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IGNORED

DSU Bescheiniung für neue "gelbe" (NRW)


Oli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

nachdem die DSU als Schiesssportverband ja nun anerkannt wurde habe ich heute versucht einen Antrag bei der Kreisverwaltung zu stellen.

Da ich in NRW wohne hat das natürlich nicht geklappt. Ursache ist mal wieder der Runderlass v. 19.11.2003 (44.3.2600) des Innenministersters NRW.

Demnach "müssen" auf der Verbandbescheinigung die zu bescheinigenden Waffenarten (Einzellader, Rep-Langwaffen, Einzellader-Kurzwaffen und/oder Perkusionswaffen) vermerkt sein.

Auf meiner Verbandsbescheinigung steht aber "nur"

3.1

Bestätigung des Verbandes über die Sportschützeneigenschaft nach $14 Abs.2 Nr.1 und §8 WaffG

Die Angaben des Vereins über die Sportschützeneigenschaft des Antragstellers Olixxxx

werden auf Grund der vorgelegten Unterlagen bestätigt.

[ .... ]

3.4 (angehakt)

Gelbe Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 und § 8 WaffG

[ ... ]

Nun, auch ich kann da keine Waffenart rauslesen. Hat jemand hier schonmal in NRW mit einer Verbandbestätigung der DSU seine "gelbe" erfolgreich beantragt ?

Leider ist die Geschäftstelle in den Ferien.

Tschüß

Oli

Geschrieben

Am Besten kontaktierst Du umgehend Deine Waffenrechtsschutzversicherung (hoffentlich hast Du eine abgeschlossen) und/oder einen in Waffenrechtsfragen kompetenten Anwalt und legst Widerspruch und später ggf. Klage beim Verwaltungsgericht ein. Dieser BULLSHIT ist absolut rechtswidrig und die Erfolgsaussichten einer Klage dagegen sind außerordentlich hoch! Du mußt Dich halt nur trauen! Wenn sich kein Betroffener gegen solches Verwaltungsunrecht wehrt, glaubt der Pausenclown und seine Verwaltungsschergen natürlich, daß sie künftig mit ALLEM durchkommen werden! So nach dem Motto "Die Luschen schlucken ja doch alles was wir denen reinwürgen".

WER SICH NICHT WEHRT, LEBT VERKEHRT!!!

GRUß

Geschrieben

Hallo,

da die Geschäftsstelle der DSU momentan eh in den Ferien ist und ich daher dort nicht nachfragen kann (vielleicht war es ja nur ein altes Formular ?) wollte ich mich mit anderen DSU Mitgliedern in NRW austauschen was für Erfahrungen die gemacht haben.

Was dannach kommt weiss ich noch nicht, ein Wiederspruchs/Klageverfahren ist sicherlich das letzte Mittel wenn man sich nicht einigen kann.

Der SB hier sieht es ähnlich wie ich, aber er muss auf dieser Infomation in der Verbandsbescheinigung bestehen, da der Runderlass für Ihn bindend ist.

Ich sehe auch kein Problem in dieser Infomation, auch wenn damit natürlich die "neue Gelbe" eingeschränkt werden soll falls z.B. der Verband für eine Art keine Diziplin vorsieht. Die DSU hat für alle Waffenarten der neuen Gelben Diziplinen.

Ich werde also zunächst den Verband fragen und dann weiter sehen.

Außer es jemand hier hat ein paar Infos.

Tschö

Oli

Geschrieben

Oli, der DSU-LV hat Dir m.E. eine völlig korrekte und ausreichende Bedürfnisbescheinigung erteilt.

Man hat Dir die Sportschützeneigenschaft bescheinigt und das genügt laut Gesetz!

Warum sollte die DSU den NRWeh-Schwachsinn mit den einzelnen Waffenarten auch noch unterstützen?!?

Die DSU ist im Recht, die Verwaltung von NRWeh im UNRECHT. So einfach ist das.

GRUß

Geschrieben

Hollowpoint hat recht. Deine DSU-Bedürfnisbescheinigung ist korrekt; die (durch Runderlass gebundene) Rechtsauslegung der Behörde, wie von dir geschildert, ist dagegen rechtswidrig (d.h. nicht vom WaffG gedeckt). Ich weiß, das hilft dir momentan nicht viel weiter. Es bleiben auf jeden Fall der Klageweg oder aber die Einholung einer entsprechend geänderten Bedürfnisbescheinigung.

