Guest Wanderer Posted December 5, 2004 Share Posted December 5, 2004 Ich bin bisher von einer Nachschau durch das Ordnungsamt verschont geblieben. Mich würde interessieren, ob die Mehrzahl der Nachschau(en) durch das Ordnungsamt angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Wenn ich richtig informiert bin, erlaubt das neue WaffG Nachschauen durch Amtspersonen zum Zwecke der Kontrolle der zuverlässigen Verwahrung von Schußwaffen. Ich habe zwar meine Waffen ordnungsgemäß verwahrt, wäre aber nicht begeistert, wenn ich an einem freien Tag vormittags um 11 Uhr in Schlafanzug, mit Stoppeln im Gesicht, barfüßig, meine Wohnung unaufgeräumt (und ungelüftet!)einer Amtsperson Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen müßte (würde keinen guten Eindruck hinterlassen!). Gibt es Erfahrungswerte, wie das in Bayern überwiegend gehandhabt wird? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 5, 2004 Share Posted December 5, 2004 Nun Kamerad mit den Stoppeln im Gesicht und dem Mief in der Wohnung - brauchst Dir keine Sorgen zu machen - WER will Dich zwingen, in DEM Zustand eine Türe zu öffnen . Einfach die Neugierde bezwingen - und nur dann an die Türe oder Sprechanlage gehen, wenn Du frisch rasiert und nach einer Wolke Pitralon duftend in Deiner tip top aufgeräumten und frisch gelüfteten Wohnung stehst .Ansonsten schickst Du unangemeldete Besucher höflich aber bestimmt - und mit der Bitte,einen Termin zu vereinbaren, wieder weg . Im Ernst : Derartige Routine-Kontrollen sind anzumelden - hatten wir hier schon öfter besprochen So weit, daß wir allzeit für die Behörde bereit zu sein haben, sind wir zum Glück auch als Waffenbesitzer noch nicht! Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted December 6, 2004 Share Posted December 6, 2004 @ Mouche : Gibt es überhaupt die Möglichkeit einer " Routinekontrolle " oder ist es im Waffengesetzt nicht vermerkt " daß die Behörde nur ein Nachschaurecht hat wenn: berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung vorliegen Also einfach nach Schema "F" alle Waffenbesitzter mal abklappern geht wohl auch nicht. Wenn natürlich Sachbearbeiter vorbeikommt, würde ich schon mal einen Kaffe bereitstellen, mehr aber auch nicht Auf alle anderen wartet mein Hund grrrrrrrr........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Usta Posted December 6, 2004 Share Posted December 6, 2004 Lt. Aussage unseres SB: Kontrolle nur bei begründetem Verdacht. Gruß Usta Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted December 6, 2004 Share Posted December 6, 2004 Moin, eine "Nachschau" gegen den Willen des Waffeninhabers ist nur dann rechtens, wenn "begründete Zweifel" vorliegen, die auf eine unsachgemäße Verwahrung schließen lassen und die Wohnräume dürfen gegen den Willen des Wohnungsinhabers nur zur "Verhinderung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" betreten werden. Vergleiche §36 Abs3 WaffG Dabei gilt, daß die Waffenbehörde in der Regel nur abgestuft vorgehen darf: 1. Bei bestehenden Zweifeln der sicheren Verwahrung muß die Behörde erst Auskünfte vom Waffeninhaber über die Art der Verwahrung einfordern. 2. Erst wenn diese Auskünfte die Zweifel an der Verwahrung nicht ausräumen konnten, kommt eine Nachschau gegen den Willen des Wohnungsinhabers in Betracht. Die Art der Nachschau beinhaltet, daß nur der Ort der Verwahrung in Augenschein genommen werden darf. Keinesfalls darf eine Maßnahme durchgeführt werden, die einer Durchsuchung gleicht. In einem meiner Nachbarkreise habe ich die Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde und einen Polizisten, der sie begleitete, als sie eine unangemeldete Nachschau bei einem Kameraden durchführen wollten, problemlos mit ein wenigen freundlichen Worten vor Durchführung der Nachschau "verabschiedet"... Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted December 6, 2004 Share Posted December 6, 2004 ... es können jedoch auch noch ergänzend greifende Regelungen aus dem jeweiligen Landespolizeigesetz zur Gefahrenabwehr wirksam werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted December 6, 2004 Share Posted December 6, 2004 Dass Routinekontrollen anzumelden sind und dieses Thema bereits öfters hier Gegenstand im Forum war, ist an mir vorbeigegangen, sorry. Finde ich auch besser, wenn man den Amtspersonen aufgeräumt seine Wohnung zeigen kann! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted December 6, 2004 Share Posted December 6, 2004 ...schon klar - auch wenn etwas Unordnung und ne Staubschicht noch nicht die persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, will "man(n)" doch einen guten Eindruck machen .... Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flying Dutchman Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 Antwort auf: ... auch wenn etwas Unordnung und ne Staubschicht aber genau dann ist doch ein Fall fürs Ordnungsamt Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 Antwort auf: Dass Routinekontrollen anzumelden sind und dieses Thema bereits öfters hier Gegenstand im Forum war, ist an mir vorbeigegangen, sorry. Finde ich auch besser, wenn man den Amtspersonen aufgeräumt seine Wohnung zeigen kann! Nochmal zum Mitlesen : ES gibt KEINE Routinekontrollen !!!!!!! Nachschau nur bei begründeten Verdacht auf unzulässige Aufbewahrung. Wenn der Sachbearbeiter nicht ausgelastet ist, soll er meinetwegen die Straße kehren - bums aus. Mann, o mann was haben wir hier für selbstbewußte Bürger in dem Staat Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 Wenn die in die eigenen heiligen Hallen wollen, muß ein begründerter Verdacht vorliegen, d. h. Dritte erzählen, daß sie in Deiner Wohnung offen Waffen herumliegen sehen( muß nicht Tatsache sein, es kann der Frömmste nicht im Frieden leben...). Erscheinen die mit der Polizei, muß bei Anwendung des jew. Polizeirechts eine konkrete Gefahr oder Gefahr im Verzug (jemand hat aus Deinem Fenster mit einer waffe auf dritte gezielt) vorliegen. Tut es das nicht und kann das Vorhaben der Behörde nicht vor Ort erklärt werden, sollten die Herrschaften bitte einen Termin vereinbaren... Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 @ Glock 19 : Hallo Antwort auf: Erscheinen die mit der Polizei, muß bei Anwendung des jew. Polizeirechts eine konkrete Gefahr oder Gefahr im Verzug (jemand hat aus Deinem Fenster mit einer waffe auf dritte gezie Wenn Gefahr in Verzug ist, können die sofort mit voller Montur in Deine Wohnung -jederzeit und bei fast jeden,also auch Nichtwaffenbesitzter. Hier geht es um den Verdacht auf nicht sachgemäße Waffenaufbewahrung. Antwort auf: d. h. Dritte erzählen, daß sie in Deiner Wohnung offen Waffen herumliegen sehen In meiner Wohnung kann ich meine Waffen herumliegen lassen wie ich will, solange ich gegenwärtig bin . Was mach ich denn, wenn ich meine Waffen reinigen oder reparieren möchte und mein böser Nachbar schaut mit dem Fernrohr durchs Fenster ? Auch da wird die Behörde schon präzisere Informationen brauchen, denn ich glaube nicht, daß eine bloße Behauptung eines Dritten schon ausreichen kann. Es wäre doch zu einfach, jemanden eine auszuwischen. Was aber ein Grund für eine Kontrolle sein könnte zum Beispiel: Mein Sachbearbeiter vom Ordnungsamt erzählte mir mal, daß er im Kreis einen Fall hatte, wo der Sportschütze seinen Revolver im Küchenschrank aufbewahrt hat und der Sohn des Waffenbesitzers geklaute Munition in der Schule verkauft hat. Das wäre ein begründeter Nachschaugrund,daß der Sohn an Munition herangekommen ist. Und da hätte ich auch kein Problem damit, wenn da mal reingeschaut wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jürgen Kreutz Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 Hi! Wenn Dein Nachbar, nicht NachbarIN, mit dem Fernrohr durch Dein fenster schaut, würde ICH mir gedanken machen (Mehr ein Fall für die Sitte) Grüße Jürgen P.S. Couldn´t resist, megasorry Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 Hi Jürgen Kreutz Glock 19 hat geschrieben: Antwort auf: d. h. Dritte erzählen, daß sie in Deiner Wohnung offen Waffen herumliegen sehen Ich habe das mal so interpretiert, daß er da irgendwie durchs Fenster spannen müßte, um