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IGNORED

Pumpe auf neue gelb?


Slugsniper

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Hallo,

nach Aussage meines Büchsenmachers gibt es die Waffen mit gezogenem Lauf nicht vom Importeur, er würde einen Wechsellauf nur bestellen wenn ich den glatten Lauf mit abnehme und dann könnte es Probleme geben.

Karl

310548[/snapback]

Oh Gott, bitte wechsle deinen Büchsenmacher.

Wenn er sowas schon nicht auf die Reihe bekommt, würde ich ihm auch keine Waffe anvertrauen.

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Oh Gott, bitte wechsle deinen Büchsenmacher.

Wenn er sowas schon nicht auf die Reihe bekommt, würde ich ihm auch keine Waffe anvertrauen.

310568[/snapback]

Warum soll ich meinen Büchsenmacher wechseln? Weil er etwas nicht auf Lager hat was keiner will? Und wer soll die Deergun von Triebel wollen, die ist für ein richtigen Schützen doch auch viel zu uncool.

Karl

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Es gibt von Rem. die sog. Combos mit Wechsellauf. Welcher dann der Wechsellauf ist, das könnte man ja dann entsprechend aussuchen.

Ich denke aber, aufgrund der Munition dürfte es Probleme geben. Ich KANN mit einem Revolver auch Schrot verschießen, er ist trotzdem noch lange keine Flinte.

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Es gibt von Rem. die sog. Combos mit Wechsellauf. Welcher dann der Wechsellauf ist, das könnte man ja dann entsprechend aussuchen.

Ich denke aber, aufgrund der Munition dürfte es Probleme geben. Ich KANN mit einem Revolver auch Schrot verschießen, er ist trotzdem noch lange keine Flinte.

310617[/snapback]

Und der glatte Wechsellauf stellt dann das Problem dar.

Karl

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Warum soll ich meinen Büchsenmacher wechseln? Weil er etwas nicht auf Lager hat was keiner will?

310608[/snapback]

Dass er etwas zugegebenermaßen Exotisches nicht auf Lager hat ist doch überhaupt kein Problem.

Dass er dir eine solche Waffe aber nicht besorgen will oder kann, finde ich jedoch ziemlich schwach.

Und warum sollte keiner die "Deer-Gun" wollen? Da passt schließlich das gleiche Zubehör ran, wie an die normale 870 und die ist in der Standardversion ja auch kein Ausstattungswunder.

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Hallo.

Schön, daß euch dieses Thema so beschäftigt.

Also ich war heute selbst mal bei meinem Gun-Store und hab mal ganz einfach gefragt.

Also mir würde er eine verkaufen. Allerdings sagte er auch, daß ich mir dann das Wechselsystem (das ja logischerweise kleiner oder gleichen Kalibers frei ist, in dem Fall nen glatten Lauf), bitte woanders erwerben solle, um ihm dadurch nicht in Schwierigkeiten zu bringen.

Na ja, ich brauch ja eigentlich keinen glatten Lauf. Also werd ichs drauf ankommen lassen und mir ne hübsche Remington ins Haus holen.

Und sollte es Probleme beim Eintrag geben, dann werd ich mich vertrauensvoll ans FWR wenden.

Werde euch auf dem Laufenden halten.

Greetz Slugger

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Mein Vorschlag wäre, schriftlich von der Behörde Auskunft zu dieser Frage zu erbitten. Das Problem ist nämlich folgendes:

Ist der Sachbearbeiter nach dem Kauf der Ansicht eine Eintragung auf die gelbe WBK sei nicht zulässig, so ist der damit automatisch auch der Ansicht, es handle sich um illegalen Waffenbesitz. Der Prozess dauert dann anschließend Jahre. Die Waffen sind solange weg.

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Denke auch, das kann man vorher klären.

Warum wählst Du nicht denn "langen Marsch durch die Verbände" ?

Beim BDS und BDMP kannst Du Dir eine Befürwortung holen. (Beim BDS mußt Du allerdings eine Meisterschaft Skeet oder Trap mitgeschossen haben.)

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Denke auch, das kann man vorher klären.

Warum wählst Du nicht denn "langen Marsch durch die Verbände" ?