Ich finde eine Rechtspraxis, wie in NRW geübt, einfach nur zum K....

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Hallo,

da die Geschäftsstelle der DSU momentan eh in den Ferien ist und ich daher dort nicht nachfragen kann (vielleicht war es ja nur ein altes Formular ?)  wollte ich mich mit anderen DSU Mitgliedern in NRW austauschen was  für Erfahrungen die gemacht haben.

Was dannach kommt weiss ich noch nicht, ein Wiederspruchs/Klageverfahren ist sicherlich das letzte Mittel wenn man sich nicht einigen kann.

Der SB hier sieht es ähnlich wie ich, aber er muss auf dieser Infomation in der Verbandsbescheinigung bestehen, da der Runderlass für Ihn bindend ist.

Ich sehe auch kein Problem in dieser Infomation, auch wenn damit natürlich die "neue Gelbe" eingeschränkt werden soll falls z.B. der Verband für eine Art keine Diziplin vorsieht. Die DSU hat für alle Waffenarten der neuen Gelben Diziplinen.

Ich werde also zunächst den Verband fragen und dann weiter sehen.

Außer es jemand hier hat ein paar Infos.

Tschö

Oli

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Hallo Hollowpoint,

in deinem Fall ist es mehr wie ratsam dich an´s forum Waffenrecht zu weden, ich hoffe das du eine entsprechende Mitgliedschaft hast. Das was jetzt mit dir probiert wird sind bereits die Auswirkungen von gewissen undurchdachten Äußerungen eines Verbandsfunktionärs.

P.S. Streitberger hat überigens in seinem vorwort in der aktuellen Zeitschrift des Forum´s diesbezüglich die Äußerungen dieses Verbandsfunktionärs angegangen.

Bei Streitberger ist dein Anliegen in besten Händen, seine Kanzlei hat mir bereits gegen einen äußerst aufseßigen Verwaltungsbeamten geholfen welcher meinte er sei der kleine Herrgott und beim Steuerzahler (Antragsteller) handelt es sich nur hirnlose niedere ........... !

Gruß Colt

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
...... da die Geschäftsstelle der DSU momentan eh in den Ferien ist ......

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Hallo Oli!

Die Geschäftsstelle des DSU-LV wird dir nicht helfen können. Du bist Adressat der Behörde. Wegen des unsäglichen Inninenminister-Erlasses ist die Behörde auch an ihrer Entscheidung gebunden. Der Erlass bindet rechtlich allerdings nur die Behörde und nicht den Bürger. Du hast nur zwei Möglichkeiten, entweder schluckst du die Entscheidung der Behörde oder du lässt im Klageverfahren die

Rechtmäßigkeit der Entscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht prüfen. In dieser Angelegenheit allerdings mit Rechtsbeistand durch einen "Fachanwalt". Die Aussichten auf Erfolg sind sehr gut, da das Verwaltungsgericht (aus eigener Erfahrunung in einem anderen Rechtsbereich) immer prüft, was der Gesetzgeber will. In der Beschlussfassung zum WaffRNeuRegG ist ausdrücklich "schriftlich" zum § 14 Abs. 4 festgelegt, dass die Behörde für die in § 14 Abs. 4 aufgelisteten Waffenarten von der Bedürfnisprüfung befreit wird. In NRW sind allerdings "unrechtmäßiger Weise" die Behörden durch den Innenminister-Erlass an die Bedürfnisprüfung für die in Rede stehenden Waffenarten gebunden.

Ich wohne auch in NRW und bin gerade dabei einen entsprechenden Antrag zu formulieren, ohne Verbandsbescheinigung, da in NRW alle Verbände den "unrechtmäßigen" Vorgaben des IM NRW folgen. Meines Erachtens reicht der Nachweis über die Verbandszugehörigkeit und der Nutzungsmöglichkeiten zugelassener Schießstätten zur Erteilung einer WBK nach § 14 Abs. 4 aus. Mehr hierzu evtl. zu einem späteren Zeitpunkt.

In NRW werden uns nur Klageverfahren weiterbringen!

