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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Bedürfnispraxis auf Vereinsebene


xylo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ABSOLUT KEINE FUNKTION IN EINEM VEREIN AUSÜBEND rolleyes.gif - nur Id...mit ein paar Arbeitsstunden mehr als der große Durchschnitt tongue.gif- und viele(!) Arbeitsstunden weniger als die Führungsmannschaft habend laugh.gif - schließe ich mich sowohl Stefans Meinung als auch Handgunners Argumentation an icon14.gif-und nehme trotzdem das Freundschaftsangebot an wink.gifwink.gifwink.gif.

Vereinsleben ist zwischenmenschliche Beziehung in gelebter Form - ich bin dankbar, daß ich offenbar Glück hatte, bisher in meinen Vereinen recht gut durchgekommen zu sein-und hoffe, daß es so bleibt rolleyes.gif.

Bedauerlicherweise hatten hier andere weniger Glück cool.gif Erfahrungsgemäß ist Lob sehr selten,lauter Protest nur von den wirklich Betroffenen zu hören - und die schweigende Mehrheit mehr oder weniger mit dem status quo zufrieden grin.gif

Mouche

Geschrieben

Handgunner,

dem Verein erlegt das Gesetz insoweit keine Pflichten auf. Es ist Sache des Verbandes, zu regeln, wie er sich die erforderlichen Informationen holt, um ein Bedürfnis zu bescheinigen. Genau das tun die Verbände ausweislich ihrer Formulare auch.

Was würde denn passieren, wenn ein Sportschütze so einen Antrag ohne die entsprechenden Angaben seines Vereins einreichen würde? Der Verband würde unter Hinweis auf die fehlenden Angaben den Antrag zurückweisen.

Selbstverständlich könnte der Schütze diese Angaben einklagen.

Ich kenne Vereine, die verlangen nicht nur regelmäßiges Training, sondern auch Mindestergebnisse - wenn der Schütze das vorher weiß, kann man über so etwas mE reden.

Wir hatten - vor Jahren - einen Fall, in dem unser OSM sich geweigert hat, einem Mitglied ein Bedürfnis für eine GK-Waffe zu bescheinigen, obwohl die Voraussetzungen auf dem Papier gegeben waren. Der Mann ist dann umgehend in einen anderen Verein eingetreten und hat dort aufgrund seiner Nachweise sein Bedürfnis bescheinigt bekommen. Mit der Waffe hat er kurz darauf in einer Kneipe hier in Frankfurt zwei Gäste erschossen; seit dem anschließenden Feuergefecht mit der Polizei sitzt er querschnittsgelähmt in der Klapse.

Hatte unser OSM doch ein feines Näschen - ist aber im WaffG so nicht vorgesehen.

Geschrieben

Antwort auf:

Mehrmonatige Prüfung im Verein
021.gif
. Wie schon gesagt, wie man in den Wald hinein ruft...

Gruß Stefan


+

Woher nimmst Du das Recht, den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen betreffend meines Vereins anzuzweifeln?

Nebenbei bemerkt, betraf das nicht nur mich, sondern noch einige andere aufrechte Wettkampfschützen, die nicht zum "Hofstaat" gehören wollten.

Mit "in den Wald hineinrufen" meinst Du wohl, ich hätte mitsaufen und primitives Gerede 12 Monate von mir geben sollen und bei Herrn OSM private Gartenarbeiten erledigen sollen wie andere Schleimer?

Du kannst vielleicht etwas über Deinen Verein zum Besten geben aber behalte Deine bauernschlauen Kommentare über andere für Dich.

RIP

Geschrieben

Also ich kann den LG/LP/KK "Krieg" gegen die GK anhand der Erafhrungen aus meinem alten Verein nur bestätigen.

Da wurde auch immer auf die bösen GK-Schützen geschimpft, die die Stände zusammenballern.

Aber sobald die erste .44 oder SL genehmigt war, hatten dieselben Jungs auch gleich so ein Teil auf ihrer WBK.

Es ist ähnlich wie die Auseinandersetzungen zwischen Sportschützen und Jägern, nur sollten sich die Sportschützen in diesem Falle einiger sein.

