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IGNORED

(grüne)-WBK, Anträge abgelehnt


ballerkalle

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Wahrscheinlich haben mehrere (der Sachbearbeiter (NEIN, nicht "unser" Sachbearbeiter) und auch ´n paar Schreiber hier) nicht kapiert, daß es da ´nen klitzekleinen Unterschied zwischen .38 Spec. und .38 Super Auto gibt. :021:

Grüße

Iggy

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Na ja das mag schon stimmen, solche Feinheiten können mal überlesen werden :P - und auch diesem offenbar sehr kritischen SB will ich jetzt nicht das Wort reden :AZZANGEL: -

aber als "Bedarfs- oder Besitzbegründung" hier in der Argumentation für den gewünschten Erwerb zweier mehrschüssiger KW u.a. den Besitz zweier identischer KW (.357 Mag Revolver) mit dem Hinweis "eingeschossen auf...." zu versehen - ist schon ein bischen kess :chrisgrinst: .

Klickverstellung /kontra Bedürfnisgrund - ob das nicht doch ein bischen provokativ wirkt :confused: ?

Mouche

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Hallo,

habe mir heute mal auf der Homepage Deinen Briefwechsel mit dem Ordnungsamt angesehen und räume Dir (auch vor dem Verwaltungsgericht) wenig Chancen ein.

Ich habe selbst etliche Jahre im Zuständigkeitsbereich von Herrn J. gewohnt und bin mit ihm eigentlich recht gut ausgekommen, obwohl ich doch einige "kritische" Anträge (MES, Schulungswaffen, etc.) bei ihm gestellt habe. Die dabei aufgetretenen Fragen konnte ich eigentlich immer im persönlichen Gespräch klären und wurde dabei stets höflich und rechtlich korrekt behandelt.

Auch wenn ich mal für Freunde/Bekannte bei ihm "vorgefühlt" habe, war er durchaus bereit das WaffG großzügig auszulegen, wie z.B. bei einem Mitglied, der für das 9mm Luger Wechselsystem seiner .45`er problemlos ein weiteres Griffstück genehmigt bekommen hat, obwohl bereits div. Kurzwaffen vorhanden waren. Bei anderen mir bekannten Ordnungsämtern hätte das nicht so einfach geklappt...

Aber natürlich ist Herr J. als Teil der Verwaltung an das geltende Recht (=WaffG) gebunden und es geht hier ja auch nicht um die Ablehnung der dritten, sondern der achten bzw. neunten Kurzwaffe, was bei "normalen" Sportschützen eben nicht an der Tagesordnung ist.

Der Gesetzgeber hat Jägern und Schützen eben nur zwei Kurzwaffen ohne Bedürfnisprüfung zugestanden; jede weitere muß eben individuell mit einem Bedürfnis begründet werden. Dabei ist hinsichtlich der Güterabwägung (Waffenerwerb/Öffentliche Sicherheit) eben tatsächlich so zu verfahren wie hier geschehen.

Das das Schwachsinn ist, ist mir auch klar, aber eben dem Gesetzgeber und der Rechtsprechung nicht.

Es ist dem Durchschnittsbürger ohne Waffenkenntnisse eben (leider) kaum zu vermitteln warum Du neun Kurzwaffen zum Sportschiessen benötigst. Für die hat Sportschiessen eben höchstens was mit KK zu tun.

Allerdings ist es auch für mich schwer nachvollziehbar, warum Du z.B. den 30 Jahre alten Revolver nicht verkaufst und die Begründung hinsichtlich der Treffpunktlage bei .38 und .357 zum Erhalt der Waffen finde ich abenteuerlich.

M.E. war die erneute Antragstellung ohne gleichzeitigen Verkauf zumindest einer alten Waffe keine so gute Idee, aber das kann man natürlich auch anders sehen.

Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück und ich bin auf den Ausgang gespannt.

Schakal

P.S.:

Schau doch mal in die Rechtsprechungsdatenbank des OLG Lüneburg. Da ging es in einem ähnlichen Fall um einen Schützen, der die neunte Kurzwaffe beantragte (und dann auch bekommen hat!). Aber mach Dir nicht viel Hoffnung, denn jeder Fall ist ja anders und vor Gericht bekommt man in D eben nur ein Urteil und nicht unbedingt auch recht...