Hier einb positives Beispiel aus dem benachbarten Bundesland Rheinland-Pfalz. Dies ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da ich es nur durch "hörensagen" mitbekommen habe: Angeblich haben in verschiedenen Landkreisen die Vorsitzenden von Sportschützenvereinen die "gelben" WBK's ihrer Mitglieder eingesammelt, sind damit zur Behörde gefahren. Die Behörde hat auf der Rückseite einen Aufkleber angebracht mit einer Erweiterung. Sinngemäß: Diese WBK gilt auch zum Erwerb der in § 14 Abs. 4 WaffRNeuRegG aufgeführten Waffenarten. Dienstsiegel.

Gruß Joe

Geschrieben
Die Behörde hat auf der Rückseite einen Aufkleber angebracht mit einer Erweiterung. Sinngemäß: Diese WBK gilt auch zum Erwerb der in § 14 Abs. 4 WaffRNeuRegG aufgeführten Waffenarten. Dienstsiegel.

Gruß Joe

304112[/snapback]

Ob es in ganz Rhl.-Pfalz so ist kann ich Dir nicht sagen, aber im Kreis AK wird es so gehandhabt. Hab auch so eine angeänderte WBK, wenn ich dran denke werd ich mal ein Bild hier einstellen.

Das WBK´s eingesammelt und im Bausch und Bogen abgeändert worden sind kann ich mir jedoch nicht vorstellen. Ich mußte über den Verband einmalig ein Bedürfnis nachweisen (z.B. Ordonanzgewehr).

Einziger Nachteil war, dass die alte Gelbe nur umgeschrieben wird, und keine Neue ausgestellt wird :icon13: .

Gruß Usta

Geschrieben
Ob es in ganz Rhl.-Pfalz so ist kann ich Dir nicht sagen, aber im Kreis AK wird es so gehandhabt. Hab auch so eine angeänderte WBK, wenn ich dran denke werd ich mal ein Bild hier einstellen.

Das WBK´s eingesammelt und im Bausch und Bogen abgeändert worden sind kann ich mir jedoch nicht vorstellen. Ich mußte über den Verband einmalig ein Bedürfnis nachweisen (z.B. Ordonanzgewehr).

Einziger Nachteil war, dass die alte Gelbe nur umgeschrieben wird, und keine Neue ausgestellt wird :icon13: .

Gruß Usta

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Hallo Usta!

Danke für die Info! Hatte ja geschrieben, kenne die Angelegenheit nur vom "hörensagen".

Gruß Joe

Geschrieben

Hallo,

Danke für die Infos. Ich habe mich zunächst mal an das Präsidium der DSU gewand. Ich hoffe von dort eine Info zu erhalten. Die Kommunikation scheint aber eher schleppend zu laufen.

Zur Not bleibt halt nur der Weg zum Gericht, das ist aber für mich die letzte Möglichkeit. Dank FWR und Örag ist hier nur der Ärger und Zeitfaktor der mich noch von solchen Schritten abhält. Wenn dann in drei bis fünf Jahren die Gerichtsverhadlung ist kann ich auch nicht mehr bei WO Ordonanzwettkampf mitmachen.

Wie läuft das denn bei den anderen Verbänden ? Klagen die Mitglieder dort auch ? Oder stehen auf den Bescheinungungen des DSB, BDMP, BDS usw. die vier Waffenarten drauf ? Eigendlich müssten dann in NRW ja die Verwaltungsgerichte gut zu tun haben. :angry2:

Tschüß

Oli

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich wollte mal berichten wie es nun weitergeht. Ich hatte einen Schrieb von der DSU erhalten aus der die vier Waffenarten der neuen gelben für mich hervorgeht. :)

Heute habe ich dann den Antrag auf WBK gelb abgegeben. Eigendlich wollte ich ja keine Auseinandersetzung vor Gericht aber es scheint keine andere Möglichkeit zu geben.

Als ich den Schrieb nun heute beim SB zeigte. Sagte dieser das das gehte nicht da:

"... man hat Ihnen ja alles Bescheinigt, das geht nicht"

"... wir müssen auch wissen für welche Diziplinen diese Waffen benötigt werden."

"... wir können Ihnen erstmal zwei [Arten] genehmigen, erweitern kann man immer noch" usw.

