Guest Mouche Posted December 18, 2004 Share Posted December 18, 2004 Antwort auf: @ do: In unserem Staat wird durch die Regierung mit Vehemenz an der Aushöhlung aller Bürgerrechte gearbeitet. Meine Madame hat vorgestern ihren Ablehnungsbescheid bekommen. Dank Hartz IV fehlen uns vieren nun 600 Teuronen p.m. Sollte mal das Amt vor der Türe stehen und wie beim letzten mal nach Argumenten und Rechtsgrundlagen und nicht mitgeführten Dienstausweisen suchen, werde ich pro Amtsperson und zu besichtigenden Raum ein Eintrittsgeld erheben . Ein Problem ist sicherlich auch, daß jeder, der Bürger ist,gerne die Meinung vertritt, daß das , was ihm stinkt,was ihn persönlich trifft ,bereits eine Verletzung der "Bürgerrechte"darstellt In dem hier zitierten Zusammenhang - Hartz IV - könnte man z.B. "Bürgerrecht" auch als Recht des Bürgers auf sorgfältige Überprüfung des Antragsstellers definieren, denn Hartz IV ist eine SOZIALLEISTUNG aus Steuermitteln und kein bezahlter oder erarbeiteter VERSICHERUNGSANSPRUCH wie ALG . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 19, 2004 Share Posted December 19, 2004 Antwort auf: Ein Problem ist sicherlich auch, daß jeder, der Bürger ist,gerne die Meinung vertritt, daß das , was ihm stinkt,was ihn persönlich trifft ,bereits eine Verletzung der "Bürgerrechte"darstellt In dem hier zitierten Zusammenhang - Hartz IV - könnte man z.B. "Bürgerrecht" auch als Recht des Bürgers auf sorgfältige Überprüfung des Antragsstellers definieren, denn Hartz IV ist eine SOZIALLEISTUNG aus Steuermitteln und kein bezahlter oder erarbeiteter VERSICHERUNGSANSPRUCH wie ALG . Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted December 19, 2004 Share Posted December 19, 2004 @ Mouche & karl22: Nennt Hartz IV wie Ihr wollt.Wenn jedoch Kindesunterhalt und Kindergeld als Einkommen der arbeitslosen Mutter angerechnet werden, ist das für nicht wenige der soziale Abstieg. Es soll ja unter seiner Regierung niemandem schlechter gehen, sagte mal ein großer Soze, als er die Regierung übernahm... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted December 21, 2004 Share Posted December 21, 2004 Mahlzeit Leute, als "Urbayer" also ein Franke, habe ich auch eine Geschichte. Also generell (so jedenfalls sagte es mir ein "grüner", ist folgendes passiert. Fall A: Ein Anruf bei der Polizei. Ein Jugendlicher wurde in der Schule mit einem Schreckschußrevolver erwischt, die Schulleitung hat die Polizei eingeschaltet. Verhör in der Schule. Ergebnis: der Jugendliche sagte nichts, aber seine Klassenkameraden redeten umso mehr, nämlich das er sagte "die habe ich von meinem Vater". P.S. der Jugendliche war 15 Jahre. Nach 1 Minute wurde beim Landratsamt ermittelt, das der Vater Sportschütze ist, also scharfe Waffen hat, nach ca. 10 Min. hat das SEK die Haustür aufgesprengt (nicht aufgebrochen!) Sein Pech: Er hatte in der Früh bei einem Schützenkollege Muni. geholt, diese lag noch in der Plastiktüte in der Küche, denn er war erst seit ca. 10 min. wieder zuhause. Folge: Alles abgeben, Zahlemann und Söhne. Auch das FWR konnte nichts machen. Fall B: Ein Nachbar sieht, das eben sein Nachbar mit der Waffe aus dem Fenster "fuchtelt" und auf Tiere schießt. Polizei ebenfalls gleich da, stellten Waffe sicher. Besitzer gab an, er habe sein Zielfernrohr angebaut und nur gezielt, nicht geschossen. Liegt zur Zeit beim Richter, da Anzeige eingegangen ist. Aber erstmal Waffen weg wg. Zuverlässigkeit. Ich weiß, hat vielleicht nicht unbedingt was mit dem obigen Thema zu tun, aber der Poli. sagte auch, wir schauen nirgends nach wenn es keinen begründeten Verdacht gibt. D.h. sollte eine Kontrolle stattfinden dann hat dich jemand angeschwärzt. Vielleicht haben wir auch Polizisten da, die das evt. bestätigen können. Gruß vom Hunnnter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 21, 2004 Share Posted December 21, 2004 Sh.... happens - aber wieso in meiner Anwesenheit (!) Munition nicht auf einem Tisch liegen darf - DAS kapiere ich nun wirklich nicht . Innerhalb meines Hauses kann ich mit Doppelgurt, tief geschnallt und geladen rumlaufen-solange ich nur die Aufsicht über meine Sachen habe Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 21, 2004 Share Posted December 21, 2004 Flott die Nürnberger, nach 11 Minuten die Sicherheit wieder hergestellt. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted December 21, 2004 Share Posted December 21, 2004 Der Begriff "begründeter Verdacht" ist tatsächlich weit auslegungsfähig: "Verdacht" heißt ja, daß ich etwas nicht genau weiß, aber eine Ahnung habe, bzw mir etwas zu Ohren gekommen ist, also eine sehr wage Angelegenheit! Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, daß der Staat sich auf sehr einfache Art und Weise einen "begründeten Verdacht" eruieren kann. Ich lasse mich aber gern auch eines Besseren belehren! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted December 21, 2004 Share Posted December 21, 2004 Hallo Mouche Stimmt schon. Der Richter (weiß ich nicht, aber ich denke so könnts gewesen sein) sieht vielleicht einen Zusammenhang, das einer der Jungs vielleicht Muni. "entwenden" könnte und damit was weiß ich vielleicht auch die passende Waffe "irgendwann" in die Finger bekommt. Was eben blöd war, der Sportschütze hat Frühstück für seine Kinder gemacht, bei den Kindern war die Plastiktüte mit der Munition. Was ich allerdings oben vergaß zu schreiben: Der Schreckschußrevolver war nicht von seinem Vater, sondern von einem volljähr. Freund. Das ist dann natürlich besonders bitter. Der Richter hatte eben folgendes Bild dargestellt bekommen aus dem Polizeibericht: Junge hat Waffe vom Vater bzw. kann welche besorgen (Zuverlässigkeit?), Junge sagt (lt. Klassenkameraden), er könne noch ganz andere Sachen von seinem Vater besorgen besorgen, SEK trifft ein, findet Munition (war zwar nur KK, interessierte aber keinen). ... Jugendlicher und Aufsichtspflichtsverletzung der Eltern und und und. Jetzt kann man sagen blöd gelaufen, für eine aussenstehender Person wie dem Richter vielleicht das schlimmste überhaupt (hätte ja auch ein Massaker werden können?) War vor ca. 2 Jahren, wenn ich mich richtig entsinne, wo auch das mit dem Amoklauf in der Schule war. Hunnnter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Antwort auf: Es soll ja unter seiner Regierung niemandem schlechter gehen, sagte mal ein großer Soze, als er die Regierung übernahm... Es gab auch mal einen Mann mit Gemüsenamen an der politischen Spitze, der behauptete, dass man die deutsche Einheit aus der Portokasse bezahlt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klopfer Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Hallo Mouche, das ist doch genau die Grauzone, die uns in Probleme bringt. Herumliegen bedeutet doch, daß sobald Du vom Tisch aufstehst, um der Behörde die Tür zu öffnen, Du keine direkte Gewalt mehr ausübst ( Munition/Waffe ). Befindet sich dann ein nicht berechtigter in Deinen Räumen, handelst Du nicht zuverlässig. Waffen/Munition müssen auch nicht sichtbar sein, wenn Besuch angesagt ist. Mag ja für manche cool sein, für mich ist das eine der berüchtigten "Verlängerungen". Spätestens beim Bier/Wein holen, ist´s mit der Zuverlässigkeit vorbei. Wenn man die schon unbedingt zeigen will, möge man die interessierten Freunde (fraglich ob es über 50% sind), doch mal auf den Schützenstand bitten, da kann man die dann in Aktion zeigen. So gesehen eine der vielen sinnlosen Diskussionen, vgl. Tresor/Transport. Soll mal eine abhanden kommen, dann könnt Ihr ja dem Amt erzählen, das Euer 35KG A-Schrank, bzw. 20KG B-Würfel, hoffentlich mit 200KG Abreissgewicht verankert, ausreichend war. War er nämlich nicht. Tausende Euronen für Waffen/Muni/Training ausgeben und das dann leichtfertig auf´s Spiel setzen, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen. Die Probleme schaffen wir uns selbst, wir sind ja mündige