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IGNORED

Gelbe WBK-erneutes Bedürfnis für jede! neue Waffe?


meister2000

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Geschrieben

Antwort auf:

Außerdem will der BDS Kopien ALLER WBK's haben.


Ich glaube fast, das jeder Verband mitlerweile eine kleine Macke hat, jeder auf Seine Art.

Was soll die Kopie aller WBK's???

Geschrieben

Hallo Hollowpoint,

naja, ich sag mal:

Ich habe schon eine grüne WBK (natürlich mit mehren Waffen drauf),

Ich habe schon eine alte gelbe WBK (natürlich mit mehren Waffen drauf),

Ich habe schon mehrere Schiessabzeichen (Bronze, Silber, Gold und davon mehrere für verschiedene Disziplinen), weil ich NATÜRLICH auch an (BDMP) Wettkämpfen teilnehme!

UND das alles weiss der Verband schon und warum muss nun der Verband noch mehr wissen bzw. nochmal alles von mir schriftlich erhalten?

Warum soll ich nun als aktiver Sportschütze mich wie einen Anfänger behandeln lassen?

Ich bin doch kein Neumitglied oder ein neuer Schütze der noch keine Waffe(n) hat und beim BDMP nicht geführt wird.

Wenn ich schon beim BDMP geführt werde und Schiessabzeichen habe und an BDMP Wettkämpfen teilnehme und aufgelistet werde, warum soll ich es nochmal alles kopieren und zuschicken? Können diese denn nicht eingesehen werden?

Habe die noch nie was von Datenbanken gehört?

Um es einfach und kurz zu sagen:

Der Beführwortungsprozess ist in keinster Weise logisch durchdacht.

Das Verbesserungspotenzial ist immenz.

Gruß

Viper

P.S.:

Es ist auch kein Problem, nach jedem Schuss auf eine Scheibe das Ergebnis einzutragen und anschlissend vom Vereinsvorsitzenden abzuzeichnen.

Es ist alles kein Problem, es gibt keine/nie Probleme, es sei denn man macht sich selber welche.

Geschrieben

Im Prinzip hast Du natürlich Recht, O bissige Viper!

Aber die Verbände wollen sich halt auch irgendwie absichern.

Und so lange sie keine schwer erfüllbaren oder unverschämten Forderungen stellen, soll mir's Recht sein.

Bei der Beantragung der neugelben WBK wird der ganze Aufwand ja nur einmal fällig. Außer in NRWeh! pissed.gif

GRUß

Geschrieben

@Hollowpoint

Ich weiss, dass du mich um grunde verstehst. smile.gif

Aber wenn sich der Verband (diesmal BDMP) wegen der Beführwortung neue gelbe WBK nicht mal mit dem FWR einig ist, was soll ich tun, ausser mich öffentlich darüber zu beschweren?

gruß

viper

Geschrieben

Wenn alles gute Zureden und Argumentieren mit den Verband (hier: BdMP) nix nützt, dann gibt es ja noch einen anderen empfehlenswerten Verband. Namen möchte ich mal nicht nennen....pfeif....flöt.....tirilli....... chrisgrinst.gif

GRUß

Geschrieben

Hallo Viper-Biss

ich sehe, die Saat von Sluggy ( mögen Dutzende Sandflöhe seinen rektalen Schliessmuskel quälen) geht auf. Der Mann war ja nicht doof und kannte die menschlichen Eitelkeiten. Er sitzt wahrscheinlich in seinem gemütlichen Zuhause, geniesst die unverdiente reichliche Pension und freut sich über die Postings bei WO. Manche mögen ihn auch sehr ärgern. Tun wir unser Möglichstes. Siehe Neue Gelbe WBK, Schalldämpfer usw. Gell Sluggy!