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Na ja das mag schon stimmen, solche Feinheiten können mal überlesen werden  :P  - und auch diesem offenbar sehr kritischen SB will ich jetzt nicht das Wort reden  :AZZANGEL: -

aber als "Bedarfs- oder Besitzbegründung" hier in der Argumentation für den gewünschten Erwerb zweier mehrschüssiger KW u.a. den Besitz zweier identischer KW (.357 Mag Revolver) mit dem Hinweis "eingeschossen auf...." zu versehen - ist  schon ein bischen kess  :chrisgrinst: .

Klickverstellung /kontra Bedürfnisgrund - ob das nicht doch ein bischen provokativ wirkt :confused: ?

Mouche

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Hallo Mouche,

kannst Du mir mal erklären, was meine Altbestände mit meinem neuen Antrag zu tun haben? Die beiden Revolver habe ich damals für DSB beantragt und bekommen. Die beiden neuen Pistolen können für den DSB nicht verwendet werden.

Es geht hier also um zwei zusätzliche Pistolen für meine neuen BDS-Dsiziplinen. Die DSB Disziplinen schieße ich ja weiterhin - also müsste das damalige anerkannte Bedürfnis weiterhin bestehen. Also sehe ich keine Grundlage für eine Aufrechnung.

Das ich nun noch mehr Zeit für das Schießen abzweige muß ich mit meiner Partnerin diskutieren - nicht mit meinem SB - oder? :confused:

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Hallo Mouche,

kannst Du mir mal erklären, was meine Altbestände mit meinem neuen Antrag zu tun haben? Die beiden Revolver habe ich damals für DSB beantragt und bekommen. Die beiden neuen Pistolen können für den DSB nicht verwendet werden.

Was Deine Altbestände mit Deinem Antrag zu tun haben ? Zumindest aus Sicht Deines SB : Die GESAMTZAHL Deiner KW.

Es geht hier also um zwei zusätzliche Pistolen für meine neuen BDS-Dsiziplinen. Die DSB Disziplinen schieße ich ja weiterhin - also müsste das damalige anerkannte Bedürfnis weiterhin bestehen. Also sehe ich keine Grundlage für eine Aufrechnung.

DU siehst das nicht so - aber Dein SB !

Er ist es ja, der Dir Abgabe für Neubewilligung vorschlägt - me.E.nicht ungeschickt von ihm, falls es tatsächlich mal zum Rechtsstreit kommen sollte.

Ich kann seiner Logik auch nicht ganz zustimmen - andererseits wenn Dir an den Neuen Waffen und Disziplinen wirklich soviel liegt, mußt Du selbst abwägen was Du tust.

Ich schätze seine Position auch in einem Rechtsstreit nicht schlecht ein :cool3:

Das ich nun noch mehr Zeit für das Schießen abzweige muß ich mit meiner Partnerin diskutieren - nicht mit meinem SB - oder?  :confused:

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Ich denke nicht, daß ihn Deine fürs Schießen aufgewendete Zeit auch nur im Geringsten interessiert - er ist der Meinung, daß sich Dein KW Bestand zahlenmäßig nicht weiter erhöhen soll - der Rest scheint ihm egal -sogar Waffentausch wäre ihm recht .

Wie gesagt - ich finde die Argumentation aus seiner Sicht nicht gerade freundlich und entgegenkommend - völlig unlogisch aber auch nicht.

Die Tatsache, daß man beim DSB(!) einen zusätzlichen, auf .38 eingeschossenen Revolver braucht - genaugenommen braucht man den nämlich überhaupt nicht, denn die einzige mir bekannte Disziplin beim DSB wo man mit einem .38 Revolver überhaupt antreten darf - die kannst Du mit Deiner .32 WS-Spopi garantiert erfolgreicher bestreiten, würde ich in diesem Zusammenhang nicht unbedingt als Trumpf für eine überzeugende Argumentation sehen, daß man seine DSB Diszipline weiterschießt und deshalb keine Waffe entbehren kann:AZZANGEL: .

