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IGNORED

Für die, die meinen hier liest niemand mit...


Bandit_911

Empfohlene Beiträge

Jeder, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegen will, muss sich zuvor einer zeitaufwändigen und intensiven theoretischen und praktischen Schulung unterziehen und wird gründlich geprüft, bevor er motorisiert auf die Menschheit losgelassen wird. Über Neuerungen und Änderungen der Strassenverkehrsordnung und Strafvorschriften erfahren wir alle täglich aus den Medien.

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Hallo cartridgemaster,

das Beispiel Strassenverkehrsordung kann ich nicht nachvollziehen. Mir fällt da sofort der Linien- oder Schulbus an der Haltestelle ein.

Wie war das, wann muß man im Schritttempo an dem haltenden Bus vorbeifahren? Wenn er blinkt, wenn er den Warnblinker an hat, wenn die Haltestelle auf der Fahrbahn ist oder wie ist es wenn die Haltestelle eine Bucht ist? Oder wie oder was?

Auch über diese kleine Änderung der Straßenverkehrordnung hat die Presse damals solange berichtet, bis keiner mehr durchgeblickt hat. Und ich fahre täglich Auto und ich muß täglich registrieren, dass weder Autofahrer noch Busfahrer die Regeln gefressen haben.

Ich blick übrigens selber nicht mehr durch :gaga: und schleich grundsätzlich an den haltenden Bussen vorbei.

Gruß,

Jürgen

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Wie war das, wann muß man im Schritttempo an dem haltenden Bus vorbeifahren?

Mal kurz Offtopic.

Wenn der Bus eine Haltestelle anfährt und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man ihn nicht überholen, bzw in Gegenrichtung nicht vorbei fahren.

Sobald er steht, darf man egal ob Haltebucht oder Haltestelle auf der Strasse nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren. Das gilt auch für Busse die in Gegenrichtung an einer solchen Haltestelle stehen.

Die meisten machen sich garnicht klar, dass sie sich da im ein- bis dreimonatigen Fahrverbotsbereich bewegen wenn sie an einem Bus vorbei brettern. Das hat man schon wenn man mit ca. 40 an einem Warnblinkenden Bus vorbei fährt. Manchmal wird das sogar von der Polizei kontrolliert.

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Wenn der Bus eine Haltestelle anfährt und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man ihn nicht überholen, bzw in Gegenrichtung nicht vorbei fahren.

Hallo

Ist das nicht nur bei Schulbussen so, <_< diese Reglung, wenn der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht.

Gruß Norbert07

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Wenn der Bus eine Haltestelle anfährt und den Warnblinker eingeschaltet hat, darf man ihn nicht überholen, bzw in Gegenrichtung nicht vorbei fahren.

Hallo

Ist das nicht nur bei Schulbussen so, <_<  diese Reglung, wenn der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht.

Gruß Norbert07

309776[/snapback]

Diese Regelung ist an dafür bestimmten Haltestellen für alle Busse gültig.

Karl

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Aus bestätigter Quelle wurde oder wird immer noch seitens des Landes BW geprüft, ob in Wo Schriftstücke veröffentlicht wurden, die wir nicht hätten veröffentlichen dürfen und ob daraus rechtliche Konsequenzen ableitbar sind.

Also auch wenn's vielleicht nicht unbedingt in diesen Thread gehört:

Darf ich ein Schreiben von irgendeinem Amt, welches an mich gerichtet ist, ohne weiteres im Internet posten ?

Oder kann man da Schwierigkeiten bekommen ?

Gruß

Hamster

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@ichbindicht:

Genau DAS sehe ich ganz anders!

Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt wurde, bewegen wir uns hier als WO-User in einem interessierten und gut informierten Mikrokosmos.

Aus leidvoller persönlicher Erfahrung muss ich aber immer wieder feststellen, dass die grosse Masse der bundesdeutschen Legalwaffenbesitzer keinen blassen Schimmer von der seit Okt. 2002 veränderten Gesetzeslage hat, geschweige denn mitbekommen hat, dass es mittlerweile eine AWaffV oder eine in Änderung begriffene VwV überhaupt gibt. Detaillierte Inhalte der Gesetze und Verordnungen kennen vielleicht 5% der eigentlich davon Betroffenen. Beste Beispiele über bestehende Unkenntnis und Rechtsunsicherheiten kann man hier täglich auf's Neue lesen.

Wenn es seitens der zuständigen Behörden zu Beanstandungen bei der Anwendung des Gesetzes, der Verordnung oder der unendlichen Paragraphenflut von Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen kommt, ist die ewig gleichlautende Ausrede der Betroffenen: "Oh, entschuldigung, DAS habe ich aber nicht gewusst!"

Das Bedenkliche daran ist allerdings, dass diese Unwissenheit durch Gleichgültigkeit, Sorglosigkeit oder Desinteresse weitestgehend selbst verschuldet ist.