Steven

Geschrieben

Antwort auf:

Hallo Hollowpoint,

naja, ich sag mal:

Ich habe schon eine grüne WBK (natürlich mit mehren Waffen drauf),

Ich habe schon eine alte gelbe WBK (natürlich mit mehren Waffen drauf),

Ich habe schon mehrere Schiessabzeichen (Bronze, Silber, Gold und davon mehrere für verschiedene Disziplinen), weil ich NATÜRLICH auch an (BDMP) Wettkämpfen teilnehme!

UND das alles weiss der Verband schon und warum muss nun der Verband noch mehr wissen bzw. nochmal alles von mir schriftlich erhalten?


Viper,

weiss das der Verband wirklich? er hat Dir schon mal ein Bedüfnis bescheinigt, aber keine Rückmeldung erhalten daß Du eine Waffe erworben hast.

Die Landesverbände des DSB speichern die Daten der WBKs nicht, was sollen sie auch mit.

Karl

Geschrieben

Antwort auf:

Die Landesverbände des DSB speichern die Daten der WBKs nicht, was sollen sie auch mit.


Selbst wenn Sie es wollten, Sie dürfen das aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht!!!

Und abgesehen davon: Von wegen Datenbanken! Dann muss sich ein interessierter Waffenschieberring ja nur noch die Diskette besorgen (dat geht da drauf!) und kann dann einsammeln gehen.

DAGEGEN würde ich mich vehement verwehren! Dann lieber bei jedem Antrag alles kopieren (muss ja nicht einmal amtlich beglaubigt werden) und hinschicken. Wenn es nach Bearbeitung nur noch kurze Zeit aufbewahrt wird, finde ich das alles bestens i.O.

Gruß, Ronald

Geschrieben

@RonaldR

In dem Antrag (BDMP -NRW http://www.bdmp.de/lvnrw.de/formulare.html) für deine Befürwortung gibst Du mit deiner Unterschrift deine Zustimmung zur Verarbeitung, Speicherung usw. deiner Daten für unbestimmte Zeit ab.

Den Datenschutz haben die Jungs ausgehebelt, ob noch die Möglichkeit besteht, nachdem du deine Befürwortung erhalten hast, die Löschung der gespeicherten Daten zu fordern sei mal dahin gestellt. Zumindest laut Datenschutzgesetz hättest Du das Recht dazu.

@karl22

@all

Laut Info von unserem SLG Leiter, weiss der Verband gar nicht, was ich so alles schieße und wie ich so treffe.

Der Verband weiss nur meine Personalien und meine Kontodaten.

Daher muss(!) ich immer oder der SLG Leiter bei jedem Antrag (Schiessabzeichenantrag mit Wettkampflisten o.ä.,

bei der grünen WBK Befürwortung bei der jeder Waffe

mit Kopien des Schiessbuches und

Auflistung aller Waffen von allen WBKs

für bzw. auf welche Disziplin diese betragt waren/wurden

müssen auf ein Formblatt aufgelistet werden

und bei der gelben WBK Befürwortung

(hier sollte es eigentlich laut Gesetz

nur die gelbe WBK selbst sein

und nicht wie vom Land NRW gefordert

und vom Verband BDMP durchgesetzt für jede Waffe beantragen)

mit Kopien von den Schiessbuch

und Auflistung aller Waffen von allen WBKs

für bzw. auf welche Disziplin diese beantrag waren/wurden!

Also, wenn ihr mir das Ausmass der formalitäten nicht ganz glauben wollt, schaut euch doch mal die tollen Formblätter an:

http://www.bdmp.de/lvnrw.de/formulare.html

Gruß

Viper

@Hollowpoint

Gib mir mal ein Tipp, wie ich am schnellsten einen neuen Verband bekommen könnte? Und vergiss nicht welchen ich nehmen soll. *g*

Schick mir/Schreib mir bitte den link für den Dachverband und die Landesverband NRW auf.

Geschrieben

hy viper,

Antwort auf:

Laut Info von unserem SLG Leiter, weiss der Verband gar nicht, was ich so alles schieße und wie ich so treffe.