Selbstverständlich hätte ich auch gerne für die unterschiedlichen Diszipline pro Disziplin mindestens zwei Waffen - wo es geht wie bei KK gerne zwei Pistolen UND zwei Revolver :D - nur ist unsere Gesetzeslage leider eine in Bezug auf KW besonders(!) Restriktive - und genau die Karte spielt der SB aus :P

Mouche

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- er ist der Meinung, daß sich Dein KW Bestand zahlenmäßig nicht weiter erhöhen soll -

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... und diese Meinung findet sich in anderen Worten seit Jahren immer wieder in amtlichen Schreiben (sogar bis in die Begleittexte zum neuen Waffengesetz):

So wenig Waffen wie möglich ins Volk!

By the way: Ich habe den Satz schon bei der dritten Kuzrwaffe zu lesen bekommen.

Zusammen mit dem Satz "Abwägung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wird das bei der achten und neunten Kurzwaffe ein fast nicht zu knackender Argumentationskonvolut.

Und dann ist er ja auch noch freundlich und baut Dir goldene Brücken: Ja, wenn sie eine der anderen Waffen abgeben würden...

Ballerkalle, ich sehe schwarz!

Hoffentlich kannst Du uns eines Tages etwas euines Besseren belehren! Ich wünsche es Dir jedenfalls!

Gruß

Michael

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Hallo Mouche,

kannst Du mir mal erklären, was meine Altbestände mit meinem neuen Antrag zu tun haben? Die beiden Revolver habe ich damals für DSB beantragt und bekommen. Die beiden neuen Pistolen können für den DSB nicht verwendet werden.

Es geht hier also um zwei zusätzliche Pistolen für meine neuen BDS-Dsiziplinen. Die DSB Disziplinen schieße ich ja weiterhin - also müsste das damalige anerkannte Bedürfnis weiterhin bestehen. Also sehe ich keine Grundlage für eine Aufrechnung.

Das ich nun noch mehr Zeit für das Schießen abzweige muß ich mit meiner Partnerin diskutieren - nicht mit meinem SB - oder?  :confused:

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Hallo Ballerkalle,

habe gerade, ohne Probleme, meine Anzahl erhöhen dürfen. Am Vortag SB angerufen, 20 Minuten mündliche Erörterung vor Ort. Meinen SB hier kann ich für seine Auslegungen und Fragen nur loben. Auch ich wurde wegen der Zeitkomponente gefragt, sowie der Anzahl und Plazierungen bei überregionalen Turnieren/Meisterschaften. Waffen wurden auf die "Verträglichkeit" in beiden Sportordnungen überprüft. Ob ich evtl. auch mal was verkaufen wolle, wurde ich natürlich auch gefragt, da ich aber wirklich keine Überschneidungen habe, sah auch mein SB ein, daß Verkauf hier noch nicht "gefordert" werden kann.

Hier sehe ich mehrere Probleme für Dich:

1. Du hast bisher nur regionale Matches angeführt.

2. Du hast kein DM angeführt.

3. Du hast keine internationalen Matches angeführt.

4. Die Anzahl an VM ist hier völlig egal.

5. Warum müssen es unbedingt gleichzeitig 2 KW für IPSC sein ?

6. Hier greift die Zeitkomponente schon, denn Ernsthaftigkeit wird sich so kaumvorGericht argumentieren lassen.

7. Die Visier-Klick-Verstellung ist reproduzierbar, daher ist Deine Begründung 38/357, ein echter Affront.

8. Deine Erstanträge waren übelstes Flickwerk.

9. Du hast maßgeblich zu dieser Situation beigetragen, weil Du den SB öffentlich angegangen bist. Grenze zur Beleidigung/versuchte Einflußnahme ist hier fließend.

10. Du willst mit dem Kopf durch eine zu dicke Wand.

11. Deine Chancen vor Gericht sehe ich nicht wirklich rosig.

Fazit:

Ich würde dem "Handel", auf eine KW zu verzichten zustimmen, bzw. jetzt nur eine beantragen. Vielleicht willst Du in der Zukunft auch nicht mehr so viel Präzi schießen, kannst dann evtl. leichter auf einen alten Revolver verzichten.

