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IGNORED

Drilling auf Neugelb?


Hilli

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Nein. Siehe Dein Link des VwVfG: ....

Was ist das denn für eine Interpretation?

Sowohl VwVfG als auch WaffG haben einen unabdingbaren Widerruf der WBK zur Folge, wenn der Verwaltungsakt nicht erlassen werden durfte! Inbesondere bei unrichtigen Angaben wie z.B. fehlende Disziplin oder bei Kurzwaffen zu geringe Lauflänge führen, wenn dies später auffällt in ein Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren

(§ 48 Abs. 2 Nr. 2, § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG und § 45 Abs. 1 - 3 WaffG)!

Würdest du mal bitte deine andere Interpretation erklären?

Übrigens:

Man(n) darf davon ausgehen, dass die SB's nicht blöd sind. Auch dort ist bekannt, dass Drillinge im Schießsport nicht eingesetzt werden.

Bearbeitet von Gast
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Sowohl VwVfG als auch WaffG haben einen unabdingbaren Widerruf der WBK zur Folge, wenn der Verwaltungsakt nicht erlassen werden durfte!

Würdest du mal bitte deine andere Interpretation erklären?

Der VA durfte ja erlassen werden.

Bitte nochmal lesen worauf ich geantwortet habe.

Du hast in Beitrag #71 die Aussage getroffen, dass eine fehlerhafte Ermessensausübung des SB eine nachträgliche Rücknahme bzw. Widerruf des Verwaltungsaktes zur Folge haben könne.

Als Beispiel hast Du gebracht, dass man gerade bei Eintragungen in die gelbe WBK riskiere, sich in ein solches Verfahren zu verstricken.

Zusammengefasst hast Du also behauptet, dass der eine SB mir was in gelb eintragen könnte und ein anderer (z. Bsp. neuer) SB dies wieder kassieren könnte.

Dies ist einfach falsch.

Die Eintragung einer Waffe in die gelbe WBK ist keine Ermessensentscheidung sondern an Tatbestände geknüpft.

So muss die Waffe z. Bsp. erstmal von der Art her auf der gelben WBK untergebracht werden können. Auch muss es möglich sein mit ihr eine Disziplin mit genehmigter SpO zu schießen. Dann muss 2/6 passen u.s.w. Tatbestände eben.

Wenn alles passt muss der SB eintragen.

Um bei unserem Beispiel des Drillings zu bleiben:

Wenn mir mein SB so ein Teil nach Prüfung aller Voraussetzungen in die gelbe WBK einträgt (bzw. sein Dienstsiegel reindrückt) so hat sein evtl. Nachfolger keinerlei Möglichkeit irgendein Ermessen zu meinen Lasten auszuüben.

Dann handelt es sich nämlich um einen rechtmäßigen VA. Und Dein §48 VwVfG (in dem es ja um die Rücknahme rechtswidriger VAs geht) kommt nicht zum Zug.

Somit könnte allenfalls §49 VwVfG (Widerruf eines rechtmäßigen VAs) zur Anwendung kommen.

Unter welch engen Voraussetzungen dieser rechtmäßige VA nur widerrufen werden darf, ist für die Fälle der begünstigenden VAs (Eintrag/Besitzerlaubnis = begünstigend) in den einzelnen Unterpunkten des Abs. 2 dieses Paragraphen benannt.

Diese Unterpunkte habe ich im Schnelldurchlauf als im Beispiel nicht anwendbar abgehakt.

Übrigens:

Man(n) darf davon ausgehen, dass die SB's nicht blöd sind. Auch dort ist bekannt, dass Drillinge im Schießsport nicht eingesetzt werden.

Wenn Drillinge im allgemeinen im Schießsport nicht eingesetzt werden, diese aber nach einer SpO zulässig sind, dann kann der SB blöd sein wie er will. Er muss eintragen.

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.... Wenn Drillinge im allgemeinen im Schießsport nicht eingesetzt werden, diese aber nach einer SpO zulässig sind, dann kann der SB blöd sein wie er will. Er muss eintragen.

