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IGNORED

WaffVwV


Nitro

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Geschrieben

Wer weiss denn, welche Vorgaben angeblich aus Brüssel für ein neues Waffenrecht vorliegen sollen???

Mit ist da nix bekannt. Für Infos wäre ich dankbar....

Gruesse

Muni

Kann das gemeint sein?

MaWo

Geschrieben

Kann das gemeint sein?

MaWo

Hallo MaWo

Jau, das scheint es zu sein....und so hat also die UN-Kleinwaffen-Regelungswut doch noch Auswirkungen auch auf das Bananenrepublikanische Recht (wenn auch nur via EU-Kommissions-Vertragsschluss)

Betrifft halt mal direkt die Nummerierung und Kennzeichnungspflicht mit Landeskennzeichen etc, sowie eine Dauerüberwachung der Deko-Waffen -mit Kostenfolge für den Käufer/nicht für den Staat -(und keine Lizenzerteilung mehr an "Hersteller" zur Herstellung von Deko-Waffen mit Zulassungsnummer/Raute, o.ä.) . Wahrscheinlich geht dann dort die Regelungswut wieder weit über das hinaus, was bisher zulässig war und sich im Grunde genommen bewährt hatte -wegen Fehler im neuen Gesetz allerdings auch zu unguten Erscheinungen führte-. Jeder glaubte anscheinend, Deko-Waffen ohne Zulassung herstellen zu können...

Danke für den Text.

Zu ändern is ja nix mehr, da die Kommission ja den Vertrag mit der UN schon unterzeichnet hat und jetzt die EU-VO geändert wird und zwangsläufig alle Mitgliedstaaten dies dann in nationales Recht umzusetzen HABEN.

Ich liebe diese EU. Kein Wunder, das alle EU-Nürger so heiss und innig an die Wohltaten dieser Institution glauben...äh, oder etwa doch nicht :confused:

Gruesse PePe

Jetzt fängt das Theater wieder an !

Gerüchte, Andeutungen, Gelöschte Threads, Entwürfe, Stellungnahmen etc.

:17::17:

Nix Gerüchte und nix Krankenwagen...

Direkt aus dem IM....

Sitzt Du in diesen Wagen??? Oder ists wegen der Hitze??? :D:D

GF

PePe

Geschrieben

der verband der Büchsenmacher sagt:

...gelungen ist, die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz in der vorgesehenen Formulierung erneut zu verhindern. ...

naja, ob das nun gut oder schlecht ist...

Geschrieben

Ich habe die Richtlinie der EU überflogen.

Dort ist doch nichts enthalten, was uns private Legalwaffenbesitzer tangiert. Es geht wohl eher um unerlaubte Waffenherstelleung und Handel, Verpflichtung Waffenhandelsbücher, Kennzeichnungen, Vereinheitlichung des Waffenhandels innerhalb der EU und ähnliches.

Es wird wohl so kommen, dass unsere Bunderegierung dies als Anlass sehen wird (muss) das Waffenrecht zu ändern um dann neue Ärgernisse einzuführen.

Bislang scheint doch nur sicher, dass das Waffengesetz mit seinen Verfügungen komplett Bundessache wird und aus den Kompetenzen der Länder genommen wird. Eine konkrete Verschärfung die uns betrifft, sehe ich aus dieser Richtlinie nicht.

Oder habe ich da was nicht bedacht?

Geschrieben

Ich habe die Richtlinie der EU überflogen.

...

Oder habe ich da was nicht bedacht?

Ich habe mir diese Richtline auch angeschaut und nichts gefunden, was mich heute tangieren würde.

Gruß

Michael

Geschrieben

Hallo,

nach dem Durchlesen DENKE ICH MIR das alle Waffen (auch nachträglich), dann wohl eine bundeseinheitliche EU konforme Nummerierung bekommen werden. Wohl in Verbindung mit einem zentralen Register des Bundes. So das in Zukunft bei einer Anfrage der örtlichen Behörde, dann von zentraler Stelle die Genehmigung erteilt wird und die örtlichen Behörden nur noch ausführend sind. Somit wird es uns möglicherweise doch tangieren. Man denke nur an die Gebühren, die dann wieder erhoben werden. Ferner können dann Waffen für bestimmten Disziplinen zugeordent (zugelassen) werden. Ähnlich wie es jetzt schon für die Selbstlader der Fall ist. Nur auch noch auf Verbände/Disziplinen aufgeschlüsselt.

Geschrieben

Auch die Waffenbesitzer sollten alle EU-konform nummeriert werden, sortiert nach Nationalität, Geschlecht, Name und Ort.

Jedes Jahr gibts dann ein "Update" und alle werden neu durchnummeriert.