Jeder, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegen will, muss sich zuvor einer zeitaufwändigen und intensiven theoretischen und praktischen Schulung unterziehen und wird gründlich geprüft, bevor er motorisiert auf die Menschheit losgelassen wird. Über Neuerungen und Änderungen der Strassenverkehrsordnung und Strafvorschriften erfahren wir alle täglich aus den Medien. Schon mal irgendwo, irgendwann 'ne umfassende Berichterstattung über die Änderungen des WAffG gehört, gesehen oder gelesen? Das genaue Gegenteil ist doch der Fall! Sensationsgeile Journaille und von jeglicher Sachkenntnis freie Redakteure verbreiten ungehemmt den grössten Schwachsinn und tragen damit ihren Teil zu einer zusätzlichen Verunsicherung bei (das Wort "Verblödung" wollte ich eigentlich nicht gebrauchen).

So long, CM :angry2:

Hi Folks,

das hier mitgelesen wird, ist mir absolut klar.

Gelegentlich hoffe ich es sogar.

Mir macht es ein beträchtliches Vergnügen, wenn ich ein Posting schreibe, aus dem so diskret hinterfotzig herauszulesen ist, dass ich Vertreter gewisser waffenfeindlicher Parteien oder Organisationen für @rschl@cher 1. Ordnung halte.

Erinnern wir uns der allgemeinen Häme in WO, als ein sehr waffenfeindlicher Beamter und geistiger Rohrkrepierer sich in einen bedeutungslosen Frühpensionisten verwandelte. :chrisgrinst:

Ich kenne genug deutsche Waffenbesitzer, die ihm im Gedanken nachgespuckt haben.

Bin zwar Österreicher, da schloss ich mich aber in Solidarität an. :AZZANGEL:

Also ich hoffe, DAS liest ein amtlich beauftragter "Mitleser" mit und denkt sich seinen Teil über gewisse hochrangige Bonzen.

Nun zum Posting von CM: da hat er LEIDER absolut recht.

Auch wenn WIR bestens informiert sind, uns punktgenau an die Gesetze halten, jede illegale Aktion vermeiden, es gibt hunderttausende !!! Waffenbesitzer, die gegen irgend eine. ihnen völlig unbekannte Vorschrift verstossen.

Als in Österreich die Meldepflicht für Langwaffen eingeführt wurde, also wir vorhandene Altbestände unserer Gewehre beim BÜCHSENMACHER melden mussten, da sagte mir ein Landesgendarmeriekommandant: "Jetzt wurden mit einem Schlag ein paar hunderttausend illegale Waffenbesitzer geschaffen!"

Weil zb. bei uns in Österreich auf praktisch jedem Dachboden noch alte Flobertgewehre, K98, verrostete Jagdprügel vor sich hinschlummerten.

Deren Besitzer weder damals noch heute die geringste Ahnung davon haben, dass sie eine nichtgemeldete, also ILLEGALE Waffe in Haus haben.

Oder sie wissen, sie haben irgendwo eine Waffe im Haus, haben aber keine Ahnung, dass sie diese beim BüMa melden müssten.

Daher sollte niemand so sicher sein, dass er nicht ohne zu wissen, gegen das Waffengesetz verstosst.

Bei einer Hausdurchsuchung im einem ganz normalen Haushalt kann alles mögliche Zeug gefunden werden, von dem unter Umständen der einzige Waffenbesitzer im Haus keine Ahnung hat.

Daher solltet ihr wirklich ERNSTHAFT überlegen, ob ihr in JEDER Hinsicht clean seit. :AZZANGEL:

Mit besten Grüssen

Varminter

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Schon mal irgendwo, irgendwann 'ne umfassende Berichterstattung über die Änderungen des WAffG gehört, gesehen oder gelesen? Das genaue Gegenteil ist doch der Fall! Sensationsgeile Journaille und von jeglicher Sachkenntnis freie Redakteure verbreiten ungehemmt den grössten Schwachsinn und tragen damit ihren Teil zu einer zusätzlichen Verunsicherung bei (das Wort "Verblödung" wollte ich eigentlich nicht gebrauchen).

So long, CM :angry2:

309616[/snapback]

Wir haben als Waffenbesitzer doch ständig mit Gesetzen und Verordnungen zu tun. Auch wenn es schwer fällt, sollte sich da jeder selber ein bischen schlau machen. ("Davon habe ich aber nichts gewußt!" zählt nicht. Ist bei anderen Gesetzen auch so.)

Wer seine Informationen glaubt, aus der BLÖD-Zeitung oder ähnlichen Machwerken ziehen zu können, nunja - was soll man dazu sagen.

Ich fühle mich übrigens durch das FWR gut informiert. beck-texte Waffenrecht kostet 7,50 € und hier im WO und im gun-board werden auch einige Problemfälle angesprochen. Außerdem kann man ja auch noch seine Kameraden fragen.