Das waren nur einige Aussagen die ich heute morgen gehört habe. :pissed::pissed:

Nun ist der Antrag abgegeben, ich werde schriftlich Bescheid bekommen und dann gehts weiter.

tschüß

Oli

Geschrieben

Ich hatte die alte gelbe WBK und habe sie erweitern lassen. Zu den Einzellader-LW kamen also dazu: Repetier-LW, Einzellader-KW und Perkussionsmehrlader-KW. Für alle gibt es eine Disziplin beim BDS. Ich habe bei allen auf dem Antragsvordruck ein Kreuzchen gemacht und problemlos die Erweiterung auf die neue Gelbe erhalten. - Alles andere ist Rechtsbeugung.

Geschrieben

Hat einer von euch Ahnung, wie es mit den Verbandsbescheinigungen des WSB aussieht?

Werden dort alle Waffengattungen bestätigt oder muss man alles einzelnd beantragen?

Musstet ihr für die Verbandsbescheinigung (z.B. über ein Repetiergewehr) euren kompletten Waffenbestand offenbaren?

Was hat mein Verband meine Selbstlader, Kurzwaffen, Jagdwaffen, Sammlerwaffen zu interessieren, wenn ich eine "neue" Gelbe über ein Ordonnanz-Repetiergewehr beantrage?

Der WSB will die Kopien aller WBK`s zwecks Speicherung, usw.! :gaga:

Meine rote S-WBK geht die überhaupt nichts an. :016:

Mich kotzt diese Bl***wartbesp**zelung wirklich an.

Geschrieben

Ich vergaß: Das Antragsformular ist vom hiesigen LKA, dort gibt es vier Kästchen zum Ankreuzen (Einzell.-LW, Rep.-LW, Perk.-KW, Einzell-KW).

@ christian 555

Ist bei uns im BDS-LV1 auch so. Geht wohl darum, ob für die beantragte Disziplin schon eine Waffe eingetragen ist, die dafür auch verwendet werden kann. Wobei Jagdschein und rote WBK nicht herangezogen werden, wohl aber Waffen, die von anderen Verbänden befürwortet wurden.

Geschrieben
Hat einer von euch Ahnung, wie es mit den Verbandsbescheinigungen des WSB aussieht?

Werden dort alle Waffengattungen bestätigt oder muss man alles einzelnd beantragen?

Musstet ihr für die Verbandsbescheinigung (z.B. über ein Repetiergewehr) euren kompletten Waffenbestand offenbaren?

Was hat mein Verband meine Selbstlader, Kurzwaffen, Jagdwaffen, Sammlerwaffen zu interessieren, wenn ich eine "neue" Gelbe über ein Ordonnanz-Repetiergewehr beantrage?

Der WSB will die Kopien aller WBK`s zwecks Speicherung, usw.!  :gaga: 

Meine rote S-WBK geht die überhaupt nichts an. :016:

Mich kotzt diese Bl***wartbesp**zelung wirklich an.

309111[/snapback]

...und mich kotzt Deine verbohrte Ignoranz an! :pissed:

Hast Du eigentlich überhaupt nichts begriffen?

Mit der Neufassung des WaffG ist die Aufgabe der Bedürfnisprüfung von der vormals zuständigen Erlaubnisbehörde jetzt an die anerkannten Verbände delegiert.

D.h. der ganze Zirkus, den Du vor 2003 mit Deiner Erlaubnisbehörde hattest, den hast Du jetzt mit Deinem Verein oder Verband. DAS ist nicht auf dem Mist der Verbände gewachsen.

Der Verband muss also prüfen, ob die von Dir geforderte Waffe geeignet (Disziplin, zugelassen nach der Sportordnung) und erforderlich ist ! Dazu musst Du dem Prüforgan Deines Verbandes pflichtgemäss darlegen, welche Waffen sich bereits in Deinem Bestand befinden! Und zwar alle! Willst Du eine Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 3 für eine weitere Disziplin und Du besitzt bereits eine hierfür geeignete Waffe, dann darf der Prüfungsbeauftragte Deines Verbandes Dir kein Bedürfnis bescheinigen.