Der Verband weiss nur meine Personalien und meine Kontodaten.


der dachverband hat in der tat keinen blassen schimmer von deinen aktivitäten, und schiesskünsten. wenn der lv-leiter fit ist, hat er die ergebnisse der lm´s gespeichert. dies wurde z.b. in hessen so gemacht, und konnte schon manchen mitglied vor den behörden zu seinem recht verhelfen.

Antwort auf:

Daher muss(!) ich immer oder der SLG Leiter bei jedem Antrag (Schiessabzeichenantrag mit Wettkampflissten....


auch hier wurden in hessen die anträge der leistungsabzeichen gespeichert. manch mitglied konnte auch dadurch seine vorteile ziehen, keine doppelte beantragung ! als aktivitätshinweis ! als hinweis auf einen besonders guten schützen bei leistungsabzeichen in gold.

aber nie zum nachteil..... smirk.gif

Antwort auf:

Also, wenn ihr mir das Ausmass der formalitäten nicht ganz glauben wollt, schaut euch doch mal die tollen Formblätter an:


ich glaube dir gerne, die sind bei fast allen ländern eingestellt. es ist aber nicht der verband der das macht, das wiest du doch oder...

der bdmp hat sehr schöne disziplinen, also nicht austreten, sondern zu den wahlen in den ländern und vor allem zum bundesdelegiertentag gehen. nur dort können die mitglieder die weichen stellen, und wenn die länder erst einmal selber e.v. sind, hat der wasserkopf nichts mehr zu sagen.

bleib dran

gruß dobermann

Geschrieben

Hallo viper biss,

die Speicherung der Daten erfolgt nach persönlichem Einverständnis des Betroffenen auf 10 Jahre.

Ich halte diese Regelung für äußerst bedenklich, wer kann hierbei garantieren daß mit diesen Daten kein Unfug geschiet. Von Datenschutz als solches ist hier keine Rede!

Für mich stellt sich die Frage wie werden die Daten aufbewahrt und gegen Mißbrauch geschützt? Die Einlagerung sollte in speziel gesicherten Behältnisse (Datensicherungsschränke) erfolgen und vor allem in entsprechenden Räumen.

Hieraus stellt sich nun folgende Frage, welcher ehrenamtlich tätige Landesverbandsleiter hat diese Möglichkeiten?

Eine weitere Frage wäre, was würde es kosten den Landesverbandsleitern diese sachgerechte Unterbringung dieser sicherheitsrelevanten Daten zu ermöglichen?

Die Frage der Pflege des Datenbestands und erhebliche zeitliche Aufwand wurde hierbei noch nicht einmal berücksichtig, sollte aber da es sich bei den Landesverbandsleitern um ehrenamtlicht tätige Personen handelt, welche zu ihrem Broterwerb einer Beschäftigung nach gehen müssen!

Bevor das momentane Präsidium nochmals einen solchen geistigen Dünnschiss fabriziert sollten diese erst mal nach denken und dann handeln.

Des weiteren hat der BDMP hierbei eine "freiwillige Verpflichtung" des Antragstellers gefordert, der Grund hierfür ist das es sich beim BDMP bekanntlicherweise um keine Behörde handelt und der Verband folglich nicht dazu berechtigt ist ohne Zustimmung des Betroffenen Daten zu speichern!

Ich für meinen Teil werde mich mit dieser Speicherung auf gar keinen Fall einverstanden erklären, ein entsprechendes Bedürfnis werde ich probehalber mal beantragen und abwarten ob sich das Präsidium entsprechend querstellt.

Die werden dann schon sehen was auf sie diesmal zu kommen wird.

Was auch noch sehr pikant an der ganzen Sache ist, eine Seite der "neuen Bedürfnisbeschinigung" ist dem normalen Mitglied nicht einmal zugänglich, sondern nur den Landesvorständen und einen besonders ausgewähltem Publikum,

welches beim Schilling besonders hoch im Kurs steht.