Aber jeder ist halt nur ein Mensch.

Mad Max

Geschrieben

@Ripper,

da wir hier ein Forum sind, in dem jeder seine Meinung posten kann, werde ich "meine Meinung" mit Sicherheit nicht für mich behalten.

Deine rabiate Reaktion bestärkt mich aber in der Annahme, dass es unter Umständen auch an deiner Umgangsform liegen könnte, warum man in deinem Verein auf stur gestellt hat.

Wenn du deinen OSM so angehst, wie du es hier gegen mich machst, wundere ich mich über nichts.

Ich fordere dich nicht zum "Saufen" auf. Es gibt auch bei uns im Verein (DSB) Mitglieder, die gar keinen Alkohol trinken und trotzdem Bedürfnisse bekommen. Ich selber bezeichne mich auch nicht als besonders trinkfest.

Persönlich kann ich es mir aber nicht vorstellen, dass es so etwas wie "Fronarbeit" im Garten vom OSM wirklich gibt, um ein Bedürfnis zu erhalten.

Wenn jemand mit der Situation im Verein unzufrieden ist, dann kann er ja was ändern! Wählt bei der nächsten Wahl die Querulanten doch einfach ab und macht den Job selbst...

Oder wenn das nicht geht, zieht die Konsequenz und tretet aus.

Gruß Stefan

Geschrieben

Hallo 'Stefan.

ärgere Dich doch nicht. Wir sind jetzt auf Seite 4, es wurde schon alles zig-malerklärt und widerlegt und trotzdem ist das wieder so ein Thread wo gewisse Aussagen einfach nicht zur Kenntnis genommen werden weil einfach nicht sein darf was was einem nicht in den Kragen passt.

Aber eins noch was noch nicht gesagt wurde:

Wenn jetzt die Suchfunktion anständig funktionieren würde würde man wohl genau die Leute die "Probleme" mit dem Bedürfnis haben unter denjenigen finden die hier geprahlt haben dass sie keine WBK´s beilegen müssen, dass dem einen Verein die WBK die man vom anderen Verein erhalten hat nichts angeht usw. WETTEN!!

Geschrieben

Antwort auf:

@Ripper,

da wir hier ein Forum sind, in dem jeder seine Meinung posten kann, werde ich "meine Meinung" mit Sicherheit nicht für mich behalten.


Dies gilt in gleichem Maße auch für mich. Du hast aber leider nicht nur "Deine Meinung gepostet", näheres dazu ein paar Zeilen weiter...

Antwort auf:

Deine rabiate Reaktion bestärkt mich aber in der Annahme, dass es unter Umständen auch an deiner Umgangsform liegen könnte, warum man in deinem Verein auf stur gestellt hat.

Wenn du deinen OSM so angehst, wie du es hier gegen mich machst, wundere ich mich über nichts.


Rührend, wie Du Dich aus der Affäre ziehen willst - nachdem Du mich zuvor ganz bewußt mit Deinen Unterstellungen als Lügner und Quertreiber abgestempelt und Dich lustig über mich gemacht hast! Und das, ohne weder mich noch meinen Verein zu kennen.

Meinen "alten" OSM hab ich das erste Mal "angegegangen", als er mir nach 7 (in Worten: sieben) Wochen auf meine Nachfrage mitteilte, er "sei noch nicht dazu gekommen". Das Einverständnis des Sportleiters lag zu diesem Zeitpunkt schon seit 6 Wochen vor, wie mir dieser versicherte.

Antwort auf:

Es gibt auch bei uns im Verein (DSB) Mitglieder, die gar keinen Alkohol trinken und trotzdem Bedürfnisse bekommen.


Genau wie mich zum Beispiel.

Antwort auf:

Persönlich kann ich es mir aber nicht vorstellen, dass es so etwas wie "Fronarbeit" im Garten vom OSM wirklich gibt, um ein Bedürfnis zu erhalten.