Die Praxis der Verbände bei der Erteilung waffenrechtlicher Bedürfnisbescheinigung und die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben werden regelmässig durch die Regierungspräsidien und Länder-Innenbehörden überprüft. Dort wartet man nur auf den Tag, an dem ein verantwortlicher Verbandsfunktionär eine nicht korrekte Bedürfnisbescheinigung erteilt. Die Meldung und Erfassung derartiger Verstösse läuft bis zum Bundesinnenministerium, bei wiederholten Verstössen kann dies bis zum Verlust der Anerkennung nach § 15 WaffG für den betroffenen Verband führen! Darüber scheinen sich die Dauerkrakeler ("... was ich für Waffen habe geht die gar nichts an ... Blockwartbespitzelung!") nicht im Klaren zu sein.

Vielmehr aber ärgert mich das ständige Gezeter gegen die Funktionäre des eigenen Verbandes. Während Du Dich früher bei Unstimmigkeiten, ob Du die beantragte Waffe auch wirklich brauchst, mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Deiner Behörde auseinandersetzen musstest, der dies in seiner Arbeitszeit gemacht hat und dafür gut nach BAT bezahlt wurde, hat jetzt Dein ehrenamtlicher Verbandsfunktionär die Torte auf dem Auge. Der macht die ganze Arbeit (mehrseitige Anträge sorgfältig prüfen, bei Unklarheiten bis spät in die Nacht telefonieren, diskutieren, sich beschimpfen und unflätig beleidigen lassen, fotokopieren, faxen, über Wochen ellenlange Korrespondenzen mit Schützen und Behörden führen, etc., etc.,...) natürlich in seiner Freizeit und für lau, d.h. die Zeitaufwändungen werden nicht vergütet. Da flattert dann schon mal ein Antrag ins Haus, in dem nichts steht, ausser der Unterschrift auf Blatt 3. Auf telefonische Nachfrage bekommst Du die Antwort: "... füll doch selber aus, Du weisst doch was ich haben will!" Auch scheint die Hemmschwelle unserer Schützen bei Grobheiten und Beleidigungen im Umgang mit den verbandseigenen Funktionären wesentlich niedriger zu liegen, als sie im Umgang mit Behörden ist. Besonders dreist ist das fordernde Auftreten einiger Sportkameraden, die tatsächlich glauben, ihr Antrag sei der einzige, den der Funktionärskollege zu bearbeiten hat. Solche Spezialisten machen es einem sehr schwer, die zeit- und arbeitsaufwändige Wahrnehmung der Verbandsaufgaben weiterhin zu betreiben.

CM

Geschrieben
...

Der Verband muss also prüfen, ob die von Dir geforderte Waffe geeignet (Disziplin, zugelassen nach der Sportordnung) und erforderlich ist ! Dazu musst Du dem Prüforgan Deines Verbandes pflichtgemäss darlegen, welche Waffen sich bereits in Deinem Bestand befinden!

...

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Überprüf Dich doch mal selbst:

Beantragt wird eine neue gelbe WBK zwecks Erwerb eines Ordonnanzgewehrs (ML) nach dem Regelwerk des DSB/WSB (Ordonnanzgewehr 100m, ML).

Die Disziplin ist zugelassen!

Grüne WBK enthält nachweislich kein Odonanzgewehr! Läßt sich alles nachweislich überprüfen!

Daher "Ordonanzlangwaffenerwerb" erforderlich!

Zusatz & Frage:

Alte gelbe (EL) spielt bei "Prüfung" der Erforderlichkeit nicht die geringste Rolle, da reine EL nicht in der Diziplin zugelassen sind (siehe auch Sportordnung!).

Rote WBK (Sammelthema Kurzwaffen XY) hat sicherlich nicht das gerinste mit der Disziplin Ordonnnanzgewehr 100m zu tun.

Was hat den Landesverband also diese WBK anzugehen?

Warum soll ich diese sensiblen Informationen über meinen hohen Sammlerwaffenbestand - welcher nicht sportlich zu nutzen ist - bis in die letzte Seite und S-Nr. preisgeben?

:gaga:

Ich habe ja noch nicht einmal Informationen & Kontrolle darüber, wer alles somit an diese "Sammlerdaten" herankommt.

Wer schütz mich hier vor Mißbrauch und einem anschließenden Einbruch?

Du etwa?

Und jetzt kannst du dich gerne mal "lautstark" dazu äußern.

Geschrieben
... Der Verband muss also prüfen, ob die von Dir geforderte Waffe geeignet (Disziplin, zugelassen nach der Sportordnung) und erforderlich ist ! Dazu musst Du dem Prüforgan Deines Verbandes pflichtgemäss darlegen, welche Waffen sich bereits in Deinem Bestand befinden! Und zwar alle! ...