Andere Schützen haben für Deinen "Auftritt" nicht so freundliche Worte.

Gruß Olav

Wie man in den Wald ruft, so ..............

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...

Hier sehe ich mehrere Probleme für Dich:

1. Du hast bisher nur regionale Matches angeführt.

2. Du hast kein DM angeführt.

3. Du hast  keine internationalen Matches angeführt.

4. Die Anzahl an VM ist hier völlig egal.

5. Warum müssen es unbedingt gleichzeitig 2 KW für IPSC sein ?

6. Hier greift die Zeitkomponente schon, denn Ernsthaftigkeit wird sich so kaumvorGericht argumentieren lassen.

7. Die Visier-Klick-Verstellung ist reproduzierbar, daher ist Deine Begründung 38/357, ein echter Affront.

8. Deine Erstanträge waren übelstes Flickwerk.

9. Du hast maßgeblich zu dieser Situation beigetragen, weil Du den SB öffentlich angegangen bist. Grenze zur Beleidigung/versuchte Einflußnahme ist hier fließend.

10. Du willst mit dem Kopf durch eine zu dicke Wand.

11. Deine Chancen vor Gericht sehe ich nicht wirklich rosig.

Fazit:

Ich würde dem "Handel", auf eine KW zu verzichten zustimmen, bzw. jetzt nur eine beantragen. Vielleicht willst Du in der Zukunft auch nicht mehr so viel Präzi schießen, kannst dann evtl. leichter auf einen alten Revolver verzichten.

Andere Schützen haben für Deinen "Auftritt" nicht so freundliche Worte.

Gruß Olav

Wie man in den Wald ruft, so ..............

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Hallo Olav,

die Wettkämpfe, die ich geschossen habe (Hamburg, Bremen, Osnabrück) bezeichne ich nicht unbedingt als "regional".

Im DSB kommst Du nur über ein Limit der Landesmeisterschaft zur DM - das habe ich bisher tatsächlich nicht erreicht. :crying:

Im BDS habe ich die LM geschossen und auf die DM verzichtet - mit meinen bisherigen Waffen habe ich mir keine Chancen ausgerechnet und es ist ja doch ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand, der dann von mir zu erbringen wäre.

Und den Einwand mit der Ernsthaftigkeit kannst Du nicht wirklich ernst meinen - schaue Dir doch nur einmal die Kosten für die beantragten Waffen an - ich bin ein gewöhnlicher Angestellter, der sehr wohl auch auf die Euros auchten muß! :crying:

Zu meinem ersten Antrag: die einzige Änderung ist das neue, nun korrekte und korrekt ausgefüllte BDS-Bedürfnisschreiben. Meine Begründungen zu beiden KWs sind nahezu identisch.

Und WO bitte habe ich in meinen Anträgen den SB beleidigt?

Wenn ich einen SB hätte wie Du in offensichtlich hast (bei dem nettes Reden und Erläutern hilft) hätte ich auch diesen Weg gewählt. Diese Versuche habe ich sowohl mit dem SB als auch mit dessen Chef bereits versucht.

Dieses mußte ich z.B. bei der Beantragung der .45er Pistole machen (incl. schriftlicher Zusage, andere Vereinskollegen mit meiner Waffe trainieren zu lassen, damit diese die für einen eigenen WBK-Antrag geforderliche Trainingszeit auf einer 45er erzielen können).

Das gleiche Spiel (incl. meiner erneuten Zusage) bei Beantragung der .44 Magnum.

Probleme gab es auch bei dem Mun-Erwergsstempel für mein 9mm Wechselsystem.

In diesem Zusammenhang mal 'ne Frage: WIE höflich willst Du denn werden?

Unter dem Teppichboden reinrutschen? Pralinen? "Kleine Aufmerksamkeiten"?