Und darum drehen sich ja meine Zeilen!

SB x trägt Drilling ein und SBy stellt fest, dass sein Vorgänger übersehen hat, dass dieser in keiner SpO zu finden ist. Der Drilling war nicht einzutragen und der VA kann deshalb zurückgenommen werden.

Noch interessanter wird es, wenn der Inhaber einer gelben WBK seinen WBK-Antrag mit den beabsichtigten Erwerb eines KK-Einzelladers begründet hat und stattdessen einen Drilling eintragen lässt! Auch solche Geschichten sind mir bekannt.

Wie schon einmal geschrieben, man sollte die SB's nicht für dumm verkaufen.

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Du bist ziemlich beratungsresistent, gell?

SB x trägt Drilling ein und SBy stellt fest, dass sein Vorgänger übersehen hat, dass dieser in keiner SpO zu finden ist.

Das Sporthandbuch des BDS wirft aber eine Disziplin für "Jagdgewehr" aus, wobei in der technischen Beschreibung nicht ausgeführt ist, ob es sich dabei ausschliesslich um Repetierbüchsen handelt. Folglich schliesst der Sammelbegriff "Jagdgewehr" neben Repetierbüchsen auch Selbstladebüchsen, Kipplaufbüchsen und Blockverschlussbüchsen sowie alle Arten von kombinierten Waffen mit mindestens einem Kugellauf ein. Dazu gehören eben auch der klassische Drilling mit zwei Schrotläufen und einem Kugellauf, der Bockdrilling und der Doppelbüchsdrilling, ja sogar der Vierling. Alle genannten sind waffenrechtlich als Einzellader definiert, da jeder Lauf einzeln geladen werden muss, was einen Eintrag auf die gelbe WBK ermöglicht.

Noch interessanter wird es, wenn der Inhaber einer gelben WBK seinen WBK-Antrag mit denm beabsichtigten Erwerb eines KK-Einzelladers begründet hat und stattdessen einen Drilling eintragen lässt!

Noch so'n Unfug. Für die Erstbeantragung einer Sportschützen-WBK (gelb) bedarf es genau genommen gar keiner Abgabe, welche Waffe man zu erwerben beabsichtigt. Welche Waffen auf der Erwerbsgrundlage der gelben WBK erworben werden können, definiert der § 14 Abs. 4 WaffG:

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

CM

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Du bist ziemlich beratungsresistent, gell?

Nee, aber mir will nicht einleuchten, warum jemand das vermeintliche Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe herbeireden will für eine Sportwaffe, die auf dem Schießstand quasi die Stecknadel im Heuhaufen keine Rolle spielt!

Das Sporthandbuch des BDS wirft aber eine Disziplin für "Jagdgewehr" aus, wobei in der technischen Beschreibung nicht ausgeführt ist, ob es sich dabei ausschliesslich um Repetierbüchsen handelt. Folglich schliesst der Sammelbegriff "Jagdgewehr" neben Repetierbüchsen auch Selbstladebüchsen, Kipplaufbüchsen und Blockverschlussbüchsen sowie alle Arten von kombinierten Waffen mit mindestens einem Kugellauf ein. Dazu gehören eben auch der klassische Drilling mit zwei Schrotläufen und einem Kugellauf, der Bockdrilling und der Doppelbüchsdrilling, ja sogar der Vierling. Alle genannten sind waffenrechtlich als Einzellader definiert, da jeder Lauf einzeln geladen werden muss, was einen Eintrag auf die gelbe WBK ermöglicht.

Auch die v.g. vermeintlichen Gründe ziehen nicht, weil sie die Schießsportpraxis völlig außer Acht lassen. Selbst den unmotiviertesten SB fällt auf, dass mehrläufige Büchsen schon auf Vereinsebene schießsportlich voll daneben sind. Darüberhinaus ist auch klar, dass diese Jagdwaffen gar nicht für die schießsportlich üblichen Schusszahlen weder pro Disziplin noch bezüglich der Lebensdauer der Waffe ausgelegt sind.

