Sie beantragen u.a. eine Pistole, Kai. .38 Super Auto, die auch in der Disziplin 2.45 der Sportordnung des DSB
e.V. eingesetzt werden könnte. Für diese Disziplin steht Ihnen allerdings bereits Ihr Revolver, Kal. .357
Magn., Colt, Nr. V1168, zur Verfügung. Diesen Revolver könnten Sie also durchaus entbehren, wenn ich Ih-
rem Antrag bezüglich des Revolvers, Kai. .38 Super Auto, statt gebe. Sie besitzen ohnehin noch einen zwei-
ten Revolver, Kai. .357 Magn., den Sie auch in der Disziplin 2.45 einsetzen können.
Möglicherweise können Sie die andere beantragte Pistole, Kai. .40 S & W, ebenfalls in einer Disziplin des DSB
einsetzen, so dass auch insoweit eine Waffe aus Ihrem vorhandenen Bestand entbehrlich wird.
Hallo Ballerkalle,
sofern nicht schon erkannt, solltest Du die dortige Irritation vielleicht schnell mal mit Deinem SB aufklären......könnte helfen.
DVC
Andreas