, Ronald

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Eine Recherche hat leider nichts ergeben (nach was sollte man auch konkret suchen?), heute abend ist aber eine Aktiven-Sitzung, auf der ich diese Frage nach Möglichkeit beantworten sollte.

Vielleicht ist jemand so nett und kramt in seinem Gedächtnis, wie hier zu verfahren ist und ob die vorhandene WBK womöglich den Sachkundenachweis erübrigt?

Fragst Du besser die zuständige Behörde. Bei uns wurde bei verschiedenen aktiven Schützen die vorhandene unfallfreie Praxis als ausreichend betrachtet,

bei anderen "Wiedereinsteigern" wurde eine Prüfung gefordert.

Hängt von Antrag ab.

Karl

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Fragst Du besser die zuständige Behörde. Bei uns wurde bei verschiedenen aktiven Schützen die  vorhandene unfallfreie Praxis als ausreichend betrachtet,

bei anderen "Wiedereinsteigern" wurde eine Prüfung gefordert.

Hängt von Antrag ab.

Karl

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Zumindest im Entwurf der WaffVwV steht, glaube ich mich zu erinnern, drinnen, daß die Sachkunde durch Vorhandensein einer WBK als nachgewiesen angesehen wird.

Grüße

Iggy

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Wörtlich steht im Entwurf:

"Nach altem Recht abgelegte Sachkundeprüfungen gelten weiter."

.... und auch schon nach altem Recht heisst es:

"(1) Den Nachweis der Sachkunde (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist."

Quelle

Demzufolge kann man davon ausgehen, das alle Sportschuetzen u. Inhaber von WBKs die Voraussetzungen auch weiterhin erfüllen. Schliesslich haben sie auch in der Vergangenheit die vorliegende Sachkunde behördlicherseits anerkannt bekommen. Ansonsten hätten sie ja keine WBK bzw. Waffen erhalten. Ebenfalls sind die alten waffenrechtl. Erlaubnisse nach wie vor gültig (siehe § 58) und dies wäre sicherlich nicht der Fall, wenn man die "alte Sachkunde" nicht mehr anerkennen würde.

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Gast ichbindicht

wenn es nach mir ginge, würde die sachkundeprüfung sowieso zumindest vereinsintern einmal jährlich wiederholt.

mir gedenk noch die zeit, als ich selbst vorstand war und eben auch sk-prüfungen abgenommen habe.

da waren einige selbst bei der wiederholung noch völlig unbedarft und ich hab auch noch mecker bekommen, wenn ich so jemanden hab durchfallen lassen.

und dabei hab ich denen z.T. noch einen echten gefallen getan - im zweifelsfall wären sie entweder vor dem kadi gelandet oder hätten sich oder andere verletzt oder getötet.

schlagt mich, aber es muss wirklich nicht jeder ne kanone haben. die sachkundeprüfung ist eine beschränkung, zu der ich wirklich stehe.

alles andere könnte man aber aus meiner sicht ruhig streichen ..... bedürfnis??? hab ich mehrfach täglich, wenn ich auf den topf geh ...

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Das Vorgehen in meinem Umfeld in NRW war Ende letzten Jahres wie folgt:

Altbesitz ohne vorhandene Sachkunde wurde weiter anerkannt. Beim Erwerb einer neuen Waffe aber muß eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Das heißt also für den Betreffenden, er muß einen Lehrgang (z.B. beim Verband) machen.

Es ist mir allerdings auch schon zu Ohren gekommen, daß eine Behörde in NRW die Sachkunde, welche beim BDS gemacht wurde, nicht anerkannt wurde, um eine Waffe für das Sportschießen in einem DSB-Verein zu erwerben. Das ist nun mal völliger Unsinn.

Gruß

Klaus

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@ichbindicht: Mal abgesehen von einem gewissen Unterhaltungswert hatte dieser Beitrag jetzt aber nicht wirklich was...