das zu sehen. Den Fall rein hypothetisch betrachtet. Die andere Variante, er war bei mir zu Besuch und hat gesehen, daß Waffen " herumliegen " Und täusch Dich mal nicht, wie neugierig manche Leute sein können wenn sie glauben unbeobachtet spannen zu können. Bei manchen ist das krankhaft. Bei mir besteht das Problem nicht, denn ich habe anständige Nachbarinnen und Gardinen ( nein nicht aus Schweden )an den Fenstern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 Antwort auf: Auch da wird die Behörde schon präzisere Informationen brauchen, denn ich glaube nicht, daß eine bloße Behauptung eines Dritten schon ausreichen kann. attila, im gesetz heisst es "bei begründetem verdacht". das ist sprachlich relativ eindeutig: es reicht ein VERDACHT, dieser muss aber begründet sein. d.h. die behörde darf es nicht auswürfeln. dorftratsch über nicht ordnungsgemäss gesicherte waffen wird reichen, um einen verdacht zu begründen, gezieltes denunzieren sowieso (leider). Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 @ Wahrsager : " begründet " heißt doch, daß es einen sachlichen Verdachtsgrund geben muß. Die bloße Behauptung ( im den Sinne Dorftratsch )sollte nach meiner Meinung nicht ausreichen können, denn dann wären ja Behörden dem Mißbrauch ausgeliefert. Ich könnte ja auch beim Ordnungsamt in Hamburg anrufen und behaupten ein Wahrsager wäre bei Rot über die Kreuzung gefahren ( als Beispiel ), solange ich meine Aussage durch Fotos oder weitere Zeugen nicht " begründen " kann dürfte sich wohl keiner damit beschäftigen. Aber ich sage mal nichts mehr dazu und warte mal andere Meinungen ab. Das kann ein heikles Thema werden, wenn es so einfach wäe. Es wäre ja noch nachvollziehbar, wenn dem Ordnungsamt Aussagen oder Beschwerden mehrerer Bürger unabhängig voneinander eingehen würden ( vergl. Zeugenaussage ). Dann wäre ja der Verdachtsgrund durch die Mehrfachaussage erhärtet worden. Aber wie gesagt, das reine " Herumliegenlassen" von Waffen in der Wohnung ( vergleiche Thread " Waffenführen zu Hause ")dürfte wohl noch nicht verboten sein. Kritisch könnte es werden, wenn der Waffenbesitzer das Haus verläßt, aber selbst dann ist ja nicht ausgeschlossen, daß die gleichfalls berechtigte Ehefrau noch anwesend ist und im Hintergrund die Waffen poliert. Ein begründeter Verdacht wäre, wenn der Nachbar sieht, daß sich die Kinder des Waffenbesitzers in dessen Abwesenheit an den Waffen vergreifen würden.... da würde ich auch mal was zu dem Heini sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted December 7, 2004 Share Posted December 7, 2004 warum musst du dich immer in "was wäre wenn"-einzelfallhypothesen verlieren? naja, warte mal die anderen meinungen ab. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted December 8, 2004 Share Posted December 8, 2004 Ich gebe Attilla recht, man sollte bei der Wortwahl aufpassen: eine Routinekontrolle gibt es tatsächlich nicht! Und man sollte dem Staat keine Eingeständnisse machen, also kein vorauseilender Gehorsam! Bezüglich den Nachbarn, die ins Fenster schauen, (z.B abends, Licht ist an) bin ich folgender Auffassung: Ich ziehe komplett den Rolladen runter weil: 1. ich nie sicher gehen kann, daß mir ein Nachbar nicht eins auswischen will, weil er vielleicht Waffengegner ist 2. hier absolut Mißverständisse aufkommen können, z.B ich schaue beim Putzen in den Lauf, um Rückstände zu erkennen (geöffnetes Patronenlager, bzw geöffnete Trommel!!!), und der Nachbar denkt, ich will mich umbringen! also lieber auf Nummer sicher und niemanden Einblick gewähren- ist meine Devise! Mißverständnisse jeder Art sind verdammt schwer auszuräumen, und ich hab keine Lust mich zu erklären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted December 8, 2004 Share Posted December 8, 2004 Antwort auf: Ich gebe Attilla recht, man sollte bei der Wortwahl aufpassen: eine Routinekontrolle gibt es tatsächlich nicht! arrrgh Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted December 8, 2004 Share Posted December 8, 2004 Antwort auf: es reicht ein VERDACHT, dieser muss aber begründet sein. d.h. die behörde darf es nicht auswürfeln. aha ! und wie fadenscheinig darf bittschön die begründung sein, damit es nicht wie "ausgewürfelt" aussieht? dorftratsch als begründung ist doch wohl zu allgemein - denunziation eben leider nicht. da kann man sich dann nur noch überlegen, ob eine klage wegen rufschädigung einen persönlich rehabilitiert. s+r Link to comment Share on other sites More sharing options...