So sehr ich deinem Posting inhaltlich auch zustimme, an einer Stelle ("...und zwar alle!") muß ich Dir widersprechen. Das Waffengesetz schreibt in den §§ 13 (Erwerb durch Jäger), 14 (Erwerb durch Sportschützen), 16 (Brauchtumsschützen), 17 (Sammler) und 18 (Sachverständige) ausdrücklich eine Verwendungsbindung an das ursprüngliche Bedürfnis fest. Im §13 ist detailliert aufgezählt, was ein Jäger mit seinen Waffen machen darf; dto im §14 und §16; für §17 ist in der all. Verordnung eine Verwendung so erworbener WAffen beim sportlichen Schießen ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn ich mit Waffen, die ich als Jäger oder Sammler erworben habe, per Gesetz nicht sportlich schießen darf, frage ich mich, wozu dann der Verband Informationen über diese Waffen haben muss.

Der Schießsportverband muss unbedingt eine vollständige Übersicht haben (ggf. auch als Kopie der WBK) über alle Waffen, die entsprechend §14 (Erwerb durch Sportschützen) erworben wurden. Mehr aber auch nicht, denn bei allen anderen Erwerbsarten ist er per Gesetz nicht zuständig für irgendwelche Genehmigungen.

Geschrieben
So sehr ich deinem Posting inhaltlich auch zustimme, an einer Stelle ("...und zwar alle!") muß ich Dir widersprechen. Das Waffengesetz schreibt in den §§ 13 (Erwerb durch Jäger), 14 (Erwerb durch Sportschützen), 16 (Brauchtumsschützen), 17 (Sammler) und 18 (Sachverständige)  ausdrücklich eine Verwendungsbindung an das ursprüngliche Bedürfnis fest. Im §13 ist detailliert aufgezählt, was ein Jäger mit seinen Waffen machen darf; dto im §14 und §16; für §17 ist in der all. Verordnung eine Verwendung so erworbener WAffen beim sportlichen Schießen ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn ich mit Waffen, die ich als Jäger oder Sammler erworben habe, per Gesetz nicht sportlich schießen darf, frage ich mich, wozu dann der Verband Informationen über diese Waffen haben muss.

Der Schießsportverband muss unbedingt eine vollständige Übersicht haben (ggf. auch als Kopie der WBK) über alle Waffen, die entsprechend §14 (Erwerb durch Sportschützen)  erworben wurden. Mehr aber auch nicht, denn bei allen anderen Erwerbsarten ist er per Gesetz nicht zuständig für irgendwelche Genehmigungen.

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Die von den Verbänden geforderte Überprüfung umfasst regelmässig nur die bereits auf der Grundlage eines schießsportlichen Bedürfnisses vorhandenen Waffen und kommt auch bei waffenrechtlichen Bedürfnisbescheinigungen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Erlaubnis nach §14 Abs. 4 (neue Gelbe) nicht zum Tragen. Natürlich sind bereits vorhandene Waffen aus anderen Bedürfnissen (Jäger, Sammler,...) davon ausgenommen.

Sorry, wenn das aus meinem posting so nicht zu erkennen war.

Der Anlass meines erhöhten Blutdrucks war auch ein anderer.

So long, CM :)

Geschrieben
So sehr ich deinem Posting inhaltlich auch zustimme, an einer Stelle ("...und zwar alle!") muß ich Dir widersprechen. Das Waffengesetz schreibt in den §§ 13 (Erwerb durch Jäger), 14 (Erwerb durch Sportschützen), 16 (Brauchtumsschützen), 17 (Sammler) und 18 (Sachverständige)  ausdrücklich eine Verwendungsbindung an das ursprüngliche Bedürfnis fest. Im §13 ist detailliert aufgezählt, was ein Jäger mit seinen Waffen machen darf; dto im §14 und §16; für §17 ist in der all. Verordnung eine Verwendung so erworbener WAffen beim sportlichen Schießen ausdrücklich ausgeschlossen.

Wenn ich mit Waffen, die ich als Jäger oder Sammler erworben habe, per Gesetz nicht sportlich schießen darf, frage ich mich, wozu dann der Verband Informationen über diese Waffen haben muss.