Es geht um erfahrene, langjährige Sportschützen, sogar ein Vorstand ist dabei :)

Diese haben KEINEN schriftlichen Wisch, der über die vorhandene Sachkunde Auskunft gibt. An den Stellen "WBK-Beantragung" und "Qualifizierte Aufsicht" wird im Gesetz jedoch verlangt, dass die Sachkunde nachgewiesen werden muss.

Am einfachsten geht sowas natürlich über ein Schriftstück, das diese Tatsache bestätigt. Hat man keins, wirds schwieriger.

Das war meine Frage: Was tun in einem solchen Fall???

Gruß, Ronald

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Hallo,

ich habe da mal eine dringende Frage:

WBK-Inhaber, die Ihre WBK vor (was-weiss-ich) 1975 erworben haben, mussten damals ja keine Waffen-Sachkunde-Prüfung im heutigen Sinne ablegen und verfügen somit auch nicht über einen (schriftlichen) Sachkundenachweis.

Nun ist dieser jedoch laut Gesetz und AWaffG Voraussetzung für eine Reihe von Dingen, u.a. die Beantragung weiterer WBKs, Aufsichtsführung etc.

Eine Recherche hat leider nichts ergeben (nach was sollte man auch konkret suchen?), heute abend ist aber eine Aktiven-Sitzung, auf der ich diese Frage nach Möglichkeit beantworten sollte.

Vielleicht ist jemand so nett und kramt in seinem Gedächtnis, wie hier zu verfahren ist und ob die vorhandene WBK womöglich den Sachkundenachweis erübrigt?

Gruß, Ronald

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Hallo Ronald. In Deinem Profil steht "Herkunft Süddeutschland". Nu, da bin ich auch her :chrisgrinst: . Ich WEISS zumindest EINEN Fall (mit Namen, Amt, noch aktiv...) wo eine Zeit als WaffenSCHEINbesitzer ausreichte.

Andersrum: Dem guten Mann wurde irgendwann der Waffenschein nicht mehr verlängert. Er hat die Waffen dann auf WBK eingetragen bekommen. Dann ist er auf den Geschmack gekommen und ist Sportschütze geworden. Er hat dann auch "richtige" Sportwaffen auf diese WBK bekommen.

Eine SACHKUNDEPRÜFUNG hat der Mann nie gemacht. Ich kann mich noch gut erinnern wie er gesagt hat am Amt hiesse es ".....sie hatten ja schon einen Waffenschein......."

Ob das aber nun ein Versehen war (Annahme er sei Sachkundig) oder Absicht (hat sich 10 Jahre nicht in den Zeh geschossen) kann ich ohne Rückfrage nicht sagen.

Vielleicht hilft es Dir??

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Na ja, nicht so richtig.

Wenn der Amtmann ein verständiger ist, geht alles klar. Kann man bei der WBK-Beantragung ja auch darauf ankommen lassen.

Aber was ist mit den Aufsichten? Für diese muss der VEREIN(!) (anerkannter schießsportlicher Verband) diese Tatsache sicherstellen und ggfs. vor dem Amt vertreten, allerdings erst, wenn das kontrolliert wird.

Und dann wird es haarig, falls der Kontrolleur einen Fehler finden will.

So wie sich mir die Situation darstellt, wird es wohl doch auf eine Art "Nachprüfung" hinauslaufen, die ja auch vom Verein selbst abgehalten werden kann, ohne großen Stress.

Wäre echt prima, wenn mir noch jemand einen Ausweg nennen könnte.

Gruß, Ronald

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I. d. R. wird vom jeweiligen Verein die vorliegende Sachkunde doch "nur" in der Vereinsbescheinigung bestätigt. Dies wird der Verband aufnehmen und wohl ebenfalls der zuständigen Behörde bescheinigen.

Zumindest ging dies so beim BDS NRW und meiner Behörde vor einigen Tagen.

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Also DA muss ich noch mal einhaken:

Der gute Mann hat bei uns auch die Schiessleiter-Ausbildung gemacht.