Noch so'n Unfug. Für die Erstbeantragung einer Sportschützen-WBK (gelb) bedarf es genau genommen gar keiner Abgabe, welche Waffe man zu erwerben beabsichtigt. Welche Waffen auf der Erwerbsgrundlage der gelben WBK erworben werden können, definiert der § 14 Abs. 4 WaffG.

Das würde ich so nicht sehen, schließlich muss auch für die erstmalige Beantragung der gelben WBK ein Bedürfnis vorliegen. Wenn die dann bei Erwerb der ersten Schusswaffe nicht mehr zutrifft, sind wir schnell bei den unrichtigen bzw. falschen Angaben mit den entsprechenden Folgen.

Außerdem lassen hier einige Beträge erkennen, dass User erheblich die fachlichen Kompetenzen der SB's unterschätzen! Meines Erachtens muss man nicht unbedingt mit derartigen Experimenten der Bürokratie unnötig Angriffsfläche bitten.

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Außerdem lassen hier einige Beträge erkennen, dass User erheblich die fachlichen Kompetenzen der SB's unterschätzen!

Nun, Deine Beiträge lassen dagegen das völlige Fehlen jeglicher Kompetenz erkennen und bestätigen vollumfänglich meine Einlassung zum Punkt "Beratungsresitenz", weshalb ich mich jetzt hier mal ausklinke.

CM

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..., aber mir will nicht einleuchten, ...

... das vermeintliche Bedürfnis ...herbeireden will ...

... Sportwaffe, die auf dem Schießstand ... keine Rolle spielt!

... vermeintlichen Gründe ziehen nicht, ... Schießsportpraxis völlig außer Acht lassen. ...

... mehrläufige Büchsen ... schießsportlich voll daneben ...

... Jagdwaffen gar nicht für die schießsportlich üblichen Schusszahlen ... ausgelegt ...

... lassen hier einige Beträge erkennen, dass User erheblich die fachlichen Kompetenzen der SB's unterschätzen! Meines

... nicht unbedingt mit derartigen Experimenten der Bürokratie unnötig Angriffsfläche bitten.

Eigentlich wollte ich erst auf Deinen Beitrag #78 antworten, aber der hat sich mit Deinen Statements hier schon überholt.

Seh mir bitte nach, dass ich Deine obigen Aussagen auf den Kern reduziert habe.

Sorry Joe, aber hier wird kein Bedürfnis herbeigeredet. Es ist vorhanden.

Ob die Waffe auf dem Schießstand ergebnismäßig (ich nehme an, dies hast Du gemeint) eine Rolle spielt ist ebenfalls unerheblich.

Es sind auch keine vermeintlichen Gründe (die zur Zulassung nach SpO führen), sondern es sind einfach Fakten. Und was in der Schießsportpraxis eine Rolle spielt beurteilt sowieso jeder Schütze anders.

Auch lassen Formulierungen wie "schießsportlich voll daneben" darauf schließen, dass es Dir nicht unbedingt um sachliche Gründe geht. Sonst könnte es Dir egal sein, dass Jemand mit einer Waffe schießt, die (möglicherweise) nicht für die schießsportlichen Schusszahlen ausgelegt ist.

Du bist halt dagegen, dass jemand einen Drilling schießsportlich einsetzt. Aber warum eigentlich?

Es ist doch die individuelle Entscheidung die jedem Einzelnen zusteht, woran er seine Freude im Schießsport auslebt; aus was für Gründen auch immer.

Nimm an Du schießt aus irgendeinem persönlichen Grund mit irgendeiner Armee-Kurzwaffen-Gurke in einer Disziplin, deren Voraussetzungen diese Kanone lt. SpO erfüllt. Nimm weiter an, dass Du gegen die Hightech-Geräte Deiner Wettkampfgegner damit null Chancen hättest.

Würdest Du Dir von irgendjemandem vorschreiben lassen, dass Du Dein Lieblingsteil nicht benutzen dürfen sollst? Auch wenn es lt. SpO zulässig wäre?