Bei solchen Machenschaften stellt sich die Frage wo soll es mit dem BDMP in naher Zukunft noch hinführen?

Gruß Colt

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

UPDATE: Mit Schreiben vom 20.12.2004 beantragte das LRA Schweinfurt, die Klage abzuweisen.

Begründung (auszugsweise): §14 Abs.2 und Abs.3 WaffG regeln den Erwerb einzelner Waffen durch Sportschützen (sog. grüne Waffenbesitzkarte).

Gem. §14 Abs.4 WaffG können Sportschützen eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb der dort genannten Waffen erteilt bekommen. Eine Antragstellung zum Erwerb jeder einzelnen Waffe ist nicht mehr nötig. Lediglich der Erwerb ist binnen zwei Wochen in die Waffenbesitzkarte einzutragen (sog. gelbe Waffenbesitzkarte).

In §14 Abs.2 letzter Satz WaffG ist festgelegt, dass innerhalb von sechs Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden dürfen.

Gem. dem Schreiben des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 11.08.2003 soll das sog. Erwerbsstreckungsgebot in §14 Abs.2 letzter Satz WaffG verhindern, dass Sportschützen Waffen über den notwendigen Umfang hinaus ansammeln. Hiervon unabhängig zu sehen ist die Vorschrift des §14 Abs.4 WaffG, nach der Sportschützen eine unbefristete Erwerbsberechtigung für den Erwerb bestimmter Waffen erteilt werden kann. Ebenso wie bei der Erwerbsberechtigung nach §10 Abs.1 Satz 3 WaffG handelt es sich hier nur um eine grundsätzliche Erwerbsberechtigung. Davon unabhängig sind Sportschützen nach Sinn und Zweck des Gesetzes an die Einschränkung des §14 Abs.2 WaffG gebunden.

Auch mit Schreiben vom 14.11.2003 des Bayer. Staatsministeriums des Innern wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Ausstellung einer Erlaubnis nach §14 Abs.4 WaffG Einschränkungen hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen nur insoweit gegeben sind, als nach §14 Abs.2 letzter satz WaffG max. zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen. Auf Seite 6 der Waffenbesitzkarte ist deshalb folgender weiterer Eintrag veranlasst:

"Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

.

.

.

Von Seiten des LRA Schweinfurt besteht Einverständnis mit einer Einzelrichterübertragung gem. §87a VwGO und dem Verzicht auf mündliche Verhandlung.

Lange Rede kurzer Sinn: Das LRA beruft sich lediglich auf die Erlaßlage und die Anweisung des BayStMI.

GRUß

Geschrieben
Von Seiten des LRA Schweinfurt besteht Einverständnis mit einer Einzelrichterübertragung gem. §87a VwGO und dem Verzicht auf mündliche Verhandlung.

302251[/snapback]

Dann könnte es aber ggf. schnell gehen :icon14:

Schaun wir halt mal weiter !

Jedenfalls gut und informativ, daß Du uns auf dem Laufenden hältst :icon14:

Mouche

Geschrieben
Von Seiten des LRA Schweinfurt besteht Einverständnis mit einer Einzelrichterübertragung gem. §87a VwGO und dem Verzicht auf mündliche Verhandlung.

Moment mal, für den Kläger ist die Einzelrichterübertragung und der Verzicht auf mündliche Verhandlung absolut schlecht!

Dein Anwalt sollte sich mit der Einzelrichterübertragung nicht einverstanden erklären (Prozeß nimmt somit an Bedeutung ab!)

ebenso sollte Dein Anwalt folgenden Satz in seinem Klageschreiben einfügen:

"Auf mündliche Verhandlung wird nicht verzichtet"!

Also Prozeßbetreuung weiterhin durch den Senat und nicht durch einen Einzelrichter und kein Verzicht auf mündliche Verhandlung!