Vorteil: in jedem EU-Staat wird eine zusätzliche Behörde geschaffen, die das alles organisiert.

;)

Geschrieben

Hallo,

nach dem Durchlesen DENKE ICH MIR das alle Waffen (auch nachträglich), dann wohl eine bundeseinheitliche EU konforme Nummerierung bekommen werden. Wohl in Verbindung mit einem zentralen Register des Bundes. So das in Zukunft bei einer Anfrage der örtlichen Behörde, dann von zentraler Stelle die Genehmigung erteilt wird und die örtlichen Behörden nur noch ausführend sind. Somit wird es uns möglicherweise doch tangieren. Man denke nur an die Gebühren, die dann wieder erhoben werden. Ferner können dann Waffen für bestimmten Disziplinen zugeordent (zugelassen) werden. Ähnlich wie es jetzt schon für die Selbstlader der Fall ist. Nur auch noch auf Verbände/Disziplinen aufgeschlüsselt.

So ähnlich schon richtig.

Wer die Ausführungen zu "Grenzübertritten" genau liest, wird feststellen, das der Transport einer Waffe (auch in der EU) OHNE die erforderliche EU (besser gesagt UN-Konforme)-Nummerierung illegal ist/sein wird....

O-Text:

"Im Sinne dieser Richtlinie gilt als „unerlaubter Handel" der Erwerb, der Verkauf, die Lieferung, der Transport ODER DIE VERBRINGUNG von Feuerwaffen.....aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder durch einen Mitgliedsstaat in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates, wenn .......(letzter Halbsatz)...DIE FEUERWAFFEN NICHT GEMÄSS ART.4 Abs.1 gekennzeichnet sind ...

Naja, auf die nächste "Nummernbehörde" , na denn Prost....

Auch aus dem "kleingedruckten" lässt sich noch viel basteln.

Die Dekowaffen-Sammler (auch die gibts und die sind auch Mitteilnehmer der Sammlerzunft) wirds auch noch beuteln. Jetzt nicht sagen : Geht mich nichts an.....ich will ja nur "Richtige"...Wenn man sich mal auseinanderdividieren lässt, ist es zu weiteren "Eindämmungen" meist nicht weit....

Gruesse

PePe

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe die Richtlinie der EU überflogen.

Dort ist doch nichts enthalten, was uns private Legalwaffenbesitzer tangiert. Es geht wohl eher um unerlaubte Waffenherstelleung und Handel, Verpflichtung Waffenhandelsbücher, Kennzeichnungen, Vereinheitlichung des Waffenhandels innerhalb der EU und ähnliches.

Es wird wohl so kommen, dass unsere Bunderegierung dies als Anlass sehen wird (muss) das Waffenrecht zu ändern um dann neue Ärgernisse einzuführen.

Bislang scheint doch nur sicher, dass das Waffengesetz mit seinen Verfügungen komplett Bundessache wird und aus den Kompetenzen der Länder genommen wird. Eine konkrete Verschärfung die uns betrifft, sehe ich aus dieser Richtlinie nicht.

Oder habe ich da was nicht bedacht?

Stimmt!!! Wenn die Kompetenz des Waffenrechts ausschließlich in der Hand der Bundesregierung liegen wird, gibt es auch keinen Ärger mehr mit diesem Dr. Stegmann. Vielleicht sollte er sich mal um einen neuen Job bemühen, denn das Waffenrechtsreferat im IM NRW wird ja dann wohl aufgelöst werden ... oder!?

Geschrieben

Dr. Stegmann. Vielleicht sollte er sich mal um einen neuen Job bemühen, denn das Waffenrechtsreferat im IM NRW wird ja dann wohl aufgelöst werden ... oder!?

Hallo

das ist so nicht ganz richtig. Es wird nur die Kompetenz beim Bund liegen. Die ausführenden Behörden werden weiter bleiben. Aber die Querschüsse aus den Ländern werden unterbleiben.

Übrigens wird das Dr. Steegmann nicht mehr betreffen. Er hat scheinbar seine Altersgrenze erreicht. Das kann in nächster Zeit eine gefährliche Konstelation darstellen. Siehe letzter Amoklauf von Sluggy, kurz vor seinem Ruhestand.

Steven

Geschrieben

http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=2...E9RF2295AZ16ARF

Trotz jahrelangen Gezerres gibt es jetzt doch keine Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz. Vorher soll das neue Gesetz nochmals novelliert werden. Der Vorsitzende des Forum Waffenrecht Hans-Herbert Keusgen ist darüber nicht unglücklich, wie er im DWJ-Interview ausführte.

DWJ: Herr Keusgen, die Parlamentarischen Ferien 2006 haben begonnen, und es gibt, trotz vieler Entwürfe, wieder keine Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz. Was halten Sie davon?