Der Schießsportverband muss unbedingt eine vollständige Übersicht haben (ggf. auch als Kopie der WBK) über alle Waffen, die entsprechend §14 (Erwerb durch Sportschützen)  erworben wurden. Mehr aber auch nicht, denn bei allen anderen Erwerbsarten ist er per Gesetz nicht zuständig für irgendwelche Genehmigungen.

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Wenns dem Waffenerwerb dient ist dem Waffenmichel kein Gesetz streng genug.

Karl

Geschrieben
...hat jetzt Dein ehrenamtlicher Verbandsfunktionär die Torte auf dem Auge. Der macht die ganze Arbeit (mehrseitige Anträge sorgfältig prüfen, bei Unklarheiten bis spät in die Nacht telefonieren, diskutieren, sich beschimpfen und unflätig beleidigen lassen, fotokopieren, faxen, über Wochen ellenlange Korrespondenzen mit Schützen und Behörden führen, etc., etc.,...) natürlich in seiner Freizeit und für lau, d.h. die Zeitaufwändungen werden nicht vergütet.

Das gilt sicher nicht für die hauptamtlichen Mitarbeiter des westfälischen oder rheinischen Schützenbundes (den WSB hatte Christian555 in seinem von Dir kritisierten Posting klar erwähnt) - die DSB-Landesverbände lassen sich zudem diesen tatsächlich erhöhten Aufwand auch extra bezahlen (30 Euro etwa beim WSB, Erläuterungen zum Verfahren )

Geschrieben
Das gilt sicher nicht für die hauptamtlichen Mitarbeiter des westfälischen oder rheinischen Schützenbundes (den WSB hatte Christian555 in seinem von Dir kritisierten Posting klar erwähnt) - die DSB-Landesverbände lassen sich zudem diesen tatsächlich erhöhten Aufwand auch extra bezahlen (30 Euro etwa beim WSB, Erläuterungen zum Verfahren )

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Ausnahmen bestätigen die Regel, wobei die DSB-einheitlich erhobene Bearbeitungsgebühr auch nicht in die Taschen derer wandert, die die Arbeit machen.

Es soll aber auch noch Verbände geben, die die Auffassung vertreten, dass ein beitragszahlendes Mitglied auch einen gewissen Anspruch auf unentgeltliche Leistungen hat :grin: .

Grüsse,

MC :)

Geschrieben

@CM

Schau mal hier:

http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur/d...rag_wsb-neu.pdf

Seite 1

"....Kopie aller Waffenbesitzkarten mit schriftlicher Bestätigung (Unterschrieben, Datum, Ort), dass alle im Besitz befindlichen Waffen benannt wurden beifügen."

ebenfalls

http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur/d...aeuterungen.pdf

Seite 2

http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur/d...rag_wsb_neu.pdf

Seite 1

"Im Besitz des Antragstellers befinden sich folgende erlaubnispflichtige Waffen (Bitte alle aufführen, auch wenn sie zum sportl. Schießen nicht geeignet sind):"

Ohne Worte! :blink:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Als ich beim RSB die neue Gelbe beantragt hatte,der Verein hatte seinen Teil ausgefüllt und ich Kopien von Grüner und alter gelber Karte ,pol.Führungszeugnis etc beigepackt,kam ein DIN A-4 Blatt zurück:Es wurden Leistungsnachweise für alle Waffen gewünscht.Da es wochenlang gedauert hatte bis dorthin,konnte ich meine 20 Euronen nicht mehr zurückbuchen. :mad1: Konsequenz:Bin in den Bdmp eingetreten und werde meinen sportlichen Schwerpunkt dorthin verlegen

Geschrieben
...pol.Führungszeugnis etc ...:Es wurden Leistungsnachweise für alle Waffen gewünscht. ...

313441[/snapback]

:gaga:

Mein Mitgefühl!

Deine Entscheidung bzgl. des Bdmp ist verständlich. :icon14:

Die Angelegenheit mit dem Führungszeugnis ist wohl eher der waffebrechtlichen Erlaubnisbehörde vorbehalten oder steigt den Verbänden da mal wieder etwas zu Kopf?

Wollte der RSB Leistungsnachweise für alle alten Waffen oder für alle, die man auf der neuen Gelben kaufen darf?

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