Sollte der Richter in der mündlichen Verhandlung Rechtsbeugung begehen und Dir erzählen, daß Satzteile des § 14 Abs.2 auch für den § 14 Abs.4 WaffG gelten (warum gibt es denn überhaupt dann verschiedene Absätze, Absätze in den Paragraphen sind weder übergeordnet noch untergeordnet anderen Absätzen!, sondern stehen parallel nebeneinander auch in der Bedeutung), dann ziehst Du Deine Wumme heraus und ... okay vergessen wir´s!

Ist mir schon selber so gegangen, dass ein Richter ein und denselben Begriff in einem Gesetzestext zweifach unterschiedlich ausgelegt hat.

Die scheuen sich nicht einmal in Anwesenheit anderer Richterkollegen darüber hinweg, sich über Gesetzes- und Satzbaulogik hinwegzusetzen, solange es ihnen in den Kram passt.

Geschrieben

Was soll denn der Anwalt mündlich vorbringen, das man nicht auch schriftlich viel klarer vortragen kann?

Hier geht es nicht um die Beurteilung eines Angeklagten, sondern um eine reine Rechtsauslegungsfrage.

Der Anwalt schreibt einen wohldurchdachten- und formulierten Antrag mit rechtlicher Begründung und der Richter fällt darauf hin ein hoffentlich ebenso wohldurchdachtes- und begründetes Urteil.

Wenn der Richter die Klage abweisen sollte, dann geht die Chose sowieso in Berufung und dann ist eine mündliche Verhandlung unvermeidlich.

Auch wenn der Richter die Einschränkung des LRA in die Tonne tritt, wird das genau so laufen. Das LRA wird sicher auf Anweisung der Regierung oder des Bayerischen StMI in Berufung gehen.

Egal wie es laufen wird. In der ersten Instanz wird nichts endgültig entschieden.

Insofern ist es eher kosten- und aufwandssparend in der ersten Instanz nicht gleich die allerschwersten Geschütze aufzufahren.

Übrigens ist mein Anwalt kein Amateur in Waffenrechtssachen. Wenn er mit einer Einzelrichterübertragung einverstanden ist, dann hat er sich sicher etwas dabei gedacht.

GRUß

Geschrieben

Und schon wieder ein Update! :D

Mann, der Herr RA Eichener hat echt Power und Drive! :icon14: B)

Mit Schreiben vom 10.01.2005 hat er dem Verwaltungsgericht Würzburg die Klagebegründung übersandt.

Die Zuständigkeit für alle Waffenrechtsangelegenheiten ging mit Wirkung vom 01.01.2005 von der (als streng verrufenen) 6. Kammer auf die 5. Kammer über. Welche Auswirkungen dies auf derartige Verfahren hat, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.

Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich den Wortlaut der Klagebegründung nicht wörtlich oder auch nur auszugsweise in größerem Umfang zitieren werde, da der Schriftsatz das geistige Eigentum von Herrn RA Eichener ist und es m.E. ein grober Vertrauensbruch im Verhältnis Mandant-Anwalt wäre.

Herr RA Eichener trägt hauptsächlich vor, daß das sogenannte Erwerbsstreckungsgebot AUSSCHLIEßLICH für die "Kontingentswaffen" gilt.

Er verweist auf den Gesetzestext und die klare Absicht des Gesetzgebers, der in der Bundestagsdrucksache 14/8886 klar zum Ausdruck kommt. Die neue gelbe WBK soll in allen Bereichen "Rechtsnachfolgerin" der alten Gelben werden. Und das schließt eine Ausdehnung des Erwerbsstreckungsgebots und andere Einschränkungen aus.

Er räumte ein, daß dem LRA Schweinfurt keine andere Wahl geblieben sei, als im Sinne des (rechtswidrigen) Erlasses des Bay. StMI zu entscheiden. Da dieser Erlaß aber nur Behörden und nicht die Gerichte bindet, beantragte er, meiner Klage vollumfänglich stattzugeben.