Im übrigen kann der SB mit dem Hinweis auf die öffentliche Sicherheit wohl fast alle Anträge, die über die 2. KW hinaus gehen ablehnen (bekommen Waffensammler eigendlich auch nur 2 KWs oder ist dabei die öffentliche Sicherheit nicht betroffen?).

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  • 2 Wochen später...

Nur zur Info:

ich habe auf das Schreiben von der Behörde geantwortet.

Text steht auf meiner Web-Seite:

http://www.Ballerkalle.de

unter: "(un-)rechtliches: Anträge, Erfahrungen, Gesetze"

und dann: "2 neue WBK-Anträge vom 12.02.2005 (nach dem neuen Waffengesetz?)"

Viel Spaß beim lesen...

Und euch allen ein frohes Osterfest (zumindest die restlichen Sunden).

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Nur zur Info:

ich habe auf das Schreiben von der Behörde geantwortet.

Text steht auf meiner Web-Seite:

http://www.Ballerkalle.de

unter: "(un-)rechtliches: Anträge, Erfahrungen, Gesetze"

und dann:  "2 neue WBK-Anträge vom 12.02.2005 (nach dem neuen Waffengesetz?)"

Viel Spaß beim lesen...

Und euch allen ein frohes Osterfest (zumindest die restlichen Sunden).

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Bei einer Waffe,bei der ein Voreintrag erforderlich ist,ist es doch völlig ausreichend zuerst den Voreintrag zu beantragen und den Antrag auf MEB erst beim Eintrag der gekauften Waffe zu stellen.

Somit erspart man sich u.a. auch solche die Atmosphäre belastenden Bemerkungen wie "behördliche Abzockerei"auf ganz elegante Art :chrisgrinst:.

Rein gefühlsmäßig sage ich mal: Der wird auf stur schalten , denn die häufigen Formulierungen im BDS Schreiben "zugelassen - aber nicht geeignet"lassen aus der Sicht eines SB durchaus den Rückschluß zu: "Der hat doch eine für die Disziplin zugelassene Waffe ! "

Du wirst uns auf dem Laufenden halten !

Gruß Mouche

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Sie beantragen u.a. eine Pistole, Kai. .38 Super Auto, die auch in der Disziplin 2.45 der Sportordnung des DSB

e.V. eingesetzt werden könnte. Für diese Disziplin steht Ihnen allerdings bereits Ihr Revolver, Kal. .357

Magn., Colt, Nr. V1168, zur Verfügung. Diesen Revolver könnten Sie also durchaus entbehren, wenn ich Ih-

rem Antrag bezüglich des Revolvers, Kai. .38 Super Auto, statt gebe. Sie besitzen ohnehin noch einen zwei-

ten Revolver, Kai. .357 Magn., den Sie auch in der Disziplin 2.45 einsetzen können.

Möglicherweise können Sie die andere beantragte Pistole, Kai. .40 S & W, ebenfalls in einer Disziplin des DSB

einsetzen, so dass auch insoweit eine Waffe aus Ihrem vorhandenen Bestand entbehrlich wird.

Hallo Ballerkalle,

sofern nicht schon erkannt, solltest Du die dortige Irritation vielleicht schnell mal mit Deinem SB aufklären......könnte helfen.

DVC

Andreas

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Darauf kannst Du einen lassen.... :chrisgrinst:

Gruß Ballerkalle

332550[/snapback]

Hallo Ballerkalle,

ich habe Deinen Thread erst Heute entdeckt und habe mich hier fassungslos durch die ganzen Postings und Deine Homepage gelesen.

Meine Einstellung zu diesem Thema deckt sich grösstenteils mit den Postings von "Catridgemaster" und ich muss sagen das es schon wirklich unfassbar traurig ist wie manche Beamten ihre Machtposition ausnutzen um Deine Rechte als unbescholtenen Deutschen Staatsbürger mit den Füssen zu treten statt Dir mit Hilfestellungen und in persönlichen Gesprächen das eventuelle Fehlen von für Ihn wichtigen Nachweisen zu besprechen um so in einem "MITEINANDER" die gemeinsame Lösung des Problemes herbeizuführen.