Gruß, Wheelgun

PS: Und die fachliche Kompetenz des SB ist nur insoweit gefragt als er erkennen muss, dass die Waffenmerkmale der SpO entsprechen.

PPS: Dies sind auch keine Experimente. Die Bürokratie hat sich an geltendes Recht zu halten.

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Würdest Du Dir von irgendjemandem vorschreiben lassen, dass Du Dein Lieblingsteil nicht benutzen dürfen sollst? Auch wenn es lt. SpO zulässig wäre?

Genau das ist ja das Problem. Seit 80 Beiträgen wird einfach davon ausgegangen, dass ich mit einer kombinierten Waffe sportlich schießen darf.

Anstatt hier weiter rumzuraten, wäre ja das Einfachste, mal beim BDS nachzufragen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. Aber das scheint uns alle hier offenbar zu überfordern. :rolleyes:

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Seit 80 Beiträgen wird einfach davon ausgegangen, dass ich mit einer kombinierten Waffe sportlich schießen darf.

Anstatt hier weiter rumzuraten, wäre ja das Einfachste, mal beim BDS nachzufragen, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten. :rolleyes:

Hallo Flohbändiger

schau mal auf Beitrag 79. Da gibt CM eine Antwort. Und der kennt sich aus.

Ansonsten hat Wheelgun in seinem Posting ein gutes Argument gebracht. Du mußt dir keinen Drilling kaufen, wenn er dir so zuwider ist. Aber gönn doch einem anderen das Vergnügen. Deutschland wird dadurch nicht an den Rand der Anarchie getrieben. Und gesetzlich zulässig ist es allemal.

Steven

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Hallo Flohbändiger

schau mal auf Beitrag 79. Da gibt CM eine Antwort. Und der kennt sich aus.

Ansonsten hat Wheelgun in seinem Posting ein gutes Argument gebracht. Du mußt dir keinen Drilling kaufen, wenn er dir so zuwider ist. Aber gönn doch einem anderen das Vergnügen. Deutschland wird dadurch nicht an den Rand der Anarchie getrieben. Und gesetzlich zulässig ist es allemal.

Du hast mein Posting gelesen, aber nicht verstanden?

CM und Wheelgun`s Standpunkte in allen Ehren, aber wenn ich mit einem Drilling bei einem Sportwettkampf antreten will und die mich schon bei der Waffenkontrolle wieder nach Hause schicken sollten mit der Begründung "Drilling is nich!", dann werde ich die wohl kaum damit überzeugen, dass ein gewisser "CM" und sein Kumpel "Wheelgun" bei Waffen Online gesagt haben, das ginge aber.

Da halter ich es lieber mit der Branchenbuchwerbung und frage jemanden (beim BDS), der Ahnung davon hat (haben muss).

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Du hast mein Posting gelesen, aber nicht verstanden?

aber wenn ich mit einem Drilling bei einem Sportwettkampf antreten will und die mich schon bei der Waffenkontrolle wieder nach Hause schicken sollten mit der Begründung "Drilling is nich!",

Hallo Flohbändiger

der BDS bietet, wie CM schon erklärte, die Disziplin "Jagdgewehr" an. Falls du es nicht glaubst, einfach mal Googeln oder beim BDS anrufen. Und da ein Drilling ein Jagdgewehr ist, gibt es in irgendeiner Sportordnung (BDS) eine Disziplin dafür und ist auch für einen BDMP anghörigen wie mich auf gelbe WBK zu erwerben. Falls ein SB damit nicht klarkommt, sollte er einfach mal ins Waffengesetz oder seit neuestem, in die VWV schauen. Und beim Wettkampf ist es genauso.