Beim BDS und BDMP kannst Du Dir eine Befürwortung holen. (Beim BDS mußt Du allerdings eine Meisterschaft Skeet oder Trap mitgeschossen haben.)

310896[/snapback]

Das ist ja nicht gewollt, da könnte man ja gleich eine mit glattem Lauf nehmen, die sind dann für Wurfscheiben tauglich.

Karl

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Was ist dann die entsprechende Disziplin, Wurfscheibe ? oder muß die Diziplin grundsätzlich einen gezogenen Lauf erfordern ?

Karl

310973[/snapback]

Hallo, die entsprechende Disziplin beim BDMP wäre RF1.

Hier werden Flintenlaufgeschosse benötigt und dazu ist ein gezogener Lauf da.

Ansonsten hast du bei Schrot und gezogenen Läufen eine sogenannte Doppel-

skeetwirkung, d.h. das Schrot verteilt sich durch Rotation und du triffst garnichts

mehr, egal welchen Choke du einsetzt.

Grundsätzlich kannst du allerdings auch Flintenlaufgeschosse mit glattem Lauf

schiessen, bei 25 m eigentlich kein Problem.

Zur Info: "Meine" Behörde hat mit Vorderschaftrepetierern und gezogenem

Lauf auf neue "Gelbe" kein Problem. Allerdings die Empfehlung wenn ich

mir zu einer vorhandenen Flinte einen gezogenen Wechsellauf kaufe, diesen

eintragen zu lassen.

Übrigens die Diskussion über das Kaliber 12/70 ist meinem Erachten nach irrelevant,

da Doppelflinten, z.B. für Skeet und Trap als Einzellader durch die neue gelbe WBK abgedeckt sind.

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Darf ich fragen,was es hier auszulegen gibt?

Andre1 hat absolut Recht, was um alles in der Welt gibt es bei dem Gesetzestext auszulegen?

Der Gesetzestext spricht weder von Büchsen, Flinten oder sonstigem, sondern von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Punkt, Aus, Amen!

Jedem, der hier der Ansicht ist, dass an diesem Gesetzestext noch irgendwas auszulegen ist, sollte man übers Knie legen und den Hintern versohlen!

Wo kommen wir eigentlich hin, wenn man sich nicht mehr auf den Gesetzeswortlaut verlassen darf?

Man stelle sich folgenden Fall vor, wenn in der Straßenverkehrsordnung z B ein Vorfahrtsschild dem Bürger die Möglichkeit einräumt, die Vorfahrt in Anspruch zu nehmen, irgendwelche Verwaltungsanweisungen dann Ausnahmen schaffen, "Ja aber eigentlich hat doch der andere Vorfahrt....".

Ich halte mich in diesem Fall an den Spruch vom Media Markt:

"Ich bin doch nicht blöd"!

Sollte der Gesetzgeber etwas anderes im Sinne gehabt haben, hätte er den Gesetzestext anders formulieren müssen.Punkt, Aus, Amen!

Mann sollte keinen neuen Verwaltungsrichtlinien schaffen sondern den Gesetzgeber austauschen!

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[

Man stelle sich folgenden Fall vor, wenn in der Straßenverkehrsordnung z B ein Vorfahrtsschild dem Bürger die Möglichkeit einräumt, die Vorfahrt in Anspruch zu nehmen, irgendwelche Verwaltungsanweisungen dann Ausnahmen schaffen, "Ja aber eigentlich hat doch der andere Vorfahrt....".

wenn es denn so einfach wäre.

dann schau dich mal in der verkehrsrechtssprechung um: da wird vorfahrtberechtigten je nach auslegung der rechtslage(schließlich muss ein urteil auch nichts mit gerechtigkeit zu tun haben) eine mitschuld eingeräumt, weil er nicht die nötige....bla bla....... :icon13:

um es mal klar zu formulieren: jeder kann seine rechte nach seinem verständnis der gesetzeslage in anspruch nehmen. er muss allerdings immer damit rechnen, dass ihm die rechtsprechung widerspricht. :mad:

hier wurde schon oft vermutet, dass gewisse passagen im waffg absichtlich so auslegungsfähig gehalten wurden, damit die gerichte und anwälte auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. B)

s+r

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hier wurde schon oft vermutet, dass gewisse passagen im waffg absichtlich so auslegungsfähig gehalten wurden,

311622[/snapback]

Ich verstehe nicht, was an dem Gesetzestext ausgelegungsfähig ist. Auslegungsfähig bedeutet, dass der Gesetzeswortlaut unterschiedlich ausgelegt werden kann, dass heisst, nicht eindeutig ist.