" Hans-Herbert Keusgen: So verrückt und widersinnig es auch klingen mag, im Hinblick auf die Entwicklung der letzten Monate begrüße ich dies ausdrücklich. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass es rational nicht erklärbar und ein Unding ist, dass mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes die Richtlinien zu dessen Handhabung noch immer fehlen.

: Sie waren persönlich sehr eng in den Prozess eingebunden. Warum ist es nicht gelungen, praktikable und hilfreiche Verwaltungsvorschriften zu verabschieden?

" Der Grund für das Scheitern liegt eindeutig bei den Ministerialbürokraten einiger Bundesländer.

: Es ist also nicht so, wie auch viele unserer Leser vermuten, dass die Neubesetzung des Bundesinnenministeriums im vergangenen Herbst zumindest einer der Gründe für die Verzögerung und das Hickhack der letzten Monate ist? Sie hatten ja Ende vergangenen Jahres angekündigt, dass die Verwaltungsvorschriften im ersten Halbjahr verabschiedet würden.

" Davon konnten wir zum damaligen Zeitpunkt auch zweifelsfrei ausgehen. Aber dann kam es leider wieder einmal anders. An der Leitung des BMI hat dies allerdings nicht im Geringsten gelegen, sondern es waren wiederum die Ministerialbürokraten einiger Länder. Das BMI hat dem Kabinett am 25. Januar 2006 einen Entwurf der Verwaltungsvorschriften vorgelegt, der im Großen und Ganzen das Ergebnis der vielen vorherigen Abstimmungsrunden zwischen Bund, Ländern und den Verbänden zur Grundlage hatte. Es waren zwar noch einige wenige Dinge drin, die uns so nicht passten, die wir aber geschluckt hätten, damit es endlich einmal zum Abschluss gekommen wäre.

: Und warum ist nichts daraus geworden?

" Weil dann etwas geschah, was ich nicht für möglich gehalten hätte. Und zwar brachten einige Länder in das anschließende Bundesratsverfahren erneut sage und schreibe 294 Änderungsanträge ein, von denen in den Ausschüssen rund 120 eine Mehrheit fanden. Wohlgemerkt, diese 294 beziehungsweise 120 Änderungsanträge betrafen den Inhalt des Kabinettsentwurfs, der vorher in einem wahren Verhandlungsmarathon zwischen Bund, Ländern und den Verbänden verhandelt und einem abschließenden Abstimmungsgespräch zwischen Bund und Ländern auf Abteilungsleiterebene verabschiedet worden war. Das hat aber anschließend offensichtlich einige Herren bei den Ländern nicht mehr interessiert, wobei sich insbesondere der Innensenat in Berlin hervortat.

: Immer wieder war von einer restriktiven Ausgestaltung die Rede, die von einigen Ländern gewünscht gewesen sein soll. Wo lagen die größten Risiken?

" Es würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen, jetzt hier im Detail auf die einzelnen Änderungswünsche einzugehen. Ich beschränke mich deshalb auf die Feststellung, dass etwa 40 der von den Ausschussgremien angenommenen Anträge für die Verbände und deren Mitglieder völlig inakzeptabel waren. Sie gingen völlig an der Praxis vorbei und hätten lediglich weitere, auch finanzielle Belastungen unserer Mitglieder zur Folge gehabt. Einen Gewinn für die innere Sicherheit unseres Landes hätten sie nicht im Geringsten bedeutet, wohl aber – entgegen der eigentlichen Intention der Bundesregierung – eine deutlich spürbare weitere Verbürokratisierung. Exemplarisch nur ein Beispiel: Ein Antrag beinhaltete, dass jede abhanden gekommene Patrone der Behörde angezeigt werden sollte – natürlich ordnungswidrigkeitsbewehrt – und zwar auch dann, wenn keine Anzeichen dafür gegeben sind, dass sie entwendet wurde. Welche Konsequenzen würden sich für die Behörden aus einer solchen Meldung ergeben? Außer zusätzlichem Aufwand und unnötiger Buchführung doch mit großer Wahrscheinlichkeit keine weiteren. Oder würden Hundertschaften zum Suchen nach einer Patrone in den Wald befehlen?

: Wie ist es gelungen, die Verabschiedung der Verwaltungsvorschriften zu verhindern?