Steven

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  1. Sich auszuklingen, wenn die Argumente ausgehen spricht für sich.
  2. Ich habe als BDS- und WSB-Schütze sowie Jagdscheininhaber ganz sicher nichts gegen Drillinge.
  3. Die Frage nach der Entwicklungsgeschichte von kombinierten Langwaffen ist damit zu beantworten, dass diese Langwaffen ausschließlich für die Jagd konstruiert und ausgelegt worden sind. Kugellauf für den Schuss auf Schalen- und Raubwild und Schrotläufe für Niederwild.
  4. Schon einsatzbedingt sind die bei schneller Schussfolge - durch verlötete Läufe - aufgehenden Schussbilder ohne Bedeutung.
  5. Der schießsportliche Einsatz verbietet sich nicht nur wegen der ungenügenden Präzision sondern auch des frühzeitigen Verschleißes. Der Drilling wird schnell vorzeitig undicht klapprig.

Wenn trotz der v. g. Gründe auf gelber WBK ein Drilling erworben wird, stellt sich logischerweise die Frage, ob die gelbe WBK hier lediglich als Feigenblatt herhalten soll. Ausschließlich hierfür habe ich kein Verständnis. Faktisch ist der Erwerb eines Drillings auf gelber WBK nicht anderes als der Erwerb einer Sammlerwaffe die nicht ins Sammelthema einer roten WBK passt!

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... ausschließlich für die Jagd konstruiert ...

... aufgehenden Schussbilder ...

... ungenügenden Präzision ...

... frühzeitigen Verschleißes.

... wird schnell vorzeitig undicht klapprig.

Alles Dinge, die Du getrost Demjenigen überlassen kannst, der mit einem Drilling sportlich schießen will.

...stellt sich logischerweise die Frage, ob die gelbe WBK hier lediglich als Feigenblatt herhalten soll

Wieso stellt sich für Dich diese Frage? Es passt doch lt. SpO. Und auf die WBK passt Einzellader-Lang sowieso.

Du vertrittst mit Deiner Haltung die Sichtweise von Leuten, die uns Waffenbesitzern immer mehr Prügel zwischen die Beine schmeißen wollen.

Vertrete doch lieber die Interessen von uns Waffenbesitzern. Beides geht nicht.

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[*]Sich auszuklingen, wenn die Argumente ausgehen spricht für sich.

Nein, man kommt sich vor, gegen eine Wand zu reden.

Ich werde auch nichts mehr zu dem Thema sagen, da es komplett ausgelutscht ist.

BTW: Die Zeichnung im BDS-Sporthandbuch bezieht sich ausschließlich auf den Schaft und nicht auf den oder die Läufe. Steht so im Text.

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Alles Dinge, die Du getrost Demjenigen überlassen kannst, der mit einem Drilling sportlich schießen will.

Wieso stellt sich für Dich diese Frage? Es passt doch lt. SpO. Und auf die WBK passt Einzellader-Lang sowieso.

Du vertrittst mit Deiner Haltung die Sichtweise von Leuten, die uns Waffenbesitzern immer mehr Prügel zwischen die Beine schmeißen wollen.

Vertrete doch lieber die Interessen von uns Waffenbesitzern. Beides geht nicht.

Ich vertrete nicht die Interessen derer, die uns Knüppel zwischen die Beine werfen sondern dessen Interessen, die sich nicht den Vorwurf machen lassen wollen, die mit dem Schießsport begründete waffenrechtliche Erlaubnisse für einen anderen Zweck zu verfremden.

sprach der michel "was ich nicht brauch, das braucht auch kein anderer"

genau SO kommt mir die diskussion hier vor: typisch deutsch!

....

alzi

PS: sorry für OT! aber bei solchen mitspielern brauchts keine gegner.

Nee! Die Mitspieler, die sich regelrecht eine Trickserei mit diversen Bedürfnisbegründungen zum Sport gemacht haben, haben uns solche Erschwernisse wie regelmäßig wiederkehrende Bedürfnisüberprüfungen eingebracht!

Nein, man kommt sich vor, gegen eine Wand zu reden.

Ich werde auch nichts mehr zu dem Thema sagen, da es komplett ausgelutscht ist.

BTW: Die Zeichnung im BDS-Sporthandbuch bezieht sich ausschließlich auf den Schaft und nicht auf den oder die Läufe. Steht so im Text.