Diese Schikane die hier mit Dir getrieben wird ist natürlich im ersten Schritt mit freundlichem nachreichen fehlender Unterlagen anzugehen, aber wenn das dann auf diesem Level weitergeht, gehört hier mal wirklich ein rechtliches Exempel statuiert, damit der Herr SB mal lernt das es auch Rechte bei Sportschützen gibt an die Er sich halten muss auch wenn es Ihm nicht gefällt.

Warum hier immerwieder der Altbestand Deiner Kanonen diskutiert wird ist mir auch ein Rätsel, die sind genehmigt und in Deinem Besitz, nun willst Du weitere Disziplinen in Dein Schiesstraining mit Wettkampfabsicht aufnehmen und brauchst die Waffen dazu, was hat denn das bitte mit Deiner alten Python zu tun ? ? ?

Was ist denn mit dem Fakt, das nach 30 Jahren verschleisstreibendem, aktivem Schiesssport Deine Kanonen auch fix und fertig sein können und Du mit Bestätigung von einem Büchsenmacher das die Kanonen verschlissen sind und frischer Bedürfnisbestätigung, selbstverständlich das Recht hast, diese durch Neukäufe zu ergänzen und keiner kann Dich zwingen die Waffen mit denen Du Jahrelange Erfolge gefeiert hast deshalb abzugeben oder zu vernichten.

Wenn Du 4x die Woche trainierst und im Monat 4.000 - 6.000 Schuss raushaust ist ein 686 unter Umständen nach 1 1/2 Jahren am Ende.

Bei allem Wohlwollen wir wollen unser Waffengesetz mal nicht schlimmer machen als es ist.

Wir haben unsere Rechte und wenn ein Herr SB meint Er müsste diese nach Seinen Vorstellungen biegen um den Einzelnen solange mit einer Hinhaltetaktik zu schikanieren bis er die Flinte ins Korn wirft, dann mag das oftmals von Erfolg gekrönt sein um wieder ein Paar Waffen aus dem Volk zu halten, fair und rechtens ist das aber noch lange nicht.

Das schlimmste was man in so einem Fall tun kann, ist Ihm hier eine Bestätigung seines Tuns zu geben und aufzugeben.

Ich drücke Dir auf jeden Fall alle Daumen für Deinen weiteren Weg und denke das Du zum Schluss mit zwei eigenen Kanonen viel Spass am IPSC Sport haben wirst.

Gruss

Cooper

Ach ja, ich habe hier in diesem Thread auch mal wieder den Satz gelesen das man mit Waffe die auf einer roten WBK stehen nicht sportlich schiessen darf, das ist auch so ein Quatsch.

Selbstverständlich darf man das. Es geht hier nur darum das eine rote WBK nicht automatisch dazu befähigt. Man hat ja schliesslich damit nicht unbedingt auch eine Munitionserwerbsberechtigung, man ist nicht zwingend in einem Verein und in einem Verband und ist demenstprechend auch nicht unbedingt ausreichend versichert usw...

Aber als Sportschütze mit grün/gelb und Vereins- und Verbandsmitglied und mit der passenden Munitionserwerbsberechtigung darf ich selbstverständlich auch mit Waffen die auf der roten WBK stehen sportlich schiessen und an Wettkämpfen teilnehem sofern die Waffen dazu passen.

Das ist auch so ein Thema wo wir unser Waffengesetz nicht enger auslegen sollten als es ist.

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Hi, Ballerkalle!

Du bist laut Deiner Signatur im Forum Waffenrecht.

Hast Du mit denen mal geredet? bzw. hast Du über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt empfohlen bekommen?

332589[/snapback]

Hallo TheLonestar,

ich bin sogar auch im ÖRAG Rechtsschutzversichert.

Beistand habe ich durch den BDS-LV und sogar vom BDS Deutschland. Da sind dann auch Rechtsanwälte drunter.

Der BDS hat natürlich ein enormes Interesse an meinen Problemen, da eine Ablehnung wohl gegen die von den Verbänden mit dem Innenminister Schilly getroffenen Absprachen seien würde. Die ganze Bedürfnisbescheinigung der Verbände wäre damit hinfällig.