" Wir haben, wie leider auch schon oft in der Vergangenheit notwendig, erneut die Notbremse gezogen und erst einmal dafür gesorgt, dass die Verabschiedung dieser Verwaltungsvorschriften am 7. April 2006 wieder von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurde. Dass dies wesentlich schwieriger war, als es sich heute anhört, brauche ich sicherlich nicht zu betonen. Allerdings möchte ich auch nicht verschweigen, dass wir sehr gute Unterstützung durch die Bundespolitik gefunden haben. Insbesondere der Innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Dr. Hans-Peter Uhl, der aufgrund seiner früheren Tätigkeit in München mit den Gegebenheiten des Waffengesetzes sehr vertraut ist, hat uns in unseren Bemühungen tüchtig unter die Arme gegriffen. Hinzu kommt, dass der jetzt zuständige Staatssekretär im BMI, Herr Dr. Hanning, immer eine offene Tür und ein offenes Ohr für unsere ja nun wirklich berechtigten Anliegen hatte.

: Welchen Weg wird die Entwicklung der Verwaltungsvorschriften und des Waffengesetzes in absehbarer Zukunft nehmen?

" Nun, da bekanntlich ohnehin vorgesehen ist, das Waffengesetz zu ändern, haben wir dafür plädiert, jetzt erst das geplante Änderungsgesetz zu formulieren und zu verabschieden, dabei sinnvollerweise die bisher in den vergangenen drei Jahren gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen und dann anschließend daran ausgerichtet die Verwaltungsvorschriften zu formulieren. Ich denke und hoffe, dass wir diesen Weg auch gehen werden. Für uns bedeutet das, weiterzumachen wie bisher und vor allen Dingen die Reihen eng geschlossen zu halten. Ich habe in all den Jahren, in denen ich mich mit dem Waffengesetz befasse, immer wieder die Erfahrung gemacht, dass überhaupt nichts leichter und einfacher geworden ist. Ich möchte deshalb auch davor warnen, den Konsequenzen aus der Föderalismusreform mit all zu großem Optimismus entgegenzusehen.

: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung?

" Wie Sie meiner Darstellung schon entnehmen konnten, ausgesprochen gut und konstruktiv. Lassen Sie mich deshalb noch einmal wiederholen. Weder Mitarbeiter der Fachebene noch der Leitung des BMI hat uns die augenblickliche Misere eingebrockt, sondern einige Ministerialbeamte in einigen Bundesländern.

: Ich komme nochmals auf die Frage nach der jetzt offensichtlich geplanten Novellierung zurück. Ist dem Forum bekannt, was da seitens des BMI geplant ist und unterstützt das Forum diese Novellierungsbestrebungen? Befürchten Sie nicht, dass es im Rahmen der Novellierung genauso laufen wird, wie bei den Verwaltungsvorschriften?

" Lassen Sie mich mit dem letzten Aspekt Ihrer Frage beginnen. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass es wieder in denselben Bahnen abläuft wie bei der Verwaltungsvorschrift. Etwas anderes zu erwarten wäre schlicht blauäugig. Nur: Wir haben gar keine Wahl. Zum einen müssen Vorschriften der EU umgesetzt werden, zum anderen drängt die Gewerkschaft der Polizei auf Regelungen beim Führen von Anscheinswaffen. Zudem steht noch die Problematik des Erben-„privilegs" auf der Tagesordnung. Dort muss nach heutigem Stand der Dinge bis spätestens April 2008 eine Regelung gefunden werden. Sie sehen also, dass eine „Vermeidungsstrategie" von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist. Genau da beginnt aber auch unser Problem. Es geht nicht um ein singuläres Problem, das es nur zu überstehen gilt. Es geht um einen weltweit verfolgten strategischen Ansatz, der sich wie ein roter Faden durch die Verwaltungen dieser Welt verfolgen lässt. Es ist der Versuch, die zweifelsfrei existierenden Probleme mit illegalen, ich betone mit illegalen Waffen, durch Reglementierungen des legalen Waffenbesitzes zu lösen. Diese „Strategie" schlägt uns auch in unserem alltäglichen Bemühen um sinnvolle Regelungen für den privaten Waffenbesitz entgegen und zwar regelmäßig auf der Ebene der Bürokraten, nicht der Politiker. Allerdings haben diese Bürokraten ja auch den Vorteil, dass sie nicht wiedergewählt werden müssen und sie sich keine Gedanken über ihren Arbeitsplatz machen brauchen. Leuten dieser Ebene kann es also gleichgültig sein, wie lange sich dieses Verfahren noch hinzieht. "

  • 1 Monat später...
Geschrieben

beide links gehen sehr gut... top 38 beim ersten link.. beim zweiten kommt eine pdf..

Tja schön wäre es :(

--------------------------------------------------------------------------------

Bundesrat

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Internetredaktion

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Fax: 030 18 9100-198

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Geschrieben

Tja schön wäre es :(

Selber gerade nochmals geschaut:

Der Links sollte tun:

Bundesrat

und dann Top 38

Ein wichtiger Absatz darin:

Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in

seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro

Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze

(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten

Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt

durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

:angry2:

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