Wobei es sich bei der Zeichnung eindeutig um eine einläufige Büchse handelt!

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Ich vertrete nicht die Interessen derer, die uns Knüppel zwischen die Beine werfen sondern dessen Interessen, die sich nicht den Vorwurf machen lassen wollen, die mit dem Schießsport begründete waffenrechtliche Erlaubnisse für einen anderen Zweck zu verfremden.

Dieses Waffengesetz ist Bockmist!

Glaubst Du wirklich, dass Du von unseren Gegnern keine Vorwürfe mehr zu hören bekommst, wenn Du wohlfeile Ansichten vertrittst?

Das ist nun etwas, was ich nicht glauben kann.

Nee! Die Mitspieler, die sich regelrecht eine Trickserei mit diversen Bedürfnisbegründungen zum Sport gemacht haben, haben uns solche Erschwernisse wie regelmäßig wiederkehrende Bedürfnisüberprüfungen eingebracht!

Es geht hier nicht um Trickserei. Wie Du an der Diskussion siehst, ist die Auslegung mindestens strittig. Darum ist es mir ja ein Rätsel, dass Du die Haltung der Gegenseite vertrittst.

Du meinst nicht im Ernst, dass wir wiederkehrende Bedürfnisprüfungen haben, weil einzelne Betroffene Ihre Rechte im Rahmen der Gesetze wahrgenommen haben.

Gruß, Wheelgun

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... Du meinst nicht im Ernst, dass wir wiederkehrende Bedürfnisprüfungen haben, weil einzelne Betroffene Ihre Rechte im Rahmen der Gesetze wahrgenommen haben.

Das meine ich tatsächlich nicht!

Warum ist es nur so schwer zu verstehen, dass die Legalwaffenbesitzer sich nicht auf einer Insel der Glückseliegen befinden. Es gibt zahlreiche Behördenmitarbeiter, die sich selbst als Jäger, Sportschütze oder Waffensammler betätigen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen die gesetzlichen Möglichkeiten bis zu geht nicht mehr verbogen worden sind. Diese Fälle werde ich hier jetzt - um Trittbrettfahrer nicht auf den Plan zu rufen - nicht öffentlich machen.

Genau aus diesem Grund bin ich dagegen, aufgrund einer Sportschützen-WBK einen Drilling zu erwerben, der offensichtlich nur des haben Willens im Schrank rumsteht. Bis zum 17. Juli 2009 wäre es evtl. kein Problem gewesen, einen Drilling auf gelber WBK zu besitzen. Nun ist die Rechtslage eine andere. Es muss nur einer von den zahlreichen SB's auf die Idee kommen, den tatsächlichen schießsportlichen Einsatz eines Drillings auf den Grund zu gehen und dabei festzustellen, dass diese Waffenart bei Sportschützen nur im Schrank rumsteht.

Das Ergebnis einer derartigen Aktion ist eine "verschärfte" regelmäßig wiederkehrende Bedürfnisprüfung.

Wenn schon Jemand meint so etwas auf gelber WBK zu erwerben, dann soll er es tuen und für sich behalten. Man muss dies hier nicht als "kein Problem" darstellen und damit weitere Schützen auf dumme Gedanken bringen zugleich den SB's eine neue Vorlage präsentieren.

Aber vielleicht sollte der gesamte Thread ja nur entsprechenden SB's als Entscheidungsgrundlage dienen und Joe07 hat nun die Tour vermasselt!

:ridiculous:

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Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen die gesetzlichen Möglichkeiten bis zu geht nicht mehr verbogen worden sind. :ridiculous:

Hallo Joe07

mir auch. Da gibt es SBs, die darauf bestehen, daß bei der Erteilung einer Gelben WBK ein Voreintrag sein muß und diese Waffe auch so gekauft werden muß. Desweiteren fordern sie bei jeder neu zu kaufenden Waffe auf Gelb eine neue Bedürfnisbescheinigung. Oder vor einigen Jahren, als die Neue Gelbe rauskam wollten einige SBs nach 3 Waffen auf Gelb eine neue Bedürfnisbescheinigung. Usw. usw. Da wird nicht nur gebogen sondern gebrochen. Und indem wir uns bücken und hoffen, daß es nicht schlimmer kommt, werden wir immer weiter zum Abgrund gedrängt. Wir werden Schlachten verlieren, aber nur wenn wir kämpfen können wir gewinnen. Und wir haben gute Argumente. Wir sind viele Wähler.