Offensichtlich hat aber die Behörde die Möglichlkeit, sich bei einer Bewilligung auch gegen das neue Waffengesetz durchzusetzen. :016:

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...

Hallo Ballerkalle,

sofern nicht schon erkannt, solltest Du die dortige Irritation vielleicht schnell mal mit Deinem SB aufklären......könnte helfen.

DVC

Andreas

332556[/snapback]

Hallo Andreas,

lies mal mein Schreiben vom 22.03.2005. Dort habe ich den Sachverhalt erneut dargelegt und extra auch auf die richtigen Bezeichnungen Pistole/Revolver geachtet. :chrisgrinst:

Es ist wirklich nicht leicht...

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Hi Ballerkalle,

DAS hatte ich bereits erkannt....

....wenn ich gekonnt hätte wie ich gewollt hätte .......

:021: dann hätt ich was anderes dazu geschrieben....

so bezog ich mich hierbei auf gewisse Formulierungen

und hoffe sehr, dass Du das hinbekommst......

.....denn wenn einer so blind ist :confused:

Gruss Andreas

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Was ist denn mit dem Fakt, das nach 30 Jahren verschleisstreibendem, aktivem Schiesssport Deine Kanonen auch fix und fertig sein können und Du mit Bestätigung von einem Büchsenmacher das die Kanonen verschlissen sind und frischer Bedürfnisbestätigung, selbstverständlich das Recht hast, diese durch Neukäufe zu ergänzen und keiner kann Dich zwingen die Waffen mit denen Du Jahrelange Erfolge gefeiert hast deshalb abzugeben oder zu vernichten.

332575[/snapback]

Das kannst vergessen. Ich kenn da 2 Fälle: Einer hatte Laufaufbauchung. DA er den Revolver dem Amt nicht schenken wollte und dem BM für die "Vernichtung" nicht auch noch Geld zukommen lassen wollte hat er ihn selbst zersägt (müssen).

Gar nicht so einfach eine Waffe in so viele Stücke zu zerschneiden dass eine Vernichtung anerkannt und ein Bedürfnis für Ersatz ausgestellt wird.

2. Fall gesprengte Trommelkammer. Austausch der Trommel hätte soviel wie eine neue Waffe gekostet. Also wollte der gute die Waffe behalten. Nicht möglich hiess es, dann bekommt er nix. Jetzt war der gute Mann aber sogar WaffenSCHEINbesitzer und Bewacher unserer blaublütigen Kinderlein (Fürstin).

Er musste sich von ihm trennen sonst hätte er keine neue Waffe bekommen und gleichzeitig den Job verloren.

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Das kannst vergessen. Ich kenn da 2 Fälle: Einer hatte Laufaufbauchung. DA er den Revolver dem Amt nicht schenken wollte und dem BM für die "Vernichtung" nicht auch noch Geld zukommen lassen wollte hat er ihn selbst zersägt (müssen).

Gar nicht so einfach eine Waffe in so viele Stücke zu zerschneiden dass eine Vernichtung anerkannt und ein Bedürfnis für Ersatz ausgestellt wird.

2. Fall gesprengte Trommelkammer. Austausch der Trommel hätte soviel wie eine neue Waffe gekostet. Also wollte der gute die Waffe behalten. Nicht möglich hiess es, dann bekommt er nix. Jetzt war der gute Mann aber sogar WaffenSCHEINbesitzer und Bewacher unserer blaublütigen Kinderlein (Fürstin).

Er musste sich von ihm trennen sonst hätte er keine neue Waffe bekommen und gleichzeitig den Job verloren.

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Finde ich, ist garnicht so richtig schlimm das Ganze. Er hätte ja durchaus aus seinem Schätzchen ein Deko-Modell machen können und sich ansonsten auchmal auf Schießwerttbewerbens ehen lassen können. Dann ist doch die Befürwortung für weitere Waffen durch einen Verband meist kein Problem, oder? :confused:

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Finde ich, ist garnicht so richtig schlimm das Ganze. Er hätte ja durchaus aus seinem Schätzchen ein Deko-Modell machen können und sich ansonsten auchmal auf Schießwerttbewerbens ehen lassen können. Dann ist doch die Befürwortung für weitere Waffen durch einen Verband meist kein Problem, oder?  :confused:

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Ohne DIESE Fälle weiter zu kennen ist es aber im Allgemeinen schwierig, eine weitere, vergleichbare Waffe im selben Kaliber dazuzuerwerben.