Bürger. Wie der Schütze, der die schriftliche Frage der ordnungsgemäßen Verwahrung nicht beantwortete und sich dann wundert, wenn die mal nachschauen kommen ( unangemeldet ). Schön find´ ich das zwar auch nicht, kann es aber nachvollziehen, denn hier konnten sie begründeten Verdacht hegen. Er hat das nicht verstanden. Gruß Olav Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Du ziehst da jetzt einen weiten Bogen Klopfer - nachdem Hunnter die Einzelheiten etwas mehr ausgeführt hat, wurde es auch mir klarer, was da schief gelaufen ist Mein sicherlich verständlicher Fehler bei solchen Überlegungen ist halt der, nur berechtigte Personen im Haushalt zu haben - wie überaus angenehm für mich Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Leute, Was mir an Hunnnters Fall zu denken gibt: Im ersten Posting kann er den Ablauf auf die Minute genau schildern, nicht mal eine Stunde später glaubt er daß sich der Fall vor zwei Jahren zugetragen hat. Könnte es nicht auch sein, daß wir fiktive Fälle bewerten? Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Antwort auf: Leute, Könnte es nicht auch sein, daß wir fiktive Fälle bewerten? Karl Ob`s in dem Fall so ist-sei dahingestellt Grundsätzlich : Aber ganz sicher Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Ich sag nur: 42 ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Joo, der Karl hat scho recht, und richtig rechnen kann er auch. Mein Beitrag hat es minutiös in sich . Aber im Ernst: Bei Fall A ist alles ganz schnell abgelaufen (hier mahlen die Beamtenmühlen auf einmal um einiges schneller), und da kenne ich zum einen den Beamten, der das ganze "verzapft" hat, is nämlich Verwandschaft, das "Opfer" ein ehem. guter Arbeitskollege (bin jetzt in einem anderen Werk ). Stör dich nicht daran, das ich das Datum jetzt nicht mehr ganz genau sagen kann, aber ich weiß noch das es einige Tage nach dem Schul-Massaker passierte. Bei Fall B kann ich nur die Aussage des Polizisten wiedergeben. Ich hoffe das war nicht zu fiktiv. Aber es ist in Ordnung, denn wenn jetzt nur einer dabei ist, der in Zukunft zuhause vorsichtiger ist, haben alle Sportschützen was davon. Nämlich ein Erfolgserlebnis der Gegenseite weniger. Grüße Hunnnter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Antwort auf: Ich sag nur: 42 ! DAS sagt mir nun leider nichts aber ich sag 4 / 6 - was Dir vermutlich klar ist Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Hi Mouche, auch die persönliche 4/6 Regelung?!? Guuuuut gemacht, so soll´s sein!!!!!!!!! Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Harry Callahan Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Wenn Ihr mehrheitlich recht habt, gibt es also keine Routineuntersuchungen. Warum war es dann aber dem Staat so wichtig, dieses Nachschaurecht ins Waffen(un)recht zu implementieren? Bei begründetem Verdacht und "Gefahr im Verzug" war doch schon immer eine Durchsuchung möglich. Warum war es denn so wichtig, die Kontrollinstanz (Richter) zu umgehen, wenn anscheinend doch keine Veränderung zu vorher stattgefunden hat ??? IMHO ist doch der begründete Verdacht eine Gummiformulierung. Wenn die gnadenlosen vom SEK erst einmal Deine Wohnung auf den Kopf gestellt haben, kann man ja gerne argumentieren, wo denn der "begründete Vedacht" war. Die Tatsachen wurden aber erst einmal geschaffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Antwort auf: Hi Mouche, auch die persönliche 4/6 Regelung?!? Guuuuut gemacht, so soll´s sein!!!!!!!!! Iggy Finde ich auch - ich geb Dein Kompliment weiter - und ich mußt mir sogar schon einen Pokal vor der Nase wegschnappen lassen - ein Zeichen meiner guten Ausbildung Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Tja Iggy, warum das ins Waffenrecht gekommen ist weiss der Henker . Ich frag mal den Beckstein, wenn ich ihn wieder sehe. Aber ob er es weiss, ich hatte ihn das letzte mal gefragt, ob ich nach dem neuen Waffengesetzt einen Einzellader auf Mehrlader umbauen darf ohne Beduerfnissnachweis, konnt er nix sagen dazu. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klopfer Posted December 22, 2004 Share Posted December 22, 2004 Hallo Callahan, es kommt nicht das SEK, sondern Dein Sachbearbeiter. Wenn das SEK anklopft, ist es garantiert keine Nachschau und es geht nicht mehr um die Überprüfung der Verwahrung. Die nimmt dann in Zukunft die übergeordnete Behörde bis zur Verhandlung vor. Sicherlich ist hier die Unverletzbarkeit der Wohnung in evtl. bedenkliche Schieflage gekommen, als man das WaaffG erweiterte. Aber man kann im Vorfeld viel klären/falsch machen. Liegt m.E. oft an einem selbst, ob die nachschauen wollen. Gruß Olav Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted December 25, 2004 Share Posted December 25, 2004 Hach ja, der begründete Verdacht... Neulich in einer ganz bestimmten Polizeibehörde in Teutonistan so passiert: Frau ruft 110 an und beklagt sich darüber, daß ihr waffenbesitzender älterer Anverwandter mittlerweile altersdebil sei und ständig mit seiner Waffe rumfuchteln würde. Er habe auch schon auf sie gezielt, und sie sei in Sorge, daß er etwas schlimmes anstellen könnte. Antwort des Wachhabenden: nun ja, das sei möglicherweise gar nicht soo ernst... vielleicht habe der alte Herr sie ja bloß zunächst für einen Einbrecher gehalten und sie erst dann erkannt. Sie solle sich die Waffen einfach bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit, wenn der Alte schläft, schnappen und auf der Wache vorbeibringen, Problem gelöst... Den vorsichtigen Einwand eines nicht näher genannten waffenrechtskundigen Jungkollegen, daß sowas schon mal gar nicht ginge, und man lieber schnellstens das zuständige OA verständigen solle, wollte der Wachhabende nicht gelten lassen. Man könne in so einem Fall eben nix machen. Trooper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 25, 2004 Share Posted December 25, 2004 ....ja,ja - und wenn dann was passiert - dann sind wieder die bösen Sportschützen schuld Der Herr schütze uns vor übereifrigen - aber auch vor allzu bequemen Staatsdienern F.F. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 25, 2004 Share Posted December 25, 2004 Antwort auf: ....ja,ja - und wenn dann was passiert - dann sind wieder die bösen Sportschützen schuld Der Herr schütze uns vor übereifrigen - aber auch vor allzu bequemen Staatsdienern F.F. Mouche und wie sie es dann machen, wir bei WO wissen dann wie man es besser gemacht hätte. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted December 25, 2004 Share Posted December 25, 2004 @karl22: Antwort auf: und wie sie es dann machen, wir bei WO wissen dann wie man es besser gemacht hätte. Ich nehme an, damit spielst du - auch - auf die Diskussionen um SEK-Einsätze etc. hier in wo an. Grundsätzlich gestehe ich jedem - auch Behörden - zu, dass Sie Fehler machen, passiert mir ja auch oft genug. Allerdings ist z.B. ein falscher Gebührenbescheid ein leicht korrigierbarer Fehler. Aber immer dann, wenn es um massive Eingriffe in Grundrechte geht: z.B. Unverletztlichkeit der Wohnung, körperliche Unversehrtheit, Freiheitsberaubung etc. müssen wir besonders sensibel bleiben und auf diese Behördendiener in Presse und z.B. auch WO einen hohen Kontrolldruck ausüben, zumal es die oberen Verantwortlichen in Politik/Staat sonst mitunter nicht tun (ich denke an den sächsischen Innenminister). Dass bestimmte Behörden dauerhaft im rechtsfreien Raum agieren (und sich für versehentlich Erschossene, versehentlich zu Krüppeln geschlagene und versehentlich gestürmte Wohnungen nicht verantworten müssen), kannst auch du nicht wollen, also bitte würge solche Diskussionen nicht ständig ab. Das Volk ist und bleibt oberster Souverän. Ein Meinungsäußerungsverbot bezüglich bestimmter Behörden wäre zutiefst undemokratisch. Schöne Weihnachtsgrüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
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