- Ändert allerdings nichts an der Tatsache, daß die Regulierungswut in D schon seltsame Blüten treibt. - Nicht nur im Waffenrecht.

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Erinnern wir uns der allgemeinen Häme in WO, als ein sehr waffenfeindlicher Beamter und geistiger Rohrkrepierer sich in einen bedeutungslosen Frühpensionisten verwandelte. 

"Sehr waffenfeindlicher Beamter" geht voll in Ordnung!

Aber ein geistiger Rohrkrepierer war dieser Fundamentalist in Christo nicht! Er hat SEHR genau gewußt, was er die ganzen Jahre über GEGEN uns tun konnte und wie er mit seinem obstruktiven Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten ungestraft durchkommt. Ich billige ihm vielmehr eine hohe, manchmal geradezu teuflische Intelligenz zu, wenn es darum ging, die Legalwaffenbesitzer zu quälen.

Und mit dem "bedeutungslosen Frühpensionisten" tust Du McB. zu 50% absolut Unrecht! Es hatte sich mit geradezu verzweifelter Kraft an seinem Pöstchen festgekrallt (obwohl seine Vorgesetzten ihn liebend gerne in den Vorruhestand geschickt hätten) und BIS ZUM ALLERLETZTEN Tag vor seiner alterbedingten Zwangspensionierung gegen uns intrigiert!!!

Mit der "Bedeutungslosigkeit" triffst Du allerdings voll ins Schwarze!

Doch dieses Schicksal teilt er mit ganzen Heerscharen grauer Beamtenmäuse, die in den Ruhestand versetzt wurden.

GRUß

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...kann ein Waffennarr beleidigen?

Das hasse ich auch... :016:

Sobald jemand aus Kollegen- oder Bekanntenkreis mitbekommt, daß man Sportschütze oder noch schlimmer, daß man Waffensammler ist, ist man sofort ein Waffennarr.

Laut dem Wörterbuch der deutschen Sprache ist ein Narr ein "dummer, einfältiger Mensch". :gaga:

Den nächsten, der das zu mir sagt, mach´ ich zur Sau. :pissed:

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Hm, man kann den Waffennarren aber auch damit in Verbindung bringen, dass er in etwas vernarrt, also quasi darin verliebt ist. Und das, lieber Dusty, kommt der Sache doch schon viel näher, oder ? :)

Im Duden stehen auch noch tolle Sachen zu Waffen:

Waffenbruder, waffenfähig (heute zuverlässig und persönlich geeignet ? ;) ), Waffengang, waffenlos (gibts das überhaupt ? :confused: ), waffenstarrend - das sind manche Sammler auf den Messen :lol: ...

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Ich deute "Waffennarr" auch als jemanden, der in Waffen "vernarrt" ist, und nicht als einen "Waffenblödel" oder "Waffenidioten".

Wenn ich mit dem Begriff "Waffennarr" etwas negatives in Verbindung bringe, dann am ehesten noch, wenn es in Richtung "Fanatiker" geht...und blinder Fanatismus ist nie gut.

Beim "Waffennarren" habe ich oft die Assoziation (hab´ich wohl schon einmal gepostet) eines Kerls mit bunter Till-Schellenkappe, an der die Glöckchen klingeln, während er vor einem Tisch mit zerlegten Knarren und voller Handbücher, Fachzeitschriften und Pflegeutensilien sitzt... Ganz lustig.

Gruß,

Narryman

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Erinnert mich irgendwie an "Mickey" aus "Natural Born Killers".

Da wir jedoch keine Gewaltfilme schauen (pfui), noch dazu wenn es um Massenmörder geht (doppelpfui), kenne ich den Film nur vom Hörensagen und die Hauptfiguren vom Cover der DVD aus Videotheken. :AZZANGEL:

Gruß,

Dusty

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...

Da wir jedoch keine Gewaltfilme schauen (pfui), noch dazu wenn es um Massenmörder geht (doppelpfui), kenne ich den Film nur vom Hörensagen und die Hauptfiguren vom Cover der DVD aus Videotheken.

...

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Was, Du hast es gewagt Deinen Blick auf ein Cover von einem Gewaltfilm über einem Massenmörder schweifen zu lassen?!

Das ist ja...

also mir...

also mir fehlen die Worte!

Das ist ja...

dreifachpfui! :P

Aber Danke für das Kompliment, darauf ist noch keiner gekommen...

nich mal ich ^_^:AZZANGEL:

C Ya

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Hast Du was gegen meinen Avatar? :unsure:

Is doch nur ein lieber netter Kerl mit Sonnenbrille und Waffe in der Hand... B)

Und ob Du es glaubst oder nicht - ich kenn den Typen! :ninja:^_^

310002[/snapback]

Sieht eher wie ein Heckenschütze aus einem der Krisengebiete aus.....

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