Steven

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@Steven

Ich weiß. Allerdings meinte ich die super schlauen Legalwaffenbesitzer!

Das Bedürfnisprinzip war immer schon und wird weiterhin Unfug sein. Aber nicht nur durch behördliche Gutmenschen hat sich unsere Lage verschlechtert. Einen großen Beitrag zur jetzigen Lage haben - in nicht unerheblicher Zahl - WBK-Inhaber beigetragen. Und der hier in Rede stehende Sachverhalt bietet der Behörde eine tolle Vorlage für eine strengere Überprüfung der in gelbe WBK's eingetragenen Sportwaffen!

Jeder halbwegs interessierte SB wird sich fragen, ob der Antragsteller ihn für dumm verkaufen will!

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Jeder halbwegs interessierte SB wird sich fragen, ob der Antragsteller ihn für dumm verkaufen will!

Jeder halbwegs interessierte SB wird mit der Schulter zucken, wohl wissend dass die Waffe auf neu Gelb passt und keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. Da erregt ihn der Speiseplan der Kantine mehr.

Die Blöden allerdings, haben wahrscheinlich deine von die skizzierten komischen Gedankengänge.

BBF

Bearbeitet von BBF
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...

Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen die gesetzlichen Möglichkeiten bis zu geht nicht mehr verbogen worden sind. Diese Fälle werde ich hier jetzt - um Trittbrettfahrer nicht auf den Plan zu rufen - nicht öffentlich machen.

Okay Joe. Nur dass ich´s richtig verstehe:

Du kennst also Fälle, in denen Deiner Meinung nach das Gesetz verbogen wurde. Konkretes magst Du nicht erzählen.

Genau aus diesem Grund bin ich dagegen, aufgrund einer Sportschützen-WBK einen Drilling zu erwerben, ...

Aha. Und weil Du die o.g. anderen Fälle kennst, bist Du dagegen, dass jemand auf die "Gelbe" einen Drilling erwirbt.

Obwohl der Drilling grundsätzlich auf die "Gelbe" geht und es auch noch ´ne Disziplin gibt deren Bezeichnung den Drilling einschließt und somit zulässt.

...der offensichtlich nur des haben Willens im Schrank rumsteht.

...

Das könnte Dir ja eigentlich egal sein....so theoretisch......

Aber vielleicht sollte der gesamte Thread ja nur entsprechenden SB's als Entscheidungsgrundlage dienen und Joe07 hat nun die Tour vermasselt!

Vielleicht ist Joe07 ja auch ein besonders restriktiver SB und es ärgert ihn nur dass er nach Lesen des Threads keine Möglichkeit mehr sieht, den Eintrag eines Drillings in die gelbe WBK zu verbieten. :)

Spaß beiseite:

Ich denke, sachliche Gründe hast Du nicht für Deine Haltung. Eher diffuse Befürchtungen.

Aber es ist Deine Haltung. Und die sollst Du ja auch behalten dürfen.

Ein SB würde sich Deine Argumentationskette allerdings wohl nicht leisten können.

Gruß, Wheelgun

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Jeder halbwegs interessierte SB wird mit der Schulter zucken, wohl wissend dass die Waffe auf neu Gelb passt und keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. ...

Die Blöden allerdings, haben wahrscheinlich deine von die skizzierten komischen Gedankengänge.

Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer begraben! Es scheitern eben sehr viele daran, dass sie die Kompetenzen der SB's maßlos unterschätzen!

... Du kennst also Fälle, in denen Deiner Meinung nach das Gesetz verbogen wurde. Konkretes magst Du nicht erzählen.