Der Begriff "Repetierlangwaffen" ist für mich eindeutig! Eine Vorderschaftsrepetierflinte mit gezogenem Lauf ist für mich eindeutig eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, eindeutiger geht es nicht mehr! Selbstverständlich stimme ich dahingehend zu, dass man bei Richtern sich auf alles einstellen muss, aber ich bin der Auffassung, dass ein Richter Rechtsbeugung begeht, wenn er einem Sportschützen erzählt, dass eine Vorderschaftsrepetierflinte mit gezogenem Lauf keine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist.

Genauso kann mir jemand erzählen, dass ein Apfel plötzlich eine Birne ist.

Und wenn tausendmal in irgenwelchen Verwaltungsrichtlinien steht, dass Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenem Lauf von dem Gesetzestext ausgeschlossen sind, es zählt allein das Gesetz und nichts anderes- Meine Gesetzesauffassung und die Gesetzesauffassung vieler anderer auch!

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Und wenn tausendmal in irgenwelchen Verwaltungsrichtlinien steht, dass Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenem Lauf von dem Gesetzestext ausgeschlossen sind, es zählt allein das Gesetz und nichts anderes- Meine Gesetzesauffassung und die Gesetzesauffassung vieler anderer auch!

mich musst du nicht überzeugen - ich sehe das genauso. aber wenn dein sb nicht will, musst du klagen.

nur: vor gericht bekommst du ein urteil- und das muss nicht unbedingt recht sein.

was ich meinte ist: richter haben schon häufig in ihre urteilsfindung nicht nur das geschriebene gesetz, sondern auch die interpretation des willen des gesetzgebers mit einfließen lassen.

s+r

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Also wenn wir es jetzt sowieso auf ein Verfahren ankommen lassen (und dazu wird es kommen), welches mit Sicherheit ein bis zwei Jahre dauert, wo ist da jetzt das Problem mit einer geliehenen Bockflinte auf einer Meisterschaft 15 Schuß abzugeben, um dann ganz easy einen Voreintrag zu bekommen?

Hat da jemand zu viel Zeit / Geld?

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  • 10 Monate später...

Ich verstehe nicht, was an dem Gesetzestext ausgelegungsfähig ist. Auslegungsfähig bedeutet, dass der Gesetzeswortlaut unterschiedlich ausgelegt werden kann, dass heisst, nicht eindeutig ist.

Der Begriff "Repetierlangwaffen" ist für mich eindeutig! Eine Vorderschaftsrepetierflinte mit gezogenem Lauf ist für mich eindeutig eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf, eindeutiger geht es nicht mehr! Selbstverständlich stimme ich dahingehend zu, dass man bei Richtern sich auf alles einstellen muss, aber ich bin der Auffassung, dass ein Richter Rechtsbeugung begeht, wenn er einem Sportschützen erzählt, dass eine Vorderschaftsrepetierflinte mit gezogenem Lauf keine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist.

Genauso kann mir jemand erzählen, dass ein Apfel plötzlich eine Birne ist.

Und wenn tausendmal in irgenwelchen Verwaltungsrichtlinien steht, dass Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenem Lauf von dem Gesetzestext ausgeschlossen sind, es zählt allein das Gesetz und nichts anderes- Meine Gesetzesauffassung und die Gesetzesauffassung vieler anderer auch!

Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist für mich eine Büchse und keine Flinte ! Oder sehe ich da was falsch ??

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Oder hier:

http://www.winchesterguns.com/prodinfo/cat...id=040&cat=012C

Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ist für mich eine Büchse und keine Flinte ! Oder sehe ich da was falsch ??

Da es die Begriffe Büchse und Flinte im Zusammenhang mit der neuen gelben WBK nicht gibt, ist das eigentlich piepegal. Grundsätzlich hast du aber recht. :)

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