IMI

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Ohne DIESE Fälle weiter zu kennen ist es aber im Allgemeinen schwierig, eine weitere, vergleichbare Waffe im selben Kaliber dazuzuerwerben.

IMI

333968[/snapback]

Hallo IMI,

wozu auch, wenn er sammeln will, soll er eine rote beantragen.

Wenn er erfolgreich auf vielen Wettkämpfen mitmachen will, hat er bestimmt die Möglichkeit, eine 2. zu bekommen.

Das Gesetz ist leider so. Vorher opportunistisch die großen Parteien wählen, um sich dann über die Gesetze zu beschweren. Ist nicht persönlich, aber ohne FWR und BDS, hätte es uns viel schlimmer getroffen.

Ist zwar so nicht auf Ballerkalle anzuwenden, wollte ich dennoch loswerden.

@Ballerkalle: Weiterhin viel Glück.

Gruß Olav

Warum hat die Grüne nur 8 Zeilen ?

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Hallo Freunde,

ich habe nun wirklich alles versucht:

siehe: http://www.Ballerkalle.de

(Ihr kennt das ja inzwischen sicherlich auswendig...)

Nun habe ich aber eine Lösung gefunden:

Nach Rücksprache mit dem BDS und dem Vorsitzenden meines Vereines habe ich nun meinen Antrag abgeändert!

Ich habe eine Paintball-Pistole gefunden, die 28 Schuß Munitions-Kapazität hat.

Für diese Waffen (ähnlich einer Novlin) gibt es ein Schnellzieh-Holster sowie "Nachfüllbehälter-Halter". Jeder Nachfüllbehälter fasst auch wieder 28 Schuß.

Ich habe sogar einen Büma gefunden, der mir ein c-More auf die Waffe montieren kann.

Und jetzt kommt das Beste: die Waffe ist frei ab 18 Jahre --> keinen weiteren Streit mit dem SB, selbst wenn man eine zweite (Backup-) Waffe beantragt. :D

Nur das Wiederladen der Paintballs ist etwas schwieriger. Man braucht dazu komplett neue Geräte. (Meine Dillon 650 läßt sich leider NICHT umrüsten :crying: )

Allerdings erlaubt mein Sprengstoff-Schein (ich habe ja zum Glück noch den alten Schein!) auch das Wiederladen von Paintballs.

Bedanken möchte ich mir hier nochmals beim BDS sowie bei den Schießsportleitern meines Vereines, die mir dieses ermöglichen. :wub:

Wenn jemand von euch noch Fragen zu der Waffe und den Abläufen hat ...

(z.B. wenn mehrere Personen einer Squad mit diesen Waffen schießen möchte, sind unterschiedliche Farben zu wählen, damit auch Treffer auf Stahlzielen einfacher auswertbar und auch dem entsprechenden Schützen zuordbar sind. Da die Stahlziele natürlich nicht fallen, reicht ein Treffer im Zentrum für eine Wertung... etc.)

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Hallo Freunde,

ich habe nun wirklich alles versucht:

...Nur das Wiederladen der Paintballs ist etwas schwieriger. Man braucht dazu komplett neue Geräte. (Meine Dillon 650 läßt sich leider NICHT umrüsten  :crying: )

Allerdings erlaubt mein Sprengstoff-Schein (ich habe ja zum Glück noch den alten Schein!) auch das Wiederladen von Paintballs. ...

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Das mit dem Wiederladen der Paintballs macht ein Freund von mir auch. Wieviel Sprengstoff bekommst DU denn in einen Paintball?

Das lustigste ist, wenn diese Kügelchen dann im Ziel explodieren. :ninja::ninja::ninja:

IMI

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