Soll ich es hier veröffentlichen, damit die nächsten Experten dies gleich zum Anlass nehmen, die waffenrechtlichen Möglichkeiten - wie im vorliegenden Fall - bis zur Sinnlosigkeit austesten?

Aha. Und weil Du die o.g. anderen Fälle kennst, bist Du dagegen, dass jemand auf die "Gelbe" einen Drilling erwirbt.

Obwohl der Drilling grundsätzlich auf die "Gelbe" geht und es auch noch ´ne Disziplin gibt deren Bezeichnung den Drilling einschließt und somit zulässt.

Und dies ist eben nicht der Fall! Ich habe weder beim Training noch bei Bezirks,- Landes und Deutsche Meisterschaft (BDS) einen Sportschützen mit einem Drilling schießen gesehen! Auch bei der Waffenabnahme ist mir ein Drilling im Zusammenhang mit der Ausübung des Schießsportes noch nicht untergekommen!

Das könnte Dir ja eigentlich egal sein....so theoretisch......

Ist es aber nicht, weil wir - wie bereits geschrieben - einen Teil der letzten waffenrechtlichen Verschärfungen Anschein-Sportschützen zu verdanken haben. Und zwar denen ohne Sinn und Verstand. Dies passt eben auch zum vermeintlichen schießsportlichen Einsatz (inkl. Probeserie 30-40 Schuss für ein vollständige Disziplin).

Vielleicht ist Joe07 ja auch ein besonders restriktiver SB und es ärgert ihn nur dass er nach Lesen des Threads keine Möglichkeit mehr sieht, den Eintrag eines Drillings in die gelbe WBK zu verbieten. :)

Ich bin tatsächlich SB. Aber in einem anderen Rechtsbereich als den WaffG!

Spaß beiseite:

Ich denke, sachliche Gründe hast Du nicht für Deine Haltung. Eher diffuse Befürchtungen.

Aber es ist Deine Haltung. Und die sollst Du ja auch behalten dürfen.

Danke für die Begnadigung, aber bei der ganzheitlichen Betrachtung meiner Beträge findet man schon sachliche Gründe gegen den Erwerb eines Drilling auf gelber WBK!

Ein SB würde sich Deine Argumentationskette allerdings wohl nicht leisten können.

Noch einmal, unterschätz nicht die Kompetenzen der SB's! Viele behördliche Maßnahmen unterbleiben schichtweg wegen Personalmangel. Ich würde mich aber als Legalwaffenbesitzer nicht darauf verlassen, dass dies so bleibt!

Gruß, Wheelgun

Meinerseits gibt es nun nichts mehr hinzuzufügen. Viel Spaß bei der gelegentlichen waffenrechtlichen Kontrolle.

Ich gehe jetzt zur Weihnachtsfeier!

:s75:

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der BDS bietet, wie CM schon erklärte, die Disziplin "Jagdgewehr" an. Falls du es nicht glaubst, einfach mal Googeln oder beim BDS anrufen. Und da ein Drilling ein Jagdgewehr ist, gibt es in irgendeiner Sportordnung (BDS) eine Disziplin dafür und ist auch für einen BDMP anghörigen wie mich auf gelbe WBK zu erwerben. Falls ein SB damit nicht klarkommt, sollte er einfach mal ins Waffengesetz oder seit neuestem, in die VWV schauen. Und beim Wettkampf ist es genauso.

Ich weiß, dass der BDS die Disziplin "Jagdgewehr" anbietet und ich habe mir auch den dazu passenden Teil der Sportordnung durchgelesen. Ob da jetzt kombinierte Waffen zugelassen sind oder nicht, kann man, je nachdem in welche Richtung man argumentieren will, entsprechend herauslesen.

Aber egal, vielleicht liest ja irgend ein BDS-Offizieller hier mit und klärt uns mal verbindlich auf, dann können wir uns weitere fünf Seiten rechtliches Herumgestolper sparen.

Bearbeitet von Flohbändiger
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