Durch seine "neuen" Waffen ist er amtlicherseits als sachkundig anerkannt. Damit gilt er auch für uns als sachkundig. Im übrigen steht sogar auf meiner Schiessleiter-Bescheinigung dass die Sachkunde (u.a.) durch Besitz einer WBK nachgewiesen wird.

Da wollen WIR doch nicht päpstlicher sein als der Pabst. Oder? :chrisgrinst:

Edit: Auf meinem Aufsichtenwisch steht hinten:

".........ist die Sachkunde notwendig. Diese wird nachgewiesen durch eine WBK des Betreffenden ODER durch eine Teilnahmebestätigung an einer Sachkundeprüfung"

Passt doch.!!

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Ronald,

da hilft nur die Nachfrage beim Amt. Bei aktiven Schützen hatten solche mit Ausbildung BW, BGS und Polizei, und alter WBK keine Probleme.

Probleme hatte nur ein Berufssoldat, der bei anderer Gelegenheit dem Sachbearbeiter gegenüber erklärt hatte, daß er seit 15 Jahren keine Waffe mehr in der Hand hatte und später die Sachkunde mit der Ausbildung bei der Truppe nachweisen wollte. (LRA in Bayern)

Karl

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Alte Führerscheine wurden auch einfacher gemacht als heute - und gelten weiter.

Der (langjährige) Besitz der WBK gilt als Sachkundenachweis .

Es ist sicherlich gut und hilfreich, wenn jemand trotzdem eine richtige Sachkundeschulung gemacht hat und dies auch nachweisen kann .

Angesichts der Forderung einer jährlich zu wiederholenden Sachkunde - wie oben nachzulesen - kann ich die Frage nicht verdrängen , ob der Poster wirklich seinem Nick gerecht wird :rolleyes: .

Auf eine so schöne, typische, deutsche, bürokratische und abartige Idee kam nicht mal Mr. Slug oder sonstige Koryphäen der ROT/GRÜNEN Bürokratie :P - dazu bedarf es eines aktiven WO Mitglieds :icon13::icon13: - ich fasse es wirklich nicht :cool3:

Mouche

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Also nochmal weil ich es erst nach dem editieren eingefügt habe:

Edit: Auf meinem Aufsichtenwisch steht hinten:

".........ist die Sachkunde notwendig. Diese wird nachgewiesen durch eine WBK des Betreffenden ODER durch eine Teilnahmebestätigung an einer Sachkundeprüfung"

Passt doch.!!

Diese Bescheinigung stammt (das Muster) vom grossen strengen :wub: DSB.
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Hallo Freunde von Pulver und Blei,

ich bin einer von den "Alten" und habe anfangs natürlich keine Sachkundeprüfung absolviert, weil es die einfach nicht gab.

Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts (wie das klingt!) habe ich diese Prüfung nachgeholt, nachdem bei uns im Verein ein Kurs lief.

Zur Absicherung - heute leider notwendig - empfehle ich für "Alte" ebenso zu verfahren.

Man vergibt sich nichts - und ist auf der sicheren Seite.

Muss aber jeder für sich entscheiden.

Gruß Habakuk

im FWR (Beitrag bezahlt!)

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Man vergibt sich nichts - und ist auf der sicheren Seite.

Muss aber jeder für sich entscheiden.

Gruß Habakuk

im FWR (Beitrag bezahlt!)

312763[/snapback]

Leider nicht "nur".

Jetzt sind wir wieder beim Thema "Aufsichten". Manche weigern sich ja schon den Aufsichtenlehrgang zu machen. Ohne den darf man aber bei uns keine Aufsicht machen. Wenn ich jetzt so jemanden überreden kann dass er aus "kollegialen" Gründen den Lehrgang macht (sonmst müssten andere die Aufsicht FÜR IHN übernehmen) so ist es doch ein HInderniss wenn er ZUSÄTZLICH noch die Sachkundeprüfung machen muss.

PS: Ich geb Dir schon recht ;) . Ich möchte nur darauf hinweisen dass es durchaus Gründe haben kann eine mögliche Ausnahme zu akzeptieren. Und dass es geht hab ich ja oben schon geschrieben.