Interessant ist vor allem der Schlußsatz, den ich wörtlich wiedergebe: "Im Hinblick darauf, daß nach dieser Klage noch eine Reihe weiterer Verfahren anhängig geworden sind [ :chrisgrinst: ] , wären wir dem Gericht für eine rasche Entscheidung im schriftlichen Verfahren sehr dankbar".

So, nun ist das übliche Vorgeplänkel erledigt und es heißt warten auf "Was spricht er, der Richter?!?". :rolleyes:

GRUß

Geschrieben
...

Interessant ist vor allem der Schlußsatz, den ich wörtlich wiedergebe: "Im Hinblick darauf, daß nach dieser Klage noch eine Reihe weiterer Verfahren anhängig geworden sind [  :chrisgrinst: ] , wären wir dem Gericht für eine rasche Entscheidung im schriftlichen Verfahren sehr dankbar".

...

304637[/snapback]

Mal sehen was das nun für die Gerichte heisst.

Als ich im letzten Jahrtausend meine Signalpistole erklagt habe wurde beim OVG ein Antrag wegen "Beschleunigung" gestellt und dieser Antrag wurde abgelehnt, da meine Sicherheit nicht eilig war.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo!

Ich komme aus NRW und habe mie letzte Woche meine Gelbe WBK beim Amt abgeholt, dort wurde mir in meine WBK ein Kaliber voreingetragen und der Beamte sagte mir das ich für jede neue Waffe eine neue Befürwortung und einen neuen voreintrag für das Kaliber bräuchte. Bin mal gespannt was passiert wenn der mir eine Waffe eintragen soll, die keinen Kaliber voreintrag hat.

Geschrieben

Ich glaube nicht mal, dass das IM Bayern da ggf. an einer Berufung interessiert ist. Da ja bereits die eventuellen Texte für die Verwaltungsvorschrift auf eine Nichtanwendung des Erwerbsstreckungsgebot auf die Gelbe ausgehen, denke ich mal, dass man es auch dort nicht mehr so eng sieht.

Ansonsten kann ich mir schon gut vorstellen, dass das Urteil noch nicht ergangen ist und die Verwaltungsvorschrift ist bereits gültig, was aber sicherlich auch noch lange dauern wird.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Es wäre halt schön, wenn noch VIIIIIEL mehr Schützen meinem Beispiel folgen würden! Vor allem diejenigen, die mit noch viel weitreichenderen Einschränkungen ihrer neugelben WBK "beglückt" wurden (meist in NRW).

Aus meiner Sicht betrifft das Erwerbsstreckungsverbot nach WaffG §14/2 alle Waffen nach §14. Der Absatz 4 reguliert nur den Erwerb in Abweichung von Absatz 3. Die 2/6 Regel auf die 5 Waffen des Sportschützenkontingentes zu begrenzen ergibt auch inhaltlich keinen Sinn, wenn man ehrlich ist.

Mich persönlich stört es nicht, dass ich nur 4 Waffen pro Jahr erwerben kann, meine Armut erlaubt mir sowieso höchstens ein Stück. Da zur Waffe auch Zubehör, Putzzeug, Koffer, Matrizen, Scheiben usw. dazugehören kommt da jeweils eine ordentliche Summe zusammen, zuzüglich der Ausgaben um meine Frau zu versöhnen.

Natürlich würde mich eine liberalere Erwebsregel sehr freuen, aber es gibt in der Waffengesetzgebung andere Dinge, in die man seine Ernergie stecken sollte. Das derzeit maßgebliche Hindernis für den Sport ist das Kontingent von 2 mehrschüssigen Kurzwaffen für Sportschützen, einschließlich KK. Kleinkaliber sollte es grundsätzlich auf Gelb geben, z.B.

Bela

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