do Posted December 10, 2004 Share Posted December 10, 2004 Die Schnüffelei des Staates wird in Zukunft wohl noch eine neue Dimension erschließen, wenn das Hartz IV-Gesetz ab 01.01.2005 erst einmal greift. Dann muß jeder, der Arbeitslosengeld II beantragt hat, damit rechnen, daß die zuständige Behörde seine Wohnung auf Wertgegenstände und Bargeld durchforstet. Die Legalwaffenbesitzer sind also bald nicht mehr die einzige Gruppe in diesem Staat, für die die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht mehr gültig ist. Eigentlich müsste jetzt ein Massenaufschei der Entrüstung durch unser Volk gehen. Armes Deutschland! Gruß do Link to comment Share on other sites More sharing options...
attila Posted December 10, 2004 Share Posted December 10, 2004 @ do: Antwort auf: behörde seine Wohnung auf Wertgegenstände und Bargeld durchforstet. Bist Du sicher und kannst Du das belegen ?? Quelle ??? Ich vermute stark, daß Du bisssel Fundamentalopposition betreiben willst. Was Du hier beschreibst, wäre eine Hausdurchsuchung und dafür haben die Ämter weder eine Befugnis oder gar das Personal. Bei begründeten Verdacht auf Sozialmißbrauch( Straftat) könnte das die Polizei auf richterliche Anordnung. Das war aber schon immer so und auch das Sozialamt konnte die Wohnungseinrichtung bei Sozialhilfeanträgen in Augenschein nehmen. Allerdings dürfen die auch nicht Schränke durchwühlen. Außerdem habe ich hier am Stammtisch gelernt, daß wir den Mißbrauch durch Schmarotzer und das Sozialismusgedusel vom Hängemattenstaat endlich abschaffen wollen. Was spricht eigentlich gegen eine rigoriose Kontrolle damit nur Bedürftige Sozialleistungen bekommen und das eingesparte Geld für unsere notleidenden Unternehmen frei wird ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted December 10, 2004 Share Posted December 10, 2004 Antwort auf: @ do: Antwort auf:Außerdem habe ich hier am Stammtisch gelernt, daß wir den Mißbrauch durch Schmarotzer und das Sozialismusgedusel vom Hängemattenstaat endlich abschaffen wollen. Was spricht eigentlich gegen eine rigoriose Kontrolle damit nur Bedürftige Sozialleistungen bekommen und das eingesparte Geld für unsere notleidenden Unternehmen frei wird ? Dann wars ja nicht völlig umsonst. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted December 11, 2004 Share Posted December 11, 2004 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted December 18, 2004 Share Posted December 18, 2004 @ Wahrsager: Du hast Attila meine Gedanken richtig erklärt. @ do: In unserem Staat wird durch die Regierung mit Vehemenz an der Aushöhlung aller Bürgerrechte gearbeitet. Meine Madame hat vorgestern ihren Ablehnungsbescheid bekommen. Dank Hartz IV fehlen uns vieren nun 600 Teuronen p.m. Sollte mal das Amt vor der Türe stehen und wie beim letzten mal nach Argumenten und Rechtsgrundlagen und nicht mitgeführten Dienstausweisen suchen, werde ich pro Amtsperson und zu besichtigenden Raum ein Eintrittsgeld erheben . @ Attila: Es gibt doch so einen schönen §§ im neuen Waffenunrecht, der da sagt, daß Du Deine Waffen nur in A- oder Kurzwaffen im B-oder 0-Schrank aufbewahren darfst. Sieht jemand diese herumliegen und die Meldebehörde prüft per EMA-Comp. , daß bei Dir Kinder im Haus sind, dann bist Du dran. Es muß aber keiner die Waffen herumliegen sehen, die anderen members haben das schon treffend erklärt. Das Recht ist schon soweit ausgehöhlt, daß auf Grund eines Verdachtes Dir schon die Hölle heißgemacht werden kann. So kann man als Amt nämlich ganz galant die Zahl der Legalwaffenbesitzer dezimieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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