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ich bin einer von den "Alten" und habe anfangs natürlich keine Sachkundeprüfung absolviert, weil es die einfach nicht gab.

....

Ich bin auch einer der "Alten", zumindest "älteren". :chrisgrinst:

Aber hier kann ich dir nicht ganz folgen. Das alte WaffG gab es seit 1973 und den § 31 ebenfalls. Somit musste jeder seitdem eine "Prüfung" in seinem Verein ablegen. Du nicht??

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Ich bin auch einer der "Alten", zumindest "älteren".  :chrisgrinst:

Aber hier kann ich dir nicht ganz folgen. Das alte WaffG gab es seit 1973 und den § 31 ebenfalls. Somit musste jeder seitdem eine "Prüfung" in seinem Verein ablegen. Du nicht??

Hallo,

bin seit 74 dabei, damals genügte Ausbildung im Verein und Bestätigung auf dem Antrag, oder die Waffenausbildung bei BW, BGS, Polizei oder Zoll. Eine schriftliche Prüfung wurde bei unserem LRA erst spät in den 80ern gefordert.

Karl

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Ich bin auch einer der "Alten", zumindest "älteren".  :chrisgrinst:

Aber hier kann ich dir nicht ganz folgen. Das alte WaffG gab es seit 1973 und den § 31 ebenfalls. Somit musste jeder seitdem eine "Prüfung" in seinem Verein ablegen. Du nicht??

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Hallo Astanase und die anderen Leser,

meine "Karriere" begann bereits 1963 mit der Luftpistole und meine erste "scharfe" Kurzwaffe, eine .22er Sportpistole, bekam ich 1969.

Mein Selbstladegewehr mit ZF durfte ich mir schon ein paar Jahre vorher kaufen, war ja frei zu erwerben.

Da war nix mit Sachkundeprüfung.

Bestätigung des Vereins über Mitgliedschaft und eine Bestätigung, dass ich mit der "Handhabung der Waffe" vertraut war, genügten.

DAS WAREN NOCH ZEITEN!

Übrigens wurde meine Sachkunde nie angezweifelt. Bei jedem Antrag im Laufe der Jahre genügte mein Hinweis auf die Ausübung des Schießsports.

Dabei kam mir zugute, dass ich kontinuierlich Kopien von Urkunden der Behörde zusandte.

Auf meinen Charme allein wollte ich mich nicht verlassen..... :rolleyes:

Wie erwähnt, absolvierte ich Mitte der 90er Jahre eine Sachkundprüfung - ich war Teil des Ausbilderteams - damit ich auf der sicheren Seite war.

Ich habe den Wisch als Kopie an das Ordungsamt geschickt.

Man nahm's zur Kenntnis und das war's.

Heute bin ich stolzer Besitzer von acht Kurzwaffen...die meisten ohne schriftliche Sachkundeprüfung erworben.

Na, wer ist nun länger im "Gewerbe"? :D

Gruß Habakuk

im FWR

Beitrag bezahlt!

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wenn es nach mir ginge, würde die sachkundeprüfung sowieso zumindest vereinsintern einmal jährlich wiederholt.

[...]

und dabei hab ich denen z.T. noch einen echten gefallen getan - im zweifelsfall wären sie entweder vor dem kadi gelandet oder hätten sich oder andere verletzt oder getötet.

312598[/snapback]

Na klar- und überall dort, wo deutscher Untertanengeist noch nicht diese

Regelung durchgesetzt hat, bringen sich die Waffenbesitzer permanent

an den Rand der Ausrottung. Sag mal, wo lebst Du eigentlich- Bürokratistan

oder eh Absurdistan? :blink:

Stell Dir vor- in den USA berechtigt ein 3h Kurs über die Grundlagen des

Schießens und des Notwehrrechts OHNE PRÜFUNG sogar zum

Tragen der Waffe- und dennoch bewegt sich die Mißbrauchs- bzw. Unfallquote

in etwa im deutschen Rahmen. :excl:

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