Und weil Du und andere sich das nicht vorstellen können, kann es nicht wahr sein, gell? Glaubst Du im Ernst, ich hab mich nur aus purer Streitsucht zu diesem Thema gemeldet?

Antwort auf:

Wenn jemand mit der Situation im Verein unzufrieden ist, dann kann er ja was ändern! Wählt bei der nächsten Wahl die Querulanten doch einfach ab und macht den Job selbst...


Genau dies ist längst geschehen. Wenn Du meine Postings aufmerksam gelesen hättest, wüßtest Du, daß ich von der Vergangenheit spreche und der betreffende OSM längst nicht mehr im Amt ist und seitdem alles in Ordnung ist - und ich alleine hätte ihn bestimmt nicht abwählen können...

Was mich dieser Thread jedenfalls gelehrt hat:

Es braucht keine Politik, Medien oder Behörden, um dem interessierten Schützennachwuchs das Hobby so richtig zu verleiden.

Dies wird bereits in den Vereinen mit deutscher Gründlichkeit erledigt, anstatt man sich sachlich und objektiv nach den gesetzlichen Vorgaben richtet und basta!

Gruß, RIP

Geschrieben

Antwort auf:

Wenn jetzt die Suchfunktion anständig funktionieren würde würde man wohl genau die Leute die "Probleme" mit dem Bedürfnis haben unter denjenigen finden die hier geprahlt haben dass sie keine WBK´s beilegen müssen, dass dem einen Verein die WBK die man vom anderen Verein erhalten hat nichts angeht usw.
WETTEN!!


Eine weitere böswillige, nicht belegbare Unterstellung in der langen Reihe von Unterstellungen in diesem Thread.

RIP

Geschrieben

021.gif

...Oh si tacuisses...

Hoffentlich bekommst du nicht noch nen Herzinfarkt vorm Rechner.

Ich werde demnächst die Smileys mit mehr bedacht auswählen, damit sich niemand mehr davon persönlich angegriffen fühlt.

Gruß Stefan

Geschrieben

Antwort auf:

Hoffentlich bekommst du nicht noch nen Herzinfarkt vorm Rechner.


Keine Bange, den Gefallen tu ich Dir nicht.

Aber schön zu wissen, daß Du besorgt bist um mich. chrisgrinst.gif

Gruß, RIP

  • 5 Monate später...
Geschrieben
Will es nur ergänzen um einen mindestens eben so wichtigen - und von manchen Leuten immer noch nicht gecheckten Punkt :

Gesetzlich gefordert wird außerdem die Bestätigung über

das Vorhandensein eigener oder gemieteter Stände, auf denen die beantragte Waffe auch geschossen werden DARF.

Der Verein mit LW Stand Energiebegrenzung 1500 j (der übliche KK Stand) DARF keinen Bedürfnisantrag für einen .223 SL unterschreiben, denn es müssen von Vereinsseite ALLE DREI Kriterien bestätigt werden !

Auch mit diesem entscheidenden Detail des neuen Waffenrechts hat so mancher Antragsteller wohl immer noch ein Verständnisproblem

Mouche

292725[/snapback]

Ich frag' mich als waffenrechtlich etwas Tätiger ja immer, woher diese angebliche "gesetzliche" Anforderung herkommen soll...

Woraus liest Du denn das, Mouche ?

Carcano

Geschrieben
Ich frag' mich als waffenrechtlich etwas Tätiger ja immer, woher diese angebliche "gesetzliche" Anforderung herkommen soll...

Woraus liest Du denn das, Mouche ?

Carcano

351064[/snapback]

Manchmal hilft es, den ganzen Text zu lesen, und nicht nur die Passagen die einem gefallen!

§ 14 WaffG

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

§ 15 WaffG

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der ...

7. c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügt oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweist.

So long, CM :)

Geschrieben

Danke.

Damit hast Du Mouche erfolgreich widerlegt (und noch dazu ganz sachlich ohne jede Polemik von mir, Dir oder sonstwem). Das wörtliche Gesetzeszitat - obschon an einer Stelle vielleicht etwas irreführend gekürzt - reicht dazu eigentlich schon :